Wie stehen die Geschäfte? Eine Frage, die nicht nur Unternehmer brennend interessiert, sondern auch das Finanzamt. Deshalb müssen Sie zum Ende jedes Geschäftsjahr einen Jahresabschluss erstellen. Dieser muss zusammen mit der Einkommenssteuererklärung fristgemäß dem Finanzamt vorgelegt werden.
lexoffice unterstützt Sie dabei, die Pflichten rund um den Jahresabschluss zu erfüllen und die Steuererklärung vorzubereiten.
Erfahren Sie, wie Sie den Jahresabschluss erstellen als:
Kleinunternehmer & Selbstständige, die zur vereinfachten Gewinnermittlung berechtigt sind, können mittels EÜR (Einnahmenüberschussrechnung) den Jahresabschluss selbst erstellen. lexoffice unterstützt Sie bei der fortlaufenden Erfassung Ihrer Ein- und Ausgaben inklusive der Belege und erstellt daraus automatisiert die amtliche EÜR.
Praktisch: Mit lexoffice verfolgen Sie bereits unterjährig Ihrer Geschäftszahlen und können jederzeit den Zwischenstand prüfen.
Um die EÜR komfortabel von lexoffice in die Einkommenssteuererklärung zu übertragen, empfehlen wir diese zwei Varianten:
Softwaregestützt mit unserem Partner smartsteuer:
In lexoffice können Sie die EÜR mit wenigen Klicks an unseren Partner smartsteuer übergeben, dort Ihre Steuererklärung selbst erstellen und direkt an das Finanzamt übermitteln. Das ist ideal für Selbermacher, die sich gerne softwaregestützt leiten lassen.
In Zusammenarbeit mit dem Steuerberater:
lexoffice unterstützt ebenfalls die Zusammenarbeit mit dem Steuerberater. Sie können ihm einen Online-Zugriff auf Ihre Buchhaltung freischalten. So kann Ihr Steuerberater z.B. die Daten für die Steuererklärung selbstständig aus lexoffice in seine Kanzleisoftware übernehmen. Ein Pendelordner ist nicht nötig.
lexoffice ist auch für bilanzierende Unternehmen (z.B. UG, GmbH, eingetragener Kaufmann) geeignet. In diesem Fall erfassen Sie mit der Software die unterjährigen Geschäftsfälle und sehen die GuV (Gewinn- und Verlustrechnung) ein. Die Eröffnungs- und Abschlußarbeiten inklusive der Bilanz übernimmt der Steuerberater.
Damit die Zusammenarbeit effizient gelingt, stellt lexoffice einen Zugang für Steuerberater bereit. Mit Ihrer Erlaubnis kann Ihr Steuerberater Ihre vorerfassten Daten selbstständig von lexoffice in die Kanzleisoftware übernehmen. Das ist zeitsparend und ersetzt die herkömmliche Belegübergabe per Pendelordner.
Tipp: Die Bilanz Vorlage von lexoffice bietet eine benutzerfreundliche und übersichtliche Struktur für Ihre Bilanz.
Verabschieden Sie sich von Aktenordnern, Beleg-Chaos und Papierkram! lexoffice ist eine Buchhaltungssoftware, die Ihren Buchhaltungsaufwand auf ein Mindestmaß reduziert.
Über 200.000 Kund:innen und 50.000 Steuerberater:innen nutzen bereits lexoffice.
Ausgezeichnet durch das eKomi Siegel:
lexoffice erhält bei eKomi 1504 Bewertungen mit 4.9 von 1 bis 5 Sternen.