Werkvertrag Muster

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Sie können sich hier das Werkvertrag Muster anschauen und herunterladen. Das Muster stellt nur eine Basis dar und kann für Ihren Werkvertrag beliebig angepasst und optimiert werden, ohne dabei relevante Punkte zu übersehen.

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Muster Werkvertrag (Screenshot)

Werkvertrag Muster

Bei einem Werkvertrag geht es um die Erbringung einer einzelnen Leistung. Es handelt sich um ein Abkommen zwischen Auftraggeber:in und Auftragnehmer:in, wobei der oder die Auftragnehmer:in das alleinige Risiko für den Erfolg trägt.

Wir stellen Ihnen hier das Werkvertrag Muster zur Verfügung.

Werkvertrag Muster kostenlos herunterladen:

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Werkvertrag Muster

Werkvertrag Definition

Die Regelungen des Werkvertrags sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) eindeutig geregelt. Laut dem BGB ist der oder die Auftragnehmer:in zur Herstellung des vereinbarten Werkes verpflichtet. Der oder die Auftraggeber:in steht in der Pflicht, die vereinbarte Vergütung zu entrichten.
Bei einem Werkvertrag kann sowohl die Herstellung oder Veränderung einer Sache, als auch eine Dienstleistung oder anderweitig erbrachter Erfolg zwischen den Vertragspartner:innen ausgehandelt werden.

Bei den zu erbringbaren Leistungen kann also zwischen vier Kategorien unterschieden werden:

  • Herstellung (handwerkliche und künstlerische Leistungen)
  • Veränderung einer Sache (Reparaturen aller Art)
  • Arbeit (zum Beispiel Bauarbeiten)
  • Dienstleistung (zum Beispiel Transport von Waren oder Übersetzungen)

Die Kategorisierung spielt für die Aufsetzung eines Werkvertrags aber keine Rolle. Sie dient hier nur dem Überblick.

Das Risiko für die Erfüllung des Werkvertrags liegt allein bei dem oder der Auftragnehmer:in. In der Regel sind die Auftragnehmer:innen eines Werkvertrags selbstständig und arbeiten mit ihren eigenen Arbeitsmaterialien und -mitteln, um den Werkvertrag zu erfüllen.

Um den Werkvertrag zu erfüllen, wird die verhandelte Leistung einmal erbracht. Das kann bedeuten, dass der oder die Auftragnehmer:in ein Produkt herstellen oder eine Transportfahrt abschließen muss, um den Vertrag zu erfüllen, es kann aber natürlich auch die Herstellung mehrerer Produkte oder Erfüllung mehrerer Dienstleistungen in einem Werkvertrag festgehalten werden.

Unterschied Dienstvertrag und Werkvertrag

Gegenstand eines Werkvertrags ist immer die zu erbringende Leistung. Der oder die Auftragnehmer:in schuldet dem oder der Auftraggeber:in den Erfolg der vereinbarten Tätigkeit.

Den Werklohn im Werkvertrag können Sie in Zeitlohn oder in Stücklohn ausmachen.

Bei einem Dienstvertrag ist nicht das Werk, sondern die Handlung entscheidend. Der Dienstvertrag verpflichtet den oder die Arbeitnehmer:in zur Erbringung der Arbeitsleistung, ohne dabei ein bestimmtes Projekt vereinbart zu haben.

Klassische Arbeitsverträge, bei denen ein Stundenlohn für eine nicht weiter definierte Arbeitsleistung festgesetzt wird, zählen beispielsweise zu den Dienstverträgen. Ob der oder die Arbeitnehmer:in acht Stunden an einer Maschine arbeitet oder den Arbeitsplatz reinigt, hat keine Auswirkungen auf den Lohn.

Der oder die Auftragnehmer:in des Werkvertrags hingegen wird nur vergütet, wenn die vereinbarte Leistung erfolgreich abgeschlossen ist. Für die Reinigung des Arbeitsplatzes gibt es keine Vergütung.

Die Grenzen zwischen Werkvertrag und Dienstvertrag sind im Grunde fließend. Im Prinzip kann jede Leistung die Voraussetzungen für einen Werkvertrag, einen Dienstvertrag oder beide Vertragsformen erfüllen. Das Ermessen, welche Vertragsform sich für einen Auftrag anbietet, liegt bei den Vertragspartner:innen.

Unterschiede zwischen Werkvertrag und Werklieferungsvertrag

Im Gegensatz zum Werkvertrag bezieht sich der Werklieferungsvertrag ausschließlich auf bewegliche Objekte. Diese Vertragsform ist also in erster Linie bei Bestellungen sinnvoll. Es handelt sich um eine Mischung aus Kaufvertrag und Werkvertrag, mit der zusätzlichen Verpflichtung, dass das bestellte Werk sach- und rechtsmängelfrei an den oder die Besteller:in zu liefern ist.

Bei einem Dienstvertrag besteht diese Verpflichtung nicht. Das Bemühen, die Bestellung sach- und rechtsmängelfrei zu liefern, reicht bei einem Dienstvertrag aus. Für einen Mangel oder Nichtlieferung besteht dann keine Haftung, da der Erfolg selbst nicht an den Dienstvertrag gekoppelt ist.

Sonderformen des Werkvertrags

Einige Vertragsformen werden den Werkverträgen zugerechnet, obwohl sie nicht immer zwangsweise alle Regelungen eines Werkvertrags erfüllen.

Diese Sonderformen gibt es:

  • Reisevertrag
    Reiseveranstalter verpflichten sich, bestimmte Pflichten den Reisenden gegenüber zu erbringen. Als Gegenleistung besteht für Reiseveranstalter ein Anspruch auf den Preis für die Reise.
  • Beförderungsvertrag
    Der Beförderungsvertrag beinhaltet den Transport von Personen oder Gütern. Ein Personenbeförderungsvertrag wird im engeren Sinne als Beförderungsvertrag angesehen. Für Güter wird in der Regel eher der Frachtvertrag genutzt.
  • Frachtvertrag
    Der Frachtvertrag stammt aus dem Handelsrecht und ist im Handelsgesetzbuch (HGB) geregelt. Es handelt sich dabei um einen besonderen Beförderungsvertrag für die Überführung von Fracht.
  • Bauvertrag
    Der oder die Auftragnehmer:in verpflichtet sich, eine Bauleistung zu erbringen.
  • Planungsvertrag
    Ein Vertrag für Architekt:innen, die die Planung für ein Bauwerk als Leistung erbringen.
  • Urheberrechtsvertrag
    Der Urheberrechtsvertrag regelt die Nutzungsrechte an einem Werk. Die meisten Urheberrechtsverträge enthalten ein Übertragungsrecht an Dritte gegen eine Erlösbeteiligung.
  • Arbeitnehmerüberlassungsähnliche Werkverträge
    Die bekannteste Form sind wohl Leiharbeits- oder Zeitarbeitsverträge, bei denen ein:e Arbeitgeber:in ein:e Mitarbeiter:in für einen begrenzten Zeitraum einem anderen Unternehmen überlässt. Die Rechte und Pflichten bleiben dabei bei dem oder der Verleiher:in.

Gewährleistung bei einem Werkvertrag

Das BGB regelt auch die Rechte von Auftraggeber:innen bei Mängeln. Ist ein Werk mangelhaft, kann der oder die Auftraggeber:in, sofern die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt und nicht anders im Werkvertrag bestimmt sind, eine Nacherfüllung verlangen.

Reicht die Nacherfüllung nicht aus oder wird diese von der oder dem Auftragnehmer:in verweigert, kann der oder die Auftraggeber:in den Mangel selbst beseitigen oder beseitigen lassen und von der oder dem Auftragnehmer:in eine Erstattung der Aufwendungen einfordern.

Alternativ ist es auch möglich, von dem Werkvertrag zurückzutreten, die Vergütung zu mindern, Schadensersatz zu fordern oder einen Ersatz der vergeblichen Aufwendungen zu verlangen.

Der Inhalt vom Werkvertrag Muster

Für den Werkvertrag ist weder ein Schema noch eine Schriftform vorgeschrieben. Er muss aber aus Haftungsgründen und als Nachweis für getroffene Vereinbarungen immer in schriftlicher Form erfolgen.
Einen Werkvertrag können nur Selbstständige und Unternehmen abschließen. Eine Vertragsbeziehung, die auf einem Arbeitsvertrag beruht, ist nicht möglich.
Unverzichtbare Angaben im Werkvertrag sind:

  • Abnahme
  • Leistungsbeschreibung oder ein Pflichtenheft, mit der genauen Definition des Werks
  • Gebühren für das Werk
  • Gewährleistung
  • Haftung
  • Kündigung des Vertrags
  • Lieferform des Werks
  • Rechte zur Nutzung
  • Termin der Fertigstellung
  • Werklohn
  • Zahlungen für Zusatzleistungen wie Fahrtkosten oder
  • Recherchen
  • Zahlungsvereinbarungen wie Zahlungsfristen oder
  • Abschlagszahlungen

Abnahme des Werkvertrags

Die Abnahme bei einem Werkvertrag ist simpel. Der oder die Auftragnehmer:in zeigt das fertige Werk dem oder der Auftraggeber:in, der oder die es entweder annimmt oder bemängelt.

Was Sie im Falle eines Mangels für Rechte haben, haben wir weiter oben bereits beschrieben. Aber: Der oder die Auftraggeber:in darf das Werk nur dann ablehnen, wenn durch die Beschaffenheit des Werks die Annahme ausgeschlossen ist. Bei unwesentlichen Mängeln muss das Werk also angenommen werden.

Was wesentliche und unwesentliche Mängel sind, liegt natürlich im Auge des Betrachters. Grundsätzlich liegt ein wesentlicher Mangel aber dann vor, wenn die Funktion des Werks stark eingeschränkt ist und nur mit finanziellem Aufwand wiederherzustellen ist.

Um alle Rechte auch bei unwesentlichen Mängeln zu behalten, müssen Auftraggeber:innen bei der Abnahme eine Mängelrüge aussprechen, also auf den Mangel hinweisen.

Auftragnehmer:innen müssen nach Fertigstellung eine angemessene Frist zur Abnahme setzen. Nimmt der oder die Auftraggeber:in die Frist nicht wahr oder verweigert die Abnahme, obwohl keine wesentlichen Mängel vorliegen, gilt das Werk als abgenommen. Ist der oder die Auftraggeber:in ein:e Verbraucher:in, muss der Hinweis auf die Abnahmeregelungen von der oder dem Auftragnehmer:in in Textform erfolgen.

Kündigung des Werkvertrags

Auftraggeber:innen können einen Werkvertrag jederzeit kündigen, schulden den Auftragnehmer:innen aber eine der bereits erbrachten Leistung angemessene Vergütung. Meistens sind das rund fünf Prozent der vereinbarten Vergütung für den noch nicht erbrachten Teil.

Auftragnehmer:innen können in der Regel nur infolge von nicht erbrachter Mitwirkung von Auftraggeber:innen einen Werkvertrag kündigen. Dazu müssen Auftragnehmer:innen zuerst eine angemessene Nachfrist für die erforderte Mitwirkung setzen und mit einer drohenden Kündigung kombinieren. Auch hier muss die bereits erbrachte Leistung natürlich vergütet werden.

Vergütung eines Werkvertrags

Die Vergütung im Werkvertrag nennt man auch Werklohn. Der Werklohn ist im Prinzip frei wählbar und wird unter den Vertragspartner:innen ausgemacht.

Ausnahmen sind zwingende Vorschriften gemäß der gesetzlichen Vergütungsordnung, die beispielsweise die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen regelt oder die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, die die Abrechnungen von Architekten und Ingenieuren regelt.

Die Vergütung kann nach Stückpreis erfolgen, bei dem beispielsweise jeder Quadratmeter oder jedes Einzelstück bezahlt wird. Dabei muss zuvor der Einheitspreis vereinbart werden. Abgerechnet wird dann bei der Abnahme, wenn klar ist, welche Stückzahl fertiggestellt wurde.

Beim Pauschalpreis handelt es sich um einen festen Werklohn, der sich durch mehr oder weniger Leistungsaufwand nicht ändert.

Für die Vergütung nach Zeitaufwand ermitteln die Vertragspartner:innen die benötigte Zeit und vereinbaren einen Stundensatz. Dazu kommen meistens noch Vereinbarungen, die zum Beispiel Material- oder Fahrtkosten betreffen.

Sie sehen: Der Werkvertrag lohnt sich, wenn es sich um eine Einzelleistung handelt. Für größere oder längerfristige Aufträge ist er eher ungeeignet.

lxlp