Bei größeren Projekten finden Abschlagszahlungen regelmäßig Anwendung. Doch auch im Privaten ist in verschiedenen Bereichen die Leistung dieser Zahlung üblich. Erfahren Sie jetzt alles, was Sie rund um das Thema Abschlagszahlung wissen müssen.
Bei größeren Projekten finden Abschlagszahlungen regelmäßig Anwendung. Doch auch im Privaten ist in verschiedenen Bereichen die Leistung dieser Zahlung üblich. Erfahren Sie jetzt alles, was Sie rund um das Thema Abschlagszahlung wissen müssen.
Das Wichtigste in Kürze
Eine Abschlagszahlung ist eine Teilzahlung für bereits erbrachte Leistungen, die am Ende mit der Schlussrechnung verrechnet wird und in verschiedenen Bereichen wie Nebenkosten, Stromversorgung und Bauvorhaben Anwendung findet.
Sie bietet beiden Parteien finanzielle Vorteile, da das Zahlungsrisiko minimiert und die Liquidität verbessert wird.
Inhalt
Bei einer Abschlagszahlung handelt es sich um eine Teilzahlung bei einem Kauf oder der Inanspruchnahme einer Dienstleistung. Ein anderer Name für diese Teilzahlung ist auch „Akontozahlung“. Das bedeutet, dass die Gesamtsumme nicht vorab oder am Ende der Lieferung oder Erfüllung fällig wird, sondern in mehr als eine Zahlung unterteilt wird. Die genauen Konditionen dieser Abschlagszahlung sind vertraglich festzuhalten.
Üblicherweise werden bei einem Kauf oder der Inanspruchnahme einer Dienstleistung entstandene Kosten direkt und vollständig gedeckt. Doch nicht immer ist die im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB §433) vorgesehene Bezahlung mit Übergabe der Ware oder Erbringung der Dienstleistung günstig. Bei großen Anschaffungen oder der konstanten Inanspruchnahme einer Leistung sind einzelne Teilzahlungen sinnvoll.
Die Abschlagszahlung kommt dabei in verschiedenen Bereichen zum Einsatz. Im Alltag kennen wir Abschlagszahlungen beispielsweise von Nebenkosten im Mietverhältnis oder auch der Stromversorgung. So werden in beiden Fällen monatliche Abschläge berechnet, damit am Ende der Leistungsperiode keine horrende Rechnung auf den Kunden wartet. Nach Beendigung des Leistungszeitraums wird eine Schlussrechnung erstellt, von der die Abschlagszahlungen abgezogen werden.
Doch auch in der Baubranche ist es üblich mit Abschlagszahlungen zu arbeiten. So werden die Gesamtkosten nicht auf einen Schlag fällig, sondern nach verschiedenen Bauphasen in einzelnen Teilzahlungen erbracht.
Ein weiterer Bereich, in dem eine Abschlagszahlung zur Anwendung kommen kann, ist im Angestelltenverhältnis. So können Arbeitnehmer:innen mit ihren Arbeitgeber:innen eine Abschlagszahlung ihres Lohns oder Gehalts vereinbaren. Diese Zahlung wird im täglichen Sprachgebrauch allerdings eher als Vorschuss oder Vorauszahlung bezeichnet.
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Generell gilt, dass eine Teilzahlung nur dann erfolgen kann, wenn bereits die Leistung erbracht und noch nicht abgerechnet ist. Zum Einsatz kommt diese Abschlagszahlung in der Regel bei schwankenden Bezügen wie dem Leistungslohn.
Nicht zu verwechseln ist die Abschlagszahlung bei Lohn und Gehalt jedoch mit dem Vorschuss. Auch wenn dieser umgangssprachlich gerne als solcher bezeichnet wird, gibt es einen elementaren Unterschied zwischen einer Abschlagszahlung und einem Vorschuss. Wie beschrieben kann ein Abschlag nur auf bereits geleistete Arbeit gezahlt werden. Ein Vorschuss hingegen erfolgt auf noch nicht erbrachte Arbeitsleistung.
Abschlagszahlungen kommen dann zum Einsatz, wenn eine Splittung der Gesamtkosten in eine oder mehrere Teilzahlungen Sinn macht. Sie verringern dabei das Risiko für Auftraggeber:in und Auftragnehmer:in.
Bei größeren Projekten können mehrere Leistungsphasen gegebenenfalls sogar mit verschiedenen Leistungserbringern definiert werden. Durch Teilzahlungen können Auftragnehmer:innen ihre Leistung vorfinanzieren und ihren Betrieb somit vor Nicht-Zahlung der Auftraggeber:in schützen. Doch auch Auftraggeber:innen haben einen entscheidenden Vorteil bei der Inanspruchnahme von Abschlagszahlungen: Die finanzielle Belastung fällt geringer aus. Auch wenn das benötigte Budget eingeplant ist, begünstigen Teilzahlungen die Liquidität von Unternehmen. Besonders kleine oder junge Betriebe können von dieser finanziellen Splittung profitieren.
Die Höhe einer zulässigen Abschlagszahlung wird durch das Bürgerliche Gesetzbuch geregelt: Sie richtet sich nach dem bisher erbrachten Leistungswert. Konkret bedeutet das, dass die Höhe der Abschlagszahlung dem tatsächlichen Wert der Leistung entsprechen muss.
Kennzeichnungspflicht
Eine Abschlagszahlung muss eindeutig als diese gekennzeichnet werden. Dazu müssen sämtliche Pflichtangaben vorhanden sein, die auch auf Rechnungen zu finden sind.
Rechtlicher Rahmen
Rechtliche Grundlage für eine Abschlagszahlung ist § 632a des Bürgerlichen Gesetzbuches. Dieser Paragraf regelt zudem die Höhe der zu erbringenden Teilzahlung.
Voraussetzungen
Damit eine Abschlagszahlung erfolgen kann, muss diese klar aufzeigen, welche Leistungen erbracht worden sind und verrechnet werden sollen. Die Höhe muss der gesetzlichen Regelung entsprechen und die bisherigen Leistungen müssen frei von Mängeln sein.
Die Abschlagszahlung muss regulär versteuert werden. Das bedeutet: Wie bei jeder anderen Rechnung greifen die üblichen Steuersätze und Regelungen. Wer nicht unter §19 Kleinunternehmerregelung fällt muss die Umsatzsteuer an die Finanzbehörden abführen. Maßgebend ist hier immer der derzeitig gültige Mehrwertsteuersatz. Sollte sich während des Gesamtzeitraums eine Änderung des Steuersatzes ergeben, muss das in der Schlussrechnung deutlich erkennbar gemacht werden.
Am Ende der Leistungsperiode oder des Projektes wird die finale Schlussrechnung fällig. Nun werden alle entstandenen Kosten aufgelistet und mit den bisherigen Teilzahlungen verrechnet. Die Differenz wird anschließend in Rechnung gestellt und vom Auftraggeber:in beglichen.
Wichtig dabei ist, dass in der Schlussrechnung alle Posten vollständig aufgeführt sind:
Eine Abschlagszahlung ist eine Teilzahlung über bereits erbrachte Leistungen. Diese wird am Ende in der Schlussrechnung berücksichtigt und ist in § 632a BGB geregelt.
Abschlagszahlungen bieten Auftraggeber:innen und Auftragnehmer:innen verschiedene Vorteile und senken dabei für beide Parteien potentielle Risiken. Ein wichtiger Vorteil ist dabei die finanzielle Sicherheit. Auftraggeber:innen belasten ihre Liquidität weniger und Auftragnehmer:innen können ihre Leistungen vorfinanzieren.
Die Abschlagszahlung wird regulär, wie jede andere Rechnung auch, versteuert. Es muss also die Umsatzsteuer ausgewiesen und an das Finanzamt abgeführt werden.
In der Regel finden sich Abschlagszahlungen bei Nebenkosten in Mietverhältnissen oder bei größeren Projekten wieder. So erfolgt die Abrechnung der Nebenkosten in Abschlägen und auch bei z.B. Bauvorhaben werden mit den einzelnen Dienstleistern Abschlagszahlungen entsprechend der Bauphasen vereinbart.
Nein, eine Abschlagszahlung ist eine Teilzahlung, die nach der Erbringung einer Teilleistung fällig wird. Eine Anzahlung wird bereits vor der Leistungserbringung geleistet.
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