Lohnsteuerhilfeverein

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Inhaltsverzeichnis

    Was macht ein Lohnsteuerhilfeverein?

    Lohnsteuerhilfevereine gibt es bereits seit über 50 Jahren in ganz Deutschland. Das Ziel ist es, Arbeitnehmer:innen, Rentner:innen und anderen Bürger:innen bei allen Steuerfragen behilflich zu sein. Das reicht von der Beantwortung einfacher Fragen bis hin zur Hilfe bei der Erstellung der Steuererklärung. Wir erklären, wie ein Lohnsteuerhilfeverein funktioniert und wie hoch die Kosten für eine Beratung sind.

    So funktioniert ein Lohnsteuerhilfeverein

    Lohnsteuerhilfevereine entstanden im Jahr 1964, als sich Gewerkschaften dafür einsetzten, Hilfevereine zu gründen, die den Arbeitnehmer:innen und Angestellten bei der Steuererklärung helfen, bei Problemen zur Seite stehen und Steuertipps zu geben.

    Damit sich eine Organisation Lohnsteuerhilfeverein nennen darf, muss die zuständige Oberfinanzdirektion nach einer sorgfältigen Prüfung den Titel anerkennen. Der Begriff „Lohnsteuerhilfeverein“ ist geschützt und darf nicht einfach so verwendet werden.

    Lohnsteuerhilfevereine haben örtliche Filialen in Städten und Dörfern überall in Deutschland. Jede größere Stadt hat mindestens einen Lohnsteuerhilfeverein. In den Beratungsstellen können Sie sich beraten oder bei der Steuer helfen lassen.

    Jede Filiale wird von einem oder einer zuständigen Beratungsstellenleiter:in geleitet. Diese Beratungstellenleiter:innen werden ebenfalls von der Oberfinanzdirektion bestimmt.

    Die Beratung wird von qualifizierten Steuerexpert:innen übernommen. Ohne die nötigen Qualifikationen kann man nicht in einem Lohnsteuerhilfeverein arbeiten.

    Die Leistungen des Lohnsteuerhilfevereins

    Was ein Lohnsteuerhilfeverein leisten darf, ist im Steuerberatungsgesetz (StBerG) geregelt. Im Grunde handelt es sich dabei aber um fast alle Leistungen, die auch ein:e Steuerberater:in anbietet. Von der Erstellung der Steuererklärung bis hin zum gesamten Schriftverkehr mit dem Finanzamt.

    Die Leistungen der Lohnsteuerhilfevereine beinhaltet unter anderem die Beratung und Hilfe zu diesen Themen:

    Übersicht über Lohnsteuerhilfevereine

    Das ist nur eine Auswahl. Grundsätzlich erstreckt sich das Beratungsangebot auf alle Steuertipps und Beantwortung aller Fragen zu Steuern und manchen sozialen Leistungen.

    Welche Leistungen der bei Ihnen vor Ort ansässige Lohnsteuerverein konkret abdeckt, fragen Sie am besten nach, wenn Sie sich beraten lassen wollen. Nicht jeder Lohnsteuerverein bietet alle Beratungen an. Der Umfang ist auch abhängig von den verfügbaren Berater:innen und deren Expertise.

    Kosten für eine Beratung im Lohnsteuerhilfeverein

    Lohnsteuerhilfevereine sind nicht auf eine Gewinnmaximierung aus. Stattdessen sollen nur die Kosten gedeckt werden. Dafür zahlen alle Mitglieder des Vereins einen pauschalen Betrag, dessen Höhe vom Einkommen des jeweiligen Mitglieds abhängig ist. Der Sinn hinter der Lohnsteuerhilfe ist es, jeder Person, unabhängig von der Höhe des Einkommens, eine Beratung zu ermöglichen.

    Wie hoch der Beitrag ist, kann pauschal nicht gesagt werden. Ihr Einkommen ist dafür entscheidend und jeder Verein hat zudem andere Berechnungssätze. Gehen Sie von einem Betrag zwischen 50,00 EUR, wenn Sie sehr niedrige Einnahmen haben, und 400,00 EUR, wenn Ihre Einnahmen recht hoch sind. Den Mitgliedsbeitrag können Sie je nach Höhe komplett oder teilweise von der Steuer absetzen.

    Steuerberater:in oder Lohnsteuerhilfeverein?

    Der Lohnsteuerhilfeverein stellt eine Alternative zur teureren Steuerberatung durch eine:n Steuerberater:in dar. Neben der Ersparnis bei den generellen Gebühren sind beim Lohnsteuerhilfeverein Einsprüche sozusagen im Preis mit inbegriffen.

    Allerdings ist die Kompetenz von Steuerberater:innen um ein Vielfaches höher. Das kann im Falle eines Einspruchs einen großen Unterschied machen, um mit diesem tatsächlich erfolgreich zu sein.

    Grundsätzlich ist ein:e Steuerberater:in abseits der Kosten immer die bessere Wahl, wenn es um die Kompetenz und die Leistungen geht. Allerdings muss nicht für jede Kleinigkeit diese Kompetenz in Anspruch genommen werden.

    Wenn wir einen ausführlichen Vergleich aufstellen wollen, können wir als Ausgangslage die Steuerberatung nehmen: Die Steuerberatung darf im Grunde alles für Sie erledigen, was mit Steuern zu tun hat. Von der Beantwortung kleiner Fragen bis zur Erstellung von Steuerdokumenten und dem Kontakt mit dem Finanzamt, hat eine Steuerberatung alle Befugnisse nach dem Gesetz.

    Der Lohnsteuerverein hingegen ist in seiner Handlungsweise stark eingeschränkt. Lohnsteuerhilfevereine dürfen ausschließlich Mitglieder beraten, die entweder:

    • regelmäßige Einkünfte aus nicht selbstständiger Tätigkeit haben
    • Rente beziehen
    • Unterhaltszahlungen bekommen
    • Einkünfte nach § 22 Nr. 5 beziehen, wie beispielsweise Pensionsfonds

    Außerdem darf der Lohnsteuerhilfeverein zur Einkommentsteuer beratend zur Seite der Mitglieder stehen. An der Stelle hört der Bereich des Lohnsteuervereins im Grund auf.

    Eine Ausnahme sind noch Einnahmen aus Kapitaleinlagen, private Veräußerungen oder Mieten, die nicht mehr als 13.000,00 Euro betragen. In dem Fall darf der Lohnsteuerverein ebenfalls beratend tätig sein.

    Lohnsteuerhilfeverein auch für Selbstständige?

    Lohnsteuerhilfevereine dürfen keine Beratung zu Einnahmen aus selbstständiger Arbeit anbieten. Dafür müssen Sie sich an eine:n Steuerberater:in wenden.

    Die Vorgaben sind im Steuerberatungsgesetz festgelegt. Demnach dürfen Lohnsteuervereine nur in begrenztem Rahmen eine Hilfeleistung in Steuersachen anbieten. Ein vollwertiger Ersatz für die Steuerberatung sind Lohnsteuerhilfevereine also nicht.

    Lohnsteuerhilfeverein in der Nähe

    Es gibt zahlreiche Lohnsteuerhilfevereine in ganz Deutschland und auch in Ihrer Nähe. Um einen Lohnsteuerhilfeverein zu finden, bietet sich das Verzeichnis vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e.V. (BVL) an.

    So werden Sie Mitglied im Lohnsteuerverein

    Damit Sie die Beratungsdienste eines Lohnsteuerhilfevereins in Anspruch nehmen können, müssen Sie Mitglied im entsprechenden Verein werden.

    Um eine Mitgliedschaft abzuschließen, müssen Sie zuerst einen Termin vereinbaren. Das geht ganz einfach telefonisch oder auch über den Kontakt per E-Mail.

    Schildern Sie dabei direkt auch, zu welchem Thema Sie sich beraten lassen wollen. Der oder die Berater:in, die mit Ihnen in Kontakt steht, kann Ihnen dann schon sagen, welche Unterlagen Sie mitbringen sollen.

    Für den Beitritt gehen Sie dann zu dem Termin und erhalten dort eine Beitrittserklärung. Natürlich werden Ihnen zu der Beitrittserklärung alle Fragen beantwortet, bevor Sie diese unterschreiben. Durch Ihre Unterschrift treten Sie dem Verein bei und können dementsprechend ab dem Zeitpunkt die Dienste und Leistungen des Lohnsteuerhilfevereins in Anspruch nehmen.

    Haben Sie es zuvor bei der Terminvereinbarung so abgesprochen, wird der oder die Berater:in sich auch direkt um Ihr Anliegen kümmern, sobald Sie die Mitgliedschaft unterschrieben haben.

    Ihr Mitgliedsbeitrag gilt für ein Jahr. Sie können also das ganze Jahr über die Beratung der Lohnsteuerhilfe in Anspruch nehmen. Dafür müssen Sie dann keine weiteren Beiträge zahlen. Sie können die Mitgliedschaft immer erst nach einem Jahr kündigen.

    Vorteile und Nachteile

    Der größte Vorteil des Lohnsteuerhilfevereins ist wie bereits erwähnt die Kostenersparnis im Vergleich zur Steuerberatung. Vor allem im kleinen Rahmen lohnt sich hier der Weg zum Verein eher als zu Beratung.

    Allerdings liegt der große Nachteil im beschränkten Angebot des Lohnsteuerhilfevereins. Es handelt sich wie der Name schon sagt, um eine Hilfeleistung. Das ersetzt keine ausführliche Beratung und auch nehmen Lohnsteuervereine Ihnen nicht die Arbeit ab, die bei der Erstellung der Steuererklärung oder anderen Steuerunterlagen entstehen kann.

    Im Grunde kann man sagen, dass bei kleineren Fragen und Problemchen der Weg zum Lohnsteuerverein sinnvoll sein kann, wenn es aber darum geht, komplexere Aufgaben zu erledigen oder Steuerfragen im größeren Rahmen zu klären, führt kein Weg an der Steuerberatung vorbei.

    Fazit

    Lohnsteuerhilfevereine ersetzen keine Steuerberatung. Dafür sind die Befugnisse zu eingeschränkt. Vor allem für Selbstständige sind sie keine Alternative, da Lohnsteuervereine keine Hilfestellung oder Beratung zu selbstständigen Einkünften geben dürfen.

    Für kleinere Hilfestellungen ist ein Lohnsteuerverein aber durchaus eine gute Adresse, da die Kosten weit niedriger sind als bei einer Steuerberatung.

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