Dumping

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    Textilwaren aus der Türkei, Schuhe aus China oder Bananen aus Südamerika: Werden Waren in Europa zu Niedrigstpreisen verkauft, kann Dumping vorliegen. Für europäische Industriebetriebe sowie dazugehörige Arbeitsplätze stellen Dumpingpreise eine Bedrohung dar. Deshalb werden als Gegenmaßnahme nicht selten Antidumpingzölle verhängt. Diese sollen dem Schutz des europäischen und internationalen Handels dienen.

    Was unter Dumping zu verstehen ist – eine Definition

    Dumping meint den Export von Waren zu einem Preis, welcher unterhalb der Herstellungskosten und somit unter den Preisen des Inlands liegt. Konkret wird diese Form des Dumpings als Waren- oder Preisdumping verstanden. Da die Produkte unter ihrem eigentlichen Wert vertrieben werden, gehört Dumping zum unlauteren Wettbewerb und ist somit verboten.

    Daneben gibt es noch das sogenannte Valutadumping, wenn es um die Unterbietung durch Abwertung (Währungsmaßnahmen) geht. Erfolgt die Abrechnung von Frachtsätzen unter den Selbstkosten für Ausfuhrwahren, ist von Frachtendumping die Rede.

    In der Vergangenheit ging es hierbei insbesondere um den Verkauf asiatischer Produkte wie Stahl-, Eisenerzeugnisse, chemische Produkte sowie Textilien.

    Entstehung des Begriffs und der Gegenmaßnahmen

    Die Problematik rund um das Dumping ist bereits seit langer Zeit bekannt. Schon das Reichsgericht hatte im sogenannten „Benrather Tankstellenfall“ im Jahr 1931 darüber entschieden.

    Mit dem Begriff des Dumpings beschäftigte sich insbesondere der österreichisch-amerikanische Ökonom Gottfried Haberler. Seine Gedanken hierzu verfasste er unter anderem in seinem Buch „Der internationale Handel – The Relevance of the Theory of Comparative Advantage under Modern Conditions“.

    Das Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen (GATT) von 1947 beinhaltet im Artikel VI einen Anti-Dumping Paragraphen. Dieser wurde für sämtliche Mietglieder der Welthandelsorganisation (WTO) im Jahr 1994 mit dem „Agreement on the Implementation of Article VI“ verbindlich.

    Ebenso wie (Export-)Subventionen fällt Dumping unter den protektionistischen Maßnahmen (Protektionismus). Im Gegensatz zu importbehindernden Maßnahmen (Handelshemmnisse) stellt Dumping jedoch eine klassische exportfördernde Maßnahme dar, welche zu Kartellen eine enge Beziehung hat.

    Welche Absicht mit Dumping verfolgt wird

    Dumping wird in vielen Fällen aus Wettbewerbsgründen betrieben, um etwa Markteintrittsbarrieren leichter überwinden und kurzfristig Marktanteile erlangen zu können.

    Auch aus Kostengründen wird Dumping von Seiten der Unternehmen erwogen, beispielsweise um eine kurzfristige Erhöhung von Cash Flow oder der Rentabilität zu erreichen.

    Geht es um Dumping, steht dieses in der Regel im Zusammenhang mit Auslandsgeschäften. Verfolgt wird im Rahmen der Preispolitik eine systematische Preisunterbindung, selbst unter zeitweiliger Inkaufnahme eigener Verluste.

    Geht es prinzipiell um die endgültige Verdrängung eines Wettbewerbers, sprechen Experten oft auch von räuberischem Dumping. Nimmt das betriebswirtschaftliche Dumping eine internationale Bedeutung ein, so muss mit staatlichen Anti-Dumping Maßnahmen gerechnet werden, die sich für gewöhnlich in der Erhebung von Strafzöllen niederschlagen.

    Die oftmals mittels Dumping verfolgte Subventionierung von Exporten ist als tarifäres Handelshemmnis schon in den Statuten des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) geächtet. Rein volkwirtschaftlich gesehen wird auch gesprochen von:

    • Wechselkursdumping: Exportland betreibt eine systematische Abwertungsstrategie der Währung
    • Umweltdumping: Mittels niedrigerer Umweltstandards werden Kosteneinsparungen im internationalen Vergleich ermöglicht
    • Sozialdumping: Durch sehr geringe Lohnnebenkosten im weltweiten Vergleich generieren weniger entwickelte Sozialwirtschaften Preisvorteile

    Nach Artikel VI des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) stellt Dumping im internationalen Handel eine Wettbewerbsfälschung dar.

    Unterscheidung des Dumpings nach dem Anti-Dumping-Kodex

    Die Regeln des GATT sollen nicht nur die von Dumping-Einfuhren betroffenen Staaten schützen, sondern auch und vor allem die Exportländer vor ungerechtfertigten Anti-Dumping-Maßnahmen.

    Hierzu wurde schon im Rahmen der 6. GATT-Runde ein Anti-Dumping-Kodex entwickelt, welcher im Jahr 1980 gemeinsam mit dem Subventions-Kodex in Kraft trat.

    In diesem Kodex wird zwischen einer direkten sowie indirekten Form unterschieden.

    • Im Falle des indirekten Dumpings werden mittels Güter aus dem Exportland gleichartige Güter des Importlandes verdrängt.
    • Von einem indirekten Dumping ist dann die Rede, wenn Güter des Import- sowie Exportlandes zusammen die Güter von Drittländern verdrängen. Konkretisiert sich eine derartige Situation, ist es schon dem Importland gestattet, Maßnahmen zu Gunsten des Drittlandes zu ergreifen.

    Wie Dumping festgestellt wird

    Um Dumping auch als solches identifizieren zu können, sind folgende zwei Begriffe von ausschlaggebender Bedeutung:

    • Dumpingspanne: Hierbei handelt es sich um den Prozentsatz, um welchen der Exportpreis erhöht werden müsste, um den sogenannten Normalwert zu erreichen
    • Schadensspanne: Dies ist der Prozentsatz, um welchen der Exportpreis erhöht werden müsste, damit die Hersteller im Inland ihre Kosten decken und eine angemessene Gewinnspanne erzielen können.

    Beide Kennzahlen gilt es im Zusammenhang mit einem Anti-Dumping-Verfahren zu berechnen. Sie bilden die Basis für die Erhebung von Anti-Dumping-Zöllen, die höchstens das Ausmaß der kleineren der beiden Zahlen haben darf.

    Schließlich gilt Dumping – ausgenommen Agrardumping – gemäß den Regeln der WTO als verboten. Wird ein Land nachweislich durch Dumping geschädigt, ist es diesem erlaubt, einen Anti-Dumping-Zoll zu veranschlagen. Eine solche Entscheidung darf der betroffene Staat jedoch nicht ad hoc treffen. Vielmehr wird ein Prüfverfahren vorgeschaltet, an dessen Ende ein Anti-Dumping-Zoll erhoben wird oder der Exporteur (dumpende Produzent) seine Preise freiwillig erhöht.

    In diesem Zusammenhang können hohe Strafen drohen, wie etwa die Post AG 2001 erfahren musste. Das Unternehmen wurde zur Zahlung von etwa 24 Mio. Euro an die EU verurteilt, weil es nachweislich ihren Konkurrenten UPS gesetzwidrig unterboten hatte.

    Als Normalwert, welcher zur Berechnung der Dumpingspanne herangezogen wird, gilt der vergleichbare Preis einer zum Verbrauch oder zur Verwendung im Exportland bestimmten gleichwertigen Ware im normalen Handelsverkehr.

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