Stille Reserven

Linienmuster
Breadcrumb-Navigation

    Das Wichtigste in Kürze

    Stille Reserven, als stille Rücklagen bekannt, entstehen aus Abweichungen zwischen tatsächlichen Vermögenswerten und Bilanzwerten, und machen die Bilanz für Außenstehende undurchsichtig.

    Die Offenlegung dieser Reserven beeinflusst Verkauf, Steuern und Bewertungen, während verschiedene Arten durch Bewertungsspielräume, Schätzungsfehler, Willkür oder Zwang entstehen.

    Die steuerpflichtige Entnahme von Rücklagen kann durch Überbewertung von Aktiva oder Passiva ausgelöst werden.

    Stille Reserven Definition

    Stille Reserven, auch stille Rücklagen genannt, entstehen, wenn die tatsächlichen Werte von Vermögensgegenständen oder Unternehmensanteilen über den in der Bilanz ausgewiesenen Buchwerten liegen. Dies kann durch zu hoch angesetzte Passivposten oder zu niedrig angesetzte Aktivposten geschehen.

    Diese stillen Reserven führen dazu, dass die Bilanz eines Unternehmens für externe Beobachter nicht vollständig transparent ist, da die tatsächlichen Werte der Vermögensgegenstände nicht korrekt abgebildet werden. In der Bilanz sind nur die historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. die historischen Buchwerte der Vermögensgegenstände ersichtlich, während die stillen Reserven die Differenz zwischen diesen Werten und den aktuellen Marktwerten darstellen.

    Die Aufdeckung und Realisierung stiller Reserven kann erhebliche Auswirkungen auf Unternehmensverkäufe, Steuerpflichten und Bewertungsprozesse haben.

    Das Gegenteil der stillen Reserven wird „stille Lasten“ genannt.

    Die Entstehung stiller Reserven

    Die Rücklage kann durch verschiedene Faktoren entstehen. Entweder Bewertungsspielräume werden ausgenutzt oder sie kann auch durch eine Inflation hervorgerufen werden. Eine weitere Möglichkeit ist ein Rechenfehler bei einer Abschreibung oder einer Kalkulation. Auf diese Weise stellen sich die Gewinne einer Firma geringer dar, als es in der Realität der Fall ist mit der Folge, dass weniger Steuern zu zahlen sind. Dies wiederum wirkt sich natürlich positiv auf das Unternehmen aus. Natürlich darf ein Betrieb stille Reserven nicht im Übermaß bilden, denn ansonsten würde er gegen die den Grundsatz der „Bilanzklarheit“ verstoßen.

    Darüber hinaus kann auch durch eine Unterbewertung bestehender Aktiva eine Rücklage gebildet werden, indem Vermögen nicht mit dem tatsächlichen Markpreis angegeben werden. Ebenso ist eine Überbewertung der Passiva möglich, sobald bei einer Firma Schulden existieren, die beispielsweise aus Rückstellungen und Verbindlichkeiten bestehen können.

    Sowohl externe als auch interne Rechnung dürfen nach den Steuervorschriften stille Reserven enthalten. Erkennbar sind sie durch die Unterbewertung der Aktiva und durch die Überbewertung der Passiva. Üblicherweise werden beide Rechnungen nicht in der Buchhaltung aufgeführt. Es gibt vielmehr einen „stillen“ Ordner, in dem die stillen Reserven verbucht werden.

    Die Arten von stillen Reserven

    In diesem Bereich existieren folgende unterschiedliche Arten innerhalb der Rücklage:

    Zwischen diesen Arten innerhalb der Stillen Reserven wird unterschieden.

    So entstehen stille Ermessensrücklagen durch die Ausnutzung ausdrücklicher Ermessensspielräume in den sogenannten „Bewertungsvorschriften“.

    Stille Schätzungsrücklagen werden aufgrund von Schätzungsfehlern geschaffen, vor allem bei Wertberichtigungen, Rückstellungen oder Abschreibungen.

    Bei stillen Willkürrücklagen findet eine willkürliche Bildung statt, bei der der gesetzlich erlaubte Ermessensspielraum der „vernünftigen kaufmännischen Beurteilung“ überlassen wird.

    Eine stille Zwangsrücklage bildet sich zwangsläufig, beispielsweise aufgrund von Geldwertveränderungen durch Deflation oder Inflation oder infolge von Preisschwankungen. Solche Vorgänge dürfen aufgrund der gesetzlichen Vorschriften nicht berücksichtigt werden, da in Deutschland, steuerlich betrachtet, das sogenannte „Nominalwertprinzip“ Anwendung findet.

    Wie werden stille Reserven versteuert?

    Wie ausgeführt, helfen Rücklagen, Steuern zu sparen. Jedoch können sie lediglich eine kurze Zeit zwischengelagert werden, bevor der erneute Einsatz erfolgt. Zum Zeitpunkt der Entnahme müssen sie versteuert werden. Steuerpflichtig sind Rücklagen automatisch dann, wenn sie erkannt werden. Gemäß § 6b EStG (Einkommensteuergesetz) ist es andererseits jedoch erlaubt, eine steuerfreie Reserve zu bilden, sofern ein Gewinn von Grund und Boden innerhalb eines land- oder forstwirtschaftlichen Betriebes in eine steuerfreie Reserve umgewandelt wird.

    Bei einer stillen Reserve auf der Passivseite ist ein häufiger Grund die Überbewertung von Fremdwährungen. Eine solche Situation kann entweder gewollt oder ein Versehen sein. So besteht beispielsweise die Möglichkeit, dass bei der Versendung von Waren ins Ausland die Fremdwährung in diesem Moment einer anderen Berechnung unterliegt als dies am Tag des Geldeinganges der Fall ist.

    Stille Reserven Beispiele

    Häufig werden stille Reserven durch Firmenwagen gebildet. Hierzu schauen wir uns ein Beispiel an.

    Wenn das Betriebsauto für einen Preis von 40.000 Euro erworben wird und dieses über einen Zeitraum von fünf Jahren in dem Unternehmen verbleibt, hat es eine Betriebsausgabe von 40.000 Euro getätigt. Der eventuelle Gewinn muss um diese Summe in den fünf Jahren gemindert werden. Nach Ablauf dieser Zeitspanne hat das Auto noch einen Buchwert von rund einem Euro, es kann aber zu einem viel höheren Preis verkauft werden. Folglich wird die stille Reserve verrechnet, wobei die Verkaufssumme jedoch eine gewinnerhöhende Betriebseinnahme ist.

    Das Ziel einer stillen Reserve besteht damit in der Möglichkeit, den Gewinn einer Firma für eine bestimmte Zeit von der Besteuerung auszunehmen.

    Ein weiteres Beispiel für stille Reserven könnte ein Immobilienunternehmen sein.

    Angenommen, das Unternehmen besitzt ein Gebäude, das in der Bilanz mit einem Buchwert von 1 Million Euro ausgewiesen ist. Aufgrund der Wertsteigerung auf dem Immobilienmarkt hat das Gebäude jedoch einen tatsächlichen Marktwert von 1,5 Millionen Euro. Die Differenz von 500.000 Euro zwischen dem Buchwert und dem tatsächlichen Marktwert stellt eine stille Reserve dar. Diese Reserve ist in der Bilanz nicht sichtbar, da das Unternehmen den höheren Marktwert nicht ausweist. Bei einem späteren Verkauf oder einer Neubewertung könnte die stille Reserve genutzt werden, um einen höheren Gewinn oder eine geringere Steuerlast zu erzielen.

    Stille Reserven für Existenz- oder Unternehmensgründer

    Generell können stille Reserven sowohl bei Personen- als auch bei Kapitalgesellschaften auftreten. Sie dürfen jedoch nicht bilanziert werden.

    Ob Ihr Unternehmen allerdings der Bilanzierungspflicht unterliegt, ist von der Rechtsform sowie der Größe abhängig. Wenn Sie beispielsweise zu der Gruppe der Angehörigen freier Berufe zählen (Journalisten, Freiberufler oder Unternehmensberater), dann sind Sie von der Pflicht zur Bilanzierung völlig ausgeschlossen. Sie müssen Ihrem Finanzamt lediglich eine sogenannte Einnahme-Überschuss-Rechnung (EÜR) vorlegen.

    Neben den Einzelkaufleuten und Freiberuflern existieren aktuell viele weitere Unternehmens-Rechtsformen. Eine besonders strenge Bilanzierungspflicht verlangt der Gesetzgeber bei den beschränkt haftenden Gesellschaftsformen, wie bei einer GmbH, einer GmbH & Co. KG oder einer Limited.

    Online-Buchhaltungssoftware lexoffice

    Um das Thema „Finanzbuchhaltung“ kommen Sie weder als Kleinunternehmer noch als Existenzgründer oder Freelancer herum. Genau in diesem Punkt ist die Nutzung der kompakten, multifunktionalen Online-Buchhaltungssoftware lexoffice die optimale Lösung. Somit können Sie alle Arbeitsschritte einfach und im Handumdrehen von jedem Ort aus abzuwickeln.

    Egal, ob Sie Rechnungen bezahlen, Angebote schreiben oder Ihre Steuererklärung erstellen müssen: Bei lexoffice finden Sie alle Funktionen intelligent in einer einzigen Online-Buchhaltungssoftware integriert.

    Sie kümmern sich um Ihr Business,
    lexoffice erledigt den Rest

    • Einfache Bedienung ohne Buchhaltungskenntnisse
    • Endlich Ordnung in Rechnungen, Belegen & Banking
    • Zeit sparen mit automatisierten Buchhaltungsprozessen
    • Mobil arbeiten per Web, App & unterwegs
    • Ideal für Selbstständige, Unternehmer, Handwerker uvm.
    lexoffice Buchhaltungssoftware mit Auszeichnungen für PC und Smartphone
    lxlp