Bilanz Vorlage

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Sie suchen eine Vorlage für eine Bilanz? Dann sind Sie hier richtig. Unsere flexiblen Vorlagen lassen sich leicht ausfüllen und bearbeiten. Laden Sie einfach die Vorlage herunter.

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Screenshot: Vorlage für eine Bilanz

Vorlage Bilanz

Die Bilanz ist ein Hauptbestandteil des Jahresabschlusses von allen Unternehmen mit doppelter Buchführung. Sie ist die Grundlage für die Gewinn- und Verlustrechnung. Der Aufbau der Bilanz ist durch das Handelsgesetz klar vorgegeben. Deshalb ist eine Vorlage hilfreich, um keine Fehler zu machen.

Unsere Vorlage für die Bilanz enthält alle Angaben in der richtigen Anordnung.

Vorlage kostenlos herunterladen:

Sie wollen die Bilanz erstellen? Dann wird Ihnen eine Vorlage helfen. Ebenfalls helfen wird es Ihnen …

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Die Bilanz mit Vorlage erstellen

Neben der Gewinn- und Verlustrechnung ist die Bilanz der Hauptbestandteil des Jahresabschlusses, den Unternehmen und Selbstständige erstellen müssen, wenn sie der doppelten Buchführung verpflichtet sind. Am einfachsten lässt sich die Bilanz mit einer Vorlage erstellen, deshalb bieten wir Ihnen hier eine Vorlage kostenlos zum Download an.

Wozu muss eine Bilanz erstellt werden?

Die Bilanz ist eine Gegenüberstellung aller Vermögensgegenstände und Kapitalgegenstände eines Unternehmens. Sie muss in der Regel zu einem bestimmten Stichtag erstellt werden. Dabei handelt es sich meistens um das Jahresende bzw. das Ende des Geschäftsjahres.

Innerhalb der Buchhaltung ist die Bilanz die Übersicht über das Vermögen eines Unternehmens in Form des Inventars, bestehend aus den Vermögensgegenständen, den Schulden und dem Gesamtvermögen. Allerdings verzichtet die Bilanz auf Mengenangaben des Inventars und besteht rein aus den Wertangaben in Form einer Währung.

Die Bilanz muss von jedem Unternehmen und allen Selbstständigen neben der Gewinn- und Verlustrechnung für den Jahresabschluss erstellt werden, die eine doppelte Buchführung vornehmen müssen. Ob eine doppelte Buchführung gemacht werden muss, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab:

Rechtsform – alle Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften müssen eine Bilanz aufstellen; dazu gehören die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), die Aktiengesellschaft (AG), die Kommanditgesellschaft (KG), die Offene Handelsgesellschaft (OHG) und die GmbH und Co. KG

Handelsregistereintrag – jedes Unternehmen und jede:r Selbstständige mit einem Eintrag ins Handelsregister muss eine Bilanz aufstellen; ob der Handelsregistereintrag verpflichtend ist oder freiwillig vorgenommen wurde, spielt dabei keine Rolle

Umsatz – ab einem Jahresumsatz von 600.000,00 Euro oder einem jährlichen Gewinn von 60.000,00 Euro muss eine Bilanz für den Jahresabschluss aufgestellt werden; das gilt für alle Rechtsformen inklusive Freiberufler:innen
Sind Sie zur doppelten Buchführung verpflichtet, müssen Sie zuerst eine Eröffnungsbilanz aufstellen. Diese unterscheidet sich in Form und Aufbau nicht von der regelmäßigen Bilanz, die Sie zum Abschluss des Geschäftsjahres erstellen müssen. Sie können also auch für die erste Eröffnungsbilanz bedenkenlos unsere kostenlose Vorlage verwenden.

Die regelmäßige Abschlussbilanz am Ende eines Geschäftsjahres gleicht immer der Eröffnungsbilanz des folgenden Geschäftsjahres. Sie dient darüber hinaus als Grundlage für die Gewinn- und Verlustrechnung, die ebenfalls zum Jahresabschluss gehört und den wirtschaftlichen Erfolg des Geschäftsjahres als reinen Gewinn oder Verlust ermittelt.

Bilanz Vorlage: Aufbau mit Beispielen

Die Bilanz gliedert sich in zwei Seiten: die Aktiva und die Passiva. Die Aktiva-Seite stellt im Grunde das Kapital dar, das dem Unternehmen zur Verfügung steht. Die Passiva-Seite hingegen behandelt die festgelegten Ausgaben.
Konkret teilt sich die Bilanz so auf:

Die Aktiva-Seite der Bilanz

Auf der aktiven Seite der Bilanz befindet sich zuerst das Anlagevermögen. Das Anlagevermögen wird noch einmal in drei einzelne Punkte gegliedert:

Immaterielle Vermögensgenstände – das sind Gegenstände, die einen Wert haben, aber nicht in physischer Form existieren; Beispiele sind: Software, Patente oder Lizenzen

Sachanlagen – das sind Gegenstände, die materiell bestehen, also auch in physischer Form vorhanden sind und dem Unternehmen gehören; zum Beispiel: technische Anlagen, Maschinen oder auch Grundstücke und Gebäude

Finanzanlagen – hierbei handelt es sich um angelegtes Vermögen außerhalb des eigenen Unternehmens; beispielsweise: Beteiligungen an Kapitalgesellschaften

Nach dem Anlagevermögen folgt auf der aktiven Seite der Bilanz das Umlaufvermögen. Auch hier wird eine zusätzliche Gliederung vorgenommen:

Vorräte – alles, was Sie an Waren im Lager haben
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände – offene Forderungen sind unbezahlte Rechnungen, die Ihnen auf lange Sicht noch Einnahmen einbringen werden, aber zum Stichtag der Bilanz nicht beglichen wurden

Wertpapiere – haben Sie in Wertpapiere investiert, gehört das hier hin
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und

Schecks – Ihr flüssigstes Kapital, da es sich um Bargeld und das Geld auf dem Geschäftskonto handelt, das Ihnen jederzeit zur Verfügung steht

Darauf folgen die Rechnungsabgrenzungsposten der aktiven Seite der Bilanz. Dabei handelt es sich um Ausgaben, die vor dem Abschlussstichtag getätigt wurden, aber einen erweiterten Aufwand nach dem Stichtag darstellen. Das können zum Beispiel Anzahlungen oder Vorauszahlungen sein.
Die aktive Seite der Bilanz ist damit vollständig. Kommen wir zur passiven Seite:

Die Passiva-Seite der Bilanz

Ganz oben auf der passiven Seite der Bilanz befindet sich das Eigenkapital. Auch hier finden wir wieder eine Gliederung:

Gezeichnetes Kapital – dabei handelt es sich um das Haftungskapital einer Kapitalgesellschaft, mit dem die Gesellschaft haftet und die Gesellschafter:innen von der privaten Haftung befreit

Kapitalrücklagen – das sind Rücklagen, die von Außen in das Unternehmen eingebracht wurden; beispielsweise die Rücklagen in Kapitalgesellschaften

Gewinnrücklagen – das hingegen sind nicht ausgeschüttete Gewinne einer Kapitalgesellschaft, die somit im Unternehmen bleiben

Gewinnvortrag/Verlustvortrag – der Rest des Bilanzgewinns oder -verlustes aus dem Vorjahr

Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag – ein Überschuss ist ein Gewinn, ein Fehlbetrag ist ein Verlust

Anschließend kommen die Rückstellungen in die Bilanz auf die Passiva-Seite. Das sind unter anderem Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen oder Steuerrückstellungen. Dazu gehören beispielsweise die Zahlungen für die Altersversorgung von Mitarbeiter:innen.

Die darauf folgenden Verbindlichkeiten sind alle offenen Rechnungen, die Sie noch begleichen müssen oder auch laufende Kredite. Das können Schulden sein, aber auch einfach Rechnungen, die Sie zum Bilanzstichtag noch nicht bezahlt haben.

Auch auf der passiven Seite der Bilanz gibt es die Rechnungsabgrenzungsposten. Auf dieser Seite handelt es sich aber um Einnahmen, die über den Stichtag hinaus noch einen Ertrag bringen werden. Ein Beispiel dafür sind bezahlte Mitgliedschaften in einem Fitnesscenter.

In der von uns verfügbaren Vorlage sind selbstverständlich bereits alle Posten an der richtigen Stelle und Sie müssen nur noch die Beträge hinzufügen. Laden Sie jetzt die kostenlose Vorlage für die Bilanz herunter.

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