Bewirtungsbeleg Vorlage

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Sie laden zum Geschäftsessen ein und wollen das steuerlich einwandfrei geltend machen? Dann brauchen Sie einen Bewirtungsbeleg. Nutzen Sie dafür gern unsere kostenfreie Bewirtungsbeleg Vorlage zum Download.

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lexoffice Vorlage Bewirtungsbeleg

Vorlage für den Bewirtungsbeleg

Um ein Geschäftsessen korrekt steuerlich geltend machen zu können, ist ein Bewirtungsbeleg mit einigen verpflichtenden Angaben notwendig. Neben dem Anlass sind auch alle Personen aufzuführen und neben dem Rechnungsbetrag ist auch das Trinkgeld ein wichtiger Bestandteil. Nutzen Sie gern unsere Bewirtungsbeleg Vorlage und ergänzen sie damit den Beleg der Restaurantrechnung.

Vorlage für einen Bewirtungsbeleg herunterladen

Sie wollen einen Bewirtungsbeleg erstellen? Dann ist so eine Vorlage ganz praktisch.
Wenn Sie neben dem Bewirtungsbeleg aber auch die Restaurantrechnung als Beleg für Ihre Buchhaltung erfassen wollen, ist es aber noch praktischer …

  • … wenn sie direkt im Restaurant alle Belege einfach mit ihrem Smartphone per Foto digitalisieren können.
  • … wenn sie den Fotobeleg direkt in ihrer lexoffice Buchhaltung ablegen können.
  • … wenn sie den Beleg mit einem einzigen Stichwort kategorisieren und buchen können.
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Bewirtungsbeleg: Vorlage unkompliziert downloaden und nutzen!

Für viele Geschäftsreisende ist der Bewirtungsbeleg ein wichtiges Dokument. Viele brauchen ihn für die Steuererklärung, aber oft wird der Bewirtungsbeleg von Mitarbeitern auch dem Unternehmen vorgelegt. Damit Sie durch den Beleg keinen unnötigen Aufwand haben, stellen wir Ihnen eine professionelle Bewirtungsbeleg-Vorlage zum Download zur Verfügung. Zudem erfahren Sie in unserem kleinen Ratgeber alles Wissenswerte rund um dieses auch rechtlich relevante Dokument. Jetzt informieren und dann bequem online eine Bewirtungsbeleg-Vorlage im für Sie passenden Format auswählen und downloaden!

Was ist ein Bewirtungsbeleg?

Ein Bewirtungsbeleg ist unverzichtbar, wenn Sie ein Geschäftsessen steuerlich absetzen möchten. Die Finanzbehörden erkennen solche Ausgaben an, weil diese dazu dienen, eine Geschäftsbeziehung zu fördern. Ob Kunden – B2B oder B2C, Lieferanten, Banken und Vertreter der Medien: Bei einem gemeinsamen Essen lassen sich viele Dinge besser besprechen und der angenehme Rahmen beziehungsweise die Einladung des Gastgebers machen Geschäfte oft leichter. Doch natürlich braucht das Finanzamt auch für solche Ausgaben einen kompetent und konkret erstellten Beleg bei der Steuererklärung. Mit unserem Bewirtungsbeleg-Muster haben Sie eine rechtskonforme Vorlage für Ihr Steuerwesen.

Was gehört alles auf einen Bewirtungsbeleg?

Es gibt eine ganze Reihe von Pflichtangaben, die das Finanzamt fordert, wenn Steuerpflichtige einen Bewirtungsbeleg ausfüllen. Klassische Angaben sind in diesem Zusammenhang das Datum und der Ort des Geschäftsessens. Um genau beurteilen zu können, ob Ihre Ausgaben von der Steuer absetzbar sind, benötigen die Finanzbehörden auch Angaben rund um den Anlass der Bewirtung. Auch die Personen beziehungsweise die Personen, die von Ihnen bewirtet wurden, sind in den Bewirtungsbeleg aufzunehmen. Das gilt sowohl für deren Namen als auch für die Firma, für die sie tätig sind. Und – natürlich das A und O beim Bewirtungsbeleg – die Kosten der Bewirtung sind einzutragen.

Bewirtungsbeleg richtig ausfüllen: Was ist mit dem Trinkgeld und hohen Rechnungen?

Viele Unternehmer:innen sind sich unsicher, ob das Trinkgeld auch zu dem verpflichtenden Angaben beim Bewirtungsbeleg gehört. Der Gesetzgeber hat dazu eine klare Bestimmung: Auch das Trinkgeld muss angegeben werden. Aus diesem Grund ist es in unserer Bewirtungsbeleg-Vorlage bereits integriert.

Bei höheren Rechnungen prüft das Finanzamt ganz genau. Ab einer Bewirtung von 150 Euro sind zusätzliche Angaben für die Steuer zu machen: Namen und das Unternehmen des Gastgebers. Bei einem Bewirtungsbeleg über 250 Euro: nicht nur der Name und die Anschrift des Unternehmens, das als Gastgeber fungiert, muss extra eingetragen werden. Auch der Empfänger der jeweiligen Rechnung, die Steuernummer / Umsatzsteuer-ID (USt-ID) des gewählten Restaurants sowie deren Rechnungsnummer muss im Bewirtungsbeleg ausgefüllt werden.

Bewirtungsbeleg plus Rechnung einreichen

Die Tatsache, dass wir Ihnen eine mit dem Recht konforme und komfortable Bewirtungsbeleg-Vorlage bieten, dokumentiert es bereits: Ein Kassenzettel ist nicht ausreichend. Sie handeln rechtssicher, wenn Sie unsere Bewirtungsbeleg-Vorlage korrekt ausfüllen und dann an den entsprechenden Rechnungsbeleg des Restaurants anheften.

Gut zu wissen: Es ist wichtig, die bewirteten Personen korrekt aufzuführen. Denn das Steuerrecht macht hinsichtlich der steuerlichen Behandlung einen Unterschied, ob Sie Mitarbeiter oder Kunden bewirten. Und: Natürlich ist es auch bedeutsam, dass Sie Ihre Unterschrift unter den rechtlich relevanten Bewirtungsbeleg setzen.

Bewirtungsbeleg-Vorlage: im passenden Format downloaden

Rund um unsere praktische Bewirtungsbeleg-Vorlage haben wir gleich drei gute Nachrichten für Sie. Die erste: Sie ist eng in Einklang mit den rechtlichen Bestimmungen entwickelt worden. Zweitens: Sie können das Dokument sicher und absolut kostenlos zum Download erhalten und natürlich auch frei nutzen. Und drittens: Wir bieten den Download der Bewirtungsbeleg-Vorlage gleich in mehreren Formaten an. Denn manche mögen den Klassiker der Word-Datei lieber, anderen schätzen wiederum das PDF, weil es nicht so leicht geändert werden kann. Was Sie auch eher mögen – nutzen Sie unsere präzise Bewirtungsbeleg-Vorlage und füllen Sie das steuerlich wichtige Dokument smart und sicher aus. Zufrieden mit der Bewirtungsvorlage? Sagen Sie es weiter!

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