Inflationsausgleich für Familien: Änderungen bei Grundfreibetrag und Kinderfreibetrag

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    Das Inflationsausgleichsgesetz enthält Maßnahmen, die besonders Familien entlasten. Sie umfassen die Einkommensteuertarife, den Grundfreibetrag, den Kinderfreibetrag und das Kindergeld.

    Autor:in: lexoffice Redaktion

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    Vor allem Familien sind es, die vom Krieg in der Ukraine indirekt betroffen sind: Die Inflation und insbesondere die hohen Energiekosten belasten den Haushalt von Eltern mit Kindern sehr. Das Inflationsausgleichsgesetz der Bundesrepublik Deutschland enthält auch Maßnahmen, die besonders Familien entlasten. Sie umfassen die Einkommensteuertarife, den Grundfreibetrag, den Kinderfreibetrag und das Kindergeld.

    Nachbesserungen bei der Einkommensteuer

    Die ersten Eckpunkte rund um den dringend notwendigen Ausgleich der Inflation wurden durch die Ampel-Koalition schon im Sommer 2022 definiert. Allerdings stellte sich heraus, dass die anvisierten Erleichterungen noch nicht ausreichend sein würden, um den Bedarf der Familien zu decken. Deshalb stimmte der Bundesrat im November 2022 zu, durch ein großzügig geschnürtes Inflationsausgleichsgesetz („Gesetz zum Ausgleich der Inflation durch einen fairen Einkommensteuertarif sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen“) sowohl den Einkommensteuertarif herunterzuschrauben als auch das Kindergeld zu erhöhen.

    Einkommensteuertarif und Grundfreibetrag: Dieser Betrag ist steuerfrei!

    Sowohl 2023 als auch 2024 wird es einen neuen Einkommensteuertarif geben. Der Grundfreibetrag, der durch die Finanzbehörden als steuerfrei eingestuft wird, sind beträgt 10.908 Euro beziehungsweise 11.604 Euro. Im neuen Einkommensteuertarif wird die Inflation ebenfalls berücksichtigt. Während die Werte bezüglich der sogenannten „Reichensteuer“ weiterhin bleiben, gibt es Änderungen beim Spitzensteuersatz: Dieser wird ab 62.810 Euro (ab 2023) beziehungsweise 66.761 Euro (ab 2024) greifen. Diese Verschiebung der Tarifeckwerte soll die von der Inflation belasteten Einkommen optimieren.

    Kinderfreibetrag und Kindergeld angepasst

    Freude für Familien: Sie profitieren zusätzlich von der Erhöhung des Kinderfreibetrags. Dies wird ebenfalls sowohl 2023 als auch 2024 umgesetzt und bewirkt, dass diese Haushalte weniger Steuern zahlen. Der Freibetrag von 1.464 Euro, den jedes Elternteil erhält, um den Betreuungs- , Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf des Kindes zu sichern, ist unverändert. Auch die Sätze des Kindergeldes werden ansteigen: Der Staat bietet den Eltern ab Januar 2023 für jedes Kind 250 Euro monatlich als Unterstützung.

    Steuern und Freibeträge

    Die Unternehmer:innen sollten die ab 2023 geltenden neuen Beschlüsse durch das Inflationsausgleichsgesetz genau prüfen. Das gilt insbesondere für kleinen Unternehmen beziehungsweise Freiberufler, die aus dem Spitzensteuersatz fallen könnten. Zudem sollten solche Unternehmer:innen prüfen, ob sich nötige Investitionen durch die aktuellen Erleichterungen vielleicht gerade jetzt lohnen könnten. Fachkundige Beratung gibt es durch Steuerberater:innen, durch Spezialist:innen von zuständigen Kammern (beispielsweise IHK oder HWK), aber auch von Expert:innen, die online einschlägige Blogs oder Foren betreiben.

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