Betriebsausgaben

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Wer ein Gewerbe betreibt, freiberuflich oder selbstständig ist oder Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft hat, dem entstehen Betriebsausgaben: Aufwendungen, die durch den Betrieb verursacht werden.

Verschiedene Arten von Betriebsausgaben
Abb. 1: Verschiedene Arten von Betriebsausgaben

Der maßgebliche Zeitpunkt der steuerlichen Abzugsfähigkeit ist der, wenn der Aufwand entsteht. Werden abnutzbare Wirtschaftsgüter erworben, wird wieder die AfA (Absetzung für Abnutzung) angesetzt, siehe AfA-Rechner im lexoffice Service-Bereich.

Nicht alle Aufwendungen können steuerlich geltend gemacht werden, das sind die nichtabzugsfähigen Betriebsausgaben.

Dazu gehören beispielsweise Aufwendungen für Geschenke an Personen, die nicht Arbeitnehmer des Steuerpflichtig sind oder Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sowie die Kosten der Ausstattung, wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit noch ein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht.

Kompliziert wird es auch immer dann, wenn gemischte Aufwendungen entstehen oder privater und beruflicher Bedarf sich vermengen.

Eine Einsicht in alle Bedingungen findet sich zu § 4 V Estg online unter Gesetze-im-Internet.de.

Betriebsausgaben wie auch Betriebseinnahmen können in Geldwerten oder Sachwerten erfolgen.

Nachträgliche Betriebsausgaben entstehen, wenn beim Verkauf eines Unternehmens keine Schlussbilanz erstellt wurde und beispielsweise später noch Steuerzahlungen anfallen oder in Anlass und Auswirkung vergleichbare Aufwendungen.

Vorweggenommene Betriebsausgaben nennt man es, wenn eine Aufwendung erst später zu Einnahmen führen wird, sofern ein erkennbarer Zusammenhang zwischen Aufwendung und Art des Einkommens besteht.

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