Passiva

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    Passiva in der Bilanz

    Die Bilanz hat zwei Seiten. Rechts befindet sich die Passiva-Seite. Dort werden das Eigenkapital und Fremdkapital eines Unternehmens erfasst. Außerdem sagt die Passiva-Seite etwas über den Gewinn eines Unternehmens aus. Was Sie alles über Passiva wissen müssen, erfahren Sie in diesem Artikel.

    Sind Passiva Verbindlichkeiten?

    Ganz grob gesagt bestehen die Aktiva aus dem Anlage- und Umlaufvermögen und die Passiva aus dem Eigen- und Fremdkapital. Beim Fremdkapital handelt es sich um die Verbindlichkeiten, die ein Unternehmen in den Betriebsvermögensvergleich (oder: in die Bilanz) aufnimmt.

    In der Bilanz: Aktiva und Passiva

    Kaufleute müssen zum Ende eines Geschäftsjahres im Rahmen der Buchhaltung eine Bilanz erstellen. Dazu sind sie laut Handelsgesetzbuch (HGB) verpflichtet. In § 266 HGB ist zudem die Gliederung der Bilanz in eine aktive und eine passive Seite geregelt. Hier ist nicht nur festgehalten, was in die Bilanz aufgenommen werden muss, sondern auch die Reihenfolge, wie es in der Bilanz stehen muss.

    Außerdem sind die Termine und Fristen für die Fertigstellung der Bilanz zum Bilanzstichtag darin festgesetzt.

    Die Bilanz eines Unternehmens besteht aus den beiden Seiten Aktiva und Passiva. Gemeinsam geben die beiden Seiten sozusagen die Verwendung und Herkunft des Unternehmenskapitals an.

    Auf der linken Aktiva-Seite wird die Verwendung des verfügbaren Vermögens eines Unternehmens festgehalten. Das bedeutet, dass man in der Bilanz einsehen kann, wofür das verfügbare Geld genutzt wird. Beispielsweise das Anlagevermögen in Form von Maschinen oder das Umlaufvermögen als Geld auf dem Geschäftskonto.

    Auf der rechten Passiva-Seite hingegen geht es um die Herkunft des Kapitals. Dabei wird unterschieden zwischen Eigenkapital und Fremdkapital, das dem Unternehmen zwar zur Verfügung steht, aber ihm nicht gehört und somit zurückgezahlt werden muss. Beispielsweise Darlehen oder Verbindlichkeiten.

    Auf der passiven Seite können Sie zudem den Jahresüberschuss oder den Jahresfehlbetrag einsehen, die den Unternehmenserfolg darstellen.

    Aktiva & Passiva in der Bilanz
    Abb. 1: Aktiva & Passiva in der Bilanz

    Abb. 1: Aktiva & Passiva in der Bilanz

    Die Struktur der Passiva-Seite in der Bilanz

    Auf der Passiva-Seite der Bilanz muss das Kapital Ihres Unternehmens in einer vorgeschriebenen Reihenfolge stehen. Die Seite ist in Eigenkapital und Fremdkapital gegliedert. Das Fremdkapital ist dabei nach der Laufzeit strukturiert.

    Das Eigenkapital

    Unter Eigenkapital versteht man das Kapital, das Ihrem Unternehmen gehört. Dieses Kapital steht Ihrem Unternehmen unbefristet zur Verfügung und Sie müssen es auch nach der Verwendung nicht zurückzahlen. Zu den Posten des Eigenkapitals gehören:

    • Gezeichnetes Kapital (Stamm- oder Grundkapital)
    • Rücklagen
    • Gewinn- und Verlustvortrag, der aus der Gewinn- und Verlustrechnung in Form des Jahresüberschusses (Gewinn) oder des Jahresfehlbetrags (Verlust) hervorgeht

    Das Fremdkapital in Form von Rückstellungen, Verbindlichkeiten und Nebenposten

    Unter das Fremdkapital fallen alle Schulden und Verbindlichkeiten Ihres Unternehmens. Diese sind nochmal gesondert aufgeteilt:

    • Rückstellungen bezeichnen Verbindlichkeiten, von denen Sie bisher nicht wissen, wie hoch sie sind und wann Sie diese zu zahlen haben. Beispiele dafür sind Gerichtskosten, Pensionsrückstellungen, Steuerrückstellungen und Instandhaltungsrückstellungen.
    • Verbindlichkeiten fassen sämtliche Schulden Ihres Unternehmens zusammen. Das Geld ist zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung noch im Unternehmen vorhanden, muss aber zu einem bestimmten Zeitpunkt zurückgezahlt werden. Unter die Verbindlichkeiten fallen beispielsweise Darlehen oder Kredite bei Kreditinstituten, erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen, offene Rechnungen für Lieferungen und Leistungen.
    • Nebenposten werden aus den Rechnungsabgrenzungsposten und den passiven latenten Steuern zusammengesetzt.
      Die Rechnungsabgrenzungsposten sind Einnahmen in Ihrem Unternehmen, die bereits eingegangen sind, für die aber die Leistung erst im nächsten Jahr erbracht wird. Darunter fallen zum Beispiel Vorauszahlungen für Mieten oder Versicherungen.
      Die passiven latenten Posten werden auch als passive latente Steuern bezeichnet und bedeuten, dass Ihrem Unternehmen in Zukunft eine Zahlungsverpflichtung an das Finanzamt bevorsteht.

    Die Passivierung in der Bilanz

    Nehmen Sie einen Posten in die Passiva-Seite Ihrer Bilanz auf, spricht man in der Buchhaltung auch von einer Passivierung. Das Gegenstück dazu ist die Aktivierung auf der Aktiva-Seite.

    Grundsätzlich besteht eine Passivierungspflicht für alle Rückstellungen und Verbindlichkeiten. Das bedeutet, dass Sie keine Posten in der Bilanz auslassen dürfen.

    Es gibt aber einige wenige Ausnahmen von dieser Regel. Nämlich dann, wenn Sie ein Passivierungswahlrecht haben. Das ist allerdings nur bei ganz wenigen Posten der Fall. Passivierungswahlrechte ergeben sich nicht aus den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung, sondern folgen eher Einzelvorschriften. Ein Passivierungswahlrecht besteht beispielsweise für Pensionsrückstellungen, sofern der Rechtsanspruch auf Pension vor dem 1.1.1987 erworben wurde.

    Ebenfalls besteht für einige wenige Posten ein Passivierungsverbot. Fiktive Schulden und Eventualverbindlichkeiten wie Bürgschaften dürfen Sie nicht in die Bilanz mit aufnehmen.

    Die Bilanzanalyse mit Aktiva und Passiva

    Im Rahmen der Bilanzanalyse berechnen Sie einzelne Kennzahlen auf der aktiven und passiven Seite der Bilanz, die Ihnen weitere Einblicke in die finanzielle Situation Ihres Unternehmens geben.

    Auf der aktiven Seite berechnen Sie beispielsweise die Vermögensstruktur. Das ergibt unterschiedliche Kennzahlen wie die Anlagenintensität oder die Vorratsquote. Diese Kennzahlen setzen das Anlagevermögen oder die Vorräte ins Verhältnis zum Gesamtvermögen und geben Ihnen so einen Einblick, wie viel von Ihrem Gesamtvermögen sich auf die verschiedenen Posten verteilt.

    Auf der passiven Seite analysieren Sie die Kapitalstruktur Ihres Unternehmens. Dazu gehören Kennzahlen wie die Eigenkapitalquote oder der Verschuldungsgrad. Diese beiden Kennzahlen sind einfach zu berechnen, indem Sie das Eigenkapital durch das Gesamtkapital oder das Fremdkapital durch das Eigenkapital teilen.

    Außerdem können Sie in der Bilanzanalyse Posten aus Aktiva und Passiva gegenüberstellen. Dadurch können Sie überprüfen, ob das langfristige Anlagevermögen durch angelegtes Eigenkapital gedeckt ist oder ob das Umlaufvermögen durch kurzfristiges Kapital finanziert werden muss. Dazu berechnen Sie die jeweiligen Deckungsbeiträge.

    Tipp: Sparen Sie wertvolle Zeit bei der Erstellung Ihrer Bilanz, indem Sie die lexoffice Bilanz Vorlage nutzen.

    Für wen ist die Passivseite der Bilanz wichtig?

    Die Passivseite der Bilanz gibt nicht nur Ihnen als Unternehmer:in interessante und wichtige Einblicke in das Kapital Ihres Unternehmens. Die Bilanz und vor allem die Passiva-Seite ist auch für andere Personen von Interesse.

    Die Höhe der Anteile an Eigenkapital und Fremdkapital für die Finanzierung der Mittelverwendung sagt viel über die Liquidität und den Erfolg Ihres Unternehmens aus.

    Banken und Kreditinstitute entscheiden aufgrund der Bilanz, ob sie Kredite und Darlehen gewähren. Potenzielle Geschäftspartner:innen können mit einem Blick auf die Passiva-Seite der Bilanz das Risiko besser einschätzen, dass Sie bei Geschäften mit Ihrem Unternehmen eingehen.

    Angenommen, Sie wollen für eine Investition in Ihr Unternehmen einen Kredit bei der Bank beantragen. Die Bank schaut sich die Passivseite der letzten Bilanz Ihres Unternehmens an und stellt fest, dass Ihr Unternehmen bereits beträchtliche Teile des Vermögens über Fremdkapital finanziert hat. Den Kredit gewährt sie deshalb nicht. Stehen hingegen die eigenen Mittel in einem guten Verhältnis zum Anlagevermögen, haben Sie bessere Chancen, dass Ihnen der Kredit gewährt wird.

    Fazit zu Aktiva und Passiva

    Sowohl die Aktivseite als auch die Passivseite der Bilanz müssen absolut korrekt nach den gültigen Rechtsvorschriften erstellt werden. Das bedeutet, dass alle Geschäftsvorfälle während eines Geschäftsjahres sachgerecht, zeitgerecht und in der korrekten monetären Höhe auf den jeweiligen Bestands- oder Ertragskonten erfasst werden müssen. Die Ergebnisse von Bestandskonten können direkt in die rechte Seite der Bilanz übernommen werden. Die Ertragskonten hingegen müssen über das GuV-Konto abgeschlossen werden.

    Sie sehen, die korrekte Erfassung aller Posten im Laufe des Geschäftsjahres kann ein komplexer Vorgang sein. Lexoffice nimmt Ihnen dabei viel Arbeit ab, indem es alle Geschäftsvorfälle vollständig erfasst und in die Bilanz überführt.

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