Gläubiger

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Inhaltsverzeichnis

    Was ist ein Gläubiger?

    Unter einem Gläubiger, auch Kreditor genannt, wird die Person gemäß § 241 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) verstanden, die aufgrund eines Schuldverhältnisses vom Schuldner (Debitor) berechtigt ist, eine Leistung zu fordern. Dabei muss der Gläubiger nicht zwangsläufig eine einzelne Person sein, denn auch eine Institution kann als Gläubiger auftreten.

    Die somit begründete Rechtsbeziehung zwischen Gläubiger und Schuldner wird als „Schuldverhältnis“ bezeichnet. Damit der Gläubiger seine Forderungen durchsetzen kann, muss er einen Anspruch geltend machen.

    Folgende Gläubiger- Arten, neben einer einzelnen Person, gibt es:

    • Die Teilgläubigerschaft. In einer solchen Konstellation haben alle Gläubiger, und zwar völlig unabhängig voneinander, die Möglichkeit, einen Teil der Leistung einzufordern. Die Voraussetzung hierfür ist, dass die geschuldete Leistung teilbar sein muss und durch die Teilung nicht in ihrem Wert gemindert werden darf.
    • Bei der Gesamtgläubigerschaft wird die Forderung nicht geteilt, so dass der Gläubiger die gesamte Leistung einfordern kann.
    • Innerhalb der Gläubigergemeinschaft hat der Schuldner die Verpflichtung, die Leistung an alle Gemeinschaftsgläubiger gemeinsam zu erbringen, denn sollte lediglich ein Gläubiger befriedigt werden, dann ist die Forderung nicht beglichen.

    Das Schuldverhältnis und der Gläubiger

    Was ist eigentlich ein Schuldverhältnis? In der Regel wird ein Schuldverhältnis aus einer vertraglichen Vereinbarung begründet, wobei der Gläubiger die Leistung (meist in Form von Geld) einfordern kann. Jedoch besteht die Möglichkeit, dass sich die Leistung auch auf eine Dienstleistung beziehen kann. Folgende Arten eines Schuldverhältnisses gibt es:

    • Das gesetzliche Schuldverhältnis begründet ein Verhältnis, das durch das Gesetz festgelegt wurde, wie beispielsweise der finanzielle Ausgleich bei einer Körperverletzung.
    • Das vertragliche Schuldverhältnis dagegen wird aus vertraglichen Vereinbarungen, wie zum Beispiel einem Kaufvertrag, begründet.

    Der gravierende Unterschied zwischen diesen beiden Formen des Schuldverhältnisses besteht darin, dass die Leistung im gesetzlichen Schuldverhältnis generell ohne vorherige vertragliche Absprache zu erbringen ist, wohingegen sie im vertraglichen Schuldverhältnis auf vertraglichen Vereinbarungen basiert.

    Welche Rechte stehen dem Gläubiger zu?

    Grundsätzlich hat der Gläubiger das Recht auf die erfolgreiche Leistung des Schuldners. Dabei ist es gemäß § 362 BGB nicht ausreichend, dass lediglich eine Leistungshandlung erbracht wird, da der Schuldner für den Gläubiger die Leistung erfolgreich zu liefern hat.

    Die Zeit bezüglich der Leistungserfüllung erfolgt dabei exakt in dieser Reihenfolge:

    • An erster Stelle steht die vertragliche Vereinbarung
    • Es folgen die Umstände sowie
    • Die gesetzlichen Regelungen

    An erster Stelle ist die vertragliche Vereinbarung maßgeblich. Sofern beispielsweise vertraglich ein Fälligkeitsdatum vereinbart worden ist, kann der Gläubiger die Erbringung der Leistung nicht vor diesem Zeitpunkt einfordern. Sollte jedoch keine diesbezügliche Vereinbarung getroffen worden sein, steht dem Gläubiger das Recht auf sofortige Leistungserfüllung gemäß § 421 BGB zu.

    Das Mahnverfahren

    Bei Nichterhalt der Zahlung ist es ratsam, dem Schuldner eine schriftliche Mahnung zur Zahlung zukommen zu lassen. Das ist die Voraussetzung, dass der Gläubiger später ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten kann.

    Das sollte die Mahnung enthalten:

    • Den Grund für die Forderung und die genaue Höhe
    • Eine Zahlungsfrist
    • Die Bankverbindung des Gläubigers
    • Das Rechnungsdatum und die Rechnungsnummer von der Rechnung, auf die sich die Forderung bezieht

    Sollte die Rechnung in der genannten Zahlungsfrist nicht bezahlt worden sein, kann der Gläubiger nun ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten. Dafür muss ein Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids gestellt werden.

    Sollte daraufhin wieder keine Zahlung beim Gläubiger eintreffen, wird im nächsten Schritt ein Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheids gestellt.

    Das Schuldverhältnis zwischen Kunde und Lieferant

    Im geschäftlichen Alltag kommt dem Schuldverhältnis eine besondere Bedeutung innerhalb der Beziehung zwischen Lieferant und Kunde zu. Wenn der Lieferant eine Leistung- zum Beispiel in Form einer Warenlieferung- erbringt, der Kunde jedoch diese Leistung nicht begleicht, kommt ein Schuldverhältnis zustande. In einem solchen Fall ist der Lieferant der Gläubiger, da der Auftraggeber die Rechnung noch zu begleichen hat.

    In diesem Zusammenhang ist noch auf das Saldierungsverbot hinzuweisen. Es bedeutet, dass Forderungen und Schulden derselben Firma nicht gegeneinander aufgerechnet werden dürfen. Im Rahmen der Buchhaltung basieren diese Maßnahmen auf den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung (GoB).

    Gläubiger ID

    Um SEPA-Lastschriften von Zahlungspflichtigen zu erhalten, muss ein Händler eine Gläubiger ID haben. Diese kann durch einen elektronischen Antrag beantragt werden. Er wird über die Homepage der Deutschen Bundesbank gestellt.

    Warum ist es ratsam, dass Sie sich als Existenz- und/oder Unternehmensgründer mit dieser Thematik auseinandersetzen?

    Gerade das Schuldrecht ist im Handel von gravierender Bedeutung. Immer dann, wenn Sie vorhaben, mit Produkten oder Dienstleistungen am Markt tätig zu werden, spielt dieser Komplex des BGB eine beinahe übergeordnete Rolle. Insofern Sie nicht einen Rechtsanwalt mit allen Unternehmensbelangen bereits in der Gründungsphase beauftragen wollen, sind diesbezügliche Kenntnisse über die Funktion und die Rechte des Gläubigers unentbehrlich, da nicht nur in der Anfangszeit Ihres Unternehmens pünktliche Zahlungen für Ihren wirtschaftlichen Erfolg eine große Rolle spielen!

    Minimieren Sie das Risiko

    Achten Sie darauf, dass Ihre Auftragnehmer vertrauenswürdig sind. Indizien dafür sind Gütesiegel oder der Ruf eines Unternehmens. Auch können Sie das Risiko minimieren, indem Sie um Vorkasse bitten oder Zahlungssysteme wie PayPal und Sofortüberweisungen verwenden.

    Warum ist die Nutzung einer Online-Buchhaltungs-Software wie „lexoffice“ im Zusammenhang mit dem Themengebiet „Gläubiger“ sinnvoll?

    Mithilfe dieser kompakten und innovativen Buchhaltungs-Software haben Sie die Möglichkeit, unkompliziert und im Handumdrehen Zahlungserinnerungen und Mahnungen zu schreiben, um an Ihr Geld zu kommen. Damit aber nicht genug, denn „lexoffice“ bietet Ihnen eine Fülle von Tools auf dem Gebiet der Buchhaltung und im Rahmen Ihrer Steuererklärung, damit Sie alle nötigen Arbeitsschritte in kürzester Zeit erledigen können- an welchem Ort auch immer Sie dies tun möchten.

    Ebenso können Sie mit wenigen Klicks PayPal als eine gern und viel genutzte Zahlungsmöglichkeit mithilfe von „lexoffice“ integrieren, um Ihren Kunden die Zahlung ihrer Rechnungen zu erleichtern. Darüber hinaus werden die Gebühren für PayPal direkt in Ihrer EÜR beziehungsweise GuV verbucht.

    Lassen Sie sich daher die Nutzung von „lexoffice“ gerade in der Gründungsphase nicht entgehen, und verwenden Sie die damit gesparte Zeit gewinnbringend für den Aufbau Ihres Unternehmens!

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