Abschlagsrechnungen schnell und einfach schreiben
Offizielle Abschlagsrechnungen für einen Vorschuss mit wenigen Klicks schreiben und die finale Schlussrechnung daraus erstellen
Offizielle Abschlagsrechnungen für einen Vorschuss mit wenigen Klicks schreiben und die finale Schlussrechnung daraus erstellen
Ein Abschlag ist ein Vorschuss, den Sie von Ihrem Kunden in einer vereinbarten Höhe erhalten – noch bevor die Leistung erbracht ist. Sie ist also der Beleg für eine geleistete Anzahlung. Die Abschlagsrechnung ist pauschal, weil sie nicht auf einzelne Leistungs-Positionen verweist. Mit lexoffice können Sie die Anzahlung für das Finanzamt bezüglich der Umsatzsteuer offiziell belegen und die Abschläge korrekt in Ihre Buchhaltung aufnehmen: Abschlagsrechnungen schreiben und daraus dann eine finale Schlussrechnung erstellen war nie leichter!
Funktion „Abschlagsrechnung schreiben“ kostenlos in lexoffice testen ›
Ein Klick vom lexoffice Dashboard entfernt, liegt die Funktion, um Abschlags- und Schlussrechnungen zu schreiben. Verständlich leitet die Software durch die Online-Mustervorlage. lexoffice unterstützt Sie beim Ausfüllen der Abrechnung mit Autofill und achtet auf alle Pflichtangaben:
Fertig? Fertig! Jetzt einfach speichern, drucken, per E-Mail versenden oder die Abschlags- sowie die finale Schlussrechnung als Entwurf ablegen.
lexoffice kann ein bestehendes Angebot oder eine Auftragsbestätigung als Grundlage nehmen und daraus eine Abschlagsrechnung schreiben. Die erstellte Rechnung bleibt mit dem ausgewählten Angebot oder der Auftragsbestätigung fest verknüpft. Sobald der Auftrag abgeschlossen ist, können Sie eine kumulierte Schlussrechnung aus allen Abschlagsrechnungen und Aufträgen erstellen. So sehen Sie immer, was zusammengehört und verfolgen bequem den Zahlungsfortschritt.
Zur Abschlagsrechnung gehört immer eine Schlussrechnung. In der Schlussrechnung wird kenntlich gemacht, welche Abschlagszahlungen Ihr Kunde schon geleistet hat und welcher Betrag für die gesamte erbrachte Leistung noch fällig ist. Angaben müssen Sie dazu keine zusammensuchen, denn lexoffice bezieht die Informationen automatisch aus allen bereits geschriebenen Abschlagsrechnungen und kalkuliert alles durch – auch bei mehreren Zahlungen in einem größeren Zeitraum.
Verabschieden Sie sich von Aktenordnern, Beleg-Chaos und Papierkram! lexoffice ist eine Buchhaltungssoftware, die Ihren Buchhaltungsaufwand auf ein Mindestmaß reduziert.
Über 200.000 Kund:innen und 50.000 Steuerberater:innen nutzen bereits lexoffice.
Als selbstständiger Unternehmer kennen Sie das Problem: Große Projekte dauern. Oft verzögern sie sich weit über die geplante Fertigstellung hinaus. Sie als Unternehmer gehen mit Ihrer Arbeitszeit in Vorleistung. Wenn sich ein Auftrag über Monate erstreckt und Sie Ihr Geld erst zum Schluss bekommen, können Sie finanziell unter Druck geraten. Daher sollten Sie eine Anzahlung vereinbaren bzw. eine Abschlagsrechnung stellen. Eine, oder auch mehrere Abschlagsrechnungen. Es kommt ganz darauf an, was für Sie und Ihr Projekt Sinn macht.
Die Pflichtangaben auf der Abschlagsrechnung sind exakt dieselben wie auf einer „normalen“ Rechnung. Allerdings muss draufstehen, dass es sich um eine Abschlagsrechnung handelt.
Stückeln Sie Ihre Zahlungen, nummerieren Sie diese am besten der Übersichtlichkeit halber durch: „Abschlagsrechnung 1 von 4“, zum Beispiel. Außerdem sollte der Text der Rechnung festhalten, wann Sie die vereinbarte Leistung liefern werden oder geliefert haben.
Zu jeder Abschlagsrechnung gehört am Ende eine Schlussrechnung. Dazu müssen die bereits in Rechnung gestellten Summen vom Gesamtbetrag abgezogen werden, ebenso wie die bereits berechnete Umsatzsteuer abgezogen wird. Wann Sie welchen Prozentsatz Ihrer Arbeit berechnen, wissen Sie selbst am besten. Sie kennen Ihre Kunden und Ihr eigenes Verhandlungsgeschick: Vorschriften oder gesetzliche Regelungen gibt es nicht. Es kommt immer darauf an, was Sie machen.
Erfahrene Anbieter stellen bei größeren Projekten grundsätzlich eine Abschlagsrechnung über 20-30% vorab. Denn die Erfahrung zeigt: Bezahlt ein Kunde diese Abschlagsrechnung nicht, wird es noch andere Probleme mit dem Auftrag geben.
Mit lexoffice haben Sie zwei Möglichkeiten, eine Abschlagsrechnung zu erstellen:
Wählen Sie aus der Belegliste in der lexoffice Anwendung Ihr Angebot oder die Auftragsbestätigung aus. Rechts von der Belegliste werden Ihnen nun die Details zum ausgewählten Dokument angezeigt. Klicken Sie nun oben rechts auf die drei Punkte und anschließend auf ‚Weiterführen zur Abschlagsrechnung‘.
Es wird jetzt automatisch eine neue Abschlagsrechnung für Sie erstellt, die mit dem ausgewählten Angebot bzw. der ausgewählten Auftragsbestätigung verknüpft ist.
Wenn Sie Ihre Angebote und Auftragsbestätigungen mit einem anderen Programm als lexoffice erstellen oder gar keine verwenden, weil Sie sich anders organisiert haben, gehen Sie wie folg vort:
Wählen Sie im Dashboard > Neue Rechnung > ‚Neue Abschlagsrechnung‘ aus (oder alternativ in der Belegliste: Neuer Beleg > Neue Abschlagsrechnung)
Anschließend können Sie diese Abschlagsrechnung bearbeiten und fertigstellen. In diesem Fall ist sie nämlich nicht mit einem Angebot oder einer Auftragsbestätigung verknüpft.