European Business Register (EBR)
Sollten Sie sich über ausländische Unternehmen informieren wollen, können Sie dies beim European Business Register tun. Bei dem häufig auch kurz als EBR bezeichneten Register handelt es sich um eine Kooperation verschiedener europäischer Handelsregister, die bereits seit 1992 besteht. Aktuell sind mehr als 20 Millionen Unternehmen im EBR verzeichnet. Sollten Sie Informationen zu einem spezifischen Unternehmen suchen, finden Sie im EBR allerdings nur dann Informationen, wenn vom Unternehmensregister des Herkunftslandes Informationen über das Unternehmen an das Register übermittelt wurden.
Welche Daten bzw. Informationen sind im Unternehmensregister verzeichnet?
In Deutschland unterliegen Unternehmen – in Abhängigkeit ihrer Größe sowie der jeweiligen Rechtsform – einer Veröffentlichungs- und Hinterlegungspflicht. Dies bedeutet, dass die Unternehmen relevante rechtliche Informationen wie zum Beispiel den Unternehmensnamen, die geschäftsführenden Personen sowie Bilanzen und Jahresabschlüsse angeben und hinterlegen müssen.
Im Unternehmensregister sind die folgenden Informationen gespeichert:
- Registereintragungen des Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregisters inklusive aller dort gespeicherten Dokumente
- Bekanntmachungen des Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregisters
- Bilanzen, die beim Bundesanzeiger hinterlegt sind
- Mitteilungen der Wertpapieremittenten, die unternehmensrelevant sind
- Bekanntmachungen der Insolvenzgerichte
Beim elektronischen Unternehmensregister können Sie die Jahresabschlüsse der Unternehmen kostenlos einsehen, da es sich um offenlegungspflichtige Rechnungsunterlagen handelt. Anzumerken ist jedoch, dass die Daten nicht rechtlich verbindlich sind, sondern lediglich Informationszwecken dienen.
Diese Informationen werden beim Betreiber des Unternehmensregisters sowie des elektronischen Bundesanzeigers und damit der Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH hinterlegt. Entstanden ist das Register aufgrund des Inkrafttretens des Gesetzes über elektronischen Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie Unternehmensregister im Jahr 2007.
In der Regel werden alle relevanten Daten über den elektronischen Bundesanzeiger an das Unternehmensregister übermittelt. Die Daten von börsennotierten Unternehmen müssen dagegen von den Unternehmen selbst oder durch sie beauftragte Dritte wie beispielsweise Steuerberatungen, an das Unternehmensregister weitergegeben werden.
Informationsabfrage beim Unternehmensregister: kostenlos oder kostenpflichtig?
Die Abfrage von Daten aus dem Unternehmensregister ist teilweise kostenlos und teilweise kostenpflichtig. Ob Sie etwas bezahlen müssen oder nicht, ist im Allgemeinen vom Quellenregister der Daten abhängig. Handelt es sich um Informationen vom Bundesanzeiger, sind sie kostenlos, handelt es sich dagegen um Informationen vom Handelsregister, sind sie kostenpflichtig.
Welche Daten Sie im Unternehmensregister abrufen können und welche Kosten jeweils anfallen, verraten wir Ihnen im Folgenden:
- Aktueller Abdruck (AD): Enthält Informationen zu allen aktuell gültigen Eintragungen eines spezifischen Unternehmens. Kosten: 4,50 EUR
- Historischer Abdruck (HD): Enthalt alle bis zur Umstellung zur elektronischen Datenführung vorliegenden Einträge in Papierform als Kopie. Kosten: 4,50 EUR
- Chronologischer Abdruck (CD): Enthält alle Daten seit der Umstellung zur elektronischen Registerführung in chronologischer Reihenfolge. Kosten: 4,50 EUR
- Strukturierter Registerinhalt (SI): Enthält alle Daten des aktuellen und chronologischen Abdrucks in elektronischer Form (XML-Datei). Kosten 4,50 EUR
- Dokument (DK): Ansicht der von einem Unternehmen im Register eingereichten Dokumente in Form einer Baumstruktur, d.°h. beispielsweise Sitzungsprotokolle, Gesellschafterlisten oder Gesellschaftsverträge. Kosten: 1,50 EUR
- Unternehmensträgerdaten (UT): Enthält differente Informationen wie beispielsweise das Gründungsdatum oder die Höhe des haftenden Kapitals des Unternehmens. Kostenlos
Funktionen und Nutzung des Unternehmensregisters
Das Unternehmensregister sorgt für mehr Transparenz und dient als Kontroll- und Schutzinstanz. Bis zur Einführung des elektronischen Handelsregisters wurden Verstöße gegen die Offenlegungspflicht lediglich auf Antrag verfolgt und geahndet.
Möchten Sie sich über ein oder mehrere Unternehmen mithilfe des Unternehmensregisters informieren, müssen Sie sich nicht zwingend registrieren. Dies zumindest, solange Sie keine kostenpflichtigen Daten abfragen wollen. Eine Registrierung ist erst dann erforderlich, wenn Sie gebührenpflichtige Dienste in Anspruch nehmen oder Daten in das Unternehmensregister einspeisen möchten.