Einfache Buchführung

Die einfache Buchführung ist eine Art der Buchführung, bei der im Gegensatz zur doppelten Buchführung lediglich die Einnahmen und Ausgaben eines Geschäftsjahres erfasst werden.

Einfache Buchführung vs. doppelte Buchführung: Unterschied auf einem Blick erklärt

Bei der einfachen Buchführung wird eine Einnahmen-Überschussrechnung (EÜR) erstellt, aus der sich der Gewinn bzw. Verlust eines Jahres ergibt, welcher in die Einkommenssteuererklärung einfließt.

Für wen ist die einfache Buchführung geeignet?

Die einfache Buchführung erleichtert die Buchführung und ist daher ideal für kleine Betriebe mit gut überschaubaren Geschäftsprozessen sowie für Selbstständige und Freiberufler. Voraussetzung ist jedoch, dass das Unternehmen nicht buchführungspflichtig ist. Buchführungspflichtig sind:

  • Gewerbetreibende mit mehr als 500.000 € Umsatz im Jahr
  • Gewerbetreibende mit einem jährlichen Gewinn von mehr als 50.000 €
  • im Handelsregister eingetragene Unternehmen

Freiberufler sind unabhängig von Ihrem Umsatz oder Gewinn generell von der Buchführungspflicht befreit und können daher die einfache Buchführung anwenden.

Wie funktioniert die einfache Buchführung

Bei der einfachen Buchführung werden alle Betriebseinnahmen und -ausgaben chronologisch erfasst. Dies betrifft sowohl Bareinnahmen als auch Zahlungseingänge auf dem Bankkonto. Zudem werden alle dazugehörigen Belege abgelegt.

In der einfachen Buchführungen werden für gängige Einnahmen und Ausgaben Kategorien (sogenannte Konten) festgelegt. Dies sind beispielsweise Mietzahlungen, Telefonkosten, Ausgaben für Büromaterial etc. In diesen Kategorien werden dann alle Geschäftsvorfälle in zeitlicher Reihenfolge erfasst.

Die Einnahmen-Überschussrechnung ist zum Ende des Jahres die Auswertung der einfachen Buchführung. Dabei werden die betrieblichen Einnahmen und Ausgaben gegenübergestellt. Dafür ist ein amtlicher Vordruck auszufüllen.

Vorteile der einfachen Buchführung

Die einfache Buchführung ist eine wesentliche Erleichterung der Buchhaltung, da sie mit weniger Aufwand zu erledigen ist. So haben kleine Betriebe, Selbstständige und Freiberufler mehr Zeit, um sich Ihrem Kerngeschäft zu widmen.

Ein weiterer Vorteil ist, dass sich Einnahmen erst dann steuerlich auswirken, wenn sie tatsächlich eingegangen sind. Wurde beispielsweise eine Rechnung im November eines Jahres gestellt, vom Kunden aber erst im Januar des nächsten Jahres bezahlt, muss dieser Gewinn erst im neuen Jahr versteuert werden.

Einfache Buchführung noch einfacher mit lexoffice

Eine Möglichkeit, die einfache Buchführung zu erledigen, ist das Eintragen aller Einnahmen und Ausgaben in eine Tabelle (z.B. als Excel-Liste oder in Papierform). Dabei muss in der jeweiligen Spalte eine Belegnummer eingetragen werden und der dazugehörige Beleg wird mit dieser Nummer versehen und chronologisch abgeheftet. Bei Bareinnahmen wird zusätzlich ein Kassenbuch geführt.

Mit lexoffice sparen Sie sich diese mühsame Schreib- bzw. Tipparbeit. Erfassen Sie Belege einfach per Scanner oder Scan App. Die intelligente Texterkennung (OCR) erfasst die wichtigsten Belegdaten und verbucht Ausgaben automatisch. Auch alle Einnahmen werden anhand der von Ihnen erstellten Belege und dank des automatischen Zahlungsabgleiches erfasst. Ohne dass Sie Belege erst mühsam nummerieren, sortieren und abheften müssen, sehen Sie so gleich, welcher Beleg zu welchem Geschäftsvorfall gehört. Das spart Ihnen jede Menge Zeit und Nerven. Mit nur einem Klick können Sie dann daraus eine korrekte Einnahmen-Überschussrechnung erstellen.

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