Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung ist eine Methode, um den Gewinn zu bestimmen. Was unterm Strich herauskommt, das interessiert neben dem Unternehmer selbst, vor allem das Finanzamt. Daher muss die Einnahmen-Überschuss-Rechnung jährlich als Teil der Steuererklärung (Anlage EÜR) abgegeben werden.
Mit unserer EÜR Software verfolgen Sie den Gewinn bereits unterjährig und laden die amtliche Einnahmen-Überschuss-Rechnung am Ende einfach runter. Einfacher geht’s wirklich nicht.
Der Gewinn ergibt sich, indem Sie Einnahmen (z.B. Einnahmen aus der Geschäftstätigkeit, eingenommene Umsatzsteuer) und Ausgaben (z.B. Wareneinkäufe für den Betrieb, Löhne und Gehälter, Telefonkosten) gegenüberstellen.
Gewinn = Einnahmen – Ausgaben
Verfolgen Sie den Gewinn bereits unterjährig auf Jahres-, Monats- oder Quartalsbasis.
Die einzelnen Einnahmen und Ausgaben sind automatisch thematisch sortiert, z.B. Ausgaben für das Fahrzeug, für Werbung oder Telefon- und Internetkosten. So lassen sich ungewöhnliche Kostenpunkte schnell ausfindig machen, mit dem Vorjahr vergleichen und nach Möglichkeit Maßnahmen ergreifen.
Die Ein- und Ausgaben können Sie bis auf den Originalbeleg zurückverfolgen.
Mit unserem EÜR Programm ist die Einnahmen-Überschuss-Rechnung zur Abgabefrist der Steuererklärung bereits fertig. Sie brauchen nichts mehr hektisch zusammensuchen. Es ist alles da. Auch unterjährig können Sie jederzeit einen Download oder Ausdruck machen.
Um Ihre unternehmerischen Pflichten zu erfüllen, müssen Sie die Einnahmen-Überschuss-Rechnung an das Finanzamt übermitteln. lexoffice empfiehlt folgende Vorgehensweisen:
Mit der Planungsfunktion stellen Sie für zukünftige Einnahmen und Ausgaben die Weichen, indem Sie Planwerte eintragen. Danach kontrollieren Sie komfortabel, ob Sie noch auf Kurs sind bzw., ob IST und SOLL zusammenpassen.
Verabschieden Sie sich von Aktenordnern, Beleg-Chaos und Papierkram! lexoffice ist eine Buchhaltungssoftware, die Ihren Buchhaltungsaufwand auf ein Mindestmaß reduziert.
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