Mit lexoffice profitieren nicht nur Sie von den Vorteilen eines Online Rechnungsprogramms, sondern auch Ihr Steuerberater. Denn mit lexoffice geben wir Ihnen 2 Möglichkeiten Ihre Daten im standardisierten DATEV-Format per direkter Schnittstelle zu übermitteln:
Dank dieser integrierten Funktion kann Ihr Steuerberater alle relevanten Daten mit einem Klick übernehmen und zur weiteren Bearbeitung verwenden. Egal ob Belege, Buchungsinformationen oder Zahlungsdaten – mit lexoffice gelingt der Austausch dank DATEV-Schnittstelle ganz einfach.
Dabei werden alle relevanten Informationen und Zusammenhänge mitgeliefert. So hat Ihr Steuerberater immer den gleichen Blick auf Ihrer Buchhaltung wie Sie und kann Sie gezielter und effektiver unterstützen.
Belege per Pendelordner hin- und herschicken – das war einmal. Durch den Einsatz der Buchhaltungssoftware mit DATEV-Schnittstelle wird die Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater deutlich vereinfacht: Die DATEV-Cloud-Services ermöglicht die Übertragung sämtlicher Buchungsdaten und Belege aus lexoffice direkt in die DATEV-Kanzleisoftware Ihrer Steuerkanzlei.
Das reduziert unproduktive Mehrarbeit im Unternehmen und der Kanzlei und erhöht die Datenqualität. Datensicherheit auf Bankenniveau durch eine verschlüsselte Übertragung inklusive.
lexoffice bietet zwei unterschiedliche DATEV-Cloud-Services an. Egal, wie Sie mit Ihrem Steuerberater zusammenarbeiten, haben Sie somit immer die ideale Schnittstelle zur Software Ihrer Kanzlei:
Als DATEV Buchungsmandant erledigt Ihre Steuerkanzlei die komplette unterjährige Buchhaltung für Sie. In diesem Fall nutzen Sie den DATEV Rechnungsdatenservice 1.0 und übertragen die Ein- und Ausgangsbelege inkl. der Belegdaten.
Als Selbstbucher erstellt Ihnen die Kanzlei den Jahresabschluss und Sie erledigen die unterjährige Buchhaltung selbst. In diesem Fall setzen Sie den DATEV Buchungsdatenservice ein und übertragen die Belegbilder inkl. Buchungs- und Zahlungsdaten.
Alternativ stehen auch die klassischen DATEV-Exporte zum Download der Belege oder Buchungsstapel (Buchungs- und Zahlungsdaten) zur Verfügung. Diese können Sie Ihrem Steuerberater beispielsweise über die Dateiablage zur Verfügung stellen, der die Daten zur Weiterverarbeitung in seine DATEV-Kanzleisoftware importiert.
Für eine optimale Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater, richten Sie ihm einen Steuerberaterzugang ein. So steht ihm der direkte Zugriff auf Ihre Geschäftsprozesse wie Umsatzanzeigen und Anlagen zur Verfügung und er kann anhand tagesaktueller Daten beraten. Über die DATEV-Schnittstelle können Steuerberater und Mandanten oder deren Mitarbeiter im Unternehmen Rechnungen sowie weitere relevante Dateien übertragen oder Buchungen exportieren. Kompliziert anmutende Aufgaben wie beispielsweise der Jahresabschluss werden so zum Kinderspiel. Die perfekte Ergänzung zur DATEV-Schnittstelle. Informieren Sie gleich Ihren Steuerberater, dass Sie mit lexoffice arbeiten und die vielen Möglichkeiten der effizienten Zusammenarbeit nutzen möchten.
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lexoffice vereinfacht die Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater und sorgt somit für Entlastung auf beiden Seiten. Informieren Sie Ihren Steuerberater über die vielen Vorteile von lexoffice:
Ihr Steuerberater kann lexoffice kostenlos nutzen!
Ausgezeichnet durch das eKomi Siegel:
lexoffice erhält bei eKomi 1504 Bewertungen mit 4.9 von 1 bis 5 Sternen.