Pflegeversicherung

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Inhaltsverzeichnis

    Was ist eine Pflegeversicherung?

    Die gesetzliche Pflegeversicherung ist in Deutschland eine Pflichtversicherung. In der Regel sind Sie bei derjenigen Institution pflegeversichert, wo Sie auch Ihre Krankenversicherung abgeschlossen haben. Die Versicherung gehört zur Sozialversicherung und greift, wenn Sie pflegebedürftig werden.

    Den Beitrag zur Pflegeversicherung übernimmt zur Hälfte der:die Arbeitgeber:in. Die andere Hälfte zahlt der:die Arbeitnehmer:in. Die Höhe des Beitragssatzes beträgt 2018 2,55 Prozent (ab 01.01.2019 Erhöhung auf 3,05%). Wenn der:die Arbeitnehmer:in das 23. Lebensjahr vollendet und keine Kinder hat, zahlt er:sie einen Zuschlag von 0,25 Prozent, den er:sie als Arbeitnehmer:in voll selber trägt.

    Eine Besonderheit betrifft das Bundesland Sachsen: Hier sind die Beiträge immer ungleich zwischen Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen verteilt.

    Rechtliche Grundlagen

    Die Pflegeversicherung ist im XI. Sozialgesetzbuch (SGB) geregelt.

    • § 14 SGB XI definiert, was man genau unter Pflegebedürftigkeit versteht.
    • § 15 SGB XI hält die unterschiedlichen Pflegegrade fest.

    Leistungen der Pflegeversicherung

    Grundsätzlich können Sie sowohl finanzielle Mittel für ambulante, stationäre oder häusliche Pflege als auch für Sachleistungen beziehen. Wem was zusteht, hängt von der Schwere der Pflegebedürftigkeit und damit der Pflegestufe ab. Der Tabelle entnehmen Sie die Höhe der finanziellen Leistungen, welche die Pflegeversicherung zahlt:

    Leistungen der Pflegeversicherung

    Pflegegrad

    Ambulante Pflege

    Stationäre Pflege

    Sachleistungen

    1

    125 €

    125 €

    2

    316 €

    770 €

    689 €

    3

    545 €

    1.262 €

    1.298 €

    4

    728 €

    1.775 €

    1.612 €

    5

    901 €

    2.005 €

    1.995 €

    Sachleistungen

    Bei Sachleistungen handelt es sich im Gegensatz zu den finanziellen Leistungen um Hilfeleistungen, die nicht in Form von Geld bezogen werden. Das sind Hilfestellungen beim An- und Auskleiden oder auch der Körperpflege. Dazu gehört auch die Hilfe bei der Medikamenteneinnahme oder alle Formen der Hilfe im Haushalt. Wichtig ist, dass die Leistung im vertraglichen Zusammenhang mit der Pflegeversicherung steht.

    Das bedeutet, dass die Leistung von Pflegekräften ausgeführt werden muss, die entweder bei einer ambulanten Pflegeeinrichtung angestellt sind, die einen Vertrag mit einer Pflegekasse beziehungsweise Pflegeversicherung abgeschlossen haben oder bei dieser angestellt sind.

    Die Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Sachleistungen ist, dass die Pflege zu Hause stattfindet.

    Pflege zu Hause, im Heim und alternative Wohnformen

    „Zu Hause“ schließt im Grunde alternative Wohnformen wie das betreute Wohnen mit ein. Denn dabei handelt es sich ebenfalls um eine eigene Wohnung, in der man selbstständig lebt.

    Ein Heim hingegen ist eine Einrichtung, in der man ein Zimmer hat und unter ständiger Versorgung steht. Es sind durchgehend Kräfte anwesend, die Hilfestellung leisten, sobald diese gefragt ist.

    Beim betreuten Wohnen oder dem eigenständigen Wohnen im eigenen Haus oder der eigenen Wohnung, kommt nur der Pflegedienst vorbei, so, wie es angefragt wird und leistet die Hilfestellung, die gewünscht ist.

    Wie erhalten Sie Leistungen aus der Pflegeversicherung?

    Wenn Sie Leistungen für sich oder einen Angehörigen in Anspruch nehmen möchten, müssen Sie einen Antrag auf Pflegestufe bei der Krankenkasse stellen. Innerhalb der nächsten Wochen nach Antragstellung erhalten Sie vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen einen Termin. An diesem bewertet ein Gutachter Ihren Pflege- und Hilfebedarf. Auf dieser Grundlage erfolgt die Einstufung in eine der fünf Pflegegrade. Dieser entscheidet über die Höhe der Leistungen aus der Pflegeversicherung.

    Um im Pflegefall finanzielle Unterstützung in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie in den letzten zehn Jahren für mindestens zwei Jahre in die gesetzliche Pflegeversicherung eingezahlt haben.

    Pflegeversicherung Beiträge

    Die aktuellen Beiträge (2022) für die Pflegeversicherung liegen bei 3,05 Prozent des Bruttogehalts. Dieser Beitrag bleibt auch 2023 zunächst unverändert. Er wird zur Hälfte von Arbeitnehmer:innen und zur Hälfte von Arbeitgeber:innen getragen.

    Der eventuell zu zahlende Kinderlosenzuschlag liegt bei zusätzlichen 0,35 Prozent des Bruttogehalts. Dieser wird alleine von Arbeitnehmer:innen getragen.

    Eine Ausnahme innerhalb von Deutschland bildet das Bundesland Sachsen, in dem die Regelung abweicht. Dort tragen Arbeitnehmer:innen 2,025 Prozent des Pflegebeitrags und Arbeitgeber:innen übernehmen 1,025 Prozent.

    Rentner:innen tragen die Pflegebeiträge und auch den eventuellen Kinderlosenzuschlag alleine.

    Private Pflegeversicherung

    Eine zusätzliche private Pflegeversicherung bietet im Gegensatz zur handelsüblichen Pflegeversicherung mehr Leistungen und Ansprüche. Dazu gehören unter anderem der Anspruch auf einen Vollversorgung und eine höhere Abdeckung der Pflegekosten.

    Für private Pflegeversicherungen gibt es zahlreiche Modelle. Bei der Auswahl sollten Sie auf folgende Aspekte achten:

    • Zeitpunkt des Versicherungsschutzes, da häufig eine Sperrzeit von mehreren Jahren ab Vertragsabschluss steht
    • Karenzzeit, das bedeutet, dass zwischen dem Eintreten des Versicherungsanspruchs und der ersten Zahlung ein bestimmter Zeitraum verstreicht, dieser sollte möglichst kurz oder bestenfalls nicht vorhanden sein
    • Berücksichtigung von Demenz, da diese häufig vergessen wird
    • wann und wie die Pflegebedürftigkeit anerkannt wird
    • welche Pflegestufen berücksichtigt werden
    • ob häusliche Pflege berücksichtigt wird
    • je nach Zukunftsplänen sollte die Pflegeversicherung auch im Ausland gelten (Auswanderung, Reisen im Alter etc.)

    Wann sollten Selbstständige eine Zusatzversicherung abschließen?

    Selbstständige haben unter Umständen das Problem, dass deren Einnahmen direkt einbrechen, wenn sie nicht mehr arbeiten können. Fehlt das Geld, können sie auch die nötige Pflege nicht bezahlen. Die gesetzliche Pflegeversicherung deckt nur in den seltensten Fällen den nötigen Pflegeaufwand ab.

    Eine zusätzliche Pflegeversicherung ist für Selbstständige also durchaus sinnvoll. Vor allem bei Einzelunternehmen, die alleine geführt werden, profitieren Selbstständige im schlimmsten Fall der plötzlichen Pflegebedürftigkeit. Bei Selbstständigen, die große Unternehmen mit mehreren Mitarbeiter:innen leiten, kann der Betrieb eventuell auch ohne sie weiterlaufen.

    Eine Zusatzversicherung ist aber auch dann sinnvoll, da je nach Pflegebedürftigkeit die eigenen Ersparnisse schnell aufgebraucht sein können.

    Fazit

    Die Pflegeversicherung wird durch einen Pflichtbeitrag entrichtet. Allerdings ist der Versicherungsschutz begrenzt. Vor allem für Selbstständige ist deshalb eine Zusatzversicherung sinnvoll.

    Beim Abschluss von Zusatzversicherungen sollten aber die Einzelheiten beachtet werden, damit der Pflegebedarf auch in jedem Fall abgedeckt ist.

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