Abschlagsrechnungen schnell und einfach schreiben

Offizielle Abschlagsrechnungen für einen Vorschuss mit wenigen Klicks schreiben und die finale Schlussrechnung daraus erstellen

Test endet nach 30 Tagen automatisch. Kein Abo. Kein Newsletter. Mit der Registrierung stimmen Sie den Datenschutzbestimmungen und den AGB zu.

Test endet nach 30 Tagen automatisch. Kein Abo. Kein Newsletter. Mit der Registrierung stimmen Sie den Datenschutzbestimmungen und den AGB zu.

Linienmuster
Funktion Abschlagsrechnung erstellen

Vorab und pauschal: Abschlagsrechnungen schreiben

Ein Abschlag ist ein Vorschuss, den Sie von Ihrem Kunden in einer vereinbarten Höhe erhalten – noch bevor die Leistung erbracht ist. Sie ist also der Beleg für eine geleistete Anzahlung. Die Abschlagsrechnung ist pauschal, weil sie nicht auf einzelne Leistungs-Positionen verweist. Mit lexoffice können Sie die Anzahlung für das Finanzamt bezüglich der Umsatzsteuer offiziell belegen und die Abschläge korrekt in Ihre Buchhaltung aufnehmen: Abschlagsrechnungen schreiben und daraus dann eine finale Schlussrechnung erstellen war nie leichter!

„Abschlagsrechnung schreiben“ kostenlos in lexoffice testen

Funktion Abschlagsrechnung abschließen und drucken

Neue Abschlags- und Schlussrechnungen schreiben

Ein Klick vom lexoffice Dashboard entfernt, liegt die Funktion, um Abschlags- und Schlussrechnungen zu schreiben. Verständlich leitet die Software durch die Online-Mustervorlage. lexoffice unterstützt Sie beim Ausfüllen der Abrechnung mit Autofill und achtet auf alle Pflichtangaben:

  • Fortlaufende Rechnungsnummer
  • Rechnungsempfänger
  • Summe bzw. Höhe der Abschläge
  • Zeitpunkt der Abschlagszahlung
  • Zeitraum indem die Zahlung erfolgt sein muss

Fertig? Fertig! Jetzt einfach speichern, drucken, per E-Mail versenden oder die Abschlags- sowie die finale Schlussrechnung als Entwurf ablegen.

Funktion, vom Angebot, zur geschriebenen Abschlags- und finalen Schlussrechnung

Vom Angebot zur geschriebenen Abschlags- und finalen Schlussrechnung

lexoffice kann ein bestehendes Angebot oder eine Auftragsbestätigung als Grundlage nehmen und daraus eine Abschlagsrechnung schreiben. Die erstellte Rechnung bleibt mit dem ausgewählten Angebot oder der Auftragsbestätigung fest verknüpft. Sobald der Auftrag abgeschlossen ist, können Sie eine kumulierte Schlussrechnung aus allen Abschlagsrechnungen und Aufträgen erstellen. So sehen Sie immer, was zusammengehört und verfolgen bequem den Zahlungsfortschritt.

Funktion, passende Schlussrechnung zur Abschlagsrechnung schreiben

Passende Schlussrechnung zur Abschlagsrechnung schreiben

Zur Abschlagsrechnung gehört immer eine Schlussrechnung. In der Schlussrechnung wird kenntlich gemacht, welche Abschlagszahlungen Ihr Kunde schon geleistet hat und welcher Betrag für die gesamte erbrachte Leistung noch fällig ist. Angaben müssen Sie dazu keine zusammensuchen, denn lexoffice bezieht die Informationen automatisch aus allen bereits geschriebenen Abschlagsrechnungen und kalkuliert alles durch – auch bei mehreren Zahlungen in einem größeren Zeitraum.

Funktion in lexoffice anschauen

Jetzt lexoffice erleben

Testen Sie den kompletten Funktionsumfang von lexoffice 30 Tage lang kostenlos. Oder Sie entscheiden sich direkt für Ihre lexoffice Version und sparen beim sofortigen Kauf mit unserem Aktionsrabatt.

  • 30 Tage kostenlos testen.
  • Der Test endet automatisch.
  • Kostenloser Support.

Test endet nach 30 Tagen automatisch. Kein Abo. Kein Newsletter. Mit der Registrierung stimmen Sie den Datenschutzbestimmungen und den AGB zu.

oder

Test endet nach 30 Tagen automatisch. Kein Abo. Kein Newsletter. Mit der Registrierung stimmen Sie den Datenschutzbestimmungen und den AGB zu.

Häufige Fragen

Hier finden Sie die Antworten auf die häufigsten Fragen rund um die Abschlagsrechnung.

Kontaktieren Sie uns

Abschlagszahlungen und Vorauszahlungen (z.B. über eine Abschlagsrechnung) sind gesetzlich gesehen die Ausnahme. Normalerweise wird eine Bezahlung erst nach dem Erbringen der Leistung oder dem Abschluss einer Lieferung fällig. In einigen Fällen sieht das Gesetz aber vor, dass der Leistungserbringer auch Abschlagszahlungen und Vorschüsse beziehungsweise Vorauszahlungen verlangen darf. Dies erfolgt dann üblicherweise über das Stellen einer Abschlagsrechnung.

Beispiele für gesetzliche Grundlagen zu „Abschlagsrechnung“:

  • Werkvertrag (allgemein) in § 632a BGB
  • Auftrag (allgemein) in § 669 BGB
  • Bauleistungen in § 16 VOB B
  • Rechtsanwälte in § 9 RVG
  • Architekten und Ingenieure in § 8 HOAI

Eine Abschlagsrechnung (auch Anzahlungsrechnung oder Akontorechnung genannt) wird pauschal vorab, d.h. vor Fertigstellung der vereinbarten Leistung bzw. Teilleistungen ausgestellt. Eine Abschlagsrechnung stellen Sie immer dann, wenn Sie für Ihren Auftraggeber noch keine Leistung erbracht haben oder die Leistung vom Empfänger noch nicht abgenommen wurde.

Eine typische Situation für eine Abschlagsrechnung

Ein typische Situation für eine Abschlagsrechnung ist ein vereinbarter Vorschuss, den Sie pauschal zu Beginn eines Projekts in Rechnung stellen wollen. Im Unterschied dazu ist eine Teilrechnung (oder präziser „Teilschlussrechnung“) eine ganz normale Rechnung. Sie wird für eine genau abgrenzbare Teilleistung gestellt (Beispiel: Keller eines Hauses ist als erster Bauabschnitt fertiggestellt. Und im Unterschied zur Abschlagsrechnung wird hier Ihre erstellte Leistung auch von Ihrem Auftraggeber abgenommen. Eine (Teil-) Rechnung steht für Sie als Unternehmer also nicht unter dem Vorbehalt der endgültigen Gesamtabrechnung. Sowohl für Abschlagsrechnungen als auch für (Teil-)Rechnungen gelten die gleichen Pflichtangaben. lexoffice hilft Ihnen hier automatisch, keine der notwendigen Angaben zu vergessen.

Bei der Erstellung einer Abschlagsrechnung gilt es, häufige Fehler zu vermeiden. Die häufigsten Fehler bei einer Abschlagsrechnung sind:

  • Pflichtangaben für Rechnungen (§ 14 Abs. 4 UStG) vergessen, die ebenfalls für Abschlagsrechnungen gelten
  • Die Abschlagsrechnung falsch als Teilrechnung bezeichnen
  • In der Abschlussrechnung die Anzahlungen nicht korrekt berücksichtigen

Vermeiden Sie diese Fehler, erstellen Sie Ihre Abschlagsrechnung einfach mit lexoffice! lexoffice erleichtert Ihnen das Erstellen einer Abschlagsrechnung: Bereits berechnete Abschläge sehen Sie schnell und übersichtlich. Bereits erstellte Abschlagsrechnungen sind im System hinterlegt. lexoffice spart Ihnen Zeit und gibt Ihnen eine hohe Sicherheit für das Schreiben einer Abschlagsrechnung und der Schlussrechnung.

Ihre Vorteile mit lexoffice

Verabschieden Sie sich von Aktenordnern, Beleg-Chaos und Papierkram! lexoffice ist eine Buchhaltungssoftware, die Ihren Buchhaltungsaufwand auf ein Mindestmaß reduziert.

Im­mer ak­tu­ell

Automatische Updates, immer aktuell und monatlich neue Funktionen. Mit lexoffice einfach online starten.

Mo­bi­ler Ar­bei­ten

Die innovativste Buchhaltungssoftware auf dem Notebook (auch Apple Mac), Smartphone (iOS & Android) und Tablet.

In­tel­li­gen­ter Schutz

lexoffice schützt Sie z.B. mittels IBAN-Sperrliste vor Überweisungen, die im Zusammenhang mit Betrug stehen.

Kos­ten­lo­ser
Sup­port

Wenn es doch mal klemmen sollte, hilft Ihnen unser freundlicher Support gerne weiter.

Linienmuster

Warum jeden Tag
Selbstständige zu lexoffice wechseln …

Über 200.000 Kund:innen und 50.000 Steuerberater:innen nutzen bereits lexoffice.

„Mit lexoffice brauche ich keinen Buchhaltungstag mehr. Das spart mir jede Menge Zeit und Nerven!. Ich schreibe meine Angebote & Rechnungen, da wo ich gerade bin. Kassenzettel landen nach dem Bezahlen einfach mit einem Foto in der App.“
Nils Hasenau Hochzeits- und Portraitfotograf
Steuerberaterin Daniela Kunze
„Ich nutze lexoffice bei Mandanten, die selbst buchen. Ich leiste dann Beratung, die Erstellung von Gewinnermittlung und Steuererklärungen. Dank Steuerberaterzugang kann ich jederzeit helfend einspringen. lexoffice ist für mich eine gute Lösung für die Freiberufler und Selbstständigen unter meinen Mandanten.“
Daniela Kunze Steuerberaterin
Dagmar Gerigk
Dagmar Gerigk
„In lexoffice habe ich alle meine Services hinterlegt. So kann ich ganz einfach und schnell neue Angebote erstellen. Nach dem Auftrag erstelle ich die Rechnung mit einem Klick aus dem Angebot und maile sie direkt aus lexoffice zu. Ich liebe es, wenn Software mir die Arbeit abnimmt!“
Dagmar Gerigk Coach, Trainerin, Autorin Vamos! Leadership Coaching
Steuerfabi empfiehlt lexoffice
„lexoffice ist aus meiner Sicht die beste Buchhaltungssoftware am Markt. Die Möglichkeiten die Rechnungen einfach mit den Bankumsätzen zu verknüpfen und alle wichtigen Dinge komplett übers Handy zu regeln sind einfach top.“
Fabian Walter Influencer steuerfabi
Kia Kahawa empfiehlt lexoffice
„Wachstum ist toll! Jedes gute Unternehmen soll wachsen! Doch mit dem Wachstum kommt die Umsatzsteuerpflicht, und plötzlich reicht tabellarische Buchhaltung nicht mehr aus. Hier spart mir lexoffice Zeit bei der Buchhaltung und erstellt automatisch all jene Auswertungen, die mir ermöglichen, meine Arbeit zu optimieren.“
Kia Kahawa Schriftstellerin & Unternehmerin
Keine stille Stunde empfiehlt lexoffice
„Besonders allen Musikern und Bands kann ich lexoffice empfehlen, es erspart eine Menge Zeit. Denn wir machen ja schließlich Musik, um Spaß auf der Bühne zu haben, und nicht um uns stundenlang mit Buchhaltung zu beschäftigen, oder?“
Christoph Gleichauf Dirigent & Musiker Keine Stille Stunde (Band)
Netzwerk Bossinen Stuttgart empfiehlt lexoffice
„Wir haben alles automatisiert und unsere Member bekommen ihre Jahres- oder Monatsrechnungen automatisch per Email zugesendet. Natürlich haben wir unser Geschäftskonto verknüpft und eine komplette Übersicht über Einnahmen, Ausgaben und Steuern.“
Anika, Denise & Kirsten Gründerinnen Netzwerk Bossin
Sebastian Wickenhäuser empfiehlt lexoffice
„Als ich mich vor vier Jahren selbstständig gemacht habe war für mich klar, dass ich mir keine Gedanken um korrekte Rechnungen machen will. Daher war für mich von Anfang an klar, dass ich eine Lösung brauche. Das war und ist seitdem für mich Lexoffice.“
Stefan Wickenhäuser Coach, Berater & Blogger
Melina Paetzold empfiehlt lexoffice
„Mit lexoffice bin ich bei meiner monatlichen Buchhaltung und der jährlichen Steuererklärung soviel effektiver. Meine Rechnung erstelle ich schnell und einfach, verschicke sie als PDF und kann in lexoffice kontrollieren, ob sie begleichen wurden. “
Melina Paetzold Klarinettistin & Musiker-Coachin
Serge Kanunnikov
„Ich bin kreativ. Und dank lexoffice auch frei. Frei vom Finanzstress. Ob Umsatzsteuervoranmeldung, Angebote oder Rechnungen - meine Buchhaltung erledigt lexoffice für mich.“
Serge Kanunnikov Foto- und Videograf & YouTuber
DJ Olde empfiehlt Buchhaltungssoftware lexoffice
„Mit lexoffice schleichen sich keine Fehler mehr in meine Rechnungsdetails. Ich brauche endlich keine aufwendigen Word oder Excel Vorlagen mehr und kann egal wo ich bin mit meinem Smartphone saubere Rechnungen in wenigen Sekunden erstellen und versenden.“
DJ Olde DJ, MC & Producer
Daniel Pellegrini
„Seit ich lexoffice benutze, habe ich viel mehr Überblick über die Finanzen und die Buchhaltung lässt sich quasi nebenbei machen. Die automatisierten Rechnungen haben mir schon viel Zeit und Stress gespart. Es ist super praktisch, wenn mein Steuerberater „Echtzeitzugriff“ auf meine Buchhaltung hat.“
Daniel Pellegrini Musiker, Drummer und Musiklehrer

Ausgezeichnet durch eKomi

lexoffice erhält bei eKomi 1988 Bewertungen mit 4.9 Sternen (von 1 bis 5).

Jetzt lexoffice erleben

Testen Sie den kompletten Funktionsumfang von lexoffice 30 Tage lang kostenlos. Oder Sie entscheiden sich direkt für Ihre lexoffice Version und sparen beim sofortigen Kauf mit unserem Aktionsrabatt.

  • 30 Tage kostenlos testen.
  • Der Test endet automatisch.
  • Kostenloser Support.

Test endet nach 30 Tagen automatisch. Kein Abo. Kein Newsletter. Mit der Registrierung stimmen Sie den Datenschutzbestimmungen und den AGB zu.

oder

Test endet nach 30 Tagen automatisch. Kein Abo. Kein Newsletter. Mit der Registrierung stimmen Sie den Datenschutzbestimmungen und den AGB zu.

Schnell und einfach eine Abschlagsrechnung erstellen mit lexoffice

Als selbstständiger Unternehmer kennen Sie das Problem: Große Projekte dauern. Oft verzögern sie sich weit über die geplante Fertigstellung hinaus. Sie als Unternehmer gehen mit Ihrer Arbeitszeit in Vorleistung. Wenn sich ein Auftrag über Monate erstreckt und Sie Ihr Geld erst zum Schluss bekommen, können Sie finanziell unter Druck geraten. Daher sollten Sie eine Anzahlung vereinbaren bzw. eine Abschlagsrechnung stellen. Eine, oder auch mehrere Abschlagsrechnungen. Es kommt ganz darauf an, was für Sie und Ihr Projekt Sinn macht.

Abschlagsrechnung für eine vereinbarte Zahlung vor Fertigstellung

Die Pflichtangaben auf der Abschlagsrechnung sind exakt dieselben wie auf einer „normalen“ Rechnung. Allerdings muss draufstehen, dass es sich um eine Abschlagsrechnung handelt.

Stückeln Sie Ihre Zahlungen, nummerieren Sie diese am besten der Übersichtlichkeit halber durch: „Abschlagsrechnung 1 von 4“, zum Beispiel. Außerdem sollte der Text der Rechnung festhalten, wann Sie die vereinbarte Leistung liefern werden oder geliefert haben.

Zu jeder Abschlagsrechnung gehört am Ende eine Schlussrechnung. Dazu müssen die bereits in Rechnung gestellten Summen vom Gesamtbetrag abgezogen werden, ebenso wie die bereits berechnete Umsatzsteuer abgezogen wird. Wann Sie welchen Prozentsatz Ihrer Arbeit berechnen, wissen Sie selbst am besten. Sie kennen Ihre Kunden und Ihr eigenes Verhandlungsgeschick: Vorschriften oder gesetzliche Regelungen gibt es nicht. Es kommt immer darauf an, was Sie machen.

Erfahrene Anbieter stellen bei größeren Projekten grundsätzlich eine Abschlagsrechnung über 20-30% vorab. Denn die Erfahrung zeigt: Bezahlt ein Kunde diese Abschlagsrechnung nicht, wird es noch andere Probleme mit dem Auftrag geben.

Abschlagsrechnungen mit lexoffice erstellen

Mit lexoffice haben Sie zwei Möglichkeiten, eine Abschlagsrechnung zu erstellen:

1. Abschlagsrechnungen aus Angebot / Auftragsbestätigung weiterführen

Wählen Sie aus der Belegliste in der lexoffice Anwendung Ihr Angebot oder die Auftragsbestätigung aus. Rechts von der Belegliste werden Ihnen nun die Details zum ausgewählten Dokument angezeigt. Klicken Sie nun oben rechts auf die drei Punkte und anschließend auf ‚Weiterführen zur Abschlagsrechnung‘.

Es wird jetzt automatisch eine neue Abschlagsrechnung für Sie erstellt, die mit dem ausgewählten Angebot bzw. der ausgewählten Auftragsbestätigung verknüpft ist.

2. Abschlagsrechnungen ohne Angebot / Auftragsbestätigung schreiben

Wenn Sie Ihre Angebote und Auftragsbestätigungen mit einem anderen Programm als lexoffice erstellen oder gar keine verwenden, weil Sie sich anders organisiert haben, gehen Sie wie folg vort:

Wählen Sie im Dashboard > Neue Rechnung > ‚Neue Abschlagsrechnung‘ aus (oder alternativ in der Belegliste: Neuer Beleg > Neue Abschlagsrechnung)

Anschließend können Sie diese Abschlagsrechnung bearbeiten und fertigstellen. In diesem Fall ist sie nämlich nicht mit einem Angebot oder einer Auftragsbestätigung verknüpft.

Jetzt lexoffice erleben

Testen Sie den kompletten Funktionsumfang von lexoffice 30 Tage lang kostenlos. Oder Sie entscheiden sich direkt für Ihre lexoffice Version und sparen beim sofortigen Kauf mit unserem Aktionsrabatt.

  • 30 Tage kostenlos testen.
  • Der Test endet automatisch.
  • Kostenloser Support.

Test endet nach 30 Tagen automatisch. Kein Abo. Kein Newsletter. Mit der Registrierung stimmen Sie den Datenschutzbestimmungen und den AGB zu.

oder

Test endet nach 30 Tagen automatisch. Kein Abo. Kein Newsletter. Mit der Registrierung stimmen Sie den Datenschutzbestimmungen und den AGB zu.

Geprüft, mehrfach getestet und für sehr gut befunden

lxlp