Was ist die Lohnsteuer?
Definition von Lohnsteuer und Lohnsteuererklärung Die Lohnsteuer wird in Deutschland auf das Einkommen aus nicht selbständiger Tätigkeit erhoben. Andere Einkommensarten, die in Richtung Selbständigkeit gehen, sind hingegen mit der Einkommenssteuer verknüpft. In der Regel hat jeder Arbeitnehmer Lohnsteuer zu entrichten. Abgeführt wird ein entsprechender Betrag direkt vom Arbeitgeber an das Finanzamt. Deswegen spricht man auch von der Quellensteuer: Der Staat erhält diese Form der Steuer direkt von der Quelle – dem Arbeitgeber. Während früher die Lohnsteuerkarte dem Arbeitgeber als Schlüssel diente, geschieht dies heute komplett elektronisch.
Im Anschluss daran kann der Arbeitnehmer eine Lohnsteuererklärung an das Finanzamt richten, in welcher er zu viel abgeführte Steuerbeträge zurückfordern kann. Entscheidende Gesetze
In seltenen Fällen muss eine Lohnsteuernachzahlung an das Finanzamt verbucht werden, zum Beispiel dann, wenn eine Person auf verschiedene Einnahmequellen für den eigenen Lebensunterhalt zurückgreift. |
So ist die Lohnsteuer zu berechnen
Wie hoch ist die Lohnsteuer, die Sie zu zahlen haben? Der Arbeitgeber berechnet aus dem laufenden Arbeitslohn sowie Ihren sonstigen Bezügen den steuerpflichtigen Teil. Davon abzuziehen sind dann:
- Etwaige Freibeträge
- Altersentlastungsbetrag
- Versorgungsfreibetrag sowie ein möglicher Zuschlag
In die Berechnung der Lohnsteuer fließen unter anderem folgende Faktoren mit ein:
- Steuerklasse
- Zahl der Kinderfreibeträge
- Kirchensteuermerkmal
Dabei spricht man von sogenannten elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM). Diese werden mithilfe eines elektronischen Verfahrens durch das Bundeszentralamt für Steuern erstellt. Der Arbeitgeber hat die Aufgabe, jeden Arbeitnehmer in der ELStAM-Datenbank anzumelden. Dazu benötigt er von seinem Angestellten beispielsweise:
- Geburtsdatum
- Steueridentifikationsnummer
- Ggf. Höhe des Lohnsteuerfreibetrags
Abzug und Anmeldung der Lohnsteuer
In Bezug auf die Anmeldung gelten folgende Zeiträume:
- Kalendermonat: Wenn eine Lohnsteuer von mehr als 5.000 € zu entrichten ist.
- Kalendervierteljahr: Wenn der zu entrichtende Betrag zwischen 1.080 € und 5.000 € liegt.
- Kalenderjahr: Bei einer zu zahlenden Lohnsteuer von unter 1.080 €.
Verantwortlich für das Abführen der Lohnsteuer an das Finanzamt ist der Arbeitgeber. Dieser hat einen Lohnsteuerabzug vom Lohn oder Gehalt seines Arbeitnehmers vorzunehmen und diesen Betrag an das Finanzamt abzuführen. Dabei handelt es sich um eine Verpflichtung per Gesetz, für die der Arbeitgeber nicht entlohnt wird oder Einkünfte bezieht.
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Der Lohnsteuerjahresausgleich
Am Ende eines Kalenderjahres kann der Arbeitgeber einen Lohnsteuerjahresausgleich vornehmen. Dabei wird die Differenz zwischen der abgeführten Lohnsteuer und der Jahreslohnsteuer ermittelt, um diese dem Arbeitnehmer zu erstatten. Eine Pflicht dazu besteht auf Seiten des Arbeitgebers allerdings nur, wenn dieser am 31.12 mindestens zehn oder mehr Arbeitnehmer angestellt hat. Andernfalls ist die Durchführung des Ausgleichs freiwillig.