Achtung bei der Verwendung einer Vorlage bei Geschäftsvorgängen wie dem Rechnung schreiben: Seit 01.01.2017 gelten die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung von Büchern (kurz: GoBD) vollständig. Bei den GoBD handelt es sich um Vorgaben des Bundesfinanzministeriums. Diese schreiben vor, dass Geschäftsvorgänge wie Rechnungen unveränderbar aufgezeichnet werden müssen. Nur unveränderbare Aufzeichnungen halten einer behördlichen Prüfung stand. Word- und Excel-Formate (d.h. eine Rechnungsvorlage) sind von Grund auf leicht änderbar und stehen daher im Konflikt mit den GoBD. Wer eine Vorlage verwendet, um Rechnungen zu schreiben, sollte prüfen, ob eine Übereinstimmung mit den GoBD erreicht werden kann. In der Regel müssen Sie spezielle Maßnahmen ergreifen, wenn Sie zum Rechnung erstellen Vorlagen verwenden.