Schutz vor Wirtschaftskriminalität wie bspw. Phishing

Daran arbeiten wir: Schutz vor Wirtschaftskriminalität

Gemeinsam gegen Betrugsmaschen vorgehen

Breadcrumb-Navigation

    Als erste Buchhaltungslösung setzen wir uns aktiv dafür ein, unsere Kundschaft vor Wirtschaftskriminalität zu schützen. Neben unseren bereits bestehenden Warn- und Sicherheitssystemen, wie z.B. der Zwei-Faktor-Authentifizierung entwickeln wir neue unterstützende Maßnahmen und bündeln diese ab sofort zum neuen Service lexoffice Gefahrenabwehr.

    Autor:in: Emily von lexoffice

    Veröffentlicht:

    Kategorie: lexoffice aktuell

    Neuer Service lexoffice Gefahrenabwehr

    Die lexoffice Gefahrenabwehr umfasst die automatische Verhinderung von Überweisungen, sobald eine IBAN eingegeben wird, die eindeutig einem Betrug, z.B. einem aktuellen Phishing-Angriff, zuzuordnen ist. Zusätzlich haben wir eine neue Warnfunktion implementiert, die aktiv wird, sobald eine IBAN in die Überweisungsmaske eingegeben wird, die möglicherweise im Zusammenhang mit Betrug steht.

    Zum Hintergrund der Betrugsmasche mit vermeintlichen Rechnungen

    Offiziell aussehende Dokumente fordern zu einer Zahlung auf, die jedoch ungerechtfertigt und betrügerischer Absicht ist – eine Masche, die jedes Unternehmen betreffen und bei einmaliger Unaufmerksamkeit teuer zu stehen kommen kann. In einer schnelllebigen Geschäftswelt mit vielen Kontakten und unterschiedlichen Ansprechpersonen kann das leider durchrutschen. Solche bereits ausgeführten Überweisungen sind in der Regel kaum rückholbar.

    Wie Peter Solf vom Deutschen Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität e.V. betont, wird das Phänomen zwar häufig mit Gründungen nach tatsächlich erfolgten Registrierungen oder Patentanmeldungen in Zusammenhang gebracht, ist jedoch auch für länger bestehende Unternehmen eine mögliche Gefahr.

    Ein Beispiel: Ein Unternehmen wird frisch in das Handelsregister eingetragen. Einige Tage später kommt per Post ein offiziell aussehendes Schreiben einer vermeintlichen Behörde. Diese ähneln den Briefen des Amtsgerichts und weisen häufig Symbole wie den Bundesadler auf. Die Absender nehmen dabei Bezug auf die Handelsregister-Eintragung und fordern dazu auf, einen Betrag für die Eintragung zu überweisen. Was wie eine Rechnung erscheint, ist aber “bloß” ein Angebot z.B. für ein real existierendes, jedoch für das Unternehmen völlig nutzloses Register. Mit Überweisung des Betrags würde das Unternehmen so dem angebotenen Vertrag zustimmen.

    lexoffice schützt Userinnen und User mittels IBAN-Sperrliste vor Überweisungen, die im Zusammenhang mit Betrug stehen und bietet eine Erkennungshilfe für Zahlungsaufforderungen, die vermutlich ungerechtfertigt sind.

    lexoffice unterstützt dabei, nicht auf diese Masche hereinzufallen – zum einen, indem IBANs, die eindeutig Betrug zuzuordnen sind, für Überweisungen aus lexoffice heraus komplett gesperrt werden, und zum anderen, indem lexoffice vor Überweisungen warnt, die im Zusammenhang mit einem Betrug stehen könnten und eine genau Prüfung erfordern. Dazu nutzen wir Meldungen von Userinnen und Usern und arbeiten mit dem Deutschen Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität e.V. zusammen.

    Dort veröffentlichte Warnungen werden seit dem 01.01.2023 in das lexoffice System übertragen. Gibt jemand entsprechende Daten für eine Überweisung ein, verhindert lexoffice die Überweisung entweder direkt, oder warnt automatisch, dass betreffende IBAN im Zusammenhang mit Betrug bzw. Phishing aufgetaucht ist. So kann die Person den Sachverhalt prüfen und läuft nicht Gefahr, eine ungerechtfertigte Rechnung zu bezahlen. Die Funktion ist in allen lexoffice Versionen enthalten.

    Dennoch gilt grundsätzlich: Bitte bleiben Sie aufmerksam und helfen Sie mit, indem Sie z.B. Auffälligkeiten dem Support melden.

    Linienmuster

    Info: Deutscher Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität e.V.

    Der Deutsche Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität ist ein rechtsfähiger Verband zur Förderung gewerblicher Interessen und ein starker lexoffice Partner, um Betrug zu unterbinden und Sie vor ungerechtfertigten Zahlungen zu schützen. Der Verband beschäftigt sich u.a. mit den genannten vermeintlichen Zahlungsaufforderungen an Unternehmen – im Fachjargon “Formularfallen” genannt.

    Im lexoffice Podcast lex’talk about tax, der sich zwar an Steuerberaterinnen und Steuerberater wendet, aber in der aktuellen Folge ebenfalls für Unternehmen sehr hörenswert und relevant ist, gibt Rechtsanwalt Peter Solf, der für den Verband tätig ist, als Experte weitere Einblicke in das Thema der Formularfallen. Sie können die Podcastfolge hier anhören:

    Zur Podcastfolge

    Ausblick: Kontinuierlicher Ausbau von Betrugsprävention geplant – mit der neuen lexoffice Gefahrenabwehr

    Viele Unternehmen erwarten eine Zunahme an Wirtschaftskriminalität. Auch wer sich regelmäßig über aktuelle Maschen informiert, dem kann es manchmal schwer fallen, den Überblick zu behalten oder sich damit unwohl fühlen, auf sich allein gestellt zu sein.

    Mit dem Ausbau von KI, den Erfahrungen von über 200.000 Kundinnen und Kunden und verlässlichen Partnerschaften werden wir deshalb die Möglichkeiten, präventiv vor Betrug zu warnen, weiter kontinuierlich ausbauen.

    Mit dieser wichtigen Initiative, mit der wir als Anbieter vorangehen und Neuland betreten, möchten wir unseren Kundinnen und Kunden deshalb den Rücken freihalten und Sicherheit geben.

    lxlp