Freiberufler

Freiberufler Definition

Eine eigene Gruppe in der Selbstständigkeit stellen die Freiberufler darf. Ihre Tätigkeit grenzt sich klar von einem Gewerbe ab, Gewerbesteuer fällt nicht an und die Gewerbeordnung trifft nicht auf sie zu. Natürlich sind aber Freiberufler ebenso steuerlichen Pflichten unterworfen und zur buchhalterischen Erfassung ihrer Einnahmen und Ausgaben angehalten.
Die unterschiedlichen Arten der Selbstständigkeit: Freiberuflich oder Gewerblich

Wer ist Freiberufler?

Die Definition per Gesetz sagt aus, dass ein Freiberuf oder freier Beruf eine selbstständig ausgeübte Tätigkeit bestimmter Berufsgruppen ist.

Ein kleiner Überblick über die gängigsten Freiberufe nach Kategorien:

  • Beratende Berufe – Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin, Steuerberater:in, Wirtschaftsprüfer:in
  • Bildende und erzieherische Berufe – Dozent:in, Erzieher:in, Ergotherapeut:in, Lehrer:in, Logopäde oder Logopädin
  • Kreative und künstlerische Berufe – Fotograf:in, Friseur:in, Gärtner:in, Goldschmied:in, Künstler:in, Modedesigner:in, Musiker:in, Silberschmied:in
  • Medizinische Berufe – Arzt oder Ärztin, Diplom-Psycholog:in, Hebamme, Krankengymnast:in, Tierarzt oder Tierärztin, Zahnarzt oder Zahnärztin
  • Schriftstellerische Berufe – Dolmetscher:in, Journalist:in, Schriftsteller:in, Übersetzer:in, Werbetexter:in
  • Wissenschaftliche Berufe – Biolog:in, Lebensmittelchemiker:in, Umweltanalytiker:in, Wissenschaftler:in

Ihnen allen ist gemein, dass sie besondere berufliche Qualifikationen haben und eigenverantwortlich ihre Dienstleistungen verrichten. Die umfassenden Legaldefinitionen, wer alles Freiberufler ist, sind im Einkommensteuergesetz (EStG) und im Partnerschaftsgesellschaftsgesetz (PartGG) niedergeschrieben.

Anerkennung als Freiberufler

Allein aufgrund einer Berufsbezeichnung wird jedoch der Status des Freiberuflers nicht automatisch vom Finanzamt anerkannt. Es wird für jeden Einzelfall geprüft, ob tatsächlich die Kriterien erfüllt sind. Wichtig ist hier die Abgrenzung zu einer gewerblichen Tätigkeit, wie etwa dem Betreiben einer Gaststätte oder einer Hundeschule. Nicht verwechselt werden darf der Status des Freiberuflers mit der Tätigkeit eines freien Mitarbeiters. Die letztere Bezeichnung resultiert allein aus der Art und Weise, wie das Beschäftigungsverhältnis gestaltet ist. Ebenso sind Selbstständige in der Land- und Forstwirtschaft keine Freiberufler.

Bei der Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit kann es aber durchaus zu Mischformen zwischen freiem Beruf und Gewerbebetrieb kommen. Beispielsweise dann, wenn ein Autor seine Bücher in einem eigenen Online-Shop vertreibt. Stellt ein Informatiker Trivialsoftware her, kann er ebenfalls den freiberuflichen Status verlieren. Konsequenz wäre dann, dass er zur Abgabe der Gewerbesteuer verpflichtet ist. Ein ähnliches steuerliches Verhältnis entsteht, wenn neben der Dienstleistung Ware an den Kunden gebracht wird, der Physiotherapeut etwa Matten und Gymnastikbänder verkauft. Dies fällt unter Gewerbe und muss beim zuständigen Gewerbeamt angemeldet werden.

Eine freiberufliche Tätigkeit anmelden

Auch, wenn Sie als Freiberufler:in keinen Gewerbeschein brauchen, müssen Sie sich um einige Anmeldungen kümmern, die mit der Freiberuflichkeit einhergehen. Gewerbe oder nicht, an dem ein oder anderen Amt kommt niemand vorbei.

Die Gewerbeanmeldung dürfen Freiberufler:innen übrigens freiwillig trotzdem vornehmen. Wenn Sie also mit Ihrer freiberuflichen Tätigkeit gerne auch ein Gewerbe betreiben müssen, ist Ihnen das gestattet. Dadurch kommen dann aber weitere Pflichten auf Sie zu, die wir in diesem Artikel nicht berücksichtigen. Unter anderem ist dann ein Eintrag ins Handelsregister notwendig, den Sie sonst als Freiberufler:in nicht benötigen.

Freiberuf anmelden: Finanzamt

Wenig überraschend ist die erste wichtige Anmeldung Ihrer freiberuflichen Tätigkeit die beim Finanzamt. Spätestens vier Wochen nach der Aufnahme Ihrer Tätigkeit müssen Sie beim Finanzamt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung anfordern und ausfüllen.

Für Sie als Freiberufler:in sind im Fragebogen vor allem zwei Punkte wichtig:

  • Angaben zur Festsetzung der Vorauszahlungen – Sie müssen Ihre Einkünfte für das erste und das nachfolgende Geschäftsjahr schätzen, damit das Finanzamt Sie steuerlich einstufen kann. Dabei sollten Sie mit Bedacht vorgehen, um die Schätzung weder zu hoch noch zu niedrig anzusetzen. Ansonsten können hohe Vorauszahlungen oder Nachzahlungen die Folge sein.
  • Angaben zur Anmeldung und Abführung der Umsatzsteuer – hier können Sie die Kleinunternehmerregelung nutzen, um von Vorauszahlungen für die Umsatzsteuer befreit zu werden. Allerdings dürfen Sie dann die Umsatzsteuer weder ausweisen noch geltend machen. Sie haben also nicht die möglichen Nachteile der Umsatzsteuer zu fürchten, können aber auch nicht von den möglichen Vorteilen profitieren. Als Tipp kann gesagt werden, dass die Kleinunternehmerregelung vor allem dann sinnvoll ist, wenn Sie für Ihre freiberufliche Tätigkeit nicht viel Geld in Waren oder Hilfsmittel stecken, von denen Sie sich die Umsatzsteuer zurückholen könnten. Investieren Sie hingegen viel, ist das Absetzen der Umsatzsteuer vermutlich ein finanzieller Vorteil.

Haben Sie den Fragebogen komplett ausgefüllt und abgeschickt, erhalten Sie kurz darauf vom Finanzamt eine Steuernummer, die Sie für alle zukünftigen steuerlichen Angelegenheiten im Zusammenhang mit Ihrer freiberuflichen Tätigkeit benötigen. Dazu gehören übrigens auch die von Ihnen ausgestellten Rechnungen. Darauf muss die Steuernummer angegeben sein. Außerdem benötigen Sie die Steuernummer natürlich für Ihre Steuererklärung.

Eine freiberufliche Tätigkeit bei der Standeskammer anmelden

Manche Berufe sind kammerpflichtig. Das bedeutet, dass Sie sich auch mit Ihrer freiberuflichen Tätigkeit bei einer bestimmten berufsständischen Kammer anmelden müssen. Diese Standeskammern sind:

  • Apothekenkammer
  • Architektenkammer
  • Ärztekammer
  • Standeskammer für beratende Ingenieure
  • Notarkammer
  • Patentanwaltskammer
  • Rechtsanwaltskammer
  • Steuerberaterkammer
  • Tierärztekammer
  • Wirtschaftsprüferkammer
  • Zahnärztekammer

Wollen Sie bestimmte Werbemaßnahmen für Ihre Freiberuflichkeit ergreifen, sollten Sie sich zuvor bei Ihrer Standeskammer informieren. Manche Kammern erlauben nur beschränkte Möglichkeiten, Werbung zu machen.

Anmeldung bei der Künstlersozialkasse

Künstler:innen, Publizist:innen und andere kreative oder künstlerische Freiberufler:innen müssen Beiträge an die Künstlersozialkasse (KSK) zahlen. Dadurch sind sie sozialversichert.

Die KSK stellt also die Leistungen aus Renten-, Pflege- und Krankenversicherung für künstlerische und schriftstellerische Freiberufler:innen.

Der jeweilige Beitrag kommt zur Hälfte von den Freiberufler:innen, die andere Hälfte stammt aus Zuschüssen vom Bund und Abgaben von Unternehmen wie Verlagen, Rundfunkanstalten und Galerien, die die künstlerischen und publizistischen Werke auf die eine oder andere Weise verwerten.

Berufsgenossenschaft

Berufsgenossenschaften sind für die Unfallversicherung zuständig. Das gilt auch für Freiberufler:innen. Arbeitsunfälle oder arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren werden von den Berufsgenossenschaften abgehandelt.

Außerdem sind Berufsgenossenschaften für den Arbeitsschutz zuständig.

Eine Anmeldung bei einer Berufsgenossenschaft muss spätestens eine Woche nach Aufnahme der freiberuflichen Tätigkeit erfolgen.

Im Freiberuf Angestellte anmelden

Auch als Freiberufler:in dürfen Sie Mitarbeiter:innen anstellen. Vor der ersten Anstellung müssen Sie aber eine Betriebsnummer beantragen. Diese bekommen Sie vom Betriebsnummern-Service der Agentur für Arbeit.

Die Bearbeitung kann zwei bis drei Werktage dauern. Beantragen Sie die Betriebsnummer also rechtzeitig, damit Sie Ihre:n erste:n Arbeitnehmer:in auch zum gewünschten Zeitpunkt anstellen können.

Die Betriebsnummer benötigen Sie, um Mitarbeiter:innen bei der Sozialversicherung und Krankenkasse anmelden zu können.

Freiberufler Steuern

Wird die Kleinunternehmergrenze von derzeit 22.000 Euro Umsatz im ersten Jahr überschritten oder wurde auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet, sind Freiberufler zur Zahlung von Umsatzsteuer verpflichtet. Ausgenommen sind hier wenige Berufssparten wie Bildung und Kultur oder Humanmedizin. Eines haben alle Freiberufler aber gemeinsam: Unabhängig von der Höhe des Gewinns darf dieser durch die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) errechnet werden. Zur Erstellung einer Bilanz sind Selbstständige in freien Berufen nicht verpflichtet.

Diese Regelung gilt sogar dann, wenn Freiberufler sich zur Ausübung ihrer Tätigkeit Mitarbeiter verpflichten. Auch für Zusammenarbeit in einer Personengesellschaft wie der GbR, der Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder einer Partnergesellschaft, sind die Vorschriften für freie Berufe anzuwenden. Eine weitere Möglichkeit der Zusammenarbeit, ohne den freiberuflichen Status zu verlieren, findet sich in einer Genossenschaft. In der Dienstleistungsgenossenschaft besteht für jeden freiberuflich Tätigen die Möglichkeit, rechtlich wie wirtschaftlich frei zu agieren.

Freiberufliche Tätigkeit: Vorteile und Nachteile

Freiberufe bringen einige Vorteile mit sich, die Ihnen das Leben in der Selbstständigkeit einfacher machen:

Sie müssen keine Gewerbeanmeldung machen und dementsprechend auch keine Gewerbesteuer zahlen. Ein Handelsregistereintrag entfällt dadurch ebenfalls.

Sie unterliegen nicht der Buchführungspflicht. Das bedeutet, dass Sie keine Bilanz und keinen Jahresabschluss am Ende eines Geschäftsjahres erstellen müssen. Für die Steuererklärung reicht eine simple Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) aus.

Sie müssen, sofern Sie die Kleinunternehmerregelung nutzen, keine Umsatzsteuer bezahlen, können im Umkehrschluss aber auch keine abschreiben.

Die Freiberuflichkeit birgt immer ein gewisses Risiko. Schließlich sind Sie selbst dafür verantwortlich, dass Sie immer genug Arbeit haben, um Ihren Lebensunterhalt zu zahlen und Ihre Kosten zu decken. Arbeitstage können da auch mal sehr lang werden und auf der anderen Seite kann es auch zu Flauten kommen, in denen gar keine Arbeit vorhanden ist.

Als Freiberufler:in sind Sie gut beraten, Rücklagen zu bilden, um schlechte Phasen zu überbrücken.

Buchhaltung für Freiberufler leichtgemacht

Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung stellt eine relativ einfache Form dar, Geschäftsvorgänge zu verbuchen. Jedoch will die Buchhaltung zuverlässig geführt werden, es heißt Steuertermine zu beachten, Liquiditätsprüfungen vorzunehmen und Belege elektronisch zu erfassen.

Wer diese Arbeiten nicht ganz seinem Steuerberater überlassen möchte, ist mit den professionellen Buchhaltungsprogrammen von lexoffice bestens beraten. Es gibt die perfekt auf Freiberufler zugeschnittene Variante, die ohne große Vorkenntnisse bedient werden kann.

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