Einzelunternehmen

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    Was ist ein Einzelunternehmen?

    Als Einzelunternehmen werden alle Unternehmen bezeichnet, die von einer einzigen Person gegründet werden. Planen Sie als Einzelunternehmer eine Existenzgründung, dann können Sie zwischen unterschiedlichen Rechtsformen wählen. Sie benötigen dabei weder Startkapital noch Investor:innen.

    Merkmale des Einzelunternehmens

    Das Einzelunternehmen ist die vermutlich einfachste Gründungsform, wenn Sie ein Unternehmen aufbauen wollen. In Deutschland kann jede Person ein Einzelunternehmen gründen. Die einzige Voraussetzung ist, wie der Name schon sagt, dass es von einer einzelnen Person gegründet werden muss.

    Im Gegensatz zu den Personengesellschaften, bei denen mehrere Personen als Gründer:innen vorausgesetzt sind, benötigt es für ein Einzelunternehmen also nur eine Einzelperson. Ein weiterer Unterschied zu den Gesellschaften ist das Fehlen von verpflichtendem Kapital. Ein Einzelunternehmen kann theoretisch komplett ohne Geld gegründet werden. Es muss bei einem Einzelunternehmen weder ein Mindestkapital vorliegen, noch muss ein Startkapital in das Unternehmen eingebracht werden.

    Natürlich lässt sich ganz ohne Kapital nur schwer ein Einzelunternehmen gründen. Vor allem für junge Gründer:innen ist das Einzelunternehmen ein sinnvoller Weg in die Selbstständigkeit. Das Einzelunternehmen ist in Deutschland die am weitesten verbreitete Unternehmensform. Durch die nicht vorhandenen Vorgaben ist es sehr leicht, ein Einzelunternehmen aufzubauen, deshalb gehen viele Gründer:innen diesen Weg.

    Die Kosten, welche beim Gründen eines Einzelunternehmens anfallen, sind minimal. Melden Sie beim Gewerbeamt eine gewerbliche Tätigkeit an, fällt hierfür eine Gebühr an, die, je nach Bundesland, zwischen 10 und 65 Euro liegt. Bei der Gründung einer freiberuflichen Tätigkeit fallen gar keine Kosten an.

    Das Einzelunternehmen ist als Rechtsform gleichgestellt mit den Einpersonenkapitalgesellschaften. Allerdings haften Sie beim Einzelunternehmen auch mit Ihrem privaten Vermögen.

    Einzelunternehmen können von eingetragenen Kaufleuten, Kleingewerbetreibenden und Freiberufler:innen gegründet werden. Bevor Sie diesen Schritt gehen, sollten Sie sich sicher sein, in welche Berufsgruppe davon Sie gehören. Für jede Berufsgruppe gelten grundsätzlich andere Anforderungen und Pflichten.

    Einzelunternehmen Rechtsformen

    Das Einzelunternehmen ist eine eigene Rechtsform. Es handelt sich dabei um ein Unternehmen, das von einer einzelnen Person gegründet wird. In der Regel sind dies Freiberufler. Es besteht aber auch die Möglichkeit, anstelle eines Einzelunternehmens ein Kleinunternehmen zu gründen.

    Der Unterschied zwischen dem Einzelunternehmen und dem Kleinunternehmen liegt darin, dass beim Kleinunternehmen die Umsatzsteuerpflicht entfällt.

    Weitere Rechtsformen, die von einer Person gegründet werden können, sind die Ein-Personen-GmbH und die Unternehmergesellschaft (UG). Dabei handelt es sich aber nicht um Einzelunternehmen, sondern um Kapitalgesellschaften. Während die UG mit nur einem Euro Stammkapital gegründet werden kann, muss die Ein-Personen-GmbH eine Stammeinlage von mindestens 25.000,00 Euro aufweisen.

    Eine weitere Möglichkeit für Einzelpersonen ist der Kaufmann e.K. Auch dabei handelt es sich um eine eigene Rechtsform, die unter anderem eine private Haftung und Verpflichtung zur doppelten Buchführung mit sich bringt.

    Ein Einzelunternehmen gründen

    Wollen Sie ein Einzelunternehmen gründen, gibt es einige Schritte, die Sie vornehmen müssen. Es gibt nicht viele Vorschriften für die Gründung eines Einzelunternehmens, aber manche Regelungen müssen dennoch beachtet werden.

    Der Firmenname des Einzelunternehmens

    Der Name des Unternehmens ist wichtig, schließlich steht er immer im Fokus und ist das Erste, das mögliche Kund:innen von Ihrem Unternehmen zu sehen bekommen.

    Im Falle des Einzelunternehmens ist der Firmenname auf gewisse Weise bereits festgelegt. Kleingewerbetreibende und Freiberufler:innen müssen ihren eigenen Namen verwenden, aber dürfen noch einen Zusatz anhängen. Das kann beispielsweise ein Verweis auf die Branche oder die Dienstleistung sein, wie es bei Handwerkern üblich ist.

    Für eingetragene Kaufleute besteht hingegen freie Wahl beim Firmennamen. Ihr Name ist bereits im Handelsregister vermerkt. Allerdings muss der Status als Kaufmann oder Kauffrau im Firmennamen deutlich gemacht werden. Dafür wird das Kürzel „e. K.“ oder alternativ auch „e. Kfm.“ bzw. „e. Kfr.“ an den Firmennamen angehängt.

    Finanzierung, Startkapital und Gewinnverteilung

    Wie bereits erwähnt, benötigen Sie für die Gründung eines Einzelunternehmens keinerlei Startkapital. In der Theorie können Sie ein Einzelunternehmen ohne Kapital gründen.

    In der Praxis sieht das natürlich ein wenig anders aus. Je nach Branche oder Beruf benötigen Sie als Einzelunternehmer:in Maschinen, Geräte, Hilfsmittel, Rohstoffe oder eine Ausstattung, um Ihrer Selbstständigkeit nachgehen zu können.

    Die Frage der Gewinnverteilung stellt sich bei Einzelunternehmer:innen nicht, denn Sie fahren den Gewinn alleine ein. Allerdings kann es eine Weile dauern, bis das Einzelunternehmen Gewinne einfährt. In der Gründungsphase müssen aber trotzdem alle laufenden Kosten gezahlt werden. Ohne eigenes Kapital geht es also nicht wirklich.

    Buchführung im Einzelunternehmen

    Im Einzelunternehmen gilt die einfache Buchführungspflicht. Die Selbstständigkeit muss dem Finanzamt gemeldet werden und am Ende des Geschäftsjahres wird eine Übersicht aller Einnahmen und Ausgaben an die Finanzbehörden übermittelt.

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    Kleingewerbetreibende und Freiberufler:innen dürfen sich dabei auf eine einfache Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) beschränken. Die EÜR wird im Rahmen der Steuererklärung mit abgegeben.

    Eingetragene Kaufleute sind laut Handelsgesetzbuch (HGB) zur doppelten Buchführung verpflichtet. Dabei gibt es aber eine Ausnahme: Werden in zwei aufeinanderfolgenden Jahren weniger als 600.000,00 Euro Umsatz bzw. 60.000,00 Euro Gewinn erwirtschaftet, reicht auch für eingetragene Kaufleute die einfache Buchführung. Sobald diese Grenze überschritten wird, muss aber die doppelte Buchführung angewendet werden.

    Einzelunternehmen Steuern

    Das Einzelunternehmen wird im Rahmen des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung beim Finanzamt angemeldet. Auf der Grundlage dieses Fragebogens wird die Höhe der zukünftigen Steuern berechnet.

    Welche Steuern Sie zahlen müssen, hängt mit der Berufsgruppe zusammen, der Sie angehören.

    Die Gewerbesteuer muss von eingetragenen Kaufleuten und Kleingewerbetreibenden an das Finanzamt gezahlt werden, sofern der jährliche Gewinn 24.500,00 Euro übersteigt.

    Die Umsatzsteuer muss von allen Einzelunternehmer:innen gezahlt werden, wenn der Umsatz über 22.000,00 Euro im Jahr liegt. Nutzen Sie die Kleinunternehmerregelung, sind Sie ebenfalls von der Umsatzsteuer befreit.

    Die Einkommensteuer wird auf alle Einkünfte gezahlt.

    Stellen Sie Mitarbeiter:innen ein, müssen Sie zudem auch Lohnsteuer entrichten.

    Rechtliche Angelegenheiten im Einzelunternehmen

    Die Haftung im Einzelunternehmen tragen Sie als Einzelperson. Dabei haften Sie als Einzelunternehmer:in sowohl mit dem Firmen- als auch mit Ihrem Privatvermögen. Das Privatvermögen besteht nicht nur aus Geld. Im Falle der Zahlungsunfähigkeit können auch Ihre Immobilien, Fahrzeuge und Wertgegenstände wie Schmuck oder Kunstwerke gepfändet werden.

    Setzen Sie sich deshalb im Voraus mit dem Risiko auseinander, das für Ihre Firma besteht und entscheiden Sie sich auf dieser Basis für eine Rechtsform. Bei einem hohen Risiko ist das Einzelunternehmen nicht die sinnvollste Rechtsform. Dann wählen Sie besser eine der Rechtsformen mit Haftungsbeschränkung wie die GmbH. Entscheiden Sie sich trotzdem für das Einzelunternehmen, sichern Sie sich durch passende Versicherungen vor der privaten Insolvenz ab.

    Als Gründer:in sind Sie Inhaber:in des Einzelunternehmens. Ganz wichtig: Sie sind kein:e Geschäftsführer:in! Das ist ein offizieller Titel in der Hierarchie von Kapitalgesellschaften wie der GmbH. Bei falscher Verwendung dieses Titels droht im schlimmsten Fall eine Abmahnung. Mit der Bezeichnung Inhaber:in sind Sie auf der sicheren Seite.

    Als Inhaber:in können Sie das Führen der Geschäfte durch Vollmachten auch auf andere Personen übertragen oder Führungsaufgaben aufzuteilen. Das ist vor allem dann sinnvoll, wenn das Unternehmen wächst und immer mehr Aufgaben im Rahmen der Führung hinzukommen.

    Einzelunternehmen auflösen

    Ein Einzelunternehmen lässt sich auf recht einfache Art und Weise gründen und genauso einfach kann es auch wieder aufgelöst werden. Im Grunde muss lediglich das Geschäftsvermögen in Privatvermögen umgewandelt werden. Dazu reicht es schon, alle Beträge vom Firmenkonto auf das Privatkonto zu übertragen.

    Die Einstellung des Betriebs muss beim Finanzamt gemeldet werden, um die Auflösung offiziell zu machen. Eingetragene Kaufleute müssen zudem ihren Eintrag aus dem Handelsregister entfernen lassen.

    Wurde ein Einzelunternehmen aufgelöst, kann trotzdem jederzeit ein neues Einzelunternehmen gegründet werden. Die Regelungen dafür sind dann wieder dieselben, wie zuvor. Allerdings müssen Sie in dem Fall sichergehen, dass Sie den Firmennamen wiederverwenden dürfen oder alternativ einen anderen nutzen.

    Vorteile und Nachteile des Einzelunternehmens

    Die Vorteile eines Einzelunternehmens liegen vor allem in der Unabhängigkeit. Als Einzelunternehmer entscheiden Sie alleine und haben auch den Gewinn für sich beziehungsweise das Unternehmen alleine.

    Außerdem entfallen bürokratische Aufwendungen wie der Handelsregistereintrag. Dazu kommt auch die einfache Buchführung, die im Zweifelsfall auch selbst erledigt werden kann.

    Das alles beinhaltet aber auch gewisse Nachteile. Unabhängigkeit bedeutet auch alleinige Verantwortung und Haftung. Wenn das Geschäft nicht läuft, müssen Sie sich selbst darum kümmern, dass sich das ändert. Läuft es nicht mehr an, kann Ihr Privatvermögen darunter leiden.

    Fazit

    Das Einzelunternehmen ist eine sehr gute Wahl für Personen, die sich im kleineren Rahmen selbstständig machen wollen. Dabei behalten sie ihre Unabhängigkeit, aber haften auch alleine für alles. Für die Gründung ist eigentlich nicht mehr nötig, als der Wille, sich selbstständig zu machen. Vorgeschriebenes Kapital oder bürokratische Hürden gibt es nicht. Das Einzelunternehmen ist somit eine der leichtesten zu gründenden Rechtsformen.

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