Wirtschaftsprüfer

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    Was ist ein Wirtschaftsprüfer?

    Ein Wirtschaftsprüfer überprüft betriebswirtschaftlich die ordnungsgemäße Buchführung, den Jahresabschluss, den Konzernabschluss, aber auch den Lagebericht und den Konzernlagebericht eines Unternehmens. Sie sind Freiberufler und müssen öffentlich bestellt werden.

    Was macht ein Wirtschaftsprüfer?

    Der Beruf des Wirtschaftsprüfers wird gemäß § 1 Abs. 2 WPO als ein freier Beruf ausgeübt. Diese freiberufliche Tätigkeit stellt kein Gewerbe dar.

    Wirtschaftsprüfer haben in erster Linie die Aufgabe, betriebswirtschaftliche Prüfungen in Unternehmen durchzuführen. Dies betrifft insbesondere Jahresabschlüsse, Konzernabschlüsse, Lageberichte, die Buchhaltung und die Bilanzierung. Zudem haben sie Bestätigungsvermerke über die Vornahme und das Ergebnis dieser Prüfungen zu erteilen (§ 2 Abs. 1 WPO).

    Die Prüfungstätigkeit schließt auch Prüfungen von Jahres- und Konzernabschlüssen nach international anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen und weitere gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen, wie beispielsweise Sonderprüfungen nach dem Aktiengesetz mit ein.

    Das Tätigkeitsfeld von Wirtschaftsprüfern kann sich auch über weitere Bereiche erstrecken. So sind sie aufgrund ihrer fachlichen Qualifikation und Eignung dazu befugt:

    • beauftragende Unternehmen in steuerlichen Angelegenheiten zu beraten und zu vertreten
    • als Sachverständige für wirtschaftliche Betriebsführung aufzutreten
    • in wirtschaftlichen Angelegenheiten zu beraten und fremde Interessen zu wahren
    • eine treuhänderische Verwaltung zu übernehmen.

    Wirtschaftsprüfungsgesellschaften müssen für ihre Anerkennung unter anderem den Nachweis erbringen, dass ihre Gesellschaft von Wirtschaftsprüfern verantwortlich geführt wird. (§ 1 Abs. 3 WPO)

    Wirtschaftsprüfer Vorteile
    Abb. 1: Wirtschaftsprüfer Vorteile

    Abb. 1: Wirtschaftsprüfer Vorteile

    Pflichten eines Wirtschaftsprüfers

    Wirtschaftsprüfer tragen durch ihre Tätigkeit eine hohe Verantwortung und unterliegen somit bestimmten Berufspflichten, die nicht verletzt werden dürfen. Zu diesen Berufspflichten gehört gemäß § 43 WBO:

    Unabhängigkeit

    Der Wirtschaftsprüfer muss in jeder Hinsicht unabhängig sein und muss seinen Beruf zudem unabhängig ausüben. Seine berufliche Tätigkeit und Entscheidungsfreiheit dürfen weder beeinflusst noch beeinträchtigt werden.

    Gewissenhaftigkeit

    Wirtschaftsprüfer müssen ihren Beruf und jede einzelne Tätigkeit gewissenhaft ausüben und Aufträge ordnungsgemäß sowie gesetzestreu bearbeiten.

    Verschwiegenheit

    Ein Wirtschaftsprüfer hat eine gesetzliche Verschwiegenheitspflicht, welche zudem die Basis für das Vertrauensverhältnis zwischen Wirtschaftsprüfer und Mandant (Unternehmen) darstellt.

    Unparteilichkeit

    Der Wirtschaftsprüfer muss sich stets unparteiisch verhalten, insbesondere in Bezug auf Prüfberichte und Gutachten.

    Unvereinbarkeit

    Wirtschaftsprüfer dürfen keiner Tätigkeit nachgehen, die mit ihrem Beruf als Wirtschaftsprüfer oder dem Ansehen dieses Berufes unvereinbar sind. Das beinhaltet zum Beispiel alle gewerblichen Tätigkeiten.

    Eigenverantwortlichkeit

    Wirtschaftsprüfer haben ihren Beruf in eigener Verantwortung auszuüben. Sein Handeln hat er selbst zu bestimmen. Er hat sich selbst ein eigenes Urteil zu bilden. Seine Entscheidungen hat er selbst zu treffen. Er trägt außerdem selbst die Verantwortung für alle seine Handlungen und Entscheidungen.

    Berufswürdigkeit

    Wirtschaftsprüfer haben sich berufswürdig zu verhalten. Dies bedeutet, dass sie sich innerhalb und außerhalb der Berufstätigkeit hinsichtlich des Vertrauens und der Achtung, die der Beruf erfordert, als würdig zu erweisen haben.

    Wirtschaftsprüfer Pflichten
    Abb. 2: Wirtschaftsprüfer Pflichten

    Abb. 2: Wirtschaftsprüfer Pflichten

    Welche Unternehmen brauchen einen Wirtschaftsprüfer?

    Prüfungspflichtige Unternehmen sind vor allem Gesellschaften, die ihren Jahresabschluss prüfen lassen müssen. Das betrifft vor allem alle Kapitalgesellschaften wie die GmbH oder die Aktiengesellschaft (AG). Aber auch Personengesellschaften wie die offene Handelsgesellschaft (OHG). Bei Personengesellschaften gilt allerdings, dass die Wirtschaftsprüfung nur dann notwendig ist, wenn keine natürliche Person als persönlich haftender Gesellschafter:in am Unternehmen beteiligt ist.

    Eine Wirtschaftsprüfung ist allerdings bei allen Gesellschaftsformen erst ab einer bestimmten Größe verpflichtend. Um genau zu sein, betrifft die Prüfungspflicht erst mittelgroße oder große Unternehmen.

    Eine Gesellschaft wird als mittelgroß eingestuft, wenn sie zwei von drei Merkmalen innerhalb von zwei aufeinanderfolgenden Bilanzstichtagen erfüllt. Diese Merkmale sind eine Bilanzsumme von 6 Millionen Euro, Umsatzerlöse von 12 Millionen Euro und eine durchschnittliche Mitarbeiter:innenzahl von 50 im Jahr.

    Für die Einstufung als große Gesellschaft steigen diese Zahlen auf 20 Millionen Bilanzsumme, 40 Millionen Umsatz und 250 Mitarbeiter:innen.

    Nur wenn jeweils zwei dieser Merkmale erfüllt sind, muss eine Wirtschaftsprüfung veranlasst werden.

    Wichtig ist, dass die Wirtschaftsprüfung selbst in die Wege geleitet werden muss. Die Geschäftsführung ist also dafür verantwortlich, dass ein Wirtschaftsprüfer den Jahresabschluss prüft. Wird das nicht beachtet, kann es zu verhängnisvollen Strafen kommen, die sowohl finanziell als auch strafrechtlich zum Tragen kommen können.

    Die Geschäftsführung sollte also immer die Schwellenwerte im Auge behalten und im richtigen Moment auf die Suche nach einem Wirtschaftsprüfer gehen. Eine nicht vorgenommene Prüfung lässt sich nicht verheimlichen.

    Der Jahresabschluss wird im Bundesanzeiger angegeben und ist so frei einsehbar. Ein geschultes Auge erkennt sofort, ob ein Jahresabschluss geprüft werden muss oder nicht.

    Wie erkennt man einen guten Wirtschaftsprüfer?

    Einen guten Wirtschaftsprüfer auf den ersten Blick zu erkennen, ist schwierig. Es gibt aber bestimmte Eigenschaften, die einen guten Wirtschaftsprüfer ausmachen und die Sie durchaus bereits während eines Gesprächs herausfinden können.

    Zu diesen Eigenschaften gehören:

    • ein Auge für Details und eine genaue Arbeitsweise – Wirtschaftsprüfer dürfen nichts übersehen und müssen innerhalb des Jahresabschlusses jede Zahl direkt als richtig oder falsch erkennen
    • eine Affinität für Zahlen – damit einher geht auch eine gewisse Vorliebe für Zahlen, denn wer sich nicht für Zahlen interessiert, der wird weder richtige noch falsche erkennen und erst recht nicht korrigieren können
    • Kommunikationsfähigkeiten – Wirtschaftsprüfer müssen in der Lage sein, fehlerhafte Sachverhalte in einem Jahresabschluss zu erklären, so, dass sie auch ein Laie versteht
    • Integrität – natürlich müssen Wirtschaftsprüfer interne Details für sich behalten und sollten nicht mit Informationen in anderen Unternehmen hausieren gehen

    Einen Wirtschaftsprüfer finden

    Wirtschaftsprüfer finden Sie am besten über entsprechende Verzeichnisse. Die beste Anlaufstelle dafür ist die Wirtschaftsprüfkammer (WPK). Im Register der WPK können Sie nach Prüfstellen und eingetragenen Prüfern suchen.

    Fazit

    Die Wirtschaftsprüfung ist keine Pflicht für alle Unternehmen. Sie betrifft vor allem mittelgroße und große Gesellschaften. Sobald die Wirtschaftsprüfung zur Pflicht wird, sind Geschäftsführungen aber gut beraten, sich darum zu kümmern, dass ein Wirtschaftsprüfer den Jahresabschluss überprüft. Andernfalls drohen heftige Strafen.

    Mit einer Buchhaltungssoftware wie lexoffice müssen Sie sich bezüglich der nächsten Wirtschaftsprüfung durch einen Wirtschaftsprüfer keine Sorgen machen. Korrekte Buchungen und Erstellungen von Jahresabschlüssen werden effizienter erledigt. Zudem fördert eine solche Software die Zusammenarbeit mit Steuerberater:innen.

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