Betriebsvermögen

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Inhaltsverzeichnis

    Was ist Betriebsvermögen?

    Das Betriebsvermögen ist kein gesetzlich definierter Begriff. Es bildet eine von mehreren Grundlagen der steuerlichen Gewinnermittlung. Eine oft angewandte Methode der Gewinnermittlung ist der Betriebsvermögensvergleich, der die Betriebsvermögen zweier aufeinanderfolgender Geschäftsjahre zueinander in Beziehung setzt.

    Definition

    Im Steuerbilanzrecht werden dem Betriebsvermögen alle Wirtschaftsgüter zugerechnet, die dem oder der Inhaber:in eines gewerblichen Betriebs gehören sowie alle Güter, die als Hauptzweck den Betrieb des Unternehmens haben.

    Wo steht Geschäftsvermögen in der Bilanz?

    Gerade aus dem Volksmund ist auch der Begriff “Geschäftsvermögen” bekannt. Dieser ist im Steuer– und Handelsrecht allerdings nicht vorhanden und bezeichnet nur ganz grob die Aktiva einer Bilanz oder das Kapital eines Unternehmens. Wenn Ihnen Geschäftsvermögen im Zusammenhang mit Bilanzen begegnet, deuten Sie den Begriff innerlich als Betriebsvermögen um.

    Gewillkürtes oder notwendiges Betriebsvermögen: Die Unterschiede

    Das Einkommensteuergesetz unterscheidet bilanzsteuerrechtlich zwischen notwendigem und gewillkürtem Betriebsvermögen.

    Notwendiges Betriebsvermögen

    Notwendiges Betriebsvermögen umfasst alle Wirtschaftsgüter, die ausschließlich und unmittelbar für den Betrieb des Unternehmens genutzt oder zu mehr als 50 Prozent eigenbetrieblich eingesetzt werden. Es muss objektiv erkennbar sein, dass ihr Bestimmungszweck betrieblichen Belangen dient. Beispiel für solche Wirtschaftsgüter sind Fabrikgebäude, Maschinen oder Lkw.

    Gewillkürtes Betriebsvermögen

    Gewillkürtes Betriebsvermögen sind Wirtschaftsgüter, die dem Vermögen des Betriebs durch eine Widmung zugeordnet werden. Dabei geht es um Güter, die nicht eindeutig als betrieblich nutzbar zu erkennen sind, aber in nachweisbar objektivem Zusammenhang mit dem Betrieb stehen und ihn fördern. Dazu gehören beispielsweise Grundstücke, Wertpapiere oder Beteiligungen. Diese Wirtschaftsgüter werden nach subjektivem Ermessen des oder der Steuerpflichtigen durch Einlage in das Betriebsvermögen aufgenommen. Auch Freiberufler:innen können ein gewillkürtes Betriebsvermögen geltend machen, obwohl sie ihren Gewinn nicht durch Bilanzierung, sondern durch eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermitteln.

    Arten von Betriebsvermögen

    Wenn aus Betriebsvermögen Privatvermögen wird

    Dadurch, dass gewillkürtes Betriebsvermögen dem Betrieb gewidmet wird, grenzt es sich vom notwendigen Privatvermögen ab, das nur privaten Zwecken dient und wiederum nicht als Betriebsvermögen geltend gemacht werden kann. Daraus folgt gleichzeitig, dass diese Unterscheidung bei Kapitalgesellschaften nicht relevant ist, weil sie begrifflich über kein Privatvermögen verfügen können.

    Ein typisches Beispiel dafür, wenn aus Betriebsvermögen Privatvermögen wird, ist der Geschäftswagen. Wird dieser dem Betrieb zugeordnet und etwa nach der Fahrtenbuchmethode oder nach der 1-%-Regelung als Betriebsausgabe gebucht und mit einem privaten Anteil verrechnet, ist alles in Ordnung. Sobald das Fahrzeug allerdings zu weniger als 10 % betrieblich genutzt wird, geht er automatisch ins Privatvermögen des:der Besitzer:in über und kann nur noch kilometerweise Betriebskosten verursachen, indem eine geschäftliche Nutzung eines privaten Fahrzeugs vorliegt.

    Das ist Sonderbetriebsvermögen

    Darüber hinaus gibt es das Sonderbetriebsvermögen, das für Wirtschaftsgüter steht, die Eigentum von einem oder mehreren Mitunternehmer:innen einer Personengesellschaft sind. Auch hier lässt sich zwischen notwendigem und gewillkürtem Sonderbetriebsvermögen unterscheiden. Das Sonderbetriebsvermögen der Gesellschafter:innen gehört zum Vermögen und wird beim Betriebsvermögensvergleich im Rahmen der Gewinnermittlung berücksichtigt. Zum Sondervermögen gehören dann die zur Nutzung überlassenen Wirtschaftsgüter ebenso wie jene, die unmittelbar zur Stärkung der Beteiligung des Gesellschafters oder der Gesellschafterin dienen.

    In der Betriebswirtschaftslehre findet noch eine Unterscheidung des Betriebsvermögens in Umlaufvermögen und Anlagevermögen statt. Zu ersterem gehören kurzfristig an das Unternehmen gebundene Wirtschaftsgüter, zu letzterem langfristig gebundene Wirtschaftsgüter.

    Betriebsvermögen Berechnung

    Am Ende eines Geschäftsjahres muss eine Bilanz aufgestellt werden. Alle bilanzierungsfähigen Wirtschaftsgüter werden in das Betriebsvermögen einbezogen. Die Bilanzierungsfähigkeit ergibt sich aus individuellen Prüfungen und einer Zuordnung zu den oben genannten Betriebsvermögensarten.

    Durch Betriebsausgaben wird das Betriebsvermögen vermindert, durch Betriebseinnahmen wird es vermehrt. Durch Entnahmen werden Wirtschaftsgüter aus dem Betriebsvermögen eliminiert, durch Einlagen werden sie zugeführt. Nach Berechnung des Betriebsvermögens kann der Betriebsvermögensvergleich mit dem Vorjahr durchgeführt werden.

    Tipp: Nutzen Sie die vorgefertigte Bilanz Vorlage von lexoffice, um sicherzustellen, dass alle wichtigen Bereiche Ihres Betriebsvermögens abgedeckt sind.

    Betriebsvermögen Beispiele der Berechnung

    Wie bereits gesagt, wird durch Betriebsausgaben das Betriebsvermögen vermindert.

    Wenn Sie beispielsweise ein Betriebsvermögen von 750.000,00 Euro haben, welches zu gleichen Teilen aus offenen Forderungen, liquiden Mitteln und Anlagevermögen besteht, haben Sie mit jedem dieser drei Positionen ein Betriebsvermögen von jeweils 250.000,00 Euro. Diese gehören auf die Aktiva-Seite der Bilanz, also zum Umlauf- und Anlagevermögen. Dem gegenüber steht das Eigenkapital in gleicher Höhe auf der Passiva-Seite.

    Wenn Sie nun eine Verbindlichkeit in Höhe von 100.000,00 Euro eingehen, tauchen diese auf der Passiv-Seite der Bilanz auf. Ihr Eigenkapital beträgt dann nur noch 650.000,00 Euro statt wie zuvor analog zum Betriebsvermögen 750.000,00 Euro, weil sowohl Umlaufvermögen (Aktiva) als auch Fremdkapital (Passiva) ansteigen.

    Durch Betriebseinnahmen wird Ihr Betriebsvermögen vermehrt: Legen Gesellschafter:innen weiteres Kapital in das Unternehmen, erhöhen sich beispielsweise die liquiden Mittel und somit steigt das Betriebsvermögen und damit auch das Eigenkapital.

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