Steuerbescheid

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    Was ist ein Steuerbescheid?

    Der Steuerbescheid ist ein Dokument, das Ihnen das Finanzamt zuschickt, nachdem es Ihre Steuererklärung geprüft hat. Auf dem Steuerbescheid sehen Sie genau, wie hoch Ihre Nachzahlungen sind oder welche Steuerrückerstattung Sie erwarten können. Was Sie sonst noch über den Steuerbescheid wissen sollten, verraten wir Ihnen in diesem Artikel.

    Wie sieht ein Steuerbescheid aus?

    Die zu zahlenden Steuern werden grundsätzlich durch den Steuerbescheid festgesetzt und Sie werden durch den Steuerbescheid über Ihre Steuerlast informiert. Der Steuerbescheid dient also in erster Linie dazu, Ihnen eine Übersicht über und Informationen zu Ihren Steuern zu übermitteln.

    Der Aufbau des Steuerbescheids ist jedes Jahr gleich. Es handelt sich im Grunde um einen mehrseitigen Brief.

    Auf der ersten Seite befinden sich Ihre persönlichen Daten wie Ihre Adresse, Ihre Steuernummer und die Bankverbindung. Dazu finden Sie hier auch direkt den Betrag, den Sie vom Finanzamt in Form einer Rückerstattung ausgezahlt bekommen oder den Sie in Form einer Nachzahlung an das Finanzamt überweisen müssen. Handelt es sich um eine Nachzahlung, finden Sie auf der ersten Seite auch die Bankverbindung des zuständigen Finanzamts. Dazu bekommen Sie auch eine Frist, bis der Sie die Nachzahlung leisten müssen.

    Seite 2 – und wenn nötig auch Seite 3 – zeigt Ihnen die Berechnung, die zu dem Ergebnis auf Seite 1 geführt hat. Hier werden also nochmal alle Ihre Einkünfte und Ausgaben noch einmal übersichtlich aufgeführt.

    Sollte es dabei zu Abweichungen gekommen sein, weil das Finanzamt Ihre Angaben nicht komplett akzeptiert, muss das auf der letzten Seite des Steuerbescheids vermerkt werden. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Sie Ausgaben steuerlich absetzen wollen, die das Finanzamt Sie nicht absetzen lässt.

    Der Steuerbescheid für Ehegatten – also für zusammen veranlagte Partner:innen – ist vom Aufbau nahezu gleich, allerdings wird hier für beide Ehegatten einzeln die Berechnung aufgeführt. Dadurch fällt der Steuerbescheid natürlich etwas größer aus und beinhaltet mehr Seiten.
    Am Schluss des Steuerbescheids befinden sich noch Datenschutzhinweise und Erläuterungen, beispielsweise zur elektronischen Übermittlung des Steuerbescheids und zu Ihrem Recht auf einen Einspruch gegen den Steuerbescheid.

    Den Steuerbescheid bekommen Sie in der Regel unaufgefordert per Post zugeschickt. Sie können aber auch elektronisch über das Online-Portal ELSTER erhalten.

    Den Steuerbescheid auf Fehler prüfen

    Fehler können natürlich auch beim Finanzamt passieren. Deshalb sollten Sie den Steuerbescheid überprüfen. Das können Sie selbst tun oder in professionelle Hände abgeben.

    Wollen Sie die Sache selbst in die Hand nehmen, sollten Sie folgende Angaben überprüfen:

    • Persönliche Daten zu Ihrer Person wie Name, Adresse, Steueridentifikationsnummer usw. (auch bezogen auf eine:n eventuelle:n Ehepartner:in bei doppelter Veranlagung)
    • Ihre Bankverbindung
    • Korrekte Berechnung der Einkünfte wie Bruttolohn und weitere Einnahmen
    • Berücksichtigung von zusätzlichen steuerfreien Einnahmen wie Krankengeld oder Kindergeld
    • Berücksichtigung von Werbungskosten
    • Berücksichtigung von Sonderausgaben
    • Korrekte Berechnung von außergewöhnlichen Belastungen
    • Berücksichtigung der Arbeitnehmer-Sparzulage
    • Korrekte Anzahl von Kindern und Berücksichtigung der dementsprechenden Steuervorteile
    • Korrekte Ansetzung der Pausch- und Freibeträge

    Das sind die wichtigsten Faktoren, die Sie überprüfen sollten. Wie Sie sehen, kommt da einiges zusammen. Wenn Sie sich selbst nicht zutrauen, diese Punkte allesamt gewissenhaft zu kontrollieren, können Sie die Überprüfung auch abgeben.

    Sie können die Überprüfung aber auch an eine Fachkraft wie Steuerberater:in, Anwält:in oder einem Lohnsteuerhilfeverein übertragen.
    Wie teuer so eine Überprüfung sein wird, kommt auf den Umfang des Steuerbescheids und den Stundensatz der Fachkraft an. Mindestens 200,00 Euro sollten Sie aber einplanen. Besser mehr.

    Es gibt auch Steuersoftware, die Ihren Steuerbescheid überprüfen kann. Erstellen Sie Ihre Steuererklärung mit so einer Software, können Sie den verfügbaren Steuerbescheid damit online abrufen und die Software überprüft dann alle Angaben auf Richtigkeit. Dadurch sparen Sie Zeit und die Kosten belaufen sich nur auf die Anschaffung der Software, die Sie ohnehin für Ihre Steuern nutzen.

    Was ist ein vorläufiger Steuerbescheid?

    Sind in Ihrem Steuerbescheid mehrere Angaben mit einem Vorläufigkeitsvermerk versehen, hat das Finanzamt eine vorläufige Steuerfestsetzung vorgenommen und behält sich vor, die angemerkten Punkte rückwirkend zu ändern.

    Meistens werden Vorläufigkeitsvermerke gesetzt, weil die Voraussetzungen für die Berechnung der Steuer in diesen Punkten nicht endgültig feststeht. Das Finanzamt wartet dann beispielsweise auf ein Urteil vom Bundesverfassungsgericht, dem Obersten Bundesgerichtshof oder dem Europäischen Gerichtshof, auf dessen Grundlage die Berechnung dann nachträglich stattfinden kann. Es kann aber durchaus manchmal Jahre dauern, bis Beschlüsse gefasst werden.

    Das sich die Vorläufigkeit sowohl positiv als auch negativ für Sie auswirken kann, sollten Sie dringend alle vorläufigen Angaben genau kontrollieren. Es kommt vor, dass die Vorläufigkeitsvermerke nicht vollständig oder fehlerhaft sind.

    Die Einspruchsfrist bei einem fehlerhaften Steuerbescheid

    Finden Sie in Ihrem Steuerbescheid Fehler, haben Sie vier Wochen ab Erhalt des Steuerbescheids Zeit, um Einspruch einzulegen. Das gilt für den vollständigen und auch für den vorläufigen Steuerbescheid.

    Der Einspruch muss in schriftlicher Form beim Finanzamt eingereicht werden. Sie benötigen eine genaue Begründung für den Einspruch und sollten diese mit entsprechenden Unterlagen direkt belegen.

    Ein Einspruch hebt eine Nachzahlung nicht auf. Sie können zwar einen Antrag für die Aufschiebung der Nachzahlung stellen, dafür können Ihnen aber 6 Prozent Zinsen berechnet werden. Dann haben Sie am Ende vermutlich mehr verloren als gewonnen.

    Ob ein Einspruch sinnvoll ist, besprechen Sie am besten innerhalb der Einspruchsfrist zuerst mit Ihrem oder Ihrer Steuerberater:in. Die wissen, ob sich der Aufwand lohnt.

    Häufig gestellte Fragen

    Wer bekommt einen Steuerbescheid?

    Jeder Steuerzahler erhält nach Abgabe der Steuererklärung einen Steuerbescheid. Wenn Sie die Empfangsvollmacht auf eine:n Steuerberater:in übertragen haben, dann darf der Steuerbescheid nur ihm:ihr zugeschickt werden.

    Der Bescheid wird per Post durch das zuständige Finanzamt versendet. Man kann ihn auf Wunsch auch online abrufen.

    Nachdem Sie die Steuererklärung abgegeben haben muss Ihnen der Bescheid innerhalb einer Frist von sechs Monaten vorliegen. Müssen die Beamten allerdings fehlende Unterlagen anfordern, dann verschiebt sich diese Frist um die Zeit, die zur Vollständigkeit der Unterlagen nötig ist.

    Die gesetzliche Aufbewahrungsfrist liegt für Gewerbebetreibende bei 10 Jahren. Für Privatpersonen gibt es keine Pflicht zur mehrjährigen Aufbewahrung.

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