Jahresabschluss selbst erstellen mit der Software von lexoffice

So wird mit lexoffice eine runde Sache daraus.

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Jahresabschluss selbst erstellen & Steuererklärung vorbereiten - so gehts mit lexoffice

Jahresabschluss erstellen und Steuererklärung vorbereiten

Wie stehen die Geschäfte? Eine Frage, die nicht nur Unternehmer brennend interessiert, sondern auch das Finanzamt. Deshalb müssen Sie zum Ende jedes Geschäftsjahr einen Jahresabschluss erstellen. Dieser muss zusammen mit der Einkommenssteuererklärung fristgemäß dem Finanzamt vorgelegt werden.

lexoffice unterstützt Sie dabei, die Pflichten rund um den Jahresabschluss zu erfüllen und die Steuererklärung vorzubereiten.

Erfahren Sie, wie Sie den Jahresabschluss erstellen als:

Jahresabschluss erstellen als Kleinunternehmer mit der EÜR (Einnahmen-Überschuss-Rechnung)

Für Kleinunternehmer & Selbstständige: Jahresabschluss selbst erstellen

Kleinunternehmer & Selbstständige, die zur vereinfachten Gewinnermittlung berechtigt sind, können mittels EÜR (Einnahmenüberschussrechnung) den Jahresabschluss selbst erstellen. lexoffice unterstützt Sie bei der fortlaufenden Erfassung Ihrer Ein- und Ausgaben inklusive der Belege und erstellt daraus automatisiert die amtliche EÜR.

Praktisch: Mit lexoffice verfolgen Sie bereits unterjährig Ihrer Geschäftszahlen und können jederzeit den Zwischenstand prüfen.

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Vom Jahresabschluss per EÜR zur persönlichen Steuererklärung

Mit Fälligkeit der Steuererklärung muss auch der Jahresabschluss vorgelegt werden. Dabei gelten die Formatvorgaben des Finanzamts. Für Ihren Jahresabschluss, den Sie mittels EÜR erstellt haben, ist das amtliche Formular “Anlage EÜR” vorgesehen. Die übrigen Formulare dienen dazu, darüber hinaus Ihre steuerliche Situation zu erfassen. Ist die Steuererklärung vollständig, muss sie dem Finanzamt vorgelegt werden.

Nach dem Jahresabschluss kommt die Steuererklärung: So übermitteln sie den Jahresabschluss aus der EÜR ans Finanzamt

Steuererklärung als Selbstständiger und Kleinunternehmer selbst erstellen

Um die EÜR komfortabel von lexoffice in die Einkommenssteuererklärung zu übertragen, empfehlen wir diese zwei Varianten:

Softwaregestützt mit unserem Partner smartsteuer: 

In lexoffice können Sie die EÜR mit wenigen Klicks an unseren Partner smartsteuer übergeben, dort Ihre Steuererklärung selbst erstellen und direkt an das Finanzamt übermitteln. Das ist ideal für Selbermacher, die sich gerne softwaregestützt leiten lassen.

In Zusammenarbeit mit dem Steuerberater: 

lexoffice unterstützt ebenfalls die Zusammenarbeit mit dem Steuerberater. Sie können ihm einen Online-Zugriff auf Ihre Buchhaltung freischalten. So kann Ihr Steuerberater z.B. die Daten für die Steuererklärung selbstständig aus lexoffice in seine Kanzleisoftware übernehmen. Ein Pendelordner ist nicht nötig.

Jahresabschluss für Bilanzierer: Mit der GuV einfach den Jahresabschluss vorbereiten und an die Steuerkanzlei übergeben

Für Bilanzierer: Jahresabschluss erstellen

lexoffice ist auch für bilanzierende Unternehmen (z.B. UG, GmbH, eingetragener Kaufmann) geeignet. In diesem Fall erfassen Sie mit der Software die unterjährigen Geschäftsfälle und sehen die GuV (Gewinn- und Verlustrechnung) ein. Die Eröffnungs- und Abschlußarbeiten inklusive der Bilanz übernimmt der Steuerberater.

Damit die Zusammenarbeit effizient gelingt, stellt lexoffice einen Zugang für Steuerberater bereit. Mit Ihrer Erlaubnis kann Ihr Steuerberater Ihre vorerfassten Daten selbstständig von lexoffice in die Kanzleisoftware übernehmen. Das ist zeitsparend und ersetzt die herkömmliche Belegübergabe per Pendelordner.

Auf einen Blick: Jahresabschluss erstellen und Steuererklärung vorbereiten

lexoffice ist für alle Gesellschaftsformen geeignet und bietet effiziente Wege für EÜR-ler und Bilanzierer, den Jahresabschluss zu erstellen und die Steuerklärung auf den Weg zu bringen.

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Häufige Fragen

Hier finden Sie die Antworten auf die häufigsten Fragen rund um die Erstellung des Jahresabschlusses.

Kontaktieren Sie uns

Die Vorteile der Einnahmenüberschussrechnung (EÜR): Sie ist einfacher, schneller zu erstellen und ermöglicht mehr steuerliche Flexibilität bei Geschäften, die während des Übergangs in ein neues Geschäftsjahr stattfinden.

Grundsätzlich gilt: Jedes  Unternehmen, das nicht zur doppelten Buchführung verpflichtet ist, darf den Gewinn per Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) bestimmen.  Da die EÜR Teil des Einkommensteuergesetzes (§ 4 Abschnitt 3, EStG) ist, ist sie damit nur für die Unternehmen relevant, die nicht der Körperschaftsteuer unterliegen, wie z.B. eine GmbH oder AG. Diese Unternehmen sind immer zur Erstellung einer Bilanz und zur doppelten Buchführung verpflichtet. Die wichtigsten Kriterien sind: Die Gesellschaftsform des Unternehmens, die Pflicht zur doppelten Buchführung, der erzielte Umsatz sowie der Gewinn. Der lexoffice Entscheidungsfinder kann Ihnen bei der Einschätzung helfen.

Dann hilft Ihnen lexoffice optimal. Bei der EÜR müssen Sie detaillierte Angaben zu Ihren Ausgaben und Einnahmen machen – und zwar in einem bestimmten Format, der amtlichen EÜR. Das amtliche EÜR-Formular ist ein Teil Ihrer privaten Einkommensteuer-Erklärung und muss online an das zuständige Finanzamt übermittelt werden. In lexoffice können Sie die EÜR-Werte mit wenigen Mausklicks an unseren Partner smartsteuer übergeben, dort Ihre Einkommensteuer-Erklärung fertigstellen und direkt an das Finanzamt übermitteln.

Leider nicht. Als Kleinunternehmer sind Sie verpflichtet, Ihre Daten online an das Finanzamt zu übermitteln. lexoffice bietet Ihnen dafür eine praktische Anbindung zu smartsteuer, um die Steuererklärung zu erstellen und online an das Finanzamt zu übermitteln. Zudem unterstützt lexoffice die Zusammenarbeit mit dem Steuerberater und bietet z.B. für die Steuererklärung  komfortable Möglichkeiten, Daten an den Steuerberater zu übergeben.

Ja, Sie können lexoffice für die EÜR nutzen und die Steuererklärung selbst erstellen mit einem anderen Programm. Unsere Empfehlung: smartsteuer. Denn dabei profitieren Sie von unserer Schnittstelle, die Ihre EÜR per Klick von lexoffice zu smartsteuer überträgt. Wenn Sie andere Programme für die Steuererklärung nutzen, ist die Übertragung auf manuellem Weg möglich.

In lexoffice können Sie die EÜR-Werte mit wenigen Mausklicks an unseren Partner smartsteuer übergeben, dort Ihre Einkommensteuer-Erklärung fertigstellen und direkt an das Finanzamt übermitteln. Nachdem Sie das gewünschte Jahr und die Amtliche EÜR ausgewählt haben, klicken Sie einfach auf “Daten für die Steuererklärung bereitstellen”.   Ein neues Fenster öffnet sich und Sie können nun mit unserem Partner smartsteuer ganz einfach Ihre Steuererklärung erstellen. Das sind die Vorteile:

  • Ihre Daten aus lexoffice werden automatisch zusammengestellt.
  • Nach Datenübertragung können Sie sich bei smartsteuer einloggen oder neu registrieren.
  • Die Anlage EÜR wird mit Ihren Werten aus lexoffice befüllt.
  • Den Rest der Steuererklärung können Sie ganz einfach in smartsteuer befüllen.

Mit lexoffice erstellen Sie Angebote und Rechnungen, verbuchen Einnahmen und Ausgaben oder elstern Ihre Umsatzsteuer-Voranmeldung – alles, was zum betrieblichen Teil gehört. Aber zu Ihrer Einkommensteuererklärung gehören z.B. auch Werbungskosten, Sonderausgaben, Pendlerpauschale usw. Wenn Sie Ihre Steuererklärung selbst erstellen möchten, empfehlen wir unseren Software-Partner smartsteuer. Das Programm ist kompatibel mit lexoffice: Mit einem Klick übernehmen Sie die EÜR aus lexoffice in die Steuererklärung. Jetzt brauchen Sie nur noch die übrigen Angaben ergänzen und können die vollständige Steuererklärung direkt übermitteln.

Ihre Vorteile mit lexoffice

Verabschieden Sie sich von Aktenordnern, Beleg-Chaos und Papierkram! lexoffice ist eine Buchhaltungssoftware, die Ihren Buchhaltungsaufwand auf ein Mindestmaß reduziert.

Im­mer ak­tu­ell

Automatische Updates, immer aktuell und monatlich neue Funktionen. Mit lexoffice einfach online starten.

Mo­bi­ler Ar­bei­ten

Die innovativste Buchhaltungssoftware auf dem Notebook (auch Apple Mac), Smartphone (iOS & Android) und Tablet.

In­tel­li­gen­ter Schutz

lexoffice schützt Sie z.B. mittels IBAN-Sperrliste vor Überweisungen, die im Zusammenhang mit Betrug stehen.

Kos­ten­lo­ser
Sup­port

Wenn es doch mal klemmen sollte, hilft Ihnen unser freundlicher Support gerne weiter.

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Warum jeden Tag
Selbstständige zu lexoffice wechseln …

Über 200.000 Kund:innen und 50.000 Steuerberater:innen nutzen bereits lexoffice.

„Mit lexoffice brauche ich keinen Buchhaltungstag mehr. Das spart mir jede Menge Zeit und Nerven!. Ich schreibe meine Angebote & Rechnungen, da wo ich gerade bin. Kassenzettel landen nach dem Bezahlen einfach mit einem Foto in der App.“
Nils Hasenau Hochzeits- und Portraitfotograf
Steuerberaterin Daniela Kunze
„Ich nutze lexoffice bei Mandanten, die selbst buchen. Ich leiste dann Beratung, die Erstellung von Gewinnermittlung und Steuererklärungen. Dank Steuerberaterzugang kann ich jederzeit helfend einspringen. lexoffice ist für mich eine gute Lösung für die Freiberufler und Selbstständigen unter meinen Mandanten.“
Daniela Kunze Steuerberaterin
Dagmar Gerigk
Dagmar Gerigk
„In lexoffice habe ich alle meine Services hinterlegt. So kann ich ganz einfach und schnell neue Angebote erstellen. Nach dem Auftrag erstelle ich die Rechnung mit einem Klick aus dem Angebot und maile sie direkt aus lexoffice zu. Ich liebe es, wenn Software mir die Arbeit abnimmt!“
Dagmar Gerigk Coach, Trainerin, Autorin Vamos! Leadership Coaching
Steuerfabi empfiehlt lexoffice
„lexoffice ist aus meiner Sicht die beste Buchhaltungssoftware am Markt. Die Möglichkeiten die Rechnungen einfach mit den Bankumsätzen zu verknüpfen und alle wichtigen Dinge komplett übers Handy zu regeln sind einfach top.“
Fabian Walter Influencer steuerfabi
Kia Kahawa empfiehlt lexoffice
„Wachstum ist toll! Jedes gute Unternehmen soll wachsen! Doch mit dem Wachstum kommt die Umsatzsteuerpflicht, und plötzlich reicht tabellarische Buchhaltung nicht mehr aus. Hier spart mir lexoffice Zeit bei der Buchhaltung und erstellt automatisch all jene Auswertungen, die mir ermöglichen, meine Arbeit zu optimieren.“
Kia Kahawa Schriftstellerin & Unternehmerin
Keine stille Stunde empfiehlt lexoffice
„Besonders allen Musikern und Bands kann ich lexoffice empfehlen, es erspart eine Menge Zeit. Denn wir machen ja schließlich Musik, um Spaß auf der Bühne zu haben, und nicht um uns stundenlang mit Buchhaltung zu beschäftigen, oder?“
Christoph Gleichauf Dirigent & Musiker Keine Stille Stunde (Band)
Netzwerk Bossinen Stuttgart empfiehlt lexoffice
„Wir haben alles automatisiert und unsere Member bekommen ihre Jahres- oder Monatsrechnungen automatisch per Email zugesendet. Natürlich haben wir unser Geschäftskonto verknüpft und eine komplette Übersicht über Einnahmen, Ausgaben und Steuern.“
Anika, Denise & Kirsten Gründerinnen Netzwerk Bossin
Sebastian Wickenhäuser empfiehlt lexoffice
„Als ich mich vor vier Jahren selbstständig gemacht habe war für mich klar, dass ich mir keine Gedanken um korrekte Rechnungen machen will. Daher war für mich von Anfang an klar, dass ich eine Lösung brauche. Das war und ist seitdem für mich Lexoffice.“
Stefan Wickenhäuser Coach, Berater & Blogger
Melina Paetzold empfiehlt lexoffice
„Mit lexoffice bin ich bei meiner monatlichen Buchhaltung und der jährlichen Steuererklärung soviel effektiver. Meine Rechnung erstelle ich schnell und einfach, verschicke sie als PDF und kann in lexoffice kontrollieren, ob sie begleichen wurden. “
Melina Paetzold Klarinettistin & Musiker-Coachin
Serge Kanunnikov
„Ich bin kreativ. Und dank lexoffice auch frei. Frei vom Finanzstress. Ob Umsatzsteuervoranmeldung, Angebote oder Rechnungen - meine Buchhaltung erledigt lexoffice für mich.“
Serge Kanunnikov Foto- und Videograf & YouTuber
DJ Olde empfiehlt Buchhaltungssoftware lexoffice
„Mit lexoffice schleichen sich keine Fehler mehr in meine Rechnungsdetails. Ich brauche endlich keine aufwendigen Word oder Excel Vorlagen mehr und kann egal wo ich bin mit meinem Smartphone saubere Rechnungen in wenigen Sekunden erstellen und versenden.“
DJ Olde DJ, MC & Producer
Daniel Pellegrini
„Seit ich lexoffice benutze, habe ich viel mehr Überblick über die Finanzen und die Buchhaltung lässt sich quasi nebenbei machen. Die automatisierten Rechnungen haben mir schon viel Zeit und Stress gespart. Es ist super praktisch, wenn mein Steuerberater „Echtzeitzugriff“ auf meine Buchhaltung hat.“
Daniel Pellegrini Musiker, Drummer und Musiklehrer

Ausgezeichnet durch eKomi

lexoffice erhält bei eKomi 1988 Bewertungen mit 4.9 Sternen (von 1 bis 5).

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Geprüft, mehrfach getestet und für sehr gut befunden

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