Aktiva

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    Die Bilanz eines Unternehmens ist in zwei Hälften gegliedert. Die rechte Seite wird als Passiva bezeichnet und bezeichnet die Herkunft der Mittel, die einem Unternehmen zur Verfügung stehen. Die linke Seite der Bilanz wird Aktiva genannt und gibt dem Interessenten darüber Auskunft, wie die in der rechten Hälfte dargestellten Mittel verwendet werden. Beide Seiten der Bilanz ergeben in ihrer jeweiligen Summe den gleichen Wert und sorgen für eine ausgeglichene Bilanz.

    Gesetzliche Grundlagen

    Die gesetzlichen Regelungen zur Bilanz und damit auch zu den Aktiva finden sich im Handelsgesetzbuch, kurz HGB. In § 266 HGB wird geregelt, dass die Bilanz in eine Aktiv- und Passivseite zu gliedern ist. Wie diese beiden Seiten mit ihren einzelnen Posten auszusehen haben, wird in diesem Gesetzesabschnitt ebenfalls genau dargestellt. Es gibt rund um die Bilanzerstellung unterschiedliche Regelungen für kleinste, kleine, mittelgroße und große Kapitalgesellschaften. Die Verpflichtung der Bilanzteilung in Aktiva und Passiva besteht jedoch grundsätzlich für jedes Unternehmen, das die Pflicht zur Bilanzierung hat.

    Der Aufbau der Aktivseite einer Bilanz

    Während die Passivseite Auskunft über die Mittelherkunft gibt, informiert die Aktivseite über die Mittelverwendung. In diesem Zusammenhang unterscheidet das Bilanzrecht drei grundlegende Arten von Aktiva.

    Das Anlagevermögen kennzeichnet Vermögensgegenstände, die dauerhaft im Unternehmen bleiben. Beispiele hierfür sind Grundstücke und Maschinen, Patente oder Wertpapiere. Das Umlaufvermögen umfasst Posten, die durch einen ständigen Wandel den Fluss der betrieblichen Prozesse abbilden. Beispiele hierfür sind Rohstoffe, Forderungen oder der aktuelle Bestand der Kasse zum jeweiligen Stichtag. Hinzu kommt als dritter Punkt der sogenannte Rechnungsabgrenzungsposten, der dann benötigt wird, wenn eine Leistungserbringung beziehungsweise die damit verbundene Stellung der Rechnung und die Bezahlung durch den Kunden in unterschiedliche bilanztechnische Abrechnungszeiträume gefallen sind.

    Die Posten der Aktiva

    Welche Aktiva ein Unternehmen im Einzelnen auf der linken Bilanzseite verzeichnet, hängt auch von der jeweiligen Firma beziehungsweise der Branche ab. Viele Posten sowie die übergeordnete Grundgliederung der Aktiva-Posten sind jedoch unternehmensübergreifend gleich.

    Im Bereich des Anlagevermögens finden sich unter dem Punkt Immaterielle Vermögensgegenstände der Wert eines Geschäftes oder einer Firma an sich sowie eigene geschaffene oder erworbene Schutzrechte oder Lizenzen. Auch bereits geleistete Anzahlungen gehören zum diesem Teil des Anlagevermögens. Das Vermögen unter dem Punkt Sachanlagen umfasst neben unbeweglichen Grundstücken auch die beweglichen Sachanlagen eines Betriebs wie die Maschinen, den Fuhrpark oder die Geschäftsausstattung. Auch Finanzanlagen gehören zum Anlagevermögen: Wertpapiere, Anteile und Beteiligungen fallen beispielsweise in diese Kategorie.

    Das Umlaufvermögen umfasst als großen Punkt alle Vorräte des Unternehmens wie die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie fertige und unfertige Waren. Hinzu kommen die verschiedenen Forderungen, ebenfalls bestimmte Wertpapiere sowie flüssige Mittel wie Kassenbestand und Guthaben bei Banken.

    Aktiva: Warum sind sie so wichtig?

    Die Kenntnis der Inhalt der Aktivseite einer Bilanz ist wichtig. Nur sie gibt konkret und komplett Aufschluss darüber, wie die Mittel aus Eigen- und Fremdkapital eines Unternehmens verwendet werden. Durch den Vergleich der Werte aus den einzelnen Posten der Aktiv- mit denen der Passivseite der Bilanz ist ersichtlich, ob ein Unternehmen am Ende des Jahres einen Überschuss oder einen Fehlbetrag erwirtschaftet hat.

    Wichtige Termine

    Der Jahresabschluss eines Unternehmens ist zum festgelegten Bilanzstichpunkt zu erstellen. Zu diesem Zeitpunkt müssen die Aktive und selbstverständlich auch die Passiva in konkreter Höhe angegeben und in ihrer Summe einander gegenübergestellt werden.

    Für welche Unternehmenseinheiten sind die Aktiva wichtig?

    Als Gradmesser für Art und Ausmaß der Verwendung der Mittel, die einem Unternehmen zur Verfügung stehen, sind die Aktiva von zentraler Bedeutung. Da der Jahresabschluss eng mit der Buchführung / Gewinn– und Verlustrechnung beziehungsweise Finanzbuchhaltung in Zusammenhang steht, sind die Aktiva vor allem für das betriebliche Rechnungswesen von zentraler Bedeutung. Die Höhe der Aktiva und ihre Differenz zu den Passiva sind für das Controlling und die Geschäftsführung sehr wichtig, da sie die Summe eines möglichen Gewinns oder Verlust anzeigen. Wenn sich an der jeweiligen Mittelverwendung eines Unternehmens etwas ändern soll, kann dies zudem unterschiedliche Unternehmensteile vom Lagerwesen und Einkauf über Marketing und Vetrieb bis hin zum Personal beeinflussen.

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    Geschichtliches

    Die Pflicht, Geschäftsvorgänge aufzuzeichnen und eine Bilanz zu erstellen, reicht tatsächlich bis in das 19. Jahrhundert zurück. Ihre Wurzeln liegen im Allgemeinen Deutschen Handelsgesetzbuch (ADHGB), das bereits im Jahr 1861 erschienen ist. Dass sich die Verpflichtung, Aktiva und Passiva im Rahmen einer Bilanz zu einem bestimmten Stichtag einander gegenüberzustellen, bis heute gehalten hat, hat einen einfachen Grund. Diese übersichtliche Art der Postenaufstellung liefert auch Außenstehenden einen guten Überblick über die Sachlage im Unternehmen und informiert die Entscheider in einer Firma über einen eventuellen Handlungsbedarf.

    Die Aufstellung der Vermögenswerte eines Unternehmens im Rahmen der Aktiva einer Bilanz setzt eine sorgfältige Aufzeichnung aller Geschäftsprozesse auf den richtigen Konten und in der richtigen Höhe voraus. Eine Online-Buchhaltungs-Software wie lexoffice ist dabei gleich aus mehreren Gründen sehr vorteilhaft. Zum einen ermöglicht sie die korrekte und lückenlose Erfassung von Geschäftsvorfällen mit wenig Aufwand für die jeweiligen Mitarbeiter. Zum anderen ist die Überführung der digitalen Daten, zum Beispiel aus dem Einkauf oder dem Personalwesen, in Sekundenschnelle mit nur wenigen Mausklicks möglich. Der dritte Vorteil: Eine Software wie lexoffice ermöglicht die zeitnahe Gegenüberstellung von Aktiva und Passiva in der Bilanz und liefert so sowohl den Entscheidern als auch Behörden wie Finanzamt beziehungsweise Steueraufsicht die benötigten Daten.

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