Wann immer Sie mit Ihrem Unternehmen Erträge erwirtschaften, müssen Sie diese in einer GuV auflisten. Daneben finden sich in der GuV ebenso die Aufwendungen. Über beide Posten ermitteln Sie den Jahresüberschuss Ihres Unternehmens. Gelangen Sie mit wenigen Schritten zur korrekten GuV: Stellen Sie alle Gewinne und Verluste Ihres Unternehmens mit nur wenigen Klicks gegenüber. Im Handumdrehen können Sie so eine finanzrechtlich sichere GuV aufstellen.
Als Teil Ihres Jahresabschlusses ist eine korrekt aufgestellte GuV unumgänglich für Ihre Steuererklärung. Das klingt nach einem großen Buchhaltungsaufwand, ist dank lexoffice jedoch im Handumdrehen erledigt. Erfassen Sie einfach wie gewohnt Ihre laufenden Geschäftsvorfälle und Ihre Gewinn- und Verlustrechnung wird mit der Software automatisch erstellt.
Nicht nur zum Jahresabschluss ist eine Gewinn- und Verlustrechnung wichtig. Mit der GuV können Sie auch monatlich oder quartalsweise die Finanzen Ihres Unternehmens kontrollieren und so Überraschungen zum Ende des Geschäftsjahres vermeiden. Auf jede Einnahme und Ausgabe können Sie einen detaillierten Blick werfen – bis hinunter zum Einzelbeleg. So sehen Sie auch unterjährig, was in Ihrer GuV gebucht wurde. Wie detailliert der Überblick ist, hängt von der Kategorisierung Ihrer Belege ab. Sie können einfach und schnell alle Werte prüfen und Um-Kategorisierungen vornehmen.
Tipp: Eine GuV Vorlage hilft Ihnen dabei, Ihre Gewinne und Verluste übersichtlich darzustellen.
In einer GuV sind alle Aufwände und Erträge eines Unternehmens für einen bestimmten Zeitraum erfasst. Meistens für ein ganzes Geschäftsjahr. So zeigt die GuV-Rechnung genau, wie hoch der unternehmerische Erfolg ist und wie er sich zusammensetzt. Sie sind sich nicht sicher, ob Sie für den Jahresabschluss Ihres Unternehmens eine GuV erstellen müssen oder eine Einnahmen-Überschussrechnung (EÜR) ausreicht? Der lexoffice Entscheidungsfinder hilft Ihnen dabei.
Ihr Wechsel wird sofort mit dem gewünschten Funktionsumfang wirksam. Der neue Betrag wird dann mit dem nächsten Datum der Rechnungsstellung fällig.
Verabschieden Sie sich von Aktenordnern, Beleg-Chaos und Papierkram! lexoffice ist eine Buchhaltungssoftware, die Ihren Buchhaltungsaufwand auf ein Mindestmaß reduziert.
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