Gewinn

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    Sofern es sich nicht um ein gemeinnütziges Unternehmen oder eine Gesellschaft handelt, ist Gewinn das Ziel jedes Unternehmens. Aber er ist nicht immer das, was am Ende unterm Strich übrig bleibt. Ein genauer Blick zeigt, was es sonst noch mit dem Gewinn auf sich hat.

    Was ist Gewinn?

    Gewinn bezeichnet den Überschuss, den ein Unternehmen in einer bestimmten Periode erwirtschaftet hat und ist sowohl für die interne Steuerung als auch für die externe Bewertung durch Investoren und Kreditinstitute wichtig.

    Es gibt verschiedene Rechenwege zur Gewinnermittlung und unterschiedliche Definitionen des Gewinns, je nach Betriebswirtschaftslehre, Handelsrecht, Steuerrecht und Rechnungswesen.

    Zur Gewinnermittlung ist es wichtig, den Gewinn vom Umsatz des Unternehmens zu unterscheiden.

    Ertrag, Umsatz, Gewinn: Unterschiede in aller Kürze

    Vorab in aller Kürze drei kurze Definitionen.

    Wie gerade beschrieben, bezeichnen wir als Gewinn das positive Betriebsergebnis, wenn wir Umsatz und Betriebsausgaben gegenrechnen. Das Gegenteil davon ist Verlust: Hierbei sind die Betriebsausgaben höher als der Umsatz.

    Als Ertrag bezeichnet man alle Wertzuwächse eines Unternehmens, wozu neben dem Umsatz auch Veränderungen in den Buchwerten wie Wertsteigerungen enthalten sind.

    Als Umsatz bezeichnet man alles eingenommene Geld eines Unternehmens – unabhängig davon, ob es steuerbar sind oder nicht. Zum Umsatz gehören auch fiktive Werte wie der Material- oder Zeiteinsatz bei Täuschen oder tauschähnlichen Umsätzen.

    Abb. 1: Unterschied zwischen Ertrag, Gewinn und Umsatz

    Im Rechnungswesen

    Im internen Rechnungswesen folgt der Gewinn der Formel einer Kostenrechnung. Diese Formel besagt auf einfache Weise, dass ein Gewinn dann vorliegt, wenn die Erlöse die Kosten übersteigen.

    Als Formel sieht das also ganz simpel aus:

    Gewinn = Umsatz − Ausgaben

    Die betrieblichen Ausgaben umfassen alle Kosten wie die Zahlung von Löhnen und Gehältern, die bezahlten Rechnungen für Rohstoffe oder auch die Kosten für Büromittel.

    Betriebsfremde Erträge wie Erträge aus dem Aktienhandel werden nicht bei der Gewinnermittlung im internen Rechnungswesen berücksichtigt.

    Im Handelsrecht

    Die Gewinnermittlung im externen Rechnungswesen hat verschiedene Funktionen:

    • Schutz der Gläubiger:innen
    • Information der Anteilseigner
    • Ermittlung eines ausschüttungsfähigen Jahresüberschusses
    • Berechnung steuerlicher Bemessungsgrundlagen

    Im Handelsgesetzbuch (HGB) ist der Gewinn für die Buchhaltung definiert. Hier wird für die Ermittlung des Gewinns die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) herangezogen. Ein Gewinn liegt erst dann vor, wenn die Erträge die Aufwendungen übersteigen.

    Tipp: Eine gut gestaltete GuV Vorlage hilft Ihnen, Ihre Geschäftsergebnisse besser zu verstehen und Ihre Finanzen zu optimieren.

    Im Gegensatz zum Rechnungswesen werden bei der Berechnung im Handelsrecht also auch betriebsfremde Erträge und nicht betriebliche Aufwendungen berücksichtigt. Das sind unter anderem Spenden und Erträge aus dem Aktienhandel.

    Die Formel für den Gewinn ergibt sich aus der Differenz von Ertrag und Aufwand:

    Gewinn = Ertrag − Aufwand

    Man nennt den Gewinn im Handelsrecht auch Unternehmensgewinn.

    Im Steuerrecht

    Auch das Steuerrecht hat seine eigene Berechnungsmethode für den Gewinn. Hier gibt das Einkommensteuergesetz (EStG) vor, dass der Gewinn im Rahmen einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ermittelt werden muss.

    Die Formel dafür lautet:

    Gewinn = Einnahmen − Ausgaben

    Einnahmen sind alle Zahlungseingänge aus Erträgen. Die Ausgaben beziehen sich auf alle Auszahlungen, die sich durch Aufwendungen ergeben.

    Wie der Name schon sagt, wird bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung der Überschuss berechnet, der von den Einnahmen übrig bleibt. Dieser Überschuss stellt den Gewinn dar.

    In der Betriebswirtschaftslehre

    In der Betriebswirtschaftslehre wird der Begriff „Gewinn“ auf unterschiedliche Weise definiert. Im Grunde wird der Gewinn wie im Rechnungswesen durch die Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) ermittelt.

    Allerdings ist die Aussagekraft des Gewinns innerhalb der Betriebswirtschaftslehre für sich stehend gering. Deshalb wird ein Bezug zu einer anderen Größe oder Kennzahl hergestellt, um den Gewinn für weitere Einblicke zu nutzen. Ein Beispiel dafür ist die Höhe des Kapitals, das zur Erzielung des Gewinns diente.

    In der Betriebswirtschaftslehre gibt es folgende Definitionen von Gewinn:

    • Nominalkapitalerhaltung
      Im Rahmen der Nominalkapitalerhaltung gilt ein Gewinn als erwirtschaftet, wenn das Eigenkapital vermehrt wurde.
    • Realkapitalerhaltung
      In der Realkapitalerhaltung liegt ein Gewinn dann vor, wenn die Inflationsrate niedriger ist als die Erhöhung des Eigenkapitals.
    • Substanzerhaltung
      Ist der im Rahmen des Cashflows ermittelte Unternehmenswert gestiegen, spricht man bei der Substanzerhaltung von Gewinn.
      Den laut Betriebswirtschaftslehre jeweils definierten Gewinn ermitteln Sie, indem Sie den errechneten Gewinn entsprechenden Kennzahlen gegenüberstellen.

    Ein Unternehmen, das einen Gewinn erzielt, arbeitet wirtschaftlich. Ein Gewinn ist also eine positive Zahl im doppelten Sinne: er steht als positive Zahl auf Ihrem Geschäftskonto und bringt eine positive Nachricht mit sich, nämlich, dass es derzeit gut läuft.

    Mit der Buchhaltunssoftware lexoffice können Sie den Gewinn mit nur einem Mausklick ermitteln. Dafür müssen Sie ausschließlich über die gesamte Geschäftsperiode Ihre Buchungen einpflegen. Lexoffice erledigt dann den Rest für Sie.

    Vorteile von Ertrag und Gewinn

    Es kann Vorteile haben, auf den Ertrag statt auf den Gewinn zu schauen – andersherum kann es vorteilhaft sein, sich auf den Gewinn und nicht auf den Ertrag zu fokussieren.

    Doch zunächst die Abgrenzung: Unter Ertrag versteht man alle finanziellen oder immateriellen Zuflüsse eines Unternehmens. Dazu gehören nicht nur Umsätze, sondern auch Wertzuwächse. Zu den verschiedenen Arten von Erträgen gehören der Betriebsertrag, der neutrale Ertrag und der betriebsfremde Ertrag. Zudem gibt es außerordentliche Erträge.

    Um den Rahmen dieser Erklärung nicht zu sprengen, fokussieren wir uns auf ein konkretes Beispiel: Ihr Unternehmen handelt mit gebrauchten Videospielen und Videospielkonsolen. Im vorigen Geschäftsjahr bestand Ihr Warenlager aus Waren im Wert von 25.000 Euro. Weil der Commodore 64, die SNES von Nintendo und die alte schwarze SEGA-Konsole im Wert gestiegen sind, sind Ihre Waren nunmehr 27.500 Euro wert. Sie haben keinen Umsatz gemacht, da Sie nichts veräußert haben. Sie haben auch keinen Gewinn erzielt. Aber es ist ein Ertrag entstanden.

    Wenn Sie also ein Geschäftsjahr und die Leistungen Ihrer Mitarbeiter:innen abschließen und bewerten wollen, hilft Ihnen die Betrachtung des Gewinns. Wenn Sie hingegen einen Betriebsvermögensvergleich anstellen und Ihren Unternehmenswert dahingehend analysieren möchten, wie er im Vergleich mit direkten Konkurrenzunternehmen aus der gleichen Branche abschneidet, dann kann es vorteilhaft, dass Sie sich den Ertrag samt sämtlicher Wertzuwächse ansehen.

    Vorteile einer Gewinnbeteiligung

    Viele Unternehmen nutzen den Gewinn zur Motivation ihrer Mitarbeiter:innen. Das geschieht in Form der Gewinnbeteiligung und hat einige Vorteile für ein Unternehmen:

    Die Mitarbeiter:innen bekommen etwas vom eingefahrenen Gewinn ab. Das erhöht zum einen die Motivation und die Bindung an das Unternehmen, zum zweiten verstärkt es aber auch das Gemeinschaftsgefühl. Alle Mitarbeiter:innen arbeiten auf das gleiche Ziel hin: einen höheren Gewinn erzielen und so eine höhere Bezahlung bekommen.

    Eine Gewinnbeteiligung ergibt allerdings nur Sinn, wenn der Gewinn hoch genug ausfällt, um wirklich einen Bonus davon an Ihre Mitarbeiter:innen zahlen zu können.

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