Steuernummer

Eine Steuernummer, auch Steuer-Identnummer genannt, erhält jede steuerpflichtige juristische oder natürliche Person. Sie wird vom Finanzamt vergeben (Steuernummer beantragen) und ist eine Ordinalzahl, mit dem die Steuerbehörde eine Zuordnung zum jeweiligen Steuerpflichtigen schafft. Deshalb ist diese Nummer für jeden Verwaltungsvorgang innerhalb des Finanzamtes von zentraler Bedeutung. Je nach Steuerart werden unterschiedliche Steuernummern vergeben.

Warum Sie sich mit dem Thema Steuernummer beschäftigen sollten

Wenn Sie einen Betrieb als gewerblich tätige oder juristische Person oder auch als Privatperson eröffnen, wird Ihnen vom zuständigen Finanzamt eine Steuernummer zugeteilt. Dabei ist es vollkommen unwesentlich, ob Sie einkommenssteuer-, umsatzsteuer- oder gewerbesteuerpflichtig sind oder nicht. Bei der Vergabe der Steuernummer geht es ausschließlich darum, eine numerale Zuordnung zu schaffen, damit das Finanzamt Sie als Steuerpflichtiger korrekt zuordnen kann. Wenn Sie mit der Steuerbehörde schriftlich oder mündlich korrespondieren, ist es immer notwendig, Ihre Steuernummer anzugeben. Auch beim Einreichen der Steuererklärung ist die Angabe der Steuernummer zwingend erforderlich. Denn durch die Bekanntgabe Ihrer Steuernummer kann der Mitarbeiter des Finanzamtes Ihren Akt sofort finden und Ihr Anliegen entsprechend bearbeiten.

Die Arten von Steuernummern in Deutschland

In Deutschland werden heute zwei verschiedene Systeme für die Nummerierung von Steuerpflichtigen verwendet. Zum einen gibt es noch die alte Steuernummer, die aus einer Ordinalzahl mit Finanzamtsnummer, Zählnummer und einer Ziffer als Prüfmerkmal besteht. Sie wird bei Neuanmeldungen nicht mehr vergeben. Zum anderen wurde ein neues Steuernummer-System eingeführt, bei der die Ordinalzahl als persönliche Identnummer dient und mit einer Prüfnummer versehen ist. Diese neue Steuernummer wird heutzutage für jede Steuerart, wie Einkommensteuer, Umsatzsteuer und Gewerbesteuer, getrennt vergeben. Sie wird deshalb auch als Personenkennziffer bezeichnet, die an natürliche und juristische Personen vergeben wird. Als gesetzliche Grundlage dient § 8 BuchO (Buchungsordnung für Finanzämter), wo die Regelung zur Verwendung der Steuernummer im Detail nachgelesen werden kann. Laut § 139a Abs. 1 Abgabenordnung gibt es neben der Steuernummer auch mehrere Identifikationsmerkmale. Dazu zählen die Steueridentifikationsnummer für natürliche Personen, die Umsatzidentifikationsnummer für Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes, die europaweit eingeführt wurde, und die Wirtschaftsidentifikationsnummer für wirtschaftlich tätige juristische oder natürliche Personen und Personenvereinigungen. Die zur Nutzung im ELSTER-Verfahren eingeführte eTIN wurde im Oktober 2010 abgeschafft.

Wie Steuernummern aufgebaut sind

Die Steuernummern beginnen grundsätzlich mit verschiedenen Zahlen. Wenn Sie per Telefon ein Anliegen mit der Steuerbehörde besprechen möchten und in der Telefonzentrale Ihre Steuernummer angeben, werden Sie aufgrund dieser Angabe sofort mit dem zuständigen Mitarbeiter verbunden. Denn anhand der ersten Zahlen wird sofort erkannt, um welche Besteuerungsart es sich handelt. Falls Sie unterschiedlichen Beteuerungen unterliegen, erhalten Sie aber trotzdem nur eine Steuer-Identnummer, die sämtliche Steuerarten, wie Umsatzsteuer, Einkommenssteuer und Gewerbesteuer, zusammengefasst. Bezüglich der Zusammensetzung der Steuernummer wechselte man von einem alten Schema nach dem ELSTER-Verfahren mit 10 und 11 Ziffern auf ein neues einheitliches Bundesschema mit 13 Ziffern. Unter diesen Ziffern gibt es eine vierstellige Bundesfinanzamtsnummer, abgekürzt BUFA-Nr. genannt. Des Weiteren gibt es drei- bis vierstellige Ziffern für die Angabe des Bezirkes sowie drei- bis vierstellige Nummern für die persönliche Unterscheidung. Zusätzlich besteht die 13-stellige Steuernummer laut Bundesschema aus einer einstelligen Prüfziffer, die am Schluss geführt wird.

Was es mit der Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID) auf sich hat

Die Steuernummer verliert nach einem Umzug ihre Gültigkeit und wird im neuen Bundesgebiet vom zuständigen Finanzamt neu vergeben. Anders verhält es sich mit der im Jahre 2008 neu eingeführten bundeseinheitlichen Steueridentifikationsnummer, international auch als Tax Ident Number bekannt. Diese Steuer-ID gilt über das Ableben hinaus und bleibt bei einem Umzug bestehen. Für natürliche Personen soll in Zukunft die Steueridentifikationsnummer die alte Steuernummer ersetzen. Juristische Personen sollen weiterhin die ans Bundesland gebundene Steuernummer behalten. Die Steueridentifikationsnummer soll den administrativen Aufwand bei einem Umzug in Grenzen halten und durch die Speicherung von persönliche Daten eine Verwechslung durch das Finanzamt vermieden werden.

EU-weiter Sonderfall Umsatzsteueridentifikationsnummer

Bei der Umsatzsteuer-ID handelt es sich ebenfalls um eine Steuernummer, die an Unternehmen in der Europäischen Union vergeben werden, um eine umsatzsteuerliche Zuordnung besser durchführen zu können. In der Europäischen Union benötigt jeder Unternehmer eine USt-IdNr, um am Dienstleistungs- und Warenverkehr in der EU teilzunehmen. Privatpersonen, die im Ausland Dienstleistungen oder Gegenstände erwerben, benötigen keine USt-IdNr.

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