Zahlungserinnerung

Das Forderungsmanagement startet mit der Zahlungserinnerung

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Unter einer Zahlungserinnerung versteht man die Mitteilung an einen Kunden, dass er offen stehende Beträge, zumeist aus vorangegangenen Rechnungen, noch nicht ausgeglichen hat. Zugleich ist die Zahlungserinnerung eine Aufforderung an den Schuldner, seiner bisher versäumten Pflicht zur Zahlung nachzukommen. Eine solche Zahlungserinnerung ist eine eher sanfte Art, Kunden noch offene Rechnungen ins Gedächtnis zu rufen. Im Gegensatz dazu steht die Mahnung, die, wie der Name schon sagt, mahnenden Charakter hat und oft auch Sanktionen für den Fall der Nichtzahlung androht. Meist wird dem Schuldner eine weitere Frist eingeräumt innerhalb derer er die offen stehenden Beträge ohne Aufschläge begleichen kann. Fruchtet die Zahlungserinnerung nicht, folgt nach Verstreichen dieser Frist eine erste Mahnung.

Eine Zahlungserinnerung ist somit eine freundliche Aufforderung an den Gläubiger, eine bisher versäumte Zahlung schnellstmöglich nachzuholen. Aus vielen modernen Buchhaltungsprogrammen können Zahlungserinnerungen mittlerweile automatisiert ausgelöst werden, indem die Frist für die ursprüngliche Zahlung in das System eingepflegt wird. Der Druck der Zahlungserinnerung erfolgt dann, wenn das Programm noch keinen Zahlungseingang für die jeweilige Rechnung aus den ihm zugänglichen Quellen feststellen kann. In den meisten Fällen wird der Anwender zuvor gefragt, ob er eine Zahlungserinnerung drucken möchte. Die Zahlungserinnerung wird zumeist genutzt, um einen Kunden nicht sofort durch den Versand einer Mahnung zu verschrecken, die oft mit zusätzlichen Kosten verbunden ist. Obwohl man als Gläubiger bereits zu diesem Zeitpunkt eine Mahnung erstellen könnte, verzichtet man im Interesse weiterer guter Geschäftsbeziehungen zunächst darauf und begnügt sich mit einer Zahlungserinnerung. Hintergrund hierfür ist, dass man zu diesem Zeitpunkt gerne davon ausgeht, dass der Schuldner die Begleichung der Rechnung nicht mutwillig vernachlässigt hat sondern dass es sich dabei um ein Versehen handelt. Sie möchten Ihre Finanzen immer bestens im Blick behalten? Dann testen Sie 30 Tage kostenlos die Rechnungs- und Buchhaltungsprogramme von lexoffice.

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