Haftung Steuerberater

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    Wie sieht es mit der Haftung bei einem Steuerberater aus?

    Macht ein Steuerberater Fehler, die auf Unkenntnis der aktuellen Rechtslage zurückzuführen sind, haftet er für entgangene steuerliche Vorteile und finanzielle Schäden, die entstehen können.

    Die niemals endende Flut von Gesetzesänderungen sorgt für Unübersichtlichkeit in der Vielzahl von Dingen, über die ein Steuerberater seine Klienten informieren muss, damit sie ihre Steuern optimieren.

    Die allgemeine Haftung für Steuerberater betrifft falsche Gestaltungshinweise, Fehlbuchungen wie das Verbuchen betrieblicher Ausgaben als Privatkosten, Missachtung von Vorschriften, Fristversäumnisse, Fehler bei Wiedereinsetzungsanträgen und unterlassene Anträge auf verbindliche Auskunft.

    Häufige Quelle für Unstimmigkeiten: Zu späte Bekanntmachung steuermindernder Fakten, weil eine rückwirkende Änderung eines Steuerbescheids in der Regel abgelehnt wird durch die Finanzbehörden.

    Für die Weitergabe von Informationen über neue Urteile an Klienten räumen die Richter des BGH in der Regel vier bis sechs Wochen Frist ab Veröffentlichung ein.

    Steuerberater haben demnach die Pflicht, ihre Klienten durchgehend und immer aktuell so zu beraten, dass nachteilige steuerliche Konsequenzen für diese vermieden werden. Das beinhaltet Fristen und Änderungen im Rahmen der Steuergesetzgebung.

    Der BGH fordert übrigens, dass Hinweise, Belehrungen und Empfehlungen sich auch dann an der Rechtsprechung auszurichten haben, wenn der Steuerberater selbst diese für unzutreffend oder sogar verfassungswidrig hält.

    Außerdem sollten sie auch auf Risiken außerhalb des konkreten Beratungsauftrags hinweisen, sofern sie mit der Rechtslage vertraut sind oder absehen können, welche Dinge sich vorteilhaft oder nachteilig auswirken können die Steuerregelungen betreffend.

    Da die Mandanten eines Steuerberaters sich ein eventuelles Verschulden oder eine Nachlässigkeit ihres Beraters voll anrechnen lassen müssen, ist dieser schadenersatzpflichtig, sofern sich ein schuldhaftes Verhalten nachweisen lässt.

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