Welche Vorteile hat die Ein-Personen-GmbH?
Ein genereller Vorteil einer GmbH ist – wie der Name schon sagt – die beschränkte Haftung: Als Gesellschafter:in einer GmbH haften Sie nicht wie Freiberufler:innen oder Einzelunternehmer:innen mit Ihrem Privatvermögen, wenn das Unternehmen in Konkurs geht. Die Haftung beschränkt sich auf das Gesellschaftsvermögen, das Sie eingebracht haben, dadurch ist das finanzielle Risiko geringer. Doch Vorsicht: Banken können bei der Vergabe von Krediten dennoch eine private Bürgschaft voraussetzen.
Darüber hinaus hat eine GmbH gewisse steuerliche Vorteile, wenn Sie die Gewinne im Unternehmen belassen. Diese werden nur mit 30 Prozent besteuert, nicht mit dem persönlichen Steuersatz von über 40 Prozent.
Vorteilhaft an einer Solo-GmbH ist schließlich der hohe Grad an Selbstbestimmung: Man muss sich nicht wie in einer „normalen“ GmbH mit anderen Gesellschafter:innen absprechen. Daher eignet sich die Ein-Personen-GmbH beispielsweise auch für Unternehmer:innen, die eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) alleine weiterführen wollen. Die Umwandlung in eine andere Rechtsform ist jedoch etwas kompliziert, lassen Sie sich dazu am besten juristisch beraten.
Welche Nachteile hat die Ein-Personen-GmbH?
Ein großer Nachteil ist das Mindestkapital von 25.000 Euro, das Sie als Alleingesellschafter:in selbst stemmen müssen. Bei der Gründung fallen zusätzlich rund 1.000 Euro an Notariats- und Verwaltungskosten an.
Auch der laufende bürokratische Aufwand ist bei einer GmbH nicht zu unterschätzen, denn Sie sind zur doppelten Buchführung verpflichtet und müssen einen Jahresabschluss mit Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung erstellen. Außerdem verlangt der Gesetzgeber für viele Entscheidungen schriftliche Beschlüsse, selbst wenn Sie Alleingesellschafter:in sind.
Steuerlich gibt es ebenso gewisse Nachteile, denn eine GmbH muss Gewerbe- und Körperschaftssteuer zahlen. Und wenn Sie Gewinne entnehmen, anstatt sie im Unternehmen zu belassen, werden diese mit Ihrem persönlichen Steuersatz versteuert.
GmbH alleine gründen: So funktioniert es
Um eine Ein-Personen-GmbH zu gründen, sind die gleichen Schritte nötig wie bei einer „normalen“ GmbH:
Schritt 1: Gesellschaftsvertrag
Zuerst brauchen Sie einen Gesellschaftsvertrag. Sie können ihn individuell erstellen lassen oder einen vereinfachten Mustervertrag nutzen. In jedem Fall muss ein Notariatsbüro den Vertrag prüfen.
Schritt 2: Einzahlung des Stammkapitals
Anschließend zahlen Sie die Stammeinlage auf das Geschäftskonto der GmbH ein. Sacheinlagen wie Immobilien müssen Sie notariell beglaubigen lassen.
Schritt 3: Eintrag ins Handelsregister
Der / Die Notar:in prüft den Beleg über die Einzahlung und nimmt anschließend die Eintragung im Handelsregister vor. Danach erhalten Sie sich einen Handelsregisterauszug.
Schritt 4: Gewerbeanmeldung
Als Geschäftsführer:in melden Sie nun Ihre GmbH im Gewerbeamt sowie bei der zuständigen Berufsgenossenschaft an. Je nach Tätigkeitsbereich müssen Sie sich eventuell auch am Bauamt oder Ordnungsamt melden.
Schritt 5: Meldung beim Finanzamt
Beim zuständigen Finanzamt füllen Sie den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung aus. Anschließend erhält Ihre Ein-Personen-GmbH eine Steuernummer.
Sobald diese Schritte abgeschlossen und alle Gebühren bezahlt sind, ist Ihre GmbH voll geschäftsfähig.