Die rechtlichen Voraussetzungen der Unternehmensgründung
Vor der Betriebsgründung müssen Sie einige rechtliche Voraussetzungen erfüllen. Diese sind wichtig, damit Sie nicht nur das individuelle Risiko optimal abschätzen können, sondern auch rechtlich auf der sicheren Seite sind. Die wohl wichtigste Entscheidung ist die Wahl der Rechtsform. Doch auch die notwendigen Zugangsvoraussetzungen und Qualifikationen spielen in vielen Branchen bei der Geschäftsgründung eine Rolle. Das zuständige Gewerbeamt oder auch die Industrie- und Handwerkskammer informieren Sie für die einzelnen Branchen zu den Genehmigungen und Voraussetzungen zur Unternehmensgründung.
Genehmigungen und Zulassungen erwerben
Sie können nicht in jeder Branche und in jedem Bereich einfach ein Unternehmen gründen. Es gibt in den verschiedenen Bereichen beispielsweise bestimmte Voraussetzungen. So ist ein Meisterbrief in vielen Handwerksberufen für die Gründung eines Unternehmens notwendig. In anderen Branchen benötigen Sie Genehmigungen, um ein Unternehmen an dem von Ihnen gewählten Standort gründen zu dürfen. Daher müssen Sie sich im Vorfeld genau informieren und für die passenden Zugangsvoraussetzungen sorgen.
Die richtige Rechtsform für das Unternehmen wählen
Wenn Sie ein Unternehmen gründen, können Sie zwischen vielen verschiedenen Rechtsformen wählen, welche unterschiedliche Schwerpunkte, Vor- und auch Nachteile bieten. Wir möchten diese für Sie übersichtlich darstellen:
- Das Einzelunternehmen: Keine Beschränkung der Haftung. Der Unternehmer haftet mit seinem privaten Vermögen
- Der eingetragene Kaufmann (e. K.): Der Unternehmer haftet mit seinem privaten Vermögen
- Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR): Es werden mindestens zwei Gesellschafter benötigt. Diese haften mit ihrem privaten Vermögen
- Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH): Benötigt mindestens 25.000 Euro Stammkapital. Die Unternehmer haften nicht mit dem privaten Vermögen
- Weitere Optionen wie Kommanditgesellschaft, Offene Handelsgesellschaft oder Aktiengesellschaft
Die Wahl der Rechtsform ist wichtig, um gegebenenfalls nicht mit dem eigenen Vermögen für das Unternehmen haften zu müssen. Allerdings sind diese Haftungsbeschränkungen in der Regel mit einem sehr hohen Startkapital verbunden. Nicht jeder kann so viel Kapital aufbringen, wenn er ein Unternehmen gründen möchte.
Die Anmeldung des Gewerbes
In den meisten Fällen müssen Sie ein Gewerbe anmelden, wenn Sie ein Unternehmen gründen. Je nach Branche und Bereich müssen Sie bei der Anmeldung des Gewerbes einen Finanz- und Businessplan vorlegen, welcher von den zuständigen Personen geprüft wird. Ist die Prüfung optimal abgeschlossen, erhalten Sie vom Gewerbeamt Ihren Gewerbeschein und Ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Damit haben Sie die Grundlagen gelegt und Ihr Unternehmen formal gegründet.
Das zuständige Finanzamt informieren
Mit der Anmeldung des Gewerbes wird das zuständige Finanzamt informiert. Dieses sendet Ihnen im Anschluss die notwendigen Unterlagen zu, um die steuerlichen und persönlichen Verhältnisse zu erfassen. Für Unternehmen ist es besonders wichtig in diesem Bereich keine Fehler zu begehen. Eine spezialisierte Steuerberatung sollte als Ansprechpartner:in für Sie und für das Finanzamt gewählt werden.
Der Eintrag ins Handelsregister
Wenn Sie als Kleingewerbetreibende:r, Freiberufler:in oder GbR in die Selbständigkeit starten, müssen Sie kein Mitglied in der Industrie- und Handelskammer werden. Für alle anderen Gründer:innen ist die Mitgliedschaft in der IHK allerdings verpflichtend. Dazu müssen Sie sich unter anderem in das Handelsregister mit Ihrem neuen Unternehmen eintragen lassen. Da in sehr vielen Fällen die Industrie- und Handelskammer allerdings vom Gewerbeamt über die Gründung informiert wird, erhalten Sie die dafür notwendigen Unterlagen in kürzester Zeit auf dem Postweg.
Die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft
Die Berufsgenossenschaft (Abkürzung: BG) ist die gesetzliche Unfallversicherung für Unternehmen und für die Mitarbeiter:innen dieser Unternehmen. Wenn Sie ein Unternehmen gründen, müssen Sie innerhalb einer Woche nach der Gewerbeanmeldung auch die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft vollziehen. Da es unterschiedliche Berufsgenossenschaften für die verschiedenen Branchen und Bereiche gibt, müssen Sie in Erfahrung bringen, welche Berufsgenossenschaft für Ihren Bereich zuständig ist. Wenn Sie ein Unternehmen gründen, dafür aber kein Gewerbe anmelden müssen, können Sie sich als Gründer:in in der Berufsgenossenschaft freiwillig unfallversichern und somit das eigene Risiko minimieren.
Mitarbeiter:innen einstellen und anmelden
Viele Unternehmen benötigen über kurz oder lang eigene Mitarbeiter. Wenn Sie Mitarbeiter:innen einstellen, müssen diese von Ihnen auch sozialversichert werden. Das bedeutet, dass Sie die Mitarbeiter sowohl bei der Agentur für Arbeit, bei den jeweiligen Krankenkassen der Mitarbeiter und bei der Rentenversicherung anmelden müssen. Auch die Zahlung der Löhne und der daraus resultierenden Beiträge zur Renten- und Krankenversicherung muss von Ihnen vorgenommen werden. Je größer das Unternehmen wird, umso umfangreicher werden diese Maßnahmen. Aus diesem Grund entstehen in größeren Unternehmen eigene Abteilungen, die sich beispielsweise nur um die Buchhaltung oder den Personalbereich kümmern. Bei der Unternehmensgründung spielt dies aber selten eine größere Rolle.
Häufige Fragen rund um die Unternehmensgründung
Wer ein Unternehmen gründen möchte, hat häufig Fragen, die sich auf die Schnelle nicht immer beantworten lassen. Die häufigsten Fragen unserer Lesenden haben wir für Sie hier beantwortet.
Wer darf in Deutschland ein Unternehmen gründen?
Jede:r EU-Bürger:in darf in Deutschland ein Unternehmen gründen und ein Gewerbe anmelden. Allerdings gibt es hier Einschränkungen. Zum einen gibt es bestimmte Gewerbe, in denen die Gründung mit besonderen Zulassungen und Qualifikationen verbunden ist. Im Handwerk wäre dies beispielsweise der Meisterbrief in vielen Gewerken. Je nach gewählter Rechtsform kommen noch weitere Voraussetzungen hinzu, beispielsweise das Stammkapital bei der Gründung einer GmbH.
Benötige ich immer Eigenkapital, um ein Unternehmen zu gründen?
Diese Frage lässt sich nicht einfach und klar beantworten. Im Grundsatz ist es so, dass Sie als Bürger:in der EU in Deutschland ein Unternehmen gründen können, ohne dafür Eigenkapital aufzubringen. Es hängt allerdings auch von der Rechtsform ab, ob dies möglich ist. Zudem ist es selten zielführend, da Eigenkapital sowohl für die Beschaffung von Fremdkapital als auch für die erste Zeit im Unternehmen wichtig ist. Denn junge Unternehmen verursachen in der Anfangszeit meist hohe Kosten ohne nennenswerte Kapitaleinnahmen.
Muss ich meinen Hauptberuf aufgeben, wenn ich ein Unternehmen gründe?
Nein, Sie müssen Ihren Hauptberuf nicht aufgeben, nur weil Sie ein Unternehmen gründen. Viele Menschen gründen zunächst im Nebengewerbe, um weiterhin finanzielle Sicherheit zu haben. Schließlich ist es hilfreich, wenn zu Beginn der Unternehmensgründung noch das normale Gehalt ausgezahlt wird und Sie nicht das volle Risiko tragen müssen. Allerdings gibt es hier arbeitsrechtlich einige Punkte zu bedenken. Ihr Unternehmen darf nicht in direkter Konkurrenz zu Ihrem Arbeitgeber stehen. Sie dürfen in Ihrem Unternehmen nicht auf Daten oder Geschäftsgeheimnisse Ihres Arbeitgebers zurückgreifen und Ihre Leistung bei der Arbeit darf nicht unter Ihrer Selbstständigkeit leiden. Es ist ratsam den:die Arbeitgeber:in über die nebenberufliche Firmengründung zu informieren, um Konflikte von Beginn an zu vermeiden.