Muster Arbeitsvertrag für einen Minijob

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Muster Arbeitsvertrag Minijob

Ein Arbeitsvertrag muss auch bei einem Minijob abgeschlossen werden. Der Arbeitsvertrag für geringfügig Beschäftigte folgt den Vorgaben für einen Dienstvertrag. Das liegt daran, dass der Arbeitsvertrag nicht direkt eine gesetzliche Grundlage hat. Trotzdem müssen Pflichtangaben berücksichtigt werden.

Unsere Vorlage für den Arbeitsvertrag für Minijobs enthält alle Pflichtangaben und lässt sich problemlos anpassen.

Screenshot: Muster Arbeitsvertrag Minijob

Sie wollen einen Arbeitsvertrag für eine:n Minijobber:in erstellen? Dann ist eine Vorlage eine praktische Lösung dafür. Ebenfalls praktisch ist es …

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Einen Arbeitsvertrag für einen Minijob mit Muster erstellen

Wie für alle Arbeitnehmer:innen, muss auch für geringfügig Beschäftigte bei der Einstellung ein Arbeitsvertrag erstellt werden. Dieser enthält weniger Angaben als ein vollumfänglicher Arbeitsvertrag, aber trotzdem einige Pflichtangaben. Mit einer Vorlage stellen Sie sicher, dass alles wichtige im Vertrag steht.

Die Pflichtangaben im Arbeitsvertrag für Minijobs

Die gesetzlichen Regelungen für den Arbeitsvertrag sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) festgelegt. Das gilt auch für Arbeitsverträge für geringfügig entlohnte Beschäftigte – oder kurz: Minijobs.

Der Arbeitsvertrag hat keine eigenen Gesetze, sondern gilt als eine Sonderform des Dienstvertrages. Im Grunde werden Arbeitsverträge rechtlich gar nicht berücksichtigt und es reicht theoretisch ein Handschlag, um die Vereinbarungen über ein Arbeitsverhältnis abzuschließen.

Rechtlich sind Arbeitgeber:innen allerdings dazu verpflichtet, spätestens einen Monat nach einem aufgenommenen Arbeitsverhältnis, dem oder der entsprechenden Arbeitnehmer:in die Vereinbarungen in schriftlicher Form auszuhändigen. Dazu dient der Arbeitsvertrag, der im Normalfall vor der Aufnahme der Arbeit besprochen, erstellt und von beiden Parteien unterschrieben wird.

Der Arbeitsvertrag für den Minijob ist für beide Seiten sinnvoll als rechtliche Absicherung. Darin werden alle wichtigen Vereinbarungen festgehalten und ausformuliert. Dadurch dient der Arbeitsvertrag als Nachweis und Beweis bei Nachfragen oder Unklarheiten.

Diese Inhalte sind Pflicht im Arbeitsvertrag für Minijobs

Die Pflichtangaben in einem Arbeitsvertrag für einen Minijob sind gleichzusetzen mit den Pflichtangaben im Arbeitsvertrag für ein unbefristetes Arbeitsverhältnis. Der Arbeitsvertrag für den Minijob ist insgesamt kürzer und enthält weniger Paragrafen, die Pflichtangaben sind aber im Großen und Ganzen die gleichen.

Das liegt vor allem daran, dass die Pflichtangaben sich in erster Linie auf rechtliche und gesetzliche Bestände beziehen, ohne die ein Arbeitsvertrag ohnehin keinen Sinn ergeben würde, da die relevanten Punkte dann nicht vorhanden wären. Kurz gesagt: es geht vor allem um Gehälter und die Details rund um das Arbeitsverhältnis.

Die Pflichtangaben im Arbeitsvertrag für einen Minijob sind folgende:

  • Name und Anschrift von Arbeitgeber:in
  • Name und Anschrift von Arbeitnehmer:in
  • Beginn des Arbeitsverhältnisses
  • Dauer des Arbeitsverhältnisses
  • Beschreibung der zu leistenden Tätigkeit
  • Zusammensetzung des Arbeitsentgelts
  • Höhe des Arbeitsentgelts
  • Zuschläge, Zulagen, Prämien und Sonderzahlungen
  • Vereinbarte Arbeitszeit
  • Anzahl der jährlichen Urlaubstage
  • Regelungen bei Arbeitsausfällen
  • Kündigungsfristen

Grundsätze in einem Arbeitsvertrag

Darüber hinaus müssen in einem Arbeitsvertrag bestimmte Grundsätze und Regelungen eingehalten werden, die vor allem dazu dienen, keine Arbeitnehmer:innen auf ungerechtfertigte Weise zu benachteiligen. Das behandeln folgende Gesetze und Rechte:

  • Der Gleichbehandlungsgrundsatz – einzelne Arbeitnehmer:innen dürfen nicht willkürlich schlechter gestellt werden als andere. Deshalb darf beispielsweise nicht einfach unterschiedlich viel Urlaub gewährt werden.
  • Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz – geht im Prinzip in die gleiche Richtung wie der Gleichbehandlungsgrundsatz, behandelt allerdings vor allem wichtige Diskriminierungsgebote, die besagen, dass niemand aufgrund der Rasse, der Herkunft, des Geschlechts, der Religion, der Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Identität benachteiligt werden darf.
  • Das AGB-Recht – der Arbeitsvertrag darf keine Klauseln beinhalten, die den oder die Arbeitnehmer:in benachteiligen, beispielsweise durch unangemessen hohe Vertragsstrafen oder benachteiligende Regelungen zur Abgeltung von Überstunden.
  • Anspruch auf Urlaub – laut dem Gesetz stehen allen Arbeitnehmer:innen, die in einer Fünf-Tage-Woche arbeiten, 20 Tage bezahlter Urlaub zu; bei einer Anstellung in einer Sechs-Tage-Woche dürfen Arbeitnehmer:innen auch 24 Urlaubstage verlangen.

Unsere kostenlose Vorlage beachtet alle Grundsätze und Pflichten. Sie können die Formulierungen so anpassen, wie Sie es brauchen oder auch weitere Angaben und Vereinbarungen hinzufügen. Für Vereinbarungen, die nicht komplett ausformuliert werden müssen, finden Sie auch einen Paragrafen, in dem Sie einfach zusätzliche Angaben einfügen können ohne das Dokument umständlich bearbeiten zu müssen.

Unterlagen für alle wichtigen Anmeldungen im Verbund mit dem Arbeitsvertrag

Zu dem Abschluss eines Arbeitsvertrages gehören auch noch einige zusätzliche Anmeldungen zum Beginn des Arbeitsverhältnisses dazu. Dafür benötigen Sie bestimmte Unterlagen von dem oder der Arbeitnehmer:in. Mit den folgenden Unterlagen und Dokumenten können Sie alle wichtigen Anmeldungen vornehmen:

  • Geburtsdatum
  • Steuer-Identifikationsnummer
  • Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse
  • Urlaubsbescheinigung der vorherigen Arbeitsstelle
  • Führungszeugnis
  • Arbeits- oder Aufenthaltserlaubnis (bei ausländischen Mitarbeiter:innen)
  • Nachweise für bestimmte Führerscheinklassen (je nach Berufsfeld)
  • Gesundheitsbescheinigung (je nach Berufsfeld)
  • Dokumente über vermögenswirksame Leistungen (je nach Berufsfeld)

Die Steuer-Identifikationsnummer benötigen Sie für die Anmeldung beim Finanzamt. Die Anmeldung in der Datenbank für Elektronische Lohnsteuer Abzugsmerkmale (ELStAM) und die vergebene Steuerklasse sind abhängig davon, ob es sich um ein Hauptarbeitsverhältnis oder ein Nebenarbeitsverhältnis handelt. Bei einem Hauptarbeitsverhältnis kann der oder die Arbeitnehmer:in in die Steuerklassen 1 bis 5 gesetzt werden, bei einem Nebenarbeitsverhältnis greift meistens Steuerklasse 6.

Die Einstufung der Steuerklasse ist allerdings auch vom Familienstand abhängig, aber auch die Anzahl der Nebentätigkeiten hat einen Einfluss darauf. Ist der oder die Arbeitnehmer:in verheiratet, kann er oder sie selbst entscheiden, ob Steuerklasse 4 oder Steuerklasse 3 bzw. 5 angewendet werden soll.

Für die Anmeldung der Beiträge für die Krankenkasse müssen Arbeitnehmer:innen dem oder der Arbeitgeber:in die Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse und den Sozialversicherungsausweis vorlegen. Arbeitgeber:innen benötigen zudem eine Betriebsnummer, die sie bei der Agentur für Arbeit beantragen können. Mit der Betriebsnummer werden die Mitarbeiter:innen bei der Sozialkasse gemeldet. Ohne Betriebsnummer können kein Mitarbeiter:innen eingestellt werden.

Für die Ermittlung des Urlaubsanspruches können sich Arbeitgeber:innen eine Urlaubsbescheinigung von vorherigen Arbeitgeber:innen ausstellen lassen. In dieser Bescheinigung stehen die Urlaubstage, die sich ein:e Arbeitnehmer:in bei der vorherigen Anstellung genommen hat. Die Mindestanzahl an gesetzlichen Urlaubstagen darf natürlich nicht unterschritten werden, aber mehr ist immer erlaubt.

Haben Sie alle Unterlagen und unsere Vorlage für einen Arbeitsvertrag für einen Minijob zur Verfügung, können Sie problemlos Mitarbeiter:innen einstellen.