Friseursalon eröffnen

Friseursalon eröffnen

Diese Schritte liegen vor Ihnen

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    Um einen Friseursalon zu eröffnen, benötigen Sie entweder einen Meisterbrief oder müssen die Voraussetzungen für eine Ausübungsberechtigung gemäß der Handwerksordnung erfüllen. Es gibt die Möglichkeit, eine Ausnahmebewilligung für die Eröffnung eines Friseursalons ohne Meisterbrief zu erhalten, wenn das Geschäftskonzept sich deutlich von einem herkömmlichen Salon unterscheidet. Bei der Planung Ihres Friseursalons sollten Sie sich auf die Alleinstellungsmerkmale Ihrer Geschäftsidee, Ihre Zielgruppe, die Preisstrategie, das Marketingkonzept und einen detaillierten Finanzplan konzentrieren.

    Um einen Friseursalon zu eröffnen und erfolgreich zu führen, sind nicht nur handwerkliches Können und Fachkenntnisse notwendig. Vielmehr hat ein solches Vorhaben auch eine kaufmännische Seite und will umsichtig vorbereitet werden. Hier finden Sie wichtige Informationen für das Gründungsvorhaben.

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    Friseursalon eröffnen: Voraussetzungen

    Grundsätzlich gilt: Um einen Friseursalon eröffnen zu können, benötigen Sie einen Meisterbrief – oder müssen zumindest einen Meister bzw. eine Meisterin einstellen. Dafür gibt es gute Gründe – und es gibt auch Ausnahmen:

    Ausübungsberechtigung zum Eröffnen eines Friseursalons

    Können Sie ausreichende Erfahrungen im Beruf nachweisen, kann die Handwerkskammer eine Ausübungsberechtigung entsprechend der Handwerksordnung (§ 7 HwO) erteilen. Dazu sollten Sie folgende Bedingungen erfüllen:

    • bestandene Gesell:innenprüfung als Friseur:in
    • wenigstens sechs Jahre Berufserfahrung
    • davon wenigstens vier Jahre in Leitungsfunktion
    • vorhandene kaufmännische, betriebswirtschaftliche und rechtliche Kenntnisse
    Selbstständig machen und einen Friseursalon eröffnen

    Friseursalon eröffnen ohne Meister

    Eine weitere Möglichkeit stellt eine Ausnahmebewilligung auf der Grundlage von § 8 HwO dar. Dazu sollte sich jedoch Ihr Geschäftskonzept, auf dessen Grundlage Sie Ihren Friseursalon eröffnen wollen, gravierend von einem üblichen Salon unterscheiden. Das klingt erst einmal kompliziert, wäre aber schon der Fall, wenn Sie beispielsweise auf die Geschäftsräume verzichten und als mobile:r Friseur:in unterwegs sein wollen.

    Die Handwerkskammer entscheidet darüber, ob Ihr Geschäftskonzept sinnvoll ist und die Voraussetzungen einer Ausnahmebewilligung gegeben sind. Dabei kann es sich um einfache Tätigkeiten handeln, die eben nicht zu den wesentlichen Tätigkeiten eines Friseurs oder einer Friseurin zählen, wie beispielsweise Tätigkeiten

    • die sich in höchstens drei Monaten erlernen lassen,
    • die sich nicht explizit aus dem Gewerbe eines Friseurs oder einer Friseurin entwickelt haben und
    • keine Fähigkeiten und Kenntnisse aus dem Ausbildungshauptbereich für Friseure und Friseurinnen notwendig machen.

    Eine weitere Auflage: Sie dürfen nicht mehrere dieser einfachen Tätigkeiten gleichzeitig anbieten – ansonsten würden Sie einen relevanten Bereich des Handwerks abbilden. Wollen Sie beispielsweise einen Friseursalon eröffnen, der sich auf Herrenfrisuren fokussiert, sind Hochsteckfrisuren bei Frauen tabu.

    Friseursalon eröffnen – was ist zu beachten?

    Nun haben Sie die Wahl: Entweder Sie nutzen eine Franchise-Lösung, um auf Grundlage eines bewährten Geschäftsmodells Ihren eigenen Friseursalon eröffnen und betreiben zu können – oder Sie investieren etwas Arbeit in ein eigenes Konzept. Es gibt – wie immer im Leben – jeweils Vor- und Nachteile. Fakt ist: Nutzen Sie ein Franchise-Modell, können Sie direkt durchstarten, müssen in einigen Fällen nicht einmal eine Ausbildung zum Friseur oder zur Friseurin nachweisen und profitieren von

    • der Bekanntheit der bereits etablierten Marke,
    • dem zugrundeliegenden Knowhow und
    • den durchdachten Marketingkonzepten des Franchise-Partners.

    Allerdings heißt das auch im Umkehrschluss: Haben Sie konkrete eigene Pläne, bleiben die auf der Strecke. Vielleicht schauen Sie sich zunächst in Ruhe um, welche Franchise-Modelle für Sie in Frage kämen? Und dann sollten Sie sich unbedingt mit Ihrer Vision und Ihrer Persönlichkeit, aber vor allem mit den Anforderungen rund um eine Gründung befassen, um eine tragfähige Entscheidung treffen zu können.

    Ihr Geschäftskonzept – diese Punkte sollten Sie vorbereiten

    Sind die Vorüberlegungen abgeschlossen, können Sie an die Erarbeitung eines zu Ihren Plänen passenden Geschäftskonzeptes gehen. Nehmen Sie sich unbedingt Zeit für diese Vorüberlegungen, die vielleicht kompliziert erscheinen, Ihnen aber die gesamte Gründung enorm erleichtern:

    1. Ihre Qualität als Gründer oder Gründerin

    Zunächst geht es um Sie, denn Sie sind die Hauptperson, wenn Sie einen Friseursalon eröffnen wollen: Wo liegen Ihre individuellen Stärken – und vor allem Ihre Schwächen? Welche Kompetenzen, Kenntnisse und Erfahrungen bringen Sie mit? Diese Fragen klingen lapidar, doch sie sind ausgesprochen wichtig. Liegt Ihnen beispielsweise der kaufmännische Bereich gar nicht, weil Sie viel lieber als Friseur am Kunden oder der Kundin arbeiten, dann sollten Sie sich Personen mit den notwendigen Kompetenzen ins Team holen.

    2. Alleinstellungsmerkmale Ihrer Geschäftsidee

    Auf diesen Punkt achten vor allem Banken oder Investoren: Einen Friseursalon eröffnen, das reicht als Beschreibung der Geschäftsidee nicht aus, schließlich gibt es eine ganze Menge davon. Die Frage ist also: Wo heben Sie sich von Ihren Mitbewerbern ab? Versetzen Sie sich am besten in einen Außenstehenden, dem Sie Ihre Idee beschreiben – Ihre besonderen Dienstleistungen, Ihre besonderen Produkte oder Ihren speziellen Firmennamen. Sinnvoll ist es, sich eine ganz konkrete Nische im Markt zu suchen, wie beispielsweise aufwendige Hochsteckfrisuren oder besondere Haarfärbetechniken usw. Wichtig ist, dass Sie eine eigene Marke kreieren, die wiedererkannt wird.

    3. Ihre künftigen Kundinnen und/oder Kunden

    Wer soll genau auf Ihren Friseurstühlen sitzen? Sind es eher die Besserverdiener, denen Sie vielfältige zusätzliche Leistungen wie Massagen anbieten können – oder fokussieren Sie sich auf ein niedrigeres Preisniveau, um in Ihrem Umfeld wahr- und angenommen zu werden? Es geht also um die Zielgruppe, der Sie Ihre besonderen Leistungen verkaufen wollen. Stellen Sie sich den optimalen Kunden oder die Kundin vor, die Sie am liebsten bedienen möchten – und notieren Sie Alter, Einkommen, Beruf, Wohnort und weitere Merkmale. Das mag erst einmal komisch erscheinen, so fällt es Ihnen aber leichter, sich in Ihre Buyer Persona, so heißt dieses Modell, hineinzuversetzen und Ihr Leistungsportfolio aus deren Blickwinkel aufzustellen. Schließlich geht es immer um den Kundennutzen – und der sollte zur Nachfrage passen.

    4. Ihre Preisstrategie für den Friseursalon

    Darauf aufbauend können Sie sich nun Gedanken um die Preise machen, mit denen Sie an den Markt gehen wollen – und diesem Punkt gebührt einiges an Aufmerksamkeit: Eine solide Preiskalkulation fußt auf den Ausgaben – einerseits den Gründungskosten und getätigten Investitionen, andererseits den laufenden Betriebskosten, zu denen beispielsweise die Miete, die Kosten für Strom, Wasser, Material, aber auch Personal – Sie eingeschlossen – zählen. Die Kostenseite alleine reicht aber nicht aus, schließlich müssen Sie auch im Wettbewerb bestehen können: Recherchieren Sie also die Preise Ihrer Konkurrenz und nutzen Sie auch die relevanten Kennzahlen Ihrer Branche, um eine fundierte Preisstrategie zu erarbeiten.

    5. Ihr Marketingkonzept als Friseur oder Friseurin

    Auch wenn Sie Kundinnen oder Kunden mitbringen, weil Sie diese bereits von Ihren Qualitäten überzeugt haben, dürfte das nicht ausreichen, um einen florierenden Friseursalon eröffnen und auf Dauer betreiben zu können. Sie brauchen also Werbung und müssen neue Kundinnen und Kunden akquirieren – und vor allem einmal gewonnene an Ihren Salon binden. Wie erreichen Sie also Ihre Zielgruppe am besten? Über Handzettel, Anzeigen in Social Media oder Mund-zu-Mund-Propaganda? Das eine schließt das andere nicht aus, in jedem Fall sollten die Marketinginstrumente zum gewünschten Image Ihres Salons passen. So bieten sich beispielsweise auch Kärtchen an, die Ihren Kundinnen und Kunden einen Preisvorteil verschaffen, wenn Sie mehrmals Ihre Dienste in Anspruch genommen haben. Was sich immer bewährt, das sind kleine Grüße zum Geburtstag – beachten Sie dabei aber unbedingt die Auflagen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

    Friseursalon eröffnen - auf das Geschäftskonzept kommt es an

    Businessplan Friseur

    Ob Sie aus eigenen Mitteln Ihren Friseursalon eröffnen wollen oder mit Kredit – ein Businessplan ist unverzichtbar. Und dieser Aufwand rechnet sich: Verstehen Sie diese umfangreichen Vorarbeiten am besten als Probe aufs Exempel, denn Sie beleuchten Ihr Gründungsvorhaben von verschiedenen Seiten. Sollte es Schwächen beinhalten, werden sich diese im Zuge der Arbeiten herausstellen und können vor Gründung korrigiert werden. Sie können zur Erstellung eine Software nutzen, aber auch einen Berater einschalten – wichtig ist, dass Sie jeden einzelnen Punkt eines Businessplanes genau beleuchten. Außerdem haben Sie mit Ihrem Geschäftskonzept schon einen Teil der Vorarbeiten geleistet, sodass Sie diese nur noch vertiefen müssen. Die wesentlichen Bestandteile des Businessplanes befassen sich mit folgenden Themen:

    Unternehmensgegenstand und Gründer:in bzw. Gründerteam

    Beschreiben Sie hier Ihr Geschäftskonzept und legen Sie dabei besonderen Wert auf die Alleinstellungsmerkmale. Erörtern Sie plausibel, warum Sie einen Friseursalon eröffnen wollen und was Sie dazu befähigt.

    Rechtsform des Unternehmens

    Nun wird es etwas komplizierter, denn dies ist eine Entscheidung mit Tragweite: Welche Rechtsform wollen wählen, wenn Sie Ihren Friseursalon eröffnen? Gänge Formen sind Einzelunternehmer:in, eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder Unternehmergesellschaft (UG).

    Es gibt durchaus noch einige weitere Gesellschaftsformen. In jedem Fall sollten Sie sich zu diesem Thema beraten lassen, bevor Sie Ihren Friseursalon eröffnen. Zwar können Sie auch später noch Änderungen realisieren, aber das ist immer mit zusätzlichem Aufwand und Kosten verbunden.

    Friseursalon eröffnen: Unternehmensstandort

    Führen Sie verständlich aus, wo Sie Ihren Friseursalon eröffnen wollen – und vor allem: warum. Versetzen Sie sich bei der Beschreibung in die Position eines Außenstehenden, dem Sie die Vorteile des von Ihnen gewählten Standorts erklären sollen. Beziehen Sie bei ein, wie gut die Lage frequentiert ist, welche Parkmöglichkeiten gegeben sind und wie die Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel beschaffen ist. Ein Blick auf die Mitbewerber in der Umgebung ist ebenfalls hilfreich.

    Personalpolitik: qualifizierte Mitarbeiter:innen

    Führen Sie aus, wie Sie die qualifizierten Fachkräfte akquirieren wollen, um Qualität und Quantität Ihres Dienstleistungsangebots zu gewährleisten. Darüber hinaus sollten Sie erörtern, wie Sie Ihr Personal auf lange Sicht fördern und entwickeln wollen – zum Beispiel durch regelmäßige Schulungen und Weiterbildungen. Nicht zuletzt geht es auch um Mitarbeiterbindung, einerseits spielt die Bezahlung eine wichtige Rolle, andererseits fördern flexible Arbeitszeitmodelle und komfortable Arbeitsbedingungen das Betriebsklima. Zeigen Sie hier auf, dass Sie die Herausforderung verstanden haben – und wie Sie diese angehen wollen.

    Marketing und Vertrieb

    Klappern gehört zum Handwerk – und auch von Ihnen wird erwartet, dass Sie Ihre Dienstleistungen professionell vermarkten. Dazu gehören neben einer prägnanten Webseite auch gezielte Aktivitäten in den sozialen Netzwerken auch klassische Marketinginstrumente wie Anzeigen in Print-Medien, Artikel in der lokalen Presse oder Handzettel und Werbeschenke. Das beste Geschäft ist das Empfehlungsgeschäft – diese Schiene können Sie intelligent nutzen, wenn Sie Ihren Friseursalon eröffnen. Halten Sie unter diesem Punkt Ihre durchdachten Ideen fest und berücksichtigen Sie die Kosten unbedingt im Finanzplan.

    Finanzplan für das Gründen

    Auf das Zahlenwerk legt jede Bank größten Wert – umso wichtiger ist es, dass Sie hier sehr sorgfältig vorgehen. Bei Bedarf nutzen Sie eine Gründungsberatung, um alle relevanten Fakten professionell zusammentragen zu lassen. Stellen Sie die Kosten so zusammen, dass sie sich den einzelnen Phasen zuordnen lassen. Das könnte beispielsweise so aussehen:

    Gründungs- und Startphase

    • Beratung zum Businessplan und zur Finanzierung
    • Entwicklung von Webseite, Logo und Corporate Design inklusive Anmeldung der Marke
    • Anmeldung Gewerbe und Handwerkskammer, eventuell Gesellschaftsvertrag, Notar und Eintragung ins Handelsregister
    • Abschluss relevanter Versicherungen wie Geschäftsinhalts- und Betriebshaftpflichtversicherung, bei Bedarf Kranken-, Risikolebens- und Berufsunfähigkeitsversicherung
    • Maklercourtage für Gewerberäume
      eventuell Abstandszahlungen bei Übernahme eines Geschäftes
    • Werbung anlässlich der Eröffnung

    Investitionsphase

    • Betriebseinrichtung wie Frisierstühle, -becken und -spiegel sowie Kasse etc.
    • Geräte und Equipment wie Föhne, Scheren, Glätteisen u.a.
    • Material wie Produkte zur Haarpflege und -styling
    • Renovierungs- und Umbaukosten

    Betriebsphase

    • Reserven für Reparaturen und Ersatz der Einrichtung und des Equipments
    • Personalkosten inklusive Sozialabgaben
    • Miete für die Gewerberäume
    • Versicherungen
    • Strom, Heizung, Wasser, Internet, Telefon, Software, Müllabfuhr
    • Beiträge für die Handwerkskammer o.ä.
    • Material und Verkaufswaren
    • Werbung
    • Rechts- und Steuerberatung
    • Weiterbildung und Schulung
    • Steuern

    Aus den zusammengetragenen Zahlen können Sie – entweder alleine oder mit Hilfe eines Spezialisten – ein Zahlenwerk aufstellen: Zum einen lassen sich die Investitionen ins Sachvermögen, also in die Betriebseinrichtung und Betriebsmittel, über Kredite finanzieren – hier kommen beispielsweise Gründerkredite von der KfW in Frage, die über Ihre Hausbank ausgereicht werden. Zum anderen können Sie Umlaufmittel, also die finanzielle Ausstattung der Anfangsphase finanzieren und bezuschussen lassen. Sinnvoll ist es, das dazu notwendige Zahlenwerk, das mindestens aus

    besteht, von einem Spezialisten erstellen zu lassen. Spätestens jetzt ist es ohnehin Zeit, sich mit einem Steuerberater zusammenzusetzen: Sobald Sie erste Einnahmen tätigen, wir nämlich die Umsatzsteuer fällig – und die muss im ersten Geschäftsjahr monatlich vorangemeldet werden.

    Friseursalon eröffnen: Förderprogramme

    Unter bestimmten Voraussetzungen – wie beispielsweise einem überzeugenden Businessplan – können Sie interessante Förderprogramme in Anspruch nehmen:

    • Meistergründungsprämie
      Haben Sie einen Meisterbrief, waren bislang noch nicht handwerklich selbstständig und beantragen diese Prämie vor Start des Vorhabens, können Sie 7.500 Euro erhalten, um Ihren Friseursalon eröffnen zu können. Bedingung: Sie investieren wenigstens 15.000 Euro in den Salon und beschäftigen Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen.
    • Gründungszuschuss
      Sollten Sie bislang arbeitslos sein und noch für weitere 150 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben, bezahlt die Agentur für Arbeit auf Antrag einen Gründungszuschuss. Bedingung: Ihr Businessplan erfüllt die Anforderungen und kann beeindrucken.
    • Kredite für Gründer
      Die KfW reicht ein StartGeld von bis zu 125.000 Euro als Kredit aus, sofern Sie die Hausbank von Ihrem Konzept überzeugen und dazu einen professionellen Businessplan vorlegen. Die Konditionen sind durchaus günstig. Meist haben die Geschäftsbanken aber auch eigene Kreditlinien, die Sie bei guter Bonität in Anspruch nehmen können.

    Von der Theorie zur Praxis: Friseursalon eröffnen

    Einige diese Schritte werden Sie parallel zu den o. g. Vorbereitungen erledigen müssen, beispielsweise will die Bank eine Gewerbeanmeldung sehen oder nachgereicht bekommen. Damit Sie nichts vergessen, hier ein Überblick der zu erledigenden Formalitäten und Behördengänge:

    • Eintragung Ihres Friseursalons in die Handwerksolle
    • Eröffnung des Geschäftskontos
    • Anmeldung Ihres Gewerbes beim zuständigen Gewerbeamt
    • Das informiert wiederum das Finanzamt, das eventuell noch einige Frage an Sie hat.
    • Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft
    • Abschluss der notwendigen Versicherungen
    • Anmeldung der Mitarbeiter bei den Sozialversicherungsträgern

    Fazit zum Friseursalon eröffnen

    Die Gründung eines solchen Unternehmens ist keine Kleinigkeit – und das unabhängig davon, ob Sie sich für Franchise-Modell entscheiden oder einen ganz individuellen Friseursalon eröffnen wollen. Sie übernehmen Verantwortung – für sich selbst, für Ihre Mitstreiter und natürlich die Kundinnen und Kunden. Um alle Aspekte zu berücksichtigen und sämtliche Fragen bestmöglich zu beantworten, ist die Begleitung durch einen Profi sinnvoll. Das kann ein kompetenter Bankberater oder eine Bankberaterin ebenso sein wie ein Steuerberater oder eine Steuerberaterin bzw. ein Unternehmensberater oder eine Unternehmensberaterin. Investieren Sie unbedingt Zeit – und auch Geld – in die Vorbereitung – Sie sparen sich auf diese Weise nicht nur Umwege und Ärger, sondern vor allem unnötiges Lehrgeld.

    lxlp