Rechtsform

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    Was sind Rechtsformen?

    Die Rechtsform ist der vorgeschriebene rechtliche Rahmen eines Unternehmens.

    Jede:r Unternehmensgründer:in steht vor der Frage, welche Rechtsform die neue Firma haben sollte. Vom Einzelunternehmen über die GbR bis hin zur Aktiengesellschaft steht eine ganze Reihe davon zur Auswahl. Die Anforderungen bezüglich bspw. der Haftung, dem Mindestkapital oder den Kosten sind dabei völlig unterschiedlich.

    Es ist für Sie als Neugründer:in von großer Bedeutung, sich über die Rechtsform gründlich Gedanken zu machen. Jeder Fehler kann riesige Konsequenzen mit sich bringen und das junge Projekt oder das spätere Wachstum gefährden.

    Grundsätzlich existieren mit Einzelunternehmen, Personengesellschaften sowie Kapitalgesellschaften drei Arten von Unternehmensformen, die alle wiederum eigene Unterformen besitzen und eigenen Rechtsformen angehören.

    Welche Rechtsformen gibt es?

    Als Rechtsform bezeichnet man die übergeordnete Form für eine Gruppe von Unternehmensformen. Die Rechtsform gibt im Grunde die rechtlichen Grundlagen für diese Unternehmensformen vor. Die Unternehmensformen selbst unterscheiden sich dann noch in bestimmten Details.

    Rechtsform Personengesellschaft und Kapitalgesellschaft

    Diese beiden Rechtsformen werden zusammengefasst als Gesellschfaftsformen. Als reine Rechtsformen gibt es aber gewaltige Unterschiede zwischen ihnen.

    Rechtsform Personengesellschaft und Kapitalgesellschaft: Das sind die Unterschiede

    Der Name dieser beiden Rechtsformen verrät im Grunde bereits den großen Unterschied: Bei der Personengesellschaft stehen die Personen im Fokus und bei der Kapitalgesellschaft das Kapital.

    Für die Gründung einer Kapitalgesellschaft muss auch eine Mindestkapitaleinlage vorhanden sein. Diese ist bei der Personengesellschaft optional.

    Dafür gibt es bei der Personengesellschaft keine Haftungsbeschränkung. Die Gesellschafter:innen haften also auch mit ihrem Privatvermögen.

    Rechtsform Freiberuf

    Freiberufler:innen unterliegen den geringsten gesetzlichen Auflagen. Sie können von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen und so die Umsatzsteuerpflicht bis zu einer jährlichen Umsatzgrenze aussetzen.

    Als Freiberuf gelten Berufe aus den Bereichen der Medizin, der Beratung, der Kunst, der Schriftstellerei, der Naturwissenschaft und Sprach- beziehungsweise informationsvermittelnde Berufe. Das sind beispielsweise Heilpraktiker:innen, Journalist:innen, Anwält:innen oder Architekt:innen.

    Freiberufler:innen werden dadurch definiert, dass sie selbstständig sind, aber kein Gewerbe anmelden müssen. Dadurch sind sie auch nicht zur doppelten Buchführung verpflichtet. Dabei ist aber zu beachten, dass freiberufliche Tätigkeiten streng von gewerblichen Tätigkeiten abgegrenzt werden müssen.

    Um einen Freiberuf auszuüben, ist nicht immer eine bestimmte Qualifikation notwendig. Beispielsweise kann im Prinzip jede:r als Schriftsteller:in einen Freiberuf ausüben. Wie erfolgreich das ist, steht auf einem anderen Blatt.

    Für die Anmeldung einer freiberuflichen Tätigkeit muss lediglich der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausgefüllt und beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden.

    Im engeren Sinne sind Freiberufler:innen keine eigene Rechtsform, allerdings gelten für sie eigene gesetzliche Vorgaben, weswegen sie hier aufgeführt werden.

    Vorteile Freiberuf:

    Nachteile Freiberuf:

    • Gefahr auf Mischung von Freiberuf und Gewerbe
    • nicht immer klar, wo Freiberuf aufhört und Gewerbe anfängt

    Rechtsform Gewerbe

    Grundsätzlich ist rein rechtlich gesehen jede wirtschaftliche Tätigkeit mit Gewinnabsicht eine gewerbliche Tätigkeit. Wie wir aber bereits festgestellt haben, werden Freiberufe aus dieser Definition herausgenommen. Gleiches gilt für Freelancer:innen, die Verwaltung eigenen Vermögens und die Urproduktion.

    Die engere Definition vom Gewerbe bezieht sich also größtenteils auf Handwerk und Industrie. Aber nicht ausschließlich. Handel kann ebenfalls gewerblich sein, unterliegt aber eigenen Regelungen und diese beginnen nicht zwingend mit dem ersten Verkauf eines Produkts. In der Theorie kann Handel deshalb auch freiberuflich betrieben werden, was aber eigentlich nicht vorgesehen ist. Da ist die Rechtslage tatsächlich etwas schwammig und bevor Sie etwas falsch machen, informieren Sie sich besser genau, was wann und wo erlaubt ist.

    Gewerbe unterschiedlichster Art unterliegen unterschiedlichen Gesetzen. Tatsächlich ist das Gewerbe als Rechtsform das komplexeste Konstrukt, da die Vorschriften nicht alleine aus einem Gesetz stammen, sondern immer auch den Gesetzen, auf die sich das entsprechende Gewerbe bezieht.

    Das sind beispielsweise das Gaststättengesetz, die Handwerksverordnung oder das Personenbeförderungsgesetz. Diese Gesetze schränken auf gewisse Weise die Gewerbefreiheit ein oder ergänzen diese durch weitere Auflagen.

    Für das Betreiben eines Gewerbes ist immer ein Gewerbeschein notwendig. Dabei handelt es sich um die Anmeldung beim Gewerbeamt. Je nach Region kann es auch sein, dass die Anmeldung beim Ordnungsamt oder Wirtschaftsamt vorgenommen werden muss.

    Vorteile Gewerbe:

    • Eintrag ins Handelsregister ermöglicht Einkäufe bei Großhändlern
    • Kleinunternehmerregelung möglich
    • Im Falle einer Mischtätigkeit von Freiberuf und Gewerbe sichert die Gewerbeanmeldung ab

    Nachteile Gewerbe:

    • Mühselige Anmeldungen
    • Gewerbeamt muss über Umzüge oder Veränderungen informiert werden

    Eine Rechtsform festlegen

    Es gibt nicht die eine richtige Rechtsform. Welche Rechtsform zu einem selbst und vor allem der Geschäftsidee passt, ist von mehreren Faktoren abhängig.

    Bei der Entscheidung, welche Rechtsform Sie für Ihr Unternehmen wählen, sollten Sie folgende Fragen beantworten:

    • Wie viele Personen sind an der Gründung des Unternehmens beteiligt?
    • Wer übernimmt die Leitung des Unternehmens?
    • Wie hoch ist das Eigenkapital bei der Gründung des Unternehmens?
    • Sind die Gründer:innen bereit, mit Privatvermögen zu haften?
    • Wie hoch darf der Aufwand der Gründung sein?
    • Wie aufwendig darf die Buchführung sein?
    • Wie hoch soll die Kreditwürdigkeit des Unternehmens sein?
    • Soll ein Handelsregistereintrag erfolgen?
    • Sollen Förderungsmöglichkeiten in Anspruch genommen werden?
    • Wie risikoreich ist das Vorhaben?

    Die Antworten auf diese Fragen werden ausgewertet und daraus ergibt sich dann die passende Rechtsform.

    Bestimmte Fragen schließen durch bestimmte Antworten bereits bestimmte Rechtsformen aus. Wird das Unternehmen beispielsweise ausschließlich von einer Person gegründet, fällt eine Personengesellschaft heraus.

    Einzelunternehmer:in Rechtsform

    Wie der Name bereits besagt, werden Einzelunternehmen von Einzelpersonen gegründet, die dann auch allein die Entscheidungen treffen und für diese in Verantwortung gezogen werden. Ein Mindestkapital ist für die Gründung eines Einzelunternehmens ebenso wenig vorgeschrieben wie ein Gesellschaftsvertrag.

    Eines der Hauptprobleme des Einzelunternehmens ist die Haftung, denn die übernimmt der Einzelunternehmer unbeschränkt, und zwar sowohl mit dem Geschäfts- als auch mit dem Privatvermögen. Fehler wirken sich also unter Umständen direkt auf den Privatbesitz des Unternehmers aus, weshalb sich die Rechtsform des Einzelunternehmens eher nicht für finanziell riskante Tätigkeiten eignet.

    Die Rechtsform des oder Einzelunternehmer:in existiert in zwei Ausführungen.

    Einzelunternehmen mit unbegrenzter Haftung

    Das Einzelunternehmen mit unbegrenzter Haftung ist im Grunde die Rechtsform, die automatisch gewählt wird, wenn man keine Rechtsform wählt. Das bedeutet: Gründen Sie ein Unternehmen und wählen keine besondere Rechtsform, dann sind Sie automatisch Einzelunternehmer:in.

    Einzelunternehmer:innen haften unbeschränkt, auch mit dem Privatvermögen.

    Einzelunternehmen mit beschränkter Haftung

    Die Haftungsrisiken eines Einzelunternehmens können durch Betriebshaftpflichtversicherungen gesenkt werden. Allerdings bleibt im Grunde die unbeschränkte Haftung weiterhin bestehen.

    Um als Einzelunternehmer:in auf eine beschränkte Haftung zu wechseln, besteht die Möglichkeit, eine GmbH aus dem bestehenden Einzelunternehmen zu gründen. Dabei gelten dieselben Vorschriften für die Gründung wie bei jeder Gründung einer GmbH.

    Vorteile Einzelunternehmen:

    • Unkomplizierte und preiswerte Gründung
    • Unternehmer trifft die Entscheidungen allein
    • Kein Stammkapital vorgeschrieben
    • Wegen Privathaftung gute Reputation bei Banken

    Nachteile Einzelunternehmen:

    • Haftung mit dem Privat- und Geschäftsvermögen
    • Eigenkapital muss selbst erwirtschaftet werden
    • Keine Partner, die bei Entscheidungsfindung zur Seite stehen

    Vergleich zwischen Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften

    Personengesellschaften

    Zu den Personengesellschaften gehören die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die Offene Handelsgesellschaft (OHG) sowie die Kommanditgesellschaft (KG).

    Allen drei gemeinsam ist, dass sie mindestens zwei Gründer:innen erfordern. Ein Eintrag ins Handelsregister und die Hilfe eines Notars sind bei OHGs und KGs notwendig, bei einer GbR dagegen nicht.

    Vorteile Personengesellschaft:

    • Keine Kapitaleinlage in vorgeschriebener Höhe
    • Schnelle und preiswerte Gründung
    • Für unterschiedliche Szenarien geeignet

    Nachteile Personengesellschaft:

    • Persönliche Haftung mit Betriebs- und Privatvermögen
    • Bei OHG und KG Handelsregistereintrag und Notar erforderlich

    Kapitalgesellschaften

    Anders als Einzelunternehmen und Personengesellschaften ist die Gründung einer Kapitalgesellschaft wie einer GmbH, UG oder AG mit erheblichem Aufwand und signifikanten Kosten verbunden.

    Alle drei Rechtsformen erfordern dabei lediglich eine:n Gründer:in und ein Mindestkapital, das bei der GmbH 25000 Euro und bei der AG sogar 50000 Euro beträgt. Diese finanzielle Hürde ist einerseits für viele Gründer:innen ein Problem, andererseits schafft sie aber auch Vertrauen bei Geschäftspartner:innen und Banken, weil mit diesem Gesellschaftsvermögen gehaftet wird.

    Sowohl die GmbH als auch die UG und die AG erfordern einen schriftlichen Gesellschaftsvertrag, eine Gewerbeanmeldung und einen Eintrag ins Handelsregister.

    Die Vor- und Nachteile einer Kapitalgesellschaft

    Rechtsformen Übersicht

    Fazit zur Rechtsform

    Die richtige Rechtsform für das eigene Unternehmen zu finden, ist nicht immer einfach. Es ist aber eine wichtige Entscheidung, die nicht immer schnell rückgängig gemacht werden kann. Deshalb sollte sie gut überlegt sein.

    Jede Rechtsform bietet eigene Vorteile und Nachteile, aber davon alleine kann die Wahl nicht abhängig gemacht werden. Es kommt auch auf die Voraussetzungen an, die die einzelnen Rechtsformen mit sich bringen und ob diese erfüllt werden können beziehungsweise wollen.

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