Bonitätsprüfung

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    Was ist eine Bonitätsprüfung? Die Bedeutung

    Mit einer Bonitätsprüfung können Kreditinstitute kontrollieren, ob ein Unternehmen fähig ist, aufgenommene Schulden zurückzuzahlen. Gleichzeitig wird dabei auch die Bereitschaft geprüft, Zahlungsverpflichtungen fristgerecht nachzukommen. Als gesetzlichen Hintergrund können Sie §18 KWG sowie §31 BDSG nachlesen.

    Gründe für eine Bonitätsprüfung

    Die Bonität, oder Kreditwürdigkeit, eines Unternehmens spielt in verschiedenen Situationen eine Rolle. Ein Geschäftspartner mit einer schwachen Bonität stellt für ein Betrieb immer ein Risiko dar, denn es besteht stets die Möglichkeit, dass Zahlungen zu spät oder gar nicht eintreffen.

    Aus diesem Grund verlangen viele Unternehmen vor der vertraglichen Bindung einen Bonitätscheck. Gleiches gilt für Banken. Vor der Vergabe eines Kredits werden die Verantwortlichen immer eine Prüfung durchführen, um zu gewährleisten, dass Sie den fälligen Betrag plus Zinsen zurückerhalten

    Für Kredite gibt es in diesem Bereich auch einige gesetzliche Regelungen. So muss eine Kontrolle der Kreditwürdigkeit auf jeden Fall durchgeführt werden, wenn ein Kredit den Betrag von 750.000 Euro übersteigt. Der Kreditnehmer ist während der Laufzeit immer dazu verpflichtet, seine wirtschaftlichen Verhältnisse gegenüber seinem Gläubiger offenzulegen.

    Als Unternehmer haben Sie aber auch das Recht, Kunden einer Bonitätsprüfung zu unterziehen. Das ist vor allem bei großen Aufträgen üblich. Gleiches gilt für Lieferanten. Diese sollen sicherstellen, dass eine langfristige Lieferverpflichtung erfüllt werden kann.

    Auch Lieferanten fordern oft eine Bonitätsprüfung

    Natürlich werden zukünftige Lieferanten auch von Ihnen eine Bonitätsprüfung verlangen. In diesem Fall sollten Sie sich kooperativ zeigen. Denn für den Lieferanten stellen Sie ein Risiko dar, wenn Sie Zahlungen nicht fristgerecht tätigen können. Für ihn spielen hier ebenfalls versicherungstechnische Fragen eine Rolle, die sich letztlich auch auf Sie auswirken können. Stimmen Sie einer Bonitätsprüfung nicht zu, werden Sie entweder nicht beliefert oder erhalten schlechte Konditionen.

    Was beinhaltet eine Bonitätsprüfung?

    Die Bonität eines Unternehmens wird anhand von drei Kriterien geprüft:

    • Analyse der rechtlichen Verhältnisse (Kreditfähigkeit)
    • Persönliche und wirtschaftlichen Kreditwürdigkeit
    • Branchen– und gesamtwirtschaftliche Faktoren

    Anhand dieser Kriterien wird analysiert, ob ein Unternehmen, Kunde oder Lieferant fähig und bereit ist, Zahlungen fristgerecht zu tätigen.

    Praxis-Tipp

    Vertretungsberechtigung

    Kreditinstitute verlangen vor Kontoeröffnungen und Kreditvergabe üblicherweise einen Handelsregisterauszug, in dem aufgelistet ist, wer zur gesetzlichen Vertretung berechtigt ist. Im Waren- und Dienstleistungsverkehr wird dies eher selten bei der Auftragsvergabe gefordert.

    Da das Handelsregister, das beim Amtsgericht geführt wird, öffentlich ist, kann jeder die Einträge einsehen. Unternehmen, die das Vertrauensverhältnis zum Kunden durch einen expliziten Nachweis der Legitimation nicht beeinträchtigen möchten, können deshalb beim Amtsgericht die Vertretungsberechtigung einzelner Personen ohne Einschaltung des Kunden dort überprüfen. Auch die üblichen Wirtschaftsauskunfteien können die notwendigen Informationen liefern.

     

    Prüfung der persönlichen Kreditwürdigkeit

    Im Rahmen der Prüfung der persönlichen Kreditwürdigkeit wird zum einen die persönliche Integrität des Kunden bzw. Kreditnehmers beurteilt, zum anderen werden die fachliche Qualifikation (z. B. Meisterprüfung) und die unternehmerischen Eigenschaften (z. B. Marktpositionierung) beleuchtet.

    Unternehmen werden auch hinsichtlich ihrer angestellten Manager und den vorhandenen Organisationsstrukturen bewertet. Hierzu werden auch Auskunfteien eingeschaltet, die über Zahlungsprobleme der Vergangenheit und über Negativmerkmale des Kunden (z. B. laufende Mahn- und Inkassoverfahren) informieren.

    Bekannte Auskunfteien sind die Creditreform und die SCHUFA (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung), mit der die meisten Kreditinstitute zusammenarbeiten.

    Schon bei der Kontoeröffnung wird häufig um das Einverständnis zur Datenübermittlung und -abfrage gebeten. Jeder, der wissen möchte, welche Informationen die SCHUFA über ihn gespeichert hat, kann eine Anfrage an die SCHUFA richten, die zur Auskunft verpflichtet ist.

    Prüfung der wirtschaftlichen Kreditwürdigkeit

    Bei der Prüfung der wirtschaftlichen Kreditwürdigkeit geht es um materielle Faktoren, aus denen Rückschlüsse auf die zukünftige Zahlungsfähigkeit gezogen werden. Hierzu werden die Einkommens- und Vermögensverhältnisse untersucht. Bei Unternehmen basiert die Analyse traditionell auf Jahresabschlussinformationen sowie auf Business– und Finanzplänen.

    Auf die Einschätzung der wirtschaftlichen Verhältnisse haben sich Rating-Agenturen spezialisiert, die Unternehmen, Unternehmensgruppen oder auch Länder hinsichtlich ihrer Bonität bewerten (Bonitätsrating). Darüber hinaus übernehmen Rating-Agenturen auf Anfrage auch Bewertungen hinsichtlich spezieller Kreditengagements, bei denen ein Kredit vor dem Hintergrund anderer bestehender Verbindlichkeiten des Kreditnehmers beurteilt wird (Kreditrating).

    Bei einem Rating vergeben die Rating-Gesellschaften Risikopunkte, die ähnlich wie Schulnoten zu einem Bewertungsergebnis zusammengefasst werden.

    Beispiele für international tätige Gesellschaften sind die Rating-Agenturen Standard & Poor’s und Moody’s, deren Ratingklassen auf Buchstaben oder Buchstabenkombinationen beruhen. Die Bewertung von Standard & Poor’s reicht von AAA (höchste Bonität) bis D (Illiquidität), bei Moody’s wird von Aaa (beste Bonität) bis C (illiquides Unternehmen) bewertet.

    Interessenten können Ratingbewertungen als Einzelrating kaufen oder einen laufenden Informationsservice abonnieren. Dennoch darf nicht vergessen werden, dass ein Rating nur die relative Stellung eines Unternehmens im Vergleich zu anderen Unternehmen wiedergibt.

    Für kleine und mittlere Unternehmen ist es eher unüblich, sich von einer externen Ratingagentur einschätzen zu lassen. Die enormen Kosten dafür lohnen sich nur bei hohen Kreditvolumen.

    Praxis-Tipp

    Bankinterne Ratings

    Ähnlich wie Rating-Agenturen führen alle Banken auch eigene Ratings ihrer Kreditnehmer durch. In längeren Geschäftsbeziehungen kennen die Bankmitarbeiter das Unternehmen meist sehr gut und können daher die qualitativen Parameter des Ratings viel besser bewerten als eine große fremde Agentur.

    Da dieses Rating die Höhe des zu zahlenden Zinses bestimmt, hat der Kreditnehmer ein Interesse daran, sein bankinternes Rating zu kennen. Lassen Sie es sich detailliert zeigen und erläutern. Sie können so feststellen, an welchen Stellen Sie sich verbessern müssen, um Ihr Rating zu steigern.

    Die Beurteilung des wirtschaftlichen Risikos bei der Kreditvergabe hängt auch von den Sicherheiten ab, die der Schuldner zur Verfügung stellen kann. Abzüge bei der Bonität können durch Sicherheiten ausgeglichen werden.

    Markt- und Branchenanalysen

    Ergänzend zu den spezifischen Prüfungen eines einzelnen Unternehmens sind Markt- und Branchenanalysen zu nennen. Hier geht es vor allem um die Struktur des Absatzmarktes des zu beurteilenden Unternehmens, die im besonderen Maße die künftige Entwicklung und damit auch das Zahlungspotenzial des Unternehmens bestimmt.

    Aber nicht nur die Markt- und Branchensituation einzelner Kunden und seiner Wettbewerber ist von Bedeutung, sondern auch das Kundenportefeuille, dessen Zusammensetzung ausgewogen und der Anteil an risikobehafteten Branchen begrenzt sein sollte.

    Verfahren der Bonitätsprüfung

    Die traditionelle Jahresabschlussanalyse

    Zur Bonitätseinschätzung von Unternehmen werden die Angaben im Jahresabschluss (BilanzGewinn– und Verlustrechnung sowie Anhang und Lagebericht) untersucht und bewertet, um auf die gegenwärtige und zukünftige Finanz- und Ertragslage des jeweiligen Unternehmens zu schließen. Die eigentliche Analyse erfolgt in drei Stufen:

    1. Als erstes werden die vorliegenden Informationen aufbereitet. Dazu werden die Aktiv- und Passivpositionen neu strukturiert (z. B. nach Fälligkeit der Passiva) und zu bestimmten Gruppen zusammengefasst (z. B. Haftkapital oder Working Capital). Hierbei müssen Informationen über die angewendeten Ansatz- und Bewertungswahlrechte berücksichtigt werden, die im Anhang der Bilanz zu finden sind.
    2. In der zweiten Stufe werden aus den aufbereiteten Daten Kennzahlen ermittelt. Mit bestandsorientierten Kennzahlen, die auf der Grundlage der Bilanzzahlen gebildet werden, sollen vor allem Erkenntnisse über die Vermögens- und Kapitalstruktur gewonnen werden. Für die Analyse der Erfolgsquellen werden stromgrößenorientierte Kennzahlen auf der Basis der Gewinn- und Verlustrechnung berechnet. Dabei liefert die Kapitalflussrechnung dynamische Kennzahlen, die Finanzbewegungen innerhalb des zugrunde liegenden Zeitraums (i. d. R. ein Jahr) widerspiegeln (z. B. Cashflow).
    3. Die dritte Stufe der Bonitätsanalyse beinhaltet die Bewertung der ermittelten Kennzahlen. Dazu werden verschiedene Vergleiche durchgeführt. Bei Zeitvergleichen werden Vorjahreswerte und aktuelle Werte miteinander verglichen, um Erkenntnisse zur Trendentwicklung zu gewinnen. Bei Betriebsvergleichen werden Kennzahlen branchengleicher Unternehmen gegenübergestellt, mit denen die relative Stellung des Unternehmens im Markt beurteilt wird. Sollten Plangrößen vorliegen, könnte auch ein Soll-Ist-Vergleich durchgeführt werden. Allerdings ist dies eher selten möglich, da die geplanten Zahlen von den jeweiligen Unternehmen nicht offen gelegt werden müssen.

    Die Aussagekraft der Jahresabschlussanalyse im Hinblick auf die zukünftige Zahlungsfähigkeit eines Unternehmens wird überwiegend skeptisch beurteilt.

    Die Kritik bezieht sich zum einen auf die Vergangenheitsorientierung der Daten und zum anderen auf die Möglichkeit, durch bilanzpolitische Maßnahmen die Aussagekraft einzelner Größen zu verändern. Darüber hinaus gibt es eine Reihe von Faktoren, die im Jahresabschluss unberücksichtigt bleiben, die aber für die Beurteilung der Bonität wichtig sind (z. B. Auftragsbestände, Kundenstruktur, Liquiditätsrechnungen).

    Mathematisch-statistische Verfahren der Bonitätsanalyse

    Mit den Verfahren der Kreditwürdigkeitsprüfung soll erreicht werden, dass Kreditnehmer, bei denen mit Störungen im Kreditverlauf zu rechnen ist, entsprechend ihres Risikos eingeschätzt werden. Gerade die große Anzahl an Unternehmensschieflagen hat gezeigt, dass die traditionelle Jahresabschlussanalyse nicht ausreicht, dieses Risiko richtig abzubilden.

    Um den Prozess der Bonitätsprüfung qualitativ zu verbessern, werden deshalb zusätzlich mathematisch-statistische Analyseverfahren eingesetzt.

    Kreditscoring-Systeme

    Gerade im Mengengeschäft ist eine schnelle und kostengünstige Beurteilung von Vertragspartnern erwünscht. Diesen Vorteil bietet das Kreditscoring, mit dem als automatisiertes Punktbewertungsverfahren Kreditentscheidungen standardisiert werden können.

    Wie bei der Diskriminanzanalyse werden dafür zunächst Kundenmerkmale problemloser Kredite und die mit Zahlungsausfällen verbundenen Kreditengagements untersucht. Die Zuordnung wird dann auf einer so genannten Scorekarte aufgelistet und mit Punkten entsprechend des eingeschätzten Risikos bewertet.

    Bei jeder Kreditentscheidung kann dann ein Scorewert ermittelt werden, der die Kreditausfallwahrscheinlichkeit widerspiegelt. Für die Entscheidung selbst wird der errechnete Wert mit dem Grenzscore verglichen und dementsprechend wird dann das Geschäft getätigt oder abgelehnt.

    Auch wenn eine solche Standardisierung eigene Probleme mit sich bringt (z. B. Fehlzuordnungen, keine optimale Merkmalsauswahl), so hat sich doch gezeigt, dass mit diesem Verfahren in Hinblick auf die Anzahl der Kreditausfälle qualitativ bessere Entscheidungen getroffen werden können.

    Die Weiterentwicklung der mathematisch-statistischen Analyseverfahren ist darauf gerichtet, die Beziehungen zwischen der Bonität des Kunden und der Prognose des Kreditverlaufs noch genauer und umfassender abzubilden (z. B. durch den Einsatz von Expertensystemen). Dennoch stehen bei der Analyse und Bewertung die numerischen Informationen im Mittelpunkt.

    Qualitative Faktoren, die eben nicht vollständig formalisiert werden können, müssen vernachlässigt werden, obwohl der personelle Faktor durchaus als wichtige Determinante angesehen wird.

    Das Kreditscoring wird durch Verbraucher- und Datenschützer stark kritisiert. Die Ablehnung eines Kredites oder der Lieferung von Waren gegen Rechnung aufgrund des Scorings ist dem Kunden oft nicht verständlich. Dieser Kritik wurde im neuen Bundesdatenschutzgesetz (BDSG [ab 25.05.2018]) Rechnung getragen Die Verwendung von Kreditscoring-Systemen ist zulässig, wenn

    • die Vorschriften des Datenschutzrechts beachtet werden,
    • dafür wissenschaftlich anerkannte mathematisch-statistische Verfahren genutzt werden,
    • für die Berechnung des Wahrscheinlichkeitswerts nicht ausschließlich Anschriftendaten genutzt wurden und
    • im Fall der Nutzung von Anschriftendaten die betroffene Person vorher über die vorgesehene Nutzung dieser Daten unterrichtet worden ist. Dabei ist die Unterrichtung ist zu dokumentieren (§ 31 BDSG [ab 25.05.2018]).

    Hinweis

    Onlinehandel

    Internetunternehmen wie Amazon, PayPal oder andere haben über die Jahre eine unvorstellbar große Erfahrung mit privaten Schuldnern sammeln können. Das Zahlungsprofil aus der Vergangenheit für Millionen von Privatleuten kann für Onlineshops auch kleiner Anbieter genutzt werden. Es gibt Unternehmen, die ein Scoring der Bonität für Privatkunden auf der Grundlage von Erfahrungen großer Internetanbieter anbieten.

    Diskriminanzanalyse

    Ein solches Verfahren ist die Diskriminanzanalyse, die zur Insolvenzprognose angewendet wird. Dazu werden Kennzahlen der Jahresabschlussanalyse von Unternehmen, die in einem bestimmten Zeitraum insolvent wurden, mit den Kennzahlen verglichen, die bei Unternehmen erhoben wurden, die im gleichen Zeitraum solvent geblieben sind (die Unternehmen sollten hinsichtlich spezifischer Merkmale wie Branche, Betriebsgröße u. a. vergleichbar sein).

    Im Anschluss werden aus den vorhandenen Daten die Kennzahlen ermittelt, die als Merkmale für eine Prognose zur Insolvenzgefährdung angesehen werden können. Häufig ausgewählte Kennzahlen beziehen sich beispielsweise auf die Rentabilität und die Liquidität sowie auf den Verschuldungsgrad.

    Aus diesen spezifischen Kennzahlen wird eine Trennfunktion (Diskriminanzfunktion) gebildet.

    Mit dieser Funktion lässt sich dann für jedes Unternehmen ein Diskriminanzwert errechnen, der auch als Bonitätsindikator bezeichnet wird. Außerdem wird ein cut-off point ermittelt, der als kritischer Grenzwert insolvenzgefährdete Unternehmen von bonitätsmäßig besseren Unternehmen trennt. Liegt der Diskriminanzwert des jeweiligen Unternehmens über dem cut-off point, so wird das Kreditengagement als bonitätsmäßig gut eingestuft und umgekehrt.

    Die Diskriminanzanalyse basiert auf der Überlegung, dass Merkmale, die in der Vergangenheit bei insolvent gewordenen Unternehmen beobachtet wurden, auch zukünftig für eine mögliche Insolvenz hohe Prognosekraft haben. Deshalb wird ein schlechter Diskriminanzwert als Frühwarnsignal für zukünftige Unternehmensrisiken angesehen.

    Auch die Diskriminanzanalyse benötigt Daten, die zum Teil aus alten Veröffentlichungen stammen. Die Kritik der Vergangenheitsorientierung gilt also auch hier. Gleichzeitig werden eventuell bereits unternommene Anstrengungen zur Verbesserung der Lage im Unternehmen unberücksichtigt gelassen.

    Risikoeinstufung durch interne Ratingsysteme

    Durch den Einsatz von Ratingsystemen lassen sich im Rahmen der Bonitätsprüfung sowohl qualitative als auch quantitative Faktoren berücksichtigen. Während das externe Rating durch Rating-Agenturen erfolgt, die häufig im Zusammenhang mit Kapitalmarktmaßnahmen und Kreditengagements mit der Erstellung eines Ratings beauftragt werden, geht es bei internen Ratings um unternehmenseigene Bonitätsbewertungsverfahren.

    Nach den verbindlichen Regelungen des Baseler Akkords (Basel II + III) müssen Kreditinstitute ihre Kredite entsprechend der Kundenbonität mit Eigenkapital unterlegen. Dafür dürfen sie eigene Ratingsysteme verwenden, die bestimmte Anforderungen erfüllen müssen.

    So muss die Bonitätsprüfung organisatorisch von der Kundenbetreuung getrennt sein. Außerdem soll die Risikoeinschätzung eines einzelnen Kreditengagements separat vom allgemeinen Bonitätsrating durchgeführt werden. Das kann zur Folge haben, dass die Risiken verschiedener Kredite desselben Kreditnehmers unterschiedlich bewertet werden. Auch muss das Ratingsystem in sich konsistent sein, d. h., das Ratingergebnis darf bei der Bearbeitung durch verschiedene Mitarbeiter keine signifikanten Unterschiede aufweisen.

    Interne Ratingsysteme, die die Anforderungen des 2. Baseler Akkords erfüllen, setzen sich üblicherweise aus zwei Teilen zusammen, einem quantitativen und einem qualitativen Teil. Im quantitativen Teil werden vorrangig Jahresabschlussdaten aufbereitet. Insbesondere interessieren die Rentabilitäts- und Cashflow-Kennzahlen sowie die Finanzlage. Die Veränderung der Kennzahlen im Laufe der Zeit wird einbezogen. Der qualitative Teil befasst sich vornehmlich mit der Analyse der Wettbewerbsposition, der Zukunftsaussichten, der Qualität des Managements und der Unternehmensorganisation.

    Im Gegensatz zu den externen Ratings, die lediglich eine Klassifizierung vornehmen, sollen mit den internen Ratings Ausfallwahrscheinlichkeiten berechnet werden (Probability of Default – PD). Diese drücken in einem Prozentsatz das Risiko aus, dass der Kreditnehmer innerhalb des nächsten Jahres insolvent werden könnte. Diese Art der Darstellung ermöglicht eine bessere Vergleichbarkeit unterschiedlichster Ratingarten.

    Hinweis

    Wichtige Bonitätsprüfung trotz vorhandener Kreditmittel

    In Zeiten niedriger Zinsen bzw. von negativen Zinsen für Banken und Bankkunden mit hohen liquiden Mitteln haben alle Kreditgeber ein großes Interesse daran, diese Mittel auch zu vergeben. Dennoch wird jede Bank ihre Ansprüche an die Bonität auf dem hohen Niveau halten.

    Die Versuchung ist groß, niedrige Zinsen für zusätzliche Fremdverschuldung der Unternehmen und privaten Kreditnehmer zu nutzen. Die Bonitätsprüfung der Banken auch in Form des internen Ratings verhindert jedoch eine ausufernde Kreditaufnahme.

    Fazit

    Grundsätzlich können zwei unterschiedliche Fehler bei der Bonitätsprüfung auftreten: Entweder wird das Geschäft mit dem Kunden getätigt, der dann allerdings Zahlungsprobleme bekommt (Fehler 1. Art), oder man lehnt ein Geschäft ab, obwohl der Kunde keine Zahlungsprobleme bekommen hätte (Fehler 2. Art).

    Mit dem Einsatz der Verfahren zur Bonitätsprüfung wird die Gefahr des unvorhergesehenen Zahlungsausfalls verringert. Bei unsicheren Erwartungen verlangen Kreditgeber Sicherheiten und erheben Risikokosten in Form eines höheren Zinssatzes. Darüber hinaus berücksichtigen Kreditinstitute die hohe Eigenkapitalunterlegung im Kreditpreis. Je besser also die Bonität eines Unternehmens ist, desto günstiger sind die benötigten Finanzmittel und umgekehrt.

    Unternehmen, die Lieferungen und Leistungen erbringen, können sich vor Verlusten nur absichern, indem sie z. B. Eigentumsvorbehalte vereinbaren oder Anzahlungen, Vorauskasse oder Barzahlung bei Übergabe verlangen. Besonders im Exportgeschäft, in dem zusätzlich Währungsrisiken auftreten, sind außerdem Bürgschaften und Garantien üblich.

    Trotzdem können Zahlungsausfälle und auch schon Zahlungsverzögerungen von Kunden für Klein- und Mittelbetriebe existenzbedrohend sein, schließlich haben sie Vorleistungen erbracht. Deswegen ist eine sorgfältige Bonitätsprüfung hier besonders wichtig.

    FAQ

    Woher kommen die Daten für eine Bonitätsprüfung?

    Die Daten für eine Bonitätsprüfung stammen zum einen von den Vertragspartnern der Auskunfteien und zum anderen von öffentlichen Quellen. Ihre Bonitätsdaten werden bei Auskunfteien gespeichert und gesammelt.

    Das sind die Vertragspartner der Auskunfteien:

    • Banken
    • Kreditkartenorganisationen
    • Inkassobüros
    • Energieversorger
    • Telekommunikationsunternehmen
    • Einzel- und Versandhändler

    Beispiele für öffentliche Quellen sind:

    • Insolvenzmeldungen
    • Schuldernverzeichnisse der Amtsgerichte

    Eine SCHUFA-Selbstauskunft ist einmal im Jahr kostenlos. Allerdings müssen Sie beachten, dass diese nur für Sie selbst geeignet ist. Eine Selbstauskunft enthält zwar alle Daten und Informationen, allerdings ist kein Verifizierungscode zum Beleg der Echtheit gegenüber Dritten enthalten.

    Dafür benötigen Sie eine einen SCHUFA-BonitätsCheck oder eine SCHUFA-BonitätsAuskunft. Diese sind immer kostenpflichtig. Die Kosten variieren je nach Auskunfteien zwischen 7,80 Euro und 29,95 Euro.

    Für eine kostenlose SCHUFA-Selbstauskunft müssen Sie bis zu zwei Wochen einplanen. Entscheiden Sie sich für eine kostenpflichtige Variante der Bonitätsprüfung, erhalten Sie die Auskunft innerhalb weniger Tage.

    Eine negative Bonität kann folgende Ursachen haben:

    • Sie haben zu viele Kreditanfragen gestellt.
    • Ihre Ausgaben sind höher als Ihre Einnahmen.
    • Zahlungsverzug bei Rechnungen.
    • Sie haben viele Kredite, die Sie nicht brauchen.
    • Ihre Bonitätsdaten sind fehlerhaft.

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