Das Wichtigste in Kürze
Wer ein Unternehmen gründen will, muss sich im ersten Schritt für eine bestimmte Rechtsform entscheiden. Eine beliebte Rechtsform ist die Gesellschaft mit beschränkter Haftung, kurz GmbH.
Wie viele Personen an einer GmbH beteiligt sind, ist aus rechtlicher Sicht unerheblich. Man kann daher eine GmbH auch alleine gründen!
Definition: Was ist eine Ein-Personen-GmbH?
Eine Ein-Personen-GmbH ist eine „ganz normale“ GmbH, nur mit dem Unterschied, dass sie von einer und nicht von mehreren Personen gegründet wird. Diese Person ist somit gleichzeitig Geschäftsführer:in und Alleingesellschafter:in.
Ansonsten gelten für die Ein-Personen-GmbH alle gesetzlichen Regelungen, wie sie das GmbH-Gesetz vorschreibt: So ist eine GmbH eine Kapitalgesellschaft und braucht ein Mindestkapital von 25.000 Euro. Mindestens die Hälfte davon (12.500 Euro) muss man bei der Gründung auf ein Geschäftskonto einzahlen, entweder bar oder in Form von Sacheinlagen.
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Man kann in einer Ein-Personen-GmbH übrigens beliebig viele Mitarbeiter:innen einstellen! Die Bezeichnung „eine Person“ bezieht sich nur auf die Führungsebene.