Unternehmensregister

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Alles Wissenswerte im Überblick

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    Das Unternehmensregister ist eine Datenbank, in der Informationen zu Unternehmen, die hinterlegungs- und offenlegungspflichtig sind, gespeichert werden. Es bündelt Daten aus verschiedenen Registern und ermöglicht den Zugriff auf Adressen, Führungskräfte, Bilanzen und Jahresabschlüsse der Unternehmen. Während das Handelsregister von den Amtsgerichten geführt wird, wird das Unternehmensregister vom Bundesanzeiger betrieben und bietet umfassendere Informationen zu Unternehmen in Deutschland.

    Unternehmensregister – Was ist das eigentlich?

    Beim Unternehmensregister handelt es sich um eine Datenbank, in der Informationen zu hinterlegungs- und offenlegungspflichtigen Unternehmen gespeichert sind. Im Unternehmensregister werden die Daten des Handelsregisters, Bundesanzeigers sowie des Genossenschaftsregisters und Partnerregisters gebündelt. Neben amtlichen Verkündungen und Bekanntmachen werden auch relevante rechtliche Nachrichten von und über Unternehmen publiziert. Im Unternehmensregister können Sie nicht nur die Adressen von Unternehmen abfragen, sondern auch Informationen zu Führungskräften, Bilanzen und Jahresabschlüssen der Unternehmen erhalten.

    Welche Unternehmen befinden sich im Unternehmensregister?

    Sie fragen sich, zu welchen Unternehmen Einträge im Unternehmensregister zu finden sind? Ganz einfach, alle Unternehmen, die veröffentlichungspflichtig und eintragungspflichtig sind, werden im Unternehmensregister vermerkt. Neben eingetragenen Kaufleuten und Personengesellschaften (GmbH & Co. KG, KG und OHG) werden auch Kapitalgesellschaften (GmbH, AG und UG) sowie Unternehmen, die sich freiwillig in das Handelsregister eingetragen haben, erfasst.

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    European Business Register (EBR)

    Sollten Sie sich über ausländische Unternehmen informieren wollen, können Sie dies beim European Business Register tun. Bei dem häufig auch kurz als EBR bezeichneten Register handelt es sich um eine Kooperation verschiedener europäischer Handelsregister, die bereits seit 1992 besteht. Aktuell sind mehr als 20 Millionen Unternehmen im EBR verzeichnet. Sollten Sie Informationen zu einem spezifischen Unternehmen suchen, finden Sie im EBR allerdings nur dann Informationen, wenn vom Unternehmensregister des Herkunftslandes Informationen über das Unternehmen an das Register übermittelt wurden.

    Welche Daten bzw. Informationen sind im Unternehmensregister verzeichnet?

    In Deutschland unterliegen Unternehmen – in Abhängigkeit ihrer Größe sowie der jeweiligen Rechtsform – einer Veröffentlichungs- und Hinterlegungspflicht. Dies bedeutet, dass die Unternehmen relevante rechtliche Informationen wie zum Beispiel den Unternehmensnamen, die geschäftsführenden Personen sowie Bilanzen und Jahresabschlüsse angeben und hinterlegen müssen.

    Im Unternehmensregister sind die folgenden Informationen gespeichert:

    • Registereintragungen des Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregisters inklusive aller dort gespeicherten Dokumente
    • Bekanntmachungen des Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregisters
    • Bilanzen, die beim Bundesanzeiger hinterlegt sind
    • Mitteilungen der Wertpapieremittenten, die unternehmensrelevant sind
    • Bekanntmachungen der Insolvenzgerichte

    Beim elektronischen Unternehmensregister können Sie die Jahresabschlüsse der Unternehmen kostenlos einsehen, da es sich um offenlegungspflichtige Rechnungsunterlagen handelt. Anzumerken ist jedoch, dass die Daten nicht rechtlich verbindlich sind, sondern lediglich Informationszwecken dienen.

    Diese Informationen werden beim Betreiber des Unternehmensregisters sowie des elektronischen Bundesanzeigers und damit der Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH hinterlegt. Entstanden ist das Register aufgrund des Inkrafttretens des Gesetzes über elektronischen Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie Unternehmensregister im Jahr 2007.
    In der Regel werden alle relevanten Daten über den elektronischen Bundesanzeiger an das Unternehmensregister übermittelt. Die Daten von börsennotierten Unternehmen müssen dagegen von den Unternehmen selbst oder durch sie beauftragte Dritte wie beispielsweise Steuerberatungen, an das Unternehmensregister weitergegeben werden.

    Unternehmensregister, Startseite (Screenshot)
    www.unternehmensregister.de

    Jahresabschlüsse beglaubigen lassen

    Ist Ihr Unternehmen offenlegungspflichtig (z.B. bei Wahl der Rechtsform GmbH), müssen Sie spätestens 12 Monate nach Ende des Geschäftsjahres Ihren Jahresabschluss über die Veröffentlichungsplattform des Bundesanzeigers und des Unternehmensregisters veröffentlichen. Der Umfang ist abhängig von der Rechtsform und der Größe Ihres Unternehmens.

    Eine Beglaubigung in digitaler oder analoger Form ist möglich und kann im Geschäftsverkehr mit anderen Unternehmen erforderlich sein. Nach Abschluss des Bezahlvorgangs wird der Antrag an den Betreiber des Unternehmensregisters weitergeleitet und Sie erhalten bei elektronischer Beglaubigung ein digital signiertes PDF-Dokument im Menü „Meine Daten“. Emittenten von Wertpapieren müssen ihre Kapitalmarktinformationen direkt an das Unternehmensregister übermitteln.

    Informationsabfrage beim Unternehmensregister: kostenlos oder kostenpflichtig?

    Die Abfrage von Daten aus dem Unternehmensregister ist teilweise kostenlos und teilweise kostenpflichtig. Ob Sie etwas bezahlen müssen oder nicht, ist im Allgemeinen vom Quellenregister der Daten abhängig. Handelt es sich um Informationen vom Bundesanzeiger, sind sie kostenlos, handelt es sich dagegen um Informationen vom Handelsregister, sind sie kostenpflichtig.
    Welche Daten Sie im Unternehmensregister abrufen können und welche Kosten jeweils anfallen, verraten wir Ihnen im Folgenden:

    • Aktueller Abdruck (AD): Enthält Informationen zu allen aktuell gültigen Eintragungen eines spezifischen Unternehmens. Kosten: 4,50 EUR
    • Historischer Abdruck (HD): Enthalt alle bis zur Umstellung zur elektronischen Datenführung vorliegenden Einträge in Papierform als Kopie. Kosten: 4,50 EUR
    • Chronologischer Abdruck (CD): Enthält alle Daten seit der Umstellung zur elektronischen Registerführung in chronologischer Reihenfolge. Kosten: 4,50 EUR
    • Strukturierter Registerinhalt (SI): Enthält alle Daten des aktuellen und chronologischen Abdrucks in elektronischer Form (XML-Datei). Kosten 4,50 EUR
    • Dokument (DK): Ansicht der von einem Unternehmen im Register eingereichten Dokumente in Form einer Baumstruktur, d.°h. beispielsweise Sitzungsprotokolle, Gesellschafterlisten oder Gesellschaftsverträge. Kosten: 1,50 EUR
    • Unternehmensträgerdaten (UT): Enthält differente Informationen wie beispielsweise das Gründungsdatum oder die Höhe des haftenden Kapitals des Unternehmens. Kostenlos

    Funktionen und Nutzung des Unternehmensregisters

    Das Unternehmensregister sorgt für mehr Transparenz und dient als Kontroll- und Schutzinstanz. Bis zur Einführung des elektronischen Handelsregisters wurden Verstöße gegen die Offenlegungspflicht lediglich auf Antrag verfolgt und geahndet.

    Möchten Sie sich über ein oder mehrere Unternehmen mithilfe des Unternehmensregisters informieren, müssen Sie sich nicht zwingend registrieren. Dies zumindest, solange Sie keine kostenpflichtigen Daten abfragen wollen. Eine Registrierung ist erst dann erforderlich, wenn Sie gebührenpflichtige Dienste in Anspruch nehmen oder Daten in das Unternehmensregister einspeisen möchten.

    Fragen und Antworten (FAQs)

    Ist der Eintrag ins Unternehmensregister kostenlos?

    Die Daten aus dem Unternehmensregister sind frei und kostenlos zugänglich. Die Eintragung in das Unternehmensregister genauso wie die Recherche und Einsicht kostenlos ist. Hier besteht das Recht darauf, dass sich jeder über andere Unternehmen frei informieren kann. Zum Beispiel kann es für Gründer interessant sein, ob ein gewünschter Firmenname schon vergeben ist.

    Das Unternehmensregister sieht sich als zentrale Sammelstelle aller Unternehmen und Firmen in Deutschland. Zum einen können Sie ganz einfach Ihr Unternehmen, egal welcher Größe und Form, selbst elektronisch einreichen. Unternehmen müssen die Registrierung meist nicht selbst übernehmen. Hierfür veröffentlicht Ihr Steuerberater alle ihr zu veröffentlichen Daten. Wenn Sie unter anderem eine GmbH gründen, dann werden die Daten automatisch über einen Notar erfasst und veröffentlicht.

    Entsprechend wie das Handelsregister ist das Unternehmensregister eine Informationsquelle über Unternehmen und Firmen mit Sitz in Deutschland. Abgesehen davon bestehen an diesem Punkt einige Unterschiede. Das Unternehmensregister greift auch auf Informationen zu, die im Handelsregister abgespeichert sind, und stellt sie digital zur Verfügung. Das Unternehmensregister bietet darüber hinaus auch die Gelegenheit zur Einsichtnahme in Satzungen, Bilanzen von Kapitalgesellschaften, Gesellschaftsverträgen, Unternehmensformen und vieles mehr. Ein weiterer Unterschied besteht darin, dass das Handelsregister von den Amtsgerichten geführt wird und das Unternehmensregister vom Bundesanzeiger.

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