Was ist die richtige Rechtsform für dein Unternehmen?

Rechtsform
Die richtige Rechtsform für Ihr Unternehmen

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    Unternehmensgründer müssen sich gründlich über die passende Rechtsform ihres Unternehmens informieren, da die Wahl erhebliche Auswirkungen auf Haftung, Kapitalbedarf und andere Aspekte hat. Es gibt drei Hauptkategorien von Unternehmensformen: Einzelunternehmen, Personengesellschaften (wie GbR, OHG und KG) und Kapitalgesellschaften (wie GmbH, UG und AG). Während Einzelunternehmen und Personengesellschaften oft eine persönliche Haftung mit sich bringen, bieten Kapitalgesellschaften eine Haftungsbeschränkung, erfordern jedoch in der Regel höhere Gründungskosten und Mindestkapitalbeträge.

    Jede:r Unternehmensgründer:in steht vor der Frage, welche Rechtsform die neue Firma haben sollte. Vom Einzelunternehmen über die GbR bis hin zur Aktiengesellschaft steht eine ganze Reihe davon zur Auswahl, mit völlig unterschiedlichen Anforderungen etwa bei der Haftung, beim Mindestkapital oder den Kosten, welche die eine oder die andere Rechtform mit sich bringt. Es ist für Sie als Neugründer:in von großer Bedeutung, sich über die Rechtsform gründlich Gedanken zu machen, denn jeder Fehler kann riesige Konsequenzen mit sich bringen und das junge Projekt oder das spätere Wachstum gefährden.

    Grundsätzlich existieren mit Einzelunternehmen, Personengesellschaften sowie Kapitalgesellschaften drei Arten von Unternehmensformen, die alle wiederum eigene Unterformen besitzen.

    Einzelunternehmen

    Das vergleichsweise einfach und schnell gegründete Einzelunternehmen lässt sich von Freiberuflern gänzlich ohne Gewerbeschein oder einen Besuch beim Gewerbeamt anmelden. Stattdessen reicht es aus, beim Finanzamt die Aufnahme der neuen Tätigkeit zu registrieren. Der Eintrag ins Handelsregister ist ebenso unnötig wie die Hilfe eines Notars.

    Für Gewerbetreibende ist die Gründung eines Einzelunternehmens nicht wesentlich schwieriger, allerdings muss das zuständige Gewerbeamt aufgesucht und das eine oder andere Formular ausgefüllt werden. Zusätzlich sind die Kosten für den Gewerbeschein zu entrichten, die je nach Standort in aller Regel zwischen 10 und 40 Euro betragen.

    Anders als bei Freiberuflern ist bei Einzelkaufleuten die Eintragung ins Handelsregister notwendig, für die ein Notar hinzugezogen werden muss. Und während Kleingewerbe keine doppelte Buchhaltung führen müssen, ist diese für eingetragene Kaufleute zwingend vorgeschrieben.

    Wie der Name bereits besagt, werden Einzelunternehmen von Einzelpersonen gegründet, die dann auch allein die Entscheidungen treffen und für diese in Verantwortung gezogen werden. Ein Mindestkapital ist für die Gründung eines Einzelunternehmens ebenso wenig vorgeschrieben wie ein Gesellschaftsvertrag. Eines der Hauptprobleme des Einzelunternehmens ist die Haftung, denn die übernimmt der Einzelunternehmer unbeschränkt, und zwar sowohl mit dem Geschäfts- als auch mit dem Privatvermögen. Fehler wirken sich also unter Umständen direkt auf den Privatbesitz des Unternehmers aus, weshalb sich die Rechtsform des Einzelunternehmens eher nicht für finanziell riskante Tätigkeiten eignet.

    Andererseits bringen Banken Einzelunternehmern zuweilen großes Vertrauen entgegen, weil diese letztlich mit ihrem Privateigentum haften und deswegen möglicherweise gewissenhafter wirtschaften als andere Unternehmen beziehungsweise Unternehmer.

    Vorteile Einzelunternehmen:

    • Unkomplizierte und preiswerte Gründung
    • Unternehmer trifft die Entscheidungen allein
    • Kein Stammkapital vorgeschrieben
    • Wegen Privathaftung gute Reputation bei Banken

    Nachteile Einzelunternehmen:

    • Haftung mit dem Privat- und Geschäftsvermögen
    • Eigenkapital muss selbst erwirtschaftet werden
    • Keine Partner, die bei Entscheidungsfindung zur Seite stehen

    Personengesellschaften

    Zu den Personengesellschaften gehören die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die Offene Handelsgesellschaft (OHG) sowie die Kommanditgesellschaft (KG). Allen drei gemeinsam ist, dass sie mindestens zwei Gründer erfordern.

    Einen Eintrag ins Handelsregister und die Hilfe eines Notars sind bei OHGs und KGs notwendig, bei einer GbR dagegen nicht. Darüber hinaus sind weder für die GbR, noch für die OHG oder die KG Kapitaleinlagen in einer bestimmten Höhe vorgeschrieben. Damit jedoch enden die Gemeinsamkeiten.

    GbR – Gesellschaft bürgerlichen Rechts

    Die GbR ist die einfachste der Personengesellschaftsformen, und sie muss nicht zwingend einen wirtschaftlichen Hintergrund oder eine gemeinsame Gewinnabsicht besitzen. Stattdessen können zum Beispiel zwei Mediziner eine gemeinsame Praxis in Form einer GbR gründen, um damit Mietkosten zu sparen und sich gegenseitig Patienten zuzuführen, während der geschäftliche Teil getrennt voneinander verbleibt. Es bedarf dann allerdings eines speziellen Gesellschaftsvertrages, in dem die Details der vereinbarten Regelung festgehalten werden.

    Grundsätzlich bestreiten bei einer GbR ansonsten nämlich die Gesellschafter gemeinsam die Geschäftsführung und sie haften auch gemeinsam als Gesellschafter für die Schulden der Gesellschaft. Wie oben bereits erwähnt, erfordert die Gründung einer GbR kein festes Kapital und keine Mindesteinlage. Dafür haften die Gesellschafter wie Einzelunternehmer auch mit ihrem Privatvermögen.

    OHG – Offene Handelsgesellschaft

    Wird eine GbR mit einem Handelszweck gegründet und erzielt sie einem Umsatz von über 500.000 Euro, wird sie automatisch zu einer OHG mit Eintrag ins Handelsregister umgewandelt.

    Wie die GbR muss auch eine Offene Handelsgesellschaft (OHG) von mindestens zwei Personen gegründet werden, die anschließend einen gemeinsamen Vertrag aufsetzen und unter Zuhilfenahme eines Notars unterzeichnen müssen. Während eine GbR für unterschiedliche Branchen in Frage kommt, ist eine OHG nur für Handelsunternehmen wirklich interessant, weil Sie einer Verbindung von mindestens zwei Kaufleuten mit einem gemeinsamen Unternehmensziel einen rechtsverbindlichen Rahmen verleiht.

    Im Geschäftsbetrieb kann eine OHG als Ganzes gerichtliche Klagen erheben und auch verklagt werden, wobei die Gesellschafter einer OHG sowohl natürliche als auch juristische Personen sein können. Zudem kann eine OHG einen Prokuristen bestellen, der das Unternehmen nach außen vertritt, Rechte erwerben und Verbindlichkeiten eingehen. Wie schon bei der GbR haften auch die Gesellschafter einer OHG sowohl mit ihren ins Geschäft eingebrachten Einlagen als auch mit Ihrem Privatvermögen.

    KG – Kommanditgesellschaft

    Die dritte Personengesellschaft ist die Kommanditgesellschaft (KG), die sich von der GbR und der OHG in einem zentralen Punkt unterscheidet. Anders als GbR und OHG gibt es bei der KG nämlich nicht nur uneingeschränkt haftende Gesellschafter, sondern Komplementäre sowie Kommanditisten.

    Komplementäre einer KG besitzen als mit dem Betriebs- als auch Privatvermögen haftende Gesellschafter das Entscheidungsrecht im Unternehmen, sofern vertraglich nicht anders geregelt. Ein Fremdgeschäftsführer kann eine KG nicht vertreten. Die Kommanditisten bringen sich dagegen „nur“ finanziell ins Unternehmen ein, sie sind jedoch gesetzlich von der Geschäftsführung ausgeschlossen und haften lediglich mit ihrer Einlage, die in beliebiger Höhe erfolgen kann.

    Vorteile Personengesellschaft:

    • Keine Kapitaleinlage in vorgeschriebener Höhe
    • Schnelle und preiswerte Gründung
    • Für unterschiedliche Szenarien geeignet

    Nachteile Personengesellschaft:

    • Persönliche Haftung mit Betriebs- und Privatvermögen
    • Bei OHG und KG Handelsregistereintrag und Notar erforderlich

    Kapitalgesellschaften

    Anders als Einzelunternehmen und Personengesellschaften ist die Gründung einer Kapitalgesellschaft wie einer GmbH, UG oder AG mit erheblichem Aufwand und signifikanten Kosten verbunden. Alle drei Rechtsformen erfordern dabei lediglich einen Gründer und ein Mindestkapital, das bei der GmbH 25.000 Euro und bei der AG sogar 50.000 Euro beträgt.

    Diese finanzielle Hürde ist einerseits für viele Gründer ein Problem, andererseits schafft sie aber auch Vertrauen bei Geschäftspartnern und Banken, weil mit diesem Gesellschaftsvermögen gehaftet wird. Sowohl die GmbH als auch die UG und die AG erfordern einen schriftlichen Gesellschaftsvertrag, eine Gewerbeanmeldung und einen Eintrag ins Handelsregister.

    GmbH – Gesellschaft bürgerlichen Rechts

    Bei der Gründung einer GmbH ist ein Notar zur Beurkundung des Gesellschaftsvertrages zwingend erforderlich, eine GmbH wird so zu einer „GmbH in Gründung“.

    Mindestens die Hälfte des insgesamt erforderlichen Stammkapitals in Höhe von 25000 Euro muss auf ein Geschäftskonto eingezahlt und danach mithilfe eines Notars ein Handelsregistereintrag vorgenommen werden. Erst danach erfolgt die eigentliche Anmeldung beim Gewerbeamt sowie bei weiteren Stellen wir der IHK, der Berufsgenossenschaft, der Bundesagentur für Arbeit oder der Krankenkasse. Alles in allem belaufen sich die Kosten einer GmbH-Gründung, zusätzlich zur Einlage von insgesamt 25000 Euro, auf einen hohen dreistelligen oder niedrigen vierstelligen Eurobetrag. Eine GmbH kann Fremdgeschäftsführer bestellen und Gesellschafter können Angestellte der GmbH sein, um den Unternehmensgewinn zu verringern.

    UG – Unternehmergesellschaft

    Bei Gründung einer UG (haftungsbeschränkt) beträgt das Stammkapital dagegen lediglich zumindest 1 Euro pro Gesellschafter, wobei die Haftung der Gesellschafter auch nur auf diese Summe beschränkt ist. Das ist dann zumindest formell auch das Einzige, was eine UG von einer GmbH unterscheidet, denn der Gründungsprozess ist ähnlich aufwändig und kostspielig. Im Gegensatz zur GmbH genießt die UG wegen des geringen Stammkapitals und dem Ausschluss einer persönlichen Haftung bei Geschäftspartnern und Banken ein nur sehr geringes Ansehen. Kredite werden an eine UG beispielsweise meist nur vergeben, wenn eine zusätzliche persönliche Haftung gewährt wird.

    AG – Aktiengesellschaft

    Die dritte Form der Kapitalgesellschaften ist die Aktiengesellschaft (AG), bei der es zur Gründung einer Einlage von mindestens 50.000 Euro bedarf. Eine AG eignet sich vor allem für Gründungen mit hohem Finanzbedarf, bei der die Haftung dennoch beschränkt sein soll. Letztlich haftet die AG nämlich nur in Höhe des Firmenvermögens. Eine AG kann von mindestens einer Person gegründet werden, wobei der oder die Gründer dann Aktien gegen ihre bezahlten Einlagen übernehmen und somit anteilig am Unternehmen beteiligt sind. Der Gründungsprozess erfordert noch weiter gehende Schritte als die einer GmbH und kostet in Abhängigkeit vom Grundkapital durchaus 2500 Euro oder mehr.

    Vorteile Kapitalgesellschaften:

    • Haftungsbeschränkung
    • GmbH und AG mit hohem Ansehen
    • Bestellung eines Fremdgeschäftsführers
    • AG für Unternehmungen mit hohem Finanzbedarf prädestiniert

    Nachteile Kapitalgesellschaften:

    • Aufwändige und kostspielige Gründung samt Notar und Gesellschaftsvertrag
    • Handelsregistereintrag obligatorisch
    • Hohe Einlage (außer UG)
    • Nur UG: Geringes Ansehen
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