Basel III

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    Was ist Basel III?

    Dem Basler Ausschuss fällt die Aufgabe der Bankenaufsicht seiner Mitglieder zu. Die Vereinbarungen, die von dem Gremium getroffen werden, werden als Basel I bis III bezeichnet. Basel III stellt die aktuelle Fassung der Vorschriften dar. Der Beschluss tritt seit 2013 in der EU schrittweise in Kraft. Darin sind verschiedene Regelungen zur Bankenaufsicht aufzustellen. Die Ziele von Basel III sind:

    • Den Banksektor gegenüber Stresssituationen im Bereich Finanzen und Wirtschaft resistenter zu gestalten
    • Stärkung von Risikomanagement und Führungsstrukturen
    • Förderung von Transparenz und Offenlegung der Banken
    • Verbesserung der Widerstandskraft der einzelnen Banken in Stressphasen

    Gesetzliche Lage

    Auf der Homepage der Bank für internationalen Zahlungsausgleich können alle Dokumente zu Basel III nachgelesen werden. In den Richtlinien des Europäischen Parlaments sind darüber hinaus die relevanten Gesetzestexte verankert.

    1 Hintergründe und Inhalte von Basel III

    Durch die Bankenkrise ab 2007 wurden einige Schwächen in Basel II offengelegt. In Zuge dessen wurden ab dem 12.09.2010 verschiedene Vorschriften veröffentlicht, die die Kapital- und Liquiditätsangelegenheiten von Bankinstituten betreffen.

    Seit 2013 treten dieses schrittweise in Kraft. Die Verordnungen von Basel III basieren auf denen seiner Vorgängerversion, sollen jedoch verschiedene Schwächen beheben. Unter anderem soll das weltweite Bankensystem stabilisiert werden. Das soll durch eine höhere Eigenkapitalleistung der Banken umgesetzt werden.

    Aus diesem Grund wurde die Kernkapitalquote bis zum Jahr 2015 auf sechs Prozent angehoben. Die Zusammensetzung von hartem und weichem Eigenkapital wurde auf 4,5 Prozent und 1,5 Prozent festgesetzt. Auch die Regelung zum Ergänzungskapital wurde bearbeitet und dieses schließlich auf zwei Prozent festgelegt. Schlussendlich führt das also zu einer strengeren Berechnung des Eigenkapitals, insgesamt bleibt die Höhe von acht Prozent aber bestehen.

    Zusätzliches Kapitalerhaltungspolster

    Was sich aber geändert hat, ist die Regelung bezüglich eines Kapitalerhaltungspolsters. Dieses muss seit dem Jahr 2016 schrittweise aufgebaut werden und 2,5 Prozent betragen. Diese Maßnahme soll dafür sorgen, dass Bankinstitute im Falle eines Verlusts über Reserven verfügen.

    Darüber hinaus ist die Gewinnausschüttung strenger geregelt worden. Je näher eine Bank an das Mindesteigenkapital herankommt, desto strengere Auflagen müssen erfüllt werden. Das soll verhindern, dass bei einer geringen Eigenkapitalverfügbarkeit trotzdem weiterhin hohe Dividenden und Gewinnausschüttungen erfolgen.

    Antizyklisches Kapitalpolster

    Neu ist außerdem das sogenannte antizyklische Kapitalpolster. Die Vorschriften dazu sind an Begebenheiten des jeweiligen Landes gekoppelt und können bis zu 2,5 Prozent betragen. Dadurch sollen Baken vor Phasen geschützt werden, in denen ein sehr hohes Kreditwachstum vorherrscht.  Insgesamt kann das Eigenkapital dadurch auf 13 Prozent anwachsen.

    Zusätzliche Anforderungen für systemrelevante Kreditinstitute

    Seit dem 1.1.2016 haben als systemrelevant eingestufte Kreditinstitute zusätzlich einen weiteren Puffer verordnet bekommen. Dabei wird in global-systemrelevante und in andere systemrelevante Institute unterschieden; die Kriterien für die Bestimmung wurden bis zum 1.1.2015 verabschiedet. Die Forderungen für einen zusätzlichen Puffer, der aus hartem Kernkapital zu füllen ist, kann in der höchsten Klasse der global-systemrelevanten Institute 1 %bis 3,5 % des Gesamtforderungsbetrags erreichen.

    In Deutschland ist aktuell primär die Deutsche Bank betroffen, die mit einem zusätzlichen Kernkapital von 2 % als eine der fünf am systemrelevantesten eingeschätzten Banken weltweit belegt ist. Neben diesen Mindestanforderungen werden weitere regulatorische Schritte durchgeführt. So soll einerseits schrittweise eine Höchstverschuldungsquote (Leverage Ratio) beobachtet und ab 2015 auch unter der Angabe der einzelnen Komponenten veröffentlicht werden.

    Ab 2018 ist diese in das Konzept des Mindesteigenkapitals integriert. Andererseits wurden bis 2018 die Mindestliquiditätsquote (Liquidity Coverage Ratio) und die revidierte strukturelle Liquiditätsquote (das Verhältnis zwischen verfügbarer und erforderlicher Refinanzierung, Net Stable Funding Ratio) beobachtet und anschließend ebenfalls als Mindeststandard mit eingeführt.

    Zu den konkreten Übergangsvorschriften und den weiteren Terminen für das Inkrafttreten der weiteren Maßnahmen siehe die Übersicht des Baseler Ausschusses zur Bankenaufsicht.

    Tab. 1: Vergleich der Regelungen zwischen Basel II und III; in Anlehnung an Bundesfinanzministerium 2010.

    Eigenkapitalkomponenten

    Basel II

    Basel III

    Antizyklisches Kapitalpolster

    2,5 %

    Kapitalerhaltungspolster

    2,5 %

    Ergänzungskapital

    4 %

    2 %

    Weiches Kernkapital

    2 %

    1,5 %

    Hartes Kernkapital

    2 %

    4,5 %

    Gesamtes Eigenkapital

    8 %

    13 %

     

    Tab. 1: Vergleich der Regelungen zwischen Basel II und III; in Anlehnung an Bundesfinanzministerium 2010.

    2 Das ändert sich gegenüber Basel II

    2.1 Änderungen für die Banken

    Da Basel III die bestehenden Regelungen von Basel II lediglich durch höhere Anforderungen weiter vorantreibt, bleibt das neu eingeführte organisatorische Instrumentarium komplett erhalten, welches in Deutschland etwa mit den Mindestanforderungen an das Kreditwesen umgesetzt wurde. Es ändern sich nur schrittweise die vorzuhaltenden Eigenkapitalbeträge und die notwendige Zusammensetzung des Eigenkapitals. Zudem werden die Regelungen durch die vorgegebenen weiteren Kennzahlen der Höchstverschuldungsquote und der Mindestliquiditätsquote dynamisiert.

    Die geänderten Anforderungen stabilisieren zweifellos die Banken beim Ausfall von Krediten in Krisenzeiten besser, da sie über höhere Reserven verfügen. Es wird das Risiko von Bankinsolvenzen verringert, sodass eine höhere Sicherheit des Geldes der Kunden gewährleistet ist. Allerdings ist von einer 100 %-Sicherheit weiter nicht auszugehen.

    Weiterhin basiert das Geschäftsmodell der Banken darauf, Geld, was von Kunden eingelegt wird, an andere Kunden zu verleihen. Verlieren die Einleger das Vertrauen und fordern ihr Kapital zurück, so garantiert eine angestrebte Basel 3 Eigenkapitalquote von mindestens 13 % nur geringfügig mehr Sicherheit als die bisherige 8 %-Schwelle.

    Bankenkritik an Basel III

    Dennoch sehen die Vertreter deutscher Banken in den Regelungen von Basel III eine enorme Belastung ihrer Institute. Sie beklagen den geschätzten höheren Kapitalbedarf von 100 Mrd. EUR, der auf die Realwirtschaft durchschlagen würde. Zudem sehen sie und die Vertreter weiterer europäischer und amerikanischer Banken aufgrund der höheren Eigenkapitalhinterlegung die Gefahr einer drohenden Kreditklemme aufgrund des noch stärker zu berücksichtigenden Risikogehalts von Geschäften.

    Die zentrale Frage dabei lautet, ob es die Kreditinstitute schaffen, die Eigenkapitalerhöhungen über thesaurierte Gewinne oder Kapitalerhöhungen selber zu stemmen. Die dazu durchgeführten Studien zeigten 2013 und 2015, dass sich gerade die deutschen Banken hier auf einem guten Weg befinden, das Ziel aber noch nicht erreicht hatten. Durch die anhaltend schlechten Margen – auch ausgelöst durch hohe Rechtsrisiken und die Niedrigzinsphase – sind die deutschen Banken hier zunehmend in eine Klemme geraten. Somit musste – auch aufgrund eines schlechten Börsenumfelds und wenig Bereitschaft der Anteilseigner, das Eigenkapital nochmals zu erhöhen – oftmals das Geschäftsvolumen reduziert werden, um die erforderliche Quote zu erreichen.

    Allerdings ist umstritten, ob die gesunkene Kreditvergabe nicht auch durch deutlich zurückgegangene Nachfrage vieler Unternehmen begründet werden kann.

    So kritisieren die Vertreter des deutschen Bankwesens an Basel III, dass das Regelwerk nicht differenziert genug ausgestaltet sei. Es konfrontiert risikoarme und risikoreiche Geschäftsmodelle in gleicher Weise mit seinen Regeln.

    Für Genossenschaftsbanken und Sparkassen, dessen Geschäftsmodelle weniger Risiken enthalten, gelten die gleichen, stark erhöhten Kapitalanforderungen wie für Banken mit risikoreichen Geschäftsmodellen. Gleichzeitig dürfte es diesen Instituten auch sehr schwerfallen, die erforderlichen Eigenkapitalerhöhungen ihren Anteilseignern (bei Sparkassen sind das häufig Kommunen) gegenüber durchzusetzen.

    Eine entscheidende Schwäche von Basel III stellt auch die fehlende Harmonisierung der internationalen Bilanzierungsregeln dar. Während europäische Banken ihre Bilanzen nach den IFRS (International Financial Reporting Standards) aufstellen, bilanzieren die Banken in den USA nach den US-GAAP, die aufgrund abweichender Darstellungsregelungen tendenziell ein positiveres Bild im Jahresabschluss von Kreditinstituten zeigen.

    Konditionserhöhungen

    Insgesamt scheint im Zusammenhang mit der Diskussion über den höheren Kapitalbedarf auch klar zu sein, dass die Banken versuchen werden, die höheren Kosten – und Eigenkapital verursacht hohe als Kosten zu verstehende Ansprüche der Anteilseigner – über eine Anhebung der Konditionen einzuspielen, was in Zeiten sinkender Zinsen weniger auffiel.

    2.2 Änderungen für den Mittelstand

    Unternehmen werden letztlich die verschärften Regeln durch eine noch stärkere Risikoorientierung der Kreditinstitute und höhere Konditionen deutlich spüren. Dies wird trotz Übergangsphase auch schon in naher Zukunft der Fall sein, da die Banken bis 2018 ihre Gewinnsituation so zu gestalten versuchen werden, dass sie das für die Erfüllung der Anforderungen notwendige Eigenkapital verdienen und thesaurieren können.

    Allein die feststehende Anhebung der Mindesteigenkapitalquote von 8 % auf 10,5 % durch das Kapitalerhaltungspolster bedeutet für ein Unternehmen mit durchschnittlichem Rating eine Erhöhung der Konditionen bei einer unterstellten Eigenkapitalverzinsungsanforderung von 16 % (durchschnittliche Eigenkapitalrendite deutscher Unternehmen) um 0,4 %. Kommt noch der antizyklische Kapitalpuffer mit weiteren maximal 2,5 % hinzu, so handelt es sich bereits um 0,8 % Konditionenverteuerung, was jedoch angesichts der Niedrigzinsphase oftmals kaum aufgefallen sein dürfte.

    Für systemrelevante Banken kommt noch ein weiterer Aufschlag in Form eines Systemrisikopuffers von weiteren 1-3,5 % vorzuhaltenden harten Kerneigenkapitals hinzu. Allerdings stellt sich gerade für mittelständische Unternehmen die Frage, ob sie überhaupt einen Kredit bekommen, da die schon nach Basel II geltenden Rating- und Risikostrategievorschriften weiter gelten.

    3 Fahrplan Basel III

    Die vereinbarten Regelungen müssen nun schrittweise bis zum 1.1.2019 umgesetzt werden. Somit kommt es zwar gegenüber dem ursprünglichen Zeitpunkt zu einer Verzögerung von einem Jahr für die mögliche Einführung des antizyklischen Kapitalpolsters, doch die feste Regelung zum Aufbau des Kapitalerhaltungspolsters soll wie geplant ab dem 1.1.2016 beginnen. Der letzte verfügbare Umsetzungsplan stellt sich wie folgt dar:

    Umsetzungsplan

    Abb. 1: Umsetzungsplan

    4 Neue Herausforderungen für Unternehmen

    4.1 Unterschiede bei Großunternehmen und Mittelstand

    Während Großunternehmen einer Kreditklemme und höheren Kreditkosten entgehen können, indem sie direkt auf dem Kapitalmarkt Kapital nachfragen, bleibt für kleine und mittlere Unternehmen häufig nur der Weg über die Banken, die zunehmend als Intermediäre am Kapitalmarkt handeln. Betroffen durch Basel III sind alle üblichen Bankkredite. Inwieweit Förderkredite angepasst werden, ist noch unklar und hängt letztlich von dem politischen Willen der Entscheidungsträger ab.

    Professionalisierungsdruck steigt

    Der bereits durch Diskussionen um Basel II und die Wirtschaftlichkeit der Banken angestoßene und durch Basel III verschärfte Wandel im Bereich der Finanzierung bedingt eine weitere Professionalisierung der Manager, Gesellschafter und Beratungspartner kleiner und mittelständischer Unternehmen. Um Fremdkapitallinien zu halten oder auszubauen oder auch für alternative Finanzierungsformen anwenden zu können, ist ein gutes Rating inzwischen die Grundvoraussetzung.

    Dies wird zukünftig noch relevanter werden, da weiterhin ein ausgezeichnetes Rating bedeutet, dass eine Eigenkapitalunterlegung nicht zu 100 % zu erfolgen hat, sondern ggf. nur zu 20 %. Dies bedeutet, dass für Kredite an erstklassige Unternehmen statt einer Eigenkapitalunterlegung mit 13 % lediglich 2,6 % notwendig wären.

    Ziel des Kreditnehmers muss es also dauerhaft sein, ein gutes Rating und damit günstigere Kreditkonditionen bzw. einfacher einen Kredit zu bekommen.

    4.2 So sollte der Mittelstand reagieren

    Als notwendige Strategien bieten sich einerseits eine Verbesserung des Ratings und andererseits Ausweichstrategien an. Zentral bleibt zunächst die Verbesserung des Ratings. Dabei kann die Verbesserung des Ratings einhergehen mit einer weiteren Optimierung der Informationsunterstützung der Unternehmensführung, wobei neben dem Jahresabschluss das Risikomanagementsystem im Mittelpunkt stehen kann.

    Dieses ist als Controllingsystem zur frühzeitigen Erkennung, Erfassung, Bewertung, Steuerung und Kommunikation von Risiken und Chancen zu verstehen.

    Seit dem Gesetz zur Verbesserung von Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich, kurz KonTraG, von 1998 ist die Geschäftsführung einer GmbH durch Verweis des GmbH-Gesetzes auf das Aktiengesetz bereits mittelbar für die Einführung eines Risikofrüherkennungssystems im Rahmen ihrer Sorgfaltspflicht verantwortlich. Doch die konkrete Umsetzung von Risikomanagementsystemen in mittelständischen Unternehmen ist bisher häufig noch unzureichend.

    Als Ausweichstrategien sind andere Finanzierungsformen als Bankkredite möglich. Hier sind die Möglichkeiten allerdings begrenzt: Zum einen wurde der Markt für mezzanine Finanzierungen in der Finanzkrise stark zurückgeworfen, andererseits sind Lieferanten– und Leasingfinanzierungen auch letztlich den Marktmechanismen unterworfen, da die Preise für Kapital durch die neuen Regelungen insgesamt steigen werden.

    Zudem ist auch hier jeweils ein Rating notwendig. Sinnvoll erscheint das Beschaffen von weiteren Informationen über die Kreditvergabe während der Verhandlungen. Aktuell scheint der Markt durch den Margendruck der Kreditinstitute und eine eher schwache Kreditnachfrage insgesamt noch für die Unternehmen vergleichsweise gut.

    Anziehende Zinsen in den USA könnten aber bereits mittelfristig auf in Europa das Zinsniveau anheben und die Kosten der Regulierung auch für die Kreditkunden deutlicher sichtbar werden lassen.

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