Gewerkschaften

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    Gewerkschaften für Arbeitnehmerrechte

    Gewerkschaften setzen sich für die Rechte und das Wohlergehen von Arbeitnehmer:innen ein. Es handelt sich um Vereinigung, die auf Dauer angelegt werden und von abhängig beschäftigten Arbeitnehmer:innen gegründet werden. Die Interessen, die eine Gewerkschaft verfolgt, können unterschiedlich sein, haben aber immer das Wohl der Arbeitnehmer:innen im Blick.

    Die Definition der Gewerkschaft

    Im Grundgesetz ist die grundsätzliche Freiheit zur Bildung von Vereinigungen verankert. Bei Vereinigungen handelt es sich um einen Zusammenschluss mehrerer Personen, die einen gemeinsamen Zweck verfolgen.

    Gewerkschaften verfolgen immer den Zweck, die Interessen und Bedürfnisse von Arbeitnehmer:innen zu verbessern. Das können wirtschaftliche, kulturelle oder soziale Interessen sein. In den meisten Fällen hört man im Zusammenhang mit Gewerkschaften davon, dass sie den Arbeitnehmer:innen mehr Gehalt einbringen wollen. Es kann aber zum Beispiel auch darum gehen, Arbeitsbedingungen zu verbessern.

    Die Gewerkschaften sind auch im Tarifvertragsgesetz aufgeführt und sind laut diesem als einzige Organisation zur Erfüllung tarifrechtlicher Anforderungen verpflichtet. Das trifft sonst nur noch auf Arbeitgeber:innen zu. Dadurch können ausschließlich Arbeitgeber:innen und Gewerkschaften Tarifverträge verhandeln und abschließen.

    Die ersten Gewerkschaften entstanden in den Jahren 1848 und 1849 während der Revolution. Natürlich haben sie sich über die Zeit weiterentwickelt und auch die Umstände haben sich geändert. Aber sie blicken auf eine lange Historie zurück.

    Bekannte Gewerkschaften in Deutschland

    Deutschland ist bekannt für seine zahlreichen Gewerkschaften. In Deutschland gibt es einige Vereinigungen, die darauf spezialisiert sind, die Arbeitsbedingungen von Arbeitnehmer:innen zu verbessern. Darunter sind einige der größten Gewerkschaften der Welt. Die IG Metall ist beispielsweise mit 2,26 Millionen Mitgliedern die größte Gewerkschaft weltweit. Die Gewerkschaft Verdi liegt mit 1,9 Millionen Mitgliedern nicht weit dahinter.

    Der Fokus der deutschen Gewerkschaften liegt dabei immer auf bestimmten Branchen. Es gibt aber auch Dachorganisationen wie den Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB), die mehrere Einzelgewerkschaften unter sich vereinen.

    Zu den wichtigsten Gewerkschaften Deutschlands gehören diese:

    Abb. 1: Die größten Gewerkschaften in Deutschland und ihre Mitgliederanzahl im Jahr 2016 (Quelle: statista)

    Weitere Gewerkschaften gibt es sowohl innerhalb als auch außerhalb der Dachverbände. In Deutschland gibt es für so gut wie jede Branche mindestens eine größere Gewerkschaft, zumindest aber eine kleine, die die Interessen der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen innerhalb dieser Branche vertritt.

    Die Anforderungen an eine Gewerkschaft

    Eine Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft ist immer freiwillig und es werden keine Anforderungen daran gestellt. Mit der Ausnahmen, dass man Arbeitnehmer:in sein muss.

    Für die Gründung einer Gewerkschaft sind aber bestimmte Anforderungen erforderlich, damit die Vereinigung als Gewerkschaft anerkannt wird.

    Die allgemeinen Anforderungen an Gewerkschaften

    Eine Gewerkschaft muss mit dem Ziel gegründet werden, die Interessen von Arbeitnehmer:innen zu verfolgen. Die Gründung muss auf freiwilliger Basis geschehen und die Gewerkschaft muss von Beginn darauf ausgelegt sein, eine gewisse Dauer zu bestehen.

    Die Wahrung und Förderung von Arbeitsbedingungen und Wirtschaftsbedingungen muss in der Satzung festgelegt sein.

    Eine Gewerkschaft ist zudem finanziell, personell und organisatorisch unabhängig. Sie ist also nicht auf die Beteiligung oder Unterstützung von Dritten angewiesen. Das bezieht sich auch auf den Staat, politische Parteien oder die Kirche.

    Innerhalb der Gewerkschaft dürfen keine „Gegner“ vorhanden sein. Arbeitgeber:innen dürfen also keiner Gewerkschaft beitreten.

    Die Organisation innerhalb einer Gewerkschaft ist immer demokratisch. Die Legitimation erlangen sie durch Wahlen und der Mitbestimmung aller Mitglieder. Alle Entscheidungen werden also demokratisch getroffen und jedes Mitglied hat eine Stimme.

    Die tarifrechtlichen Anforderungen an Gewerkschaften

    Eine Gewerkschaft wird nur dann anerkannt, wenn sie tariffähig ist. Dafür müssen drei Kriterien erfüllt werden:

    Soziale Wichtigkeit

    Damit eine Gewerkschaft die geplanten Interessen umsetzen kann, ist ein hohes Maß an Durchsetzungsvermögen notwendig. Die Absichten und Forderungen werden mit Handlungspartner:innen verhandelt und ausgemacht und diese müssen die Gewerkschaft ernst nehmen.

    Dafür muss eine Gewerkschaft eine gewisse Größe haben. Mehr Mitglieder ergeben einen größeren Einfluss für die Organisation.

    Zum Profil einer ernstzunehmenden Gewerkschaft gehört vor allem die Teilnahme an Arbeitskampfmaßnahmen. Die wichtigste Maßnahme dabei ist bekanntlich der Streik, bei dem die Arbeit niedergelegt wird, bis die Verhandlungen über die Forderungen der Gewerkschaft abgeschlossen sind.

    Arbeitgeber:innen sind dabei in der Position, reagieren zu müssen. Anerkannte Reaktion auf die Arbeitskampfmaßnahmen einer Gewerkschaft sind beispielsweise die Aussperrung, eine Teilbetriebsstilllegung oder die Gewährung von Streikbruchprämien.

    Die Tarifwilligkeit

    Verhandlungen sind das A und O bei einer Gewerkschaft. Eine wichtige Eigenschaft und Voraussetzung ist also der Wille, über die Arbeitsbedingungen zu verhandeln und die Fähigkeit, den angestrebten Vertragsabschluss zu erzielen.

    Dabei müssen alle Aspekte berücksichtigt werden, die bereits erwähnt wurden: die Wirtschaftlichkeit, die Organisation, die soziale Ebene und Kultur. Die Forderungen orientieren sich an diesen Aspekten. Dementsprechend müssen diese bei den Verhandlungen auch gekonnt vertreten werden.

    Durchsetzungsvermögen

    Die Verhandlungen sind keine leichte Angelegenheit. Beide Seiten wollen hier das beste Ergebnis für sich und ihre Anliegen herausholen. Da ist es wichtig, dass man die eigenen Forderungen durchsetzen kann.

    Argumente und Verhandlungsgeschick sind also ein wichtiger Faktor und ausschlaggebend dafür, dass eine Gewerkschaft auch ihren Zweck erfüllen kann.

    Die Aufgaben der Gewerkschaften

    Wie bereits erwähnt, verfolgen Gewerkschaften das Ziel, bessere Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer:innen zu schaffen oder diesen zu einem gerechteren Gehalt zu verhelfen. Diese Ziele können sich in unterschiedlicher Form manifestieren. Ein wichtiger Aspekt ist beispielsweise die Stärkung des Mitspracherechts von Arbeitnehmer:innen in Unternehmen.

    Diese Ziele werden erreicht, indem die Gewerkschaft ihre Aufgaben verfolgt und ernst nimmt. Zu diesen Aufgaben gehören vor allem die Abschlüsse der überbetrieblichen Tarifverträge mit Arbeitgeberverbänden. Diese bilden eine bessere Basis für alle weiteren Verhandlungen mit den Unternehmen selbst.

    Eine sehr wichtige Aufgabe wurde in diesem Artikel bereits mehrfach erwähnt. Gewerkschaften regulieren die Arbeitsbedingungen für Mitarbeiter:innen in Unternehmen. Dazu gehören beispielsweise Verhandlungen zur Entlohnung der Arbeitskräfte, zur Arbeitszeit im Unternehmen und dem Anspruch auf Urlaub.

    Gewerkschaften sind auch für die Beratung von Arbeitnehmer:innen in Sachen Arbeitsrecht zuständig. Allerdings ersetzen sie dabei natürlich keine fachliche Rechtsberatung und können auch niemanden vorm Arbeitsgericht vertreten.

    Gewerkschaften dürfen aber Arbeitsverträge auf deren Rechtsmäßigkeit überprüfen. Sie können Arbeitnehmer:innen auch zu besseren Bedingungen beraten, die diese in ihren Arbeitsverträgen aushandeln können.

    Für Gewerkschaftsmitglieder stellt eine Gewerkschaft einen kostenlosen Rechtsschutz.

    Maßnahmen für Arbeitgeber:innen bei gewerkschaftlichen Streiks

    Eines der gängigsten Druckmittel von Gewerkschaften ist die Arbeitsniederlegung in Form eines Streiks. Dadurch entsteht in einem Unternehmen in der Regel ein hoher Ausfall von Arbeitskräften. Das führt dann schnell dazu, dass die Produktion nicht mehr wie geplant voranschreitet und wirtschaftliche Verluste entstehen.

    Arbeitgeber:innen müssen dabei aber natürlich nicht tatenlos zusehen. Für Gewerkschaften und auch Arbeitgeber:innen gelten Gesetze und Regeln, die beide Seiten befolgen müssen.

    Wenn es sich um einen unrechtmäßigen Streik handelt, dürfen Arbeitgeber:innen Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche gegenüber der Gewerkschaft, den Funktionären und Funktionärinnen und den Arbeitnehmer:innen geltend machen. Dabei können sowohl einstweilige Verfügungen als auch Klagen durchgesetzt werden.

    Im Normalfall sollte es sich aber um einen rechtmäßigen Streik handeln. Bei einem rechtmäßigen Streik werden die Rechte und Pflichten sowohl von Arbeitnehmer:innen als auch von Arbeitgeber:innen sozusagen pausiert.

    Ausgenommen davon sind nur die Rechte und Pflichten aus Erhaltungsarbeiten und Notstandmaßnahmen. Dazu gehören beispielsweise Tätigkeiten, die der Versorgung der Bevölkerung dienen.

    Außerdem dürfen die Funktionsfähigkeiten der Betriebsmittel nicht zum Erliegen kommen, es darf also durch den Streik kein erheblicher, wirtschaftlicher Schaden für das Unternehmen entstehen. Die Existenz des Unternehmens darf durch den Streik nicht gefährdet werden und Arbeitgeber:innen dürfen Maßnahmen ergreifen, damit das nicht passiert.

    Zu den bekannten Maßnahmen zählen diese:

    Aussperrung

    Bei der Aussperrung handelt es sich um den Ausschluss von Arbeitnehmer:innen ohne Lohnfortzahlungen.

    In der Praxis wird die Aussperrung eher selten verwendet, da hier rechtliche Unsicherheiten existieren.

    Im Grunde ist die Aussperrung durch eine:n oder mehrere Arbeitgeber:innen möglich. Eine Aussperrung einzelner Gruppen ist nicht zulässig.

    Streikarbeit

    Bei der sogenannten Streikarbeit handelt es sich um eine Weiterbeschäftigung der Arbeitnehmer:innen.

    Diese werden dabei durch eine bessere Bezahlung dazu animiert, die Arbeit wieder aufzunehmen. Man spricht dabei auch von einer Streikbruchprämie, da die höhere Bezahlung einen Streikbruch forcieren soll.

    Öffentlichkeitsarbeit

    Es ist auch legitim, zu versuchen, die Arbeitnehmer:innen auf andere Weise davon zu überzeugen, dass ein Streik gebrochen werden soll.

    Eine Möglichkeit sind dabei Informationen für die streikenden Arbeitnehmer:innen über die Auswirkungen des Streiks.

    Die Arbeitnehmer:innen haben logischerweise ausschließlich die positiven Folgen für sich im Blick und beachten dabei nicht, welche negativen Folgen die Arbeitsniederlegung für das Unternehmen haben kann.

    Natürlich müssen diese Folgen auch für die Arbeitnehmer:innen von Interesse sein, damit sie dazu bewegt werden können, den Streik zu beenden.

    Stilllegung der Bereiche

    Eine Stilllegung einzelner Bereiche kann dafür sorgen, dass die vorhandenen Ressourcen auf die anderen Bereiche verteilt werden.

    Die Stilllegung kann sich auf den Bereich beziehen, der bestreikt wird oder auf andere Bereiche, die zwar nicht bestreikt werden, aber derzeit nicht unbedingt überlebensnotwendig sind.

    Eine Stilllegung ist immer damit verbunden, dass bestimmte Abläufe und Vorgänge zum Erliegen kommen. Das kann auf den ersten Blick erstmal verkraftbar sein, allerdings sollte dabei bedacht werden, dass die meisten Abläufe einen Einfluss auf andere Bereiche haben und somit eine komplett neue Planung notwendig sein kann.

    Im Grunde muss dann ein völlig neuer Ablaufplan erstellt werden, der die nicht stillgelegten Bereichen und den Einfluss dieser aufeinander umfasst.

    Welche Vorteile hat eine Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft?

    Ob eine Gewerkschaft für Sie vorteilhaft ist, hängt sehr von Ihrer persönlichen Situation ab. Zweifellos gelten für jede:n die Bestimmungen des Tarifvertrags der jeweiligen Gewerkschaft. Auch gilt bei Unstimmigkeiten mit dem:der Arbeitgeber:in ein kostenloser Rechtsschutz.

    Sie sind sich immer noch unsicher? Dann fragen Sie Gewerkschaftsmitglieder nach ihren Erfahrungen.

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