Nebengewerbe anmelden

Nebengewerbe anmelden
Nebenberuflich selbstständig als Chance

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    Die Anstellung kündigen und sofort den Start in die Selbstständigkeit wagen? Das trauen sich in wirtschaftlich schwierigen Zeiten immer weniger Menschen zu. Mit einem Nebengewerbe haben Gründer:Innen die Möglichkeit, das selbstständige Arbeiten auszuprobieren und ihre eigene Marke aufzubauen, auch aus der Arbeitslosigkeit oder Haupterwerb heraus. So einfach können Sie Ihr eigenes Nebengewerbe anmelden.

    Hauptgewerbe oder Nebengewerbe anmelden? Das sind die Unterschiede

    Der Schritt in die Selbstständigkeit ist immer auch ein Schritt hin zu mehr Unabhängigkeit. Leider betrifft das auch Posten wie Versicherungen, Steuer und Sozialabgaben. Wer eine selbstständige Tätigkeit als Hauptgewerbe anmeldet, ist von Tag 1 an auf regelmäßige Einnahmen angewiesen. Das gilt auch dann, wenn beispielsweise ein Gründungskredit aufgenommen wurde, um die erste Zeit zu überbrücken, Materialien, Immobilien und Geräte anzuschaffen. Mindestens für sich selbst muss jede:r Gewerbetreibende alle Abgaben entrichten.

    Wer jedoch ein Nebengewerbe anmelden möchte, kann vorerst auf seiner bisherigen Stelle versichert bleiben. Neu hinzu kommt vor allem die Einkommensteuer für alle selbstständigen Einnahmen, möglicherweise auch bereits Umsatzsteuer-Voranmeldungen und ein zusätzlicher Betrag zur Krankenversicherung. Die Versicherungen können einen Teilabschlag als Beitrag zur freiwilligen gesetzlichen Versicherung verlangen, der die Arbeitszeit in der Sie selbstständig tätig sind abdeckt. Die Höhe der Beiträge richtet sich dann meist nicht nach dem Grund-Mindestbeitrag sondern nach dem tatsächlichen Einkommen.

    Abseits dieser Sicherheiten ähneln sich Haupt- und Nebengewerbe juristisch und gesellschaftlich. Sie unterliegen also den gleichen Haftungen gegenüber Kund:Innen und Lieferant:Innen, können so hohe Umsätze erzielen wie möglich oder gewollt und sich beruflich verwirklichen.

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    Wer sollte unbedingt ein Nebengewerbe anmelden?

    Ein beliebtes Modell um den Einstieg in das selbstständige Arbeiten zu finden, ist ein Nebengewerbe neben dem Erreichen höherer Abschlüsse und während der Tätigkeit für Wissenschafts- und Bildungseinrichtungen. Arbeiten Sie beispielsweise auf Ihre Dissertation hin und forschen im Rahmen dessen für ein Institut auf Ihrem Feld, werden Sie häufig als Speaker:In, Berater:In und auf Podien eingeladen. Jede Einkunft, die auf diesem Wege erzielt wird, muss selbstständig erfasst werden. Eine hauptberufliche Selbstständigkeit ist jedoch neben dem Promovieren selten möglich.

    Indem Sie ein Nebengewerbe anmelden, ob während der Ausbildung, Promotion oder bei attraktiven Angeboten für einen Nebenverdienst, üben Sie Ihre Tätigkeit legal, versichert und steuerlich erfasst aus. Wer eine Umsatzsteuer entrichtet und diese daher auch einnimmt, kann zudem die Umsatzsteuer zahlreicher beruflicher Anschaffungen mit über die Steuer absetzen. Nach dem Nebengewerbe anmelden können Büromaterialien, Geräteanschaffungen, Reisekosten und vieles mehr steuerlich abgesetzt oder abgeschrieben werden. Aber Achtung: Wer dauerhaft negative Zahlen schreibt, muss dem Finanzamt früher oder später Rede und Antwort stehen, inwiefern es sich um ein tatsächliches Gewerbe handelt.

    Ideen und Strategien ausprobieren im Nebengewerbe

    Bevor Sie ein Nebengewerbe anmelden, sollten Sie bereits einige Ideen gesammelt haben, in welchem Bereich Sie tätig sein möchten. Gerade aus der Arbeitslosigkeit heraus kann es sinnvoll sein, sich für einen Gewerbezweig zu entscheiden, in dem keine großen Startinvestitionen notwendig sind. Vor allem von vermeintlichen Einnahmemodellen, bei denen Beauty- und Sportprodukte für ein anderes Unternehmen vertrieben werden sollen auf Provisionsbasis oder Networking-Angeboten sollten Sie Abstand nehmen. Hier werden Einnahmen versprochen, nachdem Produkte zu einem bestimmten Preis abgenommen wurden. Häufiger als die Erfolgs- sind in diesem Zusammenhang private Insolvenzgeschichten.

    Für die Entwicklung eines eigenen Produktes oder einer Erfindung auf Basis einer guten Idee hingegen bietet das Nebengewerbe die idealen Voraussetzungen. Zwar muss das Gewerbe rechtlich auf Gewinn ausgerichtet sein, aber auch leichte Verluste in den ersten Jahren sind akzeptabel. Sie dürfen von juristischer Seite im Nebengewerbe weder freiberuflich, also „in freien Berufen“, noch land- und forstwirtschaftlich tätig sein. Obacht, darunter fallen oft auch publizistische Tätigkeiten. Die Arbeit an einer Erfindung, die zu einem Produkt und dieses zu einer Marke und einem eigenen Unternehmen werden soll, erfüllt diese Anforderung.

    Auch Handwerkstätigkeiten sind möglich. Sie schreinern gern und möchten diese Tätigkeit in Form von Möbeln und Dekorationen auf Bestellung, mit eigenem Etsy-Shop oder in der Produktion für eine Ladenkette aufnehmen? Hier hilft die regionale Handwerkskammer weiter bei der Beratung, welche Zertifizierungen notwendig sind, um ein Handwerksprodukt in den Handel zu bringen oder die Tätigkeit als Dienstleistung anzubieten. Im Nebengewerbe ist die Umsetzung dieser Ideen möglich, solange sie nicht als künstlerisch freiberufliche Arbeit gelten.

    Checkliste: Nebengewerbe anmelden
    Abb. 1: Checkliste Nebengewerbe anmelden

    Dem Arbeitgeber oder Jobcenter vom Nebengewerbe erzählen

    Eine Frage, die viele Gründer:Innen umtreibt, die ein Klein- oder Nebengewerbe mit bis zu 20 Stunden pro Woche anmelden möchten ist, ob eine Pflicht besteht, dem Arbeitgeber von der Tätigkeit zu erzählen. In Deutschland gilt die sogenannte Gewerbefreiheit. Sie erlaubt jede:r Bundesbürger:In, ein eigenes Gewerbe zu betreiben, egal in welcher Branche, solange es sich dabei um eine legale Tätigkeit handelt. Unternehmen können ihren Mitarbeiter:Innen also nicht untersagen, eine Nebentätigkeit auszuführen – zumindest in der Theorie.

    In der Praxis gilt neben der allgemeinen Gesetzeslage auch die Vereinbarung im Rahmen von Arbeitsverträgen und Anstellungsverhältnissen allgemein. So sieht beispielsweise das Beamtenrecht vor, dass Beamt:Innen sich in der Öffentlichkeit stets loyal zum Arbeitgeber auf Landes- oder Bundesebene zu verhalten haben und ein repräsentatives Bild eine:r „Staatsdiener:In“ abgeben müssen. Immer wieder landen beispielsweise Fälle vor dem Arbeitsgericht, in denen Unternehmen und Behörden versucht haben, ein Arbeitsverhältnis aufzulösen, weil Details zum Privatleben einer Person den vermeintlichen Ansprüchen an die Mitarbeitenden nicht gerecht wurden. Im Haupterwerb Chefsekretärin eines großen Konzerns und im Nebenerwerb Influencerin oder eine ähnlich öffentliche Karriere? Rechtlich ist das möglich, praktisch jedoch können Interessenkonflikte entstehen, wenn Kund:Innen die Person am Empfang wiedererkennen.

    Das Nebengewerbe sollte also nur für solche Tätigkeiten genutzt werden, die neben der Legalität auch mit dem gewünschten persönlichen Bild in der Öffentlichkeit zusammenpassen. Rechtlich gibt es keine Verpflichtung, in einer Anstellung offenzulegen, dass man ein Nebengewerbe anmelden möchte. Doch natürlich sollte sich daraus weder eine Konkurrenzsituation zum Arbeitgeber, noch ein Interessenkonflikt ergeben. Auch Interna aus der Anstellung dürfen natürlich nicht beruflich „zweitverwertet“ werden.

    Keine Angst vor Scheingewerbe-Vorwürfen beim Nebengewerbe anmelden

    Eine Sorge, die viele Gründer:Innen umtreibt, die ein Nebengewerbe anmelden möchten, ist die vor dem Vorwurf eines Scheingewerbes. Ein Scheingewerbe ist eine selbstständige Tätigkeit, die entweder den Kund:Innen oder der Anmelder:In Vorteile verschafft, aber Finanzamt und Versicherungen um Zahlungen bringt. So versuchen immer wieder größere Unternehmen, Selbstständige anzuwerben, die dauerhaft für sie tätig sind und das exklusiv. Statt einer sozialversicherten Anstellung wird angeboten, auf eigene Steuer-, Sozialabgaben- und Versicherungskosten vom Homeoffice aus für das Unternehmen zu arbeiten, teils sogar zu gleichen Sätzen wie Angestellte. Der Unterschied liegt auf der Hand. Selbstständige haben kein Anrecht auf Urlaubstage. Bei Ausfall wird kein Krankengeld gezahlt. Der Arbeitgeber zahlt weder in Renten-, noch in Sozialkassen ein und trägt keinerlei Verantwortung für die Bearbeitung von Aufträgen, Büroausstattung, das Arbeitsklima oder die Arbeitszeiten der selbstständigen Person.

    Scheinselbstständigkeit steht auch dann im Raum, wenn keinerlei Einnahmen erzielt werden, aber jedes Jahr hohe Ausgaben verbucht. Was genau „hoch“ bedeutet entscheidet das zuständige Finanzamt. Wer erstmals ein Nebengewerbe anmeldet, sich eine Kamerausrüstung für 20.000 Euro kauft, sich diesen Betrag über die Steuer abschreibt, aber nur Bilder im Wert von 100 Euro über das ganze Jahr verkauft, auch das dritte Jahr in Folge, muss mit einer Steuerprüfung rechnen.

    Sind das nicht alles Gründe zur Sorge, das Nebengewerbe anzumelden? Auch im Finanzamt arbeiten echte Menschen. Keine Sorge also davor, bei der geringen Einnahmen vor Gericht zu stehen. Das Nebengewerbe ist genau dafür gedacht, Unternehmungen und Ideen auszuprobieren, auch wenn der Gewinn nicht garantiert ist. Es gibt immer Spielraum für Anschaffungen, um eine Tätigkeit zunächst aufzunehmen und Möglichkeiten, diese Tätigkeit auch nachzuweisen. Wichtig ist eine absolut exakte Buchhaltung, über die sich alle Einnahmen und Ausgaben nachweisen lassen.

    Fazit: Das Nebengewerbe bietet vor allem Freiheiten

    Nur rund 20 bis 60 Euro kostet es, ein Nebengewerbe anzumelden. Ob als Handwerker:In, Dienstleister:In oder Händler:In, die Ausgestaltung der Selbstständigkeit kann bei bis zu 20 Stunden Arbeit pro Woche mehr oder weniger spielerisch ausprobiert werden. Für ein Nebengewerbe muss die Anstellung nicht gekündigt werden, Firmen müssen nicht einmal von der Tätigkeit ihrer Mitarbeitenden erfahren. Dadurch bietet dieses Modell auch solchen Gründer:Innen einen geschützten rechtlichen und steuerlich legalen Rahmen, die noch nicht wissen, ob Sie ein Unternehmen wirklich aufbauen und führen können und möchten.

    Nachteile wie der Verzicht auf einen staatlichen Gründungszuschuss sind nicht von der Hand zu weisen. Buchhaltung und Aktenführung sind ähnlich umfangreich wie im Hauptgewerbe. Dafür lässt sich das Nebengewerbe auch problemlos wieder auflösen und falls sich die Umsatzplanung aus dem Businessplan nicht erreichen lässt, entstehen keine finanziellen Verpflichtungen, wie beispielsweise bei der Gründung eines Unternehmens mit Startkapital und Investorenbindung. Eine Chance für alle, die sich langsam an die Selbstständigkeit herantasten möchten.

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