Gesellschaftsformen

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    Gesellschaftsform

    Eine Gesellschaftsform kennzeichnet die Rechtsform, auf deren Basis ein Unternehmen gegründet wird. Im Privatrecht werden die möglichen Gesellschaftsformen in Personen- und Kapitalgesellschaften unterteilt. Hierzu kommt noch die Einzelunternehmung, die im eigentlichen Sinne zwar Rechtsform, aber keine Gesellschaft ist. Im öffentlichen Bereich kommen noch weitere mögliche Formen wie etwa die Körperschaft des öffentlichen Rechts oder die öffentliche Stiftung hinzu.

    Ein Unternehmen alleine oder gemeinschaftlich gründen?

    Diese Frage ist oft eine der Kernfragen im Vorfeld der Gründung eines Unternehmens. Beide Varianten haben ihre Vor- und Nachteile.

    Gesellschaftsform

    Eine Gesellschaftsform kennzeichnet die Rechtsform, auf deren Basis ein Unternehmen gegründet wird. Im Privatrecht werden die möglichen Gesellschaftsformen in Personen- und Kapitalgesellschaften unterteilt. Hierzu kommt noch die Einzelunternehmung, die im eigentlichen Sinne zwar Rechtsform, aber keine Gesellschaft ist. Im öffentlichen Bereich kommen noch weitere mögliche Formen wie etwa die Körperschaft des öffentlichen Rechts oder die öffentliche Stiftung hinzu.

    Ein Unternehmen alleine oder gemeinschaftlich gründen?

    Diese Frage ist oft eine der Kernfragen im Vorfeld der Gründung eines Unternehmens. Beide Varianten haben ihre Vor- und Nachteile.

    So kann ein Einzelunternehmer die Geschicke seines Unternehmens ganz alleine und ohne Rücksprache mit anderen Gesellschaftern bestimmen. Diese Selbstständigkeit bei allen unternehmerischen Entscheidungen ist jedoch auch mit dem Risiko verbunden, für einen eventuellen Verlust ganz allein und vor allem uneingeschränkt, also mit dem gesamten Privatvermögen einzutreten. Beim Gewinnfall allerdings hat der Einzelunternehmer auch den ganzen unternehmerischen Erfolg für sich.

    Ein weiterer Nachteil der Einzelunternehmung oder auch einer Personengesellschaften ist der, dass oft eine sehr geringe Kapitalbasis zur Verfügung steht. Dies ist bei den Kapitalgesellschaften vergleichsweise deutlich günstiger. Zudem ist die Basis an Personal in diesen Gesellschaften oft deutlich besser, während der Einzelunternehmer ebenso wie die mit Arbeitskräften oft viel geringer besetzten Personen alle Bereiche des Unternehmens vom Einkauf über die Produktion und das Marketing bis zur Buchhaltung mit wenig (oder keinen weiteren) Mitarbeitern durchführen müssen.

    Die Einzelunternehmung

    Jeder, der ein Geschäft beginnt und in diesem Zusammenhang Tätigkeiten aufnimmt, ist bereits ein Einzelunternehmer. Das gilt sowohl für diejenigen, die als Kaufmann aktiv sind, als auch für alle, die als Freiberufler (zum Beispiel als Anwalt oder Architekt) tätig sind.

    Die Personengesellschaften

    Die Personengesellschaften sind durch den Zusammenschluss mehrere Personen zu einer Gesellschaft gekennzeichnet. Man unterscheidet in diesem Zusammenhang natürliche und juristische Personen. Zu den klassischen Personengesellschaften gehören:

    Darüber hinaus existieren auch Mischformen mit der Kapitalgesellschaft der GmbH:

    • GmbH & Co. KG
    • GmbH & Co. OHG

    Die Kapitalgesellschaften

    Kapitalgesellschaften sind juristische Personen. Es sind Gesellschaften, die darauf basieren, dass die einzelnen Gesellschafter Kapital in das Unternehmen eingebracht haben. Zu den klassischen Kapitalgesellschaften gehören:

    Warum welche Rechtsform wählen?

    Die Wahl der Gesellschaftsform zieht für das künftige Unternehmen beziehungsweise seine Inhaber oder Anteilseigner weitreichende Konsequenzen nach sich und muss daher gut bedacht werden. Ein erstes Kriterien ist der Wunsch nach der Art der Geschäftsführung. Wer als Gesellschafter als Geschäftsführer aktiv sein will, braucht die entsprechende Rechtsform. Das kann die Einzelunternehmung sein, aber auch die OHG oder die Tätigkeit als Komplementär in einer KG. Wem eine beschränkte Haftung wichtig ist, muss die Haftung, die mit den einzelnen Rechtsformen verbunden ist, klar sein. So haften beispielsweise die Kommanditisten in der KG nur in Höhe ihrer persönlich getätigten Einlage. In der Kapitalgesellschaft ist die Haftung grundsätzlich auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt.

    Auswirkungen im Hinblick auf Buchführung und Bilanzierung

    Inwieweit ein Unternehmen handels- oder steuerrechtlich dazu verpflichtet ist, Bücher zu führen, eine Bilanz zu erstellen oder zu publizieren, hängt in vielen Fällen auch von der einmal gewählten Rechtsform ab. So gilt für Kaufleute in der Regel grundsätzlich die Pflicht der Buchführung. Dies ist im Handelsgesetzbuch (HGB) fest verankert. Geregelt ist dies in § 238. Ausnahmen bestehen für Kleinunternehmer, die unter einer bestimmten Grenze beim Einkommen bleiben. Diese können dann auch die sogenannte Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) abgeben.

    Kapitalgesellschaften haben grundsätzlich die Verpflichtung zur ordnungsmäßigen Buchführung und müssen auch einen Jahresabschluss erstellen. Der Jahresabschluss hat die Mindestbestandteile von Bilanz und Gewinn– und Verlustrechnung (GuV). Hinzu kommen unter Umständen der Anhang und ein Lagebericht. Hinzu kommt die Verpflichtung der Publizierung des Jahresabschlusses im Bundesanzeiger. In welchen Zeiträumen der Jahresabschluss erstellt werden muss, hängt von der Größe der Kapitalgesellschaft ab.

    Sinn einer Online-Buchhaltungs-Software

    Die Nutzung einer Buchhaltungssoftware wie lexoffice hat sich in vielen Fällen bewährt. Denn gerade kleinere Gesellschaften verfügen häufig nicht über das personelle Know-how und die Zeit, sich mit der Buchführung und der eventuell erforderlichen Bilanzierung zu beschäftigen. Eine Buchhaltungs-Software, die im Online-Bereich angewandt werden kann, bringt in diesem Zusammenhang einige entscheidende Vorteile.

    Zunächst ermöglicht sie es den Gesellschaftern oder sogar Einzelunternehmern, die fälligen Buchungen für die einzelnen Geschäftsvorfälle mit wenig Zeitaufwand zu tätigen. Das ist unter deutlicher Reduzierung von Fehlerquellen möglich, da die komfortablen Buchungsmasken von lexoffice falsche Buchungssätze oder das Auslassen wichtiger Bestandteile der Buchungen nicht zulassen. Außerdem werden nötige Rechenoperationen wie das Aufsummieren von Beträgen gleich mit der Hilfe computergestützer Programme übernommen.

    Die Nutzung einer Online-Buchhaltungs-Software ist auch für die Arbeitsteilung und im Hinblick auf die Kontrollrechte einzelner Gesellschafter sinnvoll. Auf die Daten können mehrere Zugriffsberechtigte gleichzeitig Einsicht haben, sodass die Arbeit im Bereich Buchführung auf kurzen Wegen und ohne unnötige Zeitverluste über die Bühne gehen kann. Zudem können auch Anteilseigner jederzeit Informationen über die finanziellen Transaktionen in einem Unternehmen erhalten, Das Gleiche gilt auch für einen eventuell beauftragten Steuerberater, dessen Tätigkeit durch lexoffice perfekt vorbereitet werden kann.

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