Cashflow / Kapitalflussrechnung

Cashflow – was ist das eigentlich?

Um Ihren Betrieb finanzwirtschaftlich beurteilen zu können, müssen Sie sich selbst folgende Fragen beantworten können:

  1. Welche Finanzierungsmittel sind meinem Unternehmen zugeflossen?
  2. Wie und wofür habe ich diese Finanzierungsmittel ausgegeben?

Insbesondere für die Adressaten nationaler wie auch internationaler Konzern- und Jahresabschlüsse sind diese Punkte von großer Bedeutung. Mit Hilfe einer sogenannten Cashflow-Rechnung (Kapitalflussrechnung) sind Sie dazu imstande, Informationen zu ihrer Ertragslage (GuV) und zu ihrer Vermögenslage (Bilanz) um Informationen zur Entwicklung Ihrer persönlichen Finanzlage zu erweitern. Sie zeigt hierfür die Zahlungsströme innerhalb einer Periode (Ein- und Auszahlungen) auf.

Bei der Kapitalertragsrechnung differenziert man jedoch weiterhin in:

  • Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit (auch operativer Cashflow genannt)
  • Cashflow aus Investitionstätigkeit
  • Cashflow aus Finanzierungstätigkeit
Zusammenhang: operativer Cashflow, Investitions-Cashflow und Finanz-Cashflow

Abb. 1: Zusammenhang: operativer Cashflow, Investitions-Cashflow und Finanz-Cashflow

Addieren Sie diese drei Bereiche anschließend miteinander, erhalten Sie die Änderung der Finanzmittel Ihres Unternehmens innerhalb eines Geschäftsjahrs. Dementsprechend unterstützt Sie die Kapitalflussrechnung, Ihren Einblick in die Fähigkeiten Ihres Betriebs zu verbessern. Sie erlaubt es Ihnen nicht nur, die Innenfinanzierungskraft Ihrer Firma besser zu analysieren, sondern stellt ebenfalls einen wichtigen Bestandteil bei Unternehmensbewertungen dar.

Rechtliche Hintergründe zum Cashflow

Unternehmen, die regelmäßig einen Konzernabschluss erledigen müssen, sind laut § 297 Abs. 1 HGB gesetzlich dazu verpflichtet, die sogenannte Kapitalflussrechnung bei der Rechnungslegung anzuwenden. Aber auch kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften, die nicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses verpflichtet sind, müssen ihren Einzelabschluss gemäß § 264 Abs. 1 Satz 2 HGB um eine Kapitalflussrechnung und einen Eigenkapitalspiegel erweitern.

Hinzu kommt, dass sie auf freiwilliger Basis auch in den Jahresabschlüssen nicht kapitalmarktorientierter Unternehmen immer mehr zur Regel wird. Sie finden alle rechtlichen Rahmenbedingungen und gesetzlichen Vorschriften zum Cashflow in § 297 HGB sowie IAS 7 und DRS 21.

Die Aufgaben der Kapitalflussrechnung im Überblick

Da das Handelsgesetzbuch (HGB) keine konkreten Vorgaben zu Inhalt und Aufbau der Cashflow-Rechnung umfasst, gibt der Deutsche Rechnungslegungsstandard (DRS) genauere Auskunft darüber. Laut DSR 21 soll die Kapitalflussrechnung Sie in erster Linie dabei unterstützen, Ihren Einblick in die Fähigkeiten Ihres Unternehmens zu verbessern, damit Sie:

  • finanzielle Überschüsse erwirtschaften.
  • Zahlungspflichten erfüllen.
  • Ausschüttungen an die Anteilseigner leisten können.

Weiterhin hat die Cashflow-Rechnung folgende Aufgaben:

  • Sie zeigt Veränderung des Finanzmittelfonds.
  • Sie stellt die Zahlungsströme innerhalb einer Berichtsperiode dar.
  • Sie gibt Auskunft darüber, wie ein Unternehmen aus der laufenden Geschäftstätigkeit Finanzmittel erwirtschaftet hat.
  • Sie beleuchtet, welche zahlungswirksamen Investitions- und Finanzierungsmaßnahmen vorgenommen wurden.

Aus der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) können Sie derartige Informationen über eingehende und ausgehende Zahlungsströme nicht umfassend ableiten. Während diese nämlich nur bedingte Rückschlüsse auf die Entwicklung der Finanz- und Liquiditätslage Ihres Unternehmens erlauben, gibt Ihnen die Cashflow-Rechnung alle wichtigen Hinweise auf die Entwicklung von Finanzkraft und Zahlungsfähigkeit Ihres Betriebs, die Sie benötigen.

Ermittlung des Cashflows

Cashflow-Begriffe, Vierteilung der Kapitalflussrechnung

Nach traditionellem und insbesondere in Kennziffernanalysen noch gebräuchlichem Begriffsverständnis ist Cashflow der um Abschreibungen, Rückstellungszuführungen usw. korrigierte Jahresüberschuss. Zahlungsströme aus Kapitalaufnahmen und Kapitalrückführungen bleiben bei dieser Betrachtung ebenso unberücksichtigt wie Auszahlungen für Investitionen. Das neuere durch die angelsächsischen „Statements of Cash Flow“ geprägte Begriffsverständnis bezieht die Investitions- und Finanzierungstätigkeit hingegen in die Betrachtung ein. Eine derartige Kapitalflussrechnung ist demgemäß in 3 Grundbereiche gegliedert:

  • Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit (operativ erwirtschaftete bzw. verbrauchte Finanzmittel),
  • Cashflow aus der Investitionstätigkeit (für Zugänge an Anlagevermögen verbrauchte bzw. für Abgänge vereinnahmte Finanzmittel),
  • Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit (durch Kapitalerhöhung und Darlehensaufnahme zugegangene bzw. für Dividenden und Darlehenstilgungen verbrauchte Finanzmittel).

Aus der Summe der 3 Bereiche resultiert als Saldo der Netto-Cashflow (Netto-Zahlungsstrom) einer Periode, d.  h. die Nettoveränderung des sog. Finanzmittelfonds in der Berichtsperiode, nämlich des Bestands an Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten.

Aus dem Rechnungswesen sind i.  d.  R. unmittelbare Aufzeichnungen über Einzahlungen und Auszahlungen (direkte Cashflow-Berechnung) nur schwer zu gewinnen, deshalb wird der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit (operativer Cashflow oder Cashflow im engeren Sinne) überwiegend nach der indirekten Cashflow-Methode ermittelt. Ausgangspunkt für die Berechnung des Cashflows ist dabei der (Konzern-)Jahresüberschuss/-fehlbetrag einschließlich Ergebnisanteile anderer Gesellschafter, d. h. das Periodenergebnis oder eine andere Ergebnisgröße, DRS 21.41, EBIT oder EBITDA. Dabei ist sodann von dieser Ausgangsgröße auf das Periodenergebnis überzuleiten bzw. auf die Gewinn- und Verlustrechnung zu verweisen. Das Periodenergebnis wird um nicht zahlungswirksame Aufwendungen und Erträge, insbesondere um Abschreibungen und Rückstellungsbewegungen und um alle Posten, die Cashflows aus Investitions- oder Finanzierungstätigkeit sind, bereinigt.

Außerdem erfolgt eine Korrektur um Veränderungen des working capitals (Vorräte und kurzfristige Forderungen abzüglich Cashflow-Rückstellungen, Kreditoren und sonstige Verbindlichkeiten). Die nachfolgende Abb. 1 zeigt, aus welchen Quellen sich die Teilbereiche der Cashflow-Rechnung speisen und wie der Zusammenhang mit den anderen Rechenwerken des Jahresabschlusses ist.

Es wird ausdrücklich auf die Mindestgliederungsschemata der Cashflows in DRS 21 hingewiesen. Nach DRS 21.22 wird die Angabe von Vergleichszahlen der Vorperiode empfohlen. DRS 21. 52 f. enthält ergänzende Angaben zur Kapitalflussrechnung im Anhang, beispielsweise Definition und Zusammensetzung des Finanzmittelfonds.

 

Bereiche und Quellen der Kapitalflussrechnung

Abb. 2: Bereiche und Quellen der Kapitalflussrechnung

Finanzmittelfonds

Zur Abgrenzung des Finanzmittelfonds werden in der Cashflow-Rechnung Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente einbezogen. Als solche gelten nur unwesentlichen Wertschwankungsrisiken unterliegende Finanzmittel mit einer Restlaufzeit von nicht mehr als 3 Monaten, z.  B. Geldmarktpapiere.

Dem Zahlungsmittelbereich zugeordnet werden müssen ebenfalls (als Negativposten) Kontokorrentverbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sowie andere kurzfristige Kreditaufnahmen, die zur Disposition der liquiden Mittel gehören. Damit sind wohl auch kurzfristige Cash-Pool-Verbindlichkeiten einzubeziehen.

Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung, die als eine Art Bilanzpolizei die Abschlüsse börsennotierter Unternehmen fallweise überprüft, bemängelt in ihren Tätigkeitsberichten eine häufig zu großzügige Auslegung des Finanzmittelfonds. Wer etwa als Liquiditätsreserve gehaltene Aktien trotz des Wertschwankungsrisikos und der fehlenden Nähe zu Geldmitteln in den Finanzmittelfonds einbezieht, bilanziert fehlerhaft.

So heißt es beispielsweise in einer Veröffentlichung nach § 37q Abs. 2 Satz 1 WpHG der ALNO AG, Pfullendorf vom Mai 2014:

In der Kapitalflussrechnung des Konzernabschlusses 2012 sind die Positionen „Für die laufende Geschäftstätigkeit erhaltene Nettozahlungsmittel“ und „Für die Finanzierungstätigkeit eingesetzte Nettozahlungsmittel“ zu hoch ausgewiesen, da die nicht zahlungswirksame Ausbuchung von Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten nach Saldierung mit Aufwendungen aus dem vereinbarten Besserungsschein i.  H.  v. 8,9 Mio. EUR nicht eliminiert wurde. Es liegt ein Verstoß gegen IAS 7.43 Satz 1 vor, wonach Finanzierungstransaktionen, für die keine Zahlungsmittel oder Zahlungsmitteläquivalente eingesetzt werden, nicht Bestandteil der Kapitalflussrechnung sind.“

In einer weiteren Veröffentlichung nach § 37q Abs. 2 Satz 1 WpHG der der Schweizer Electronic AG, Schramberg, vom Dezember 2017 heißt es (Konzernabschluss zum Abschlussstichtag 31.12.2015):

In der Konzern-Kapitalflussrechnung sind der Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit um ca. 3 Mio. EUR zu niedrig, der Cashflow aus Investitionstätigkeit um ca. 4 Mio. EUR zu hoch und der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit um ca. 1 Mio. EUR zu niedrig ausgewiesen. Dies resultiert zum einen daraus, dass eine nicht zahlungswirksame Umbuchung von geleisteten Anzahlungen auf Sachanlagen in die Sonstigen Forderungen des Umlaufvermögens in Höhe von ca. 3 Mio. EUR als Zahlungsmittelabfluss aus betrieblicher Tätigkeit und Zahlungsmittelzufluss aus der Investitionstätigkeit erfasst wurde. Zum anderen wurde die ebenfalls nicht zahlungswirksame Rückabwicklung einer Kapitaleinlage eines nicht beherrschenden Gesellschafters durch Aufrechnung eines an diesen ausgereichten Darlehens in Höhe von ca. 1 Mio. EUR als Zahlungsmittelabfluss aus der Finanzierungstätigkeit und Zahlungsmittelzufluss aus der Investitionstätigkeit abgebildet.

Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung hat in ihren Prüfungsschwerpunkten für das Jahr 2018 ausdrücklich „ausgewählte Aspekte zu IAS 7 Kapitalflussrechnungen“ aufgenommen. S. http://www.frep.info/docs/pressemitteilungen/2017/20171123_pm.pdf.

Währungsumrechnung

Enthält der Finanzmittelfonds Fremdwährungsbestände, so sind diese gemäß DRS 21.35 am (Konzern-)Abschlussstichtag zum Devisenkassamittelkurs in EUR umzurechnen. Derartigen Veränderungen des Finanzmittelfonds liegen keine zahlungswirksamen Geschäftsvorfälle zugrunde, weshalb ein Ausweis dieser Wechselkursdifferenzen gesondert von den Cashflows aus der laufenden Geschäftstätigkeit, der Investitions- und der Finanzierungstätigkeit zu erfolgen hat.

Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit (operativer CF)

Ausgangsgröße des operativen Cashflows ist bei indirekter Ermittlung das Periodenergebnis (i. e. S. handelsrechtlicher (Konzern-) Jahresüberschuss/-fehlbetrag einschließlich Ergebnisanteile anderer Gesellschafter, DRS 21.40). Dieses Ergebnis ist folgendermaßen zu korrigieren:

  • Bestimmten Aufwendungen stehen grundsätzlich keine operativen Zahlungen gegenüber. Betroffen sind vor allem Abschreibungen, die dem Jahresergebnis hinzuzurechnen sind – während die Zahlungsseite des Anlagevermögens an ganz anderer Stelle, beim investiven Cashflow verarbeitet wird.
  • Bei anderen Aufwendungen und Erträgen entsteht ein Zeitversatz zwischen Ergebniswirkung und operativer Zahlungswirkung. Ein Beispiel sind etwa Umsatzerlöse, die in der Periode selbst nur zu Kundenforderungen wurden und erst in der Folgeperiode zu Zahlungen führen. Erst die Korrektur der Umsatzerlöse (als Teil des Jahresergebnisses) um die Veränderungen der Kundenforderungen führt zu den Einzahlungen der Periode.
  • Umgekehrt können auch die Auszahlungen oder Einzahlungen den Aufwendungen oder Erträgen vorauseilen. Gemeint sind nicht nur Rechnungsabgrenzungsposten, sondern z.  B. auch erhaltene Anzahlungen oder Wareneinkäufe, die erst in der Folgeperiode zu Umsätzen oder Materialaufwendungen führen. Erst die Korrektur der Umsatzerlöse oder Materialaufwendungen um die Veränderung von Anzahlungen und Vorräten führt in diesen Fällen zu den operativen Zahlungsgrößen.
  • Darüber hinaus ist das Periodenergebnis um Ein- und Auszahlungen von außergewöhnlicher Größe und/oder Bedeutung und den Ertragssteueraufwand/-ertrag zu korrigieren.

Praxis-Beispiel

Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit

  • (1) Die Cash-GmbH erzielt ein Periodenergebnis von 3.000 TEUR. Darin enthalten:
  • (2) Abschreibung von 320 TEUR
  • (3) Zuführung Rückstellungen: 100 TEUR
  • (4) Auflösung aktiviertes Disagio: 30 TEUR
  • (5) Gewinn aus Veräußerung Anlagevermögen: 50 TEUR
  • (6) Erhöhung Vorräte und Kundenforderungen: 2.100 TEUR(7) Erhöhung Verbindlichkeiten L+L 200 TEUR

Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit ergibt sich wie folgt:

1. Periodenergebnis 3.000
2. Abschreibungen + 320
3. Zunahme Rückstellungen + 100
4. Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen/Erträge (hier: Disagio) + 30
5. Gewinn aus Abgang Anlagevermögen – 50
6. Zunahme Vorräte, Forderungen L+L sowie sonstige Aktiva (soweit nicht Investitions- oder Finanzierungsbereich) – 2.100
7. Zunahme Verbindlichkeiten L+L sowie sonstige Passiva (soweit nicht Investitions- oder Finanzierungsbereich) + 200
8. Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit 1.500

Praxis-Tipp

Erhöhung der Vorräte und Forderungen für geringeren Zahlungserfolg

Bei der Analyse der vorstehenden Cashflow-Rechnung, z.  B. durch die Bank/Ratingagentur, fällt Folgendes auf: Der Zahlungserfolg des Geschäftsjahres beträgt nur noch die Hälfte des GuV-Erfolgs. Ursächlich ist die Erhöhung der Vorräte und Forderungen. Die Bank/Ratingagentur wird diesen Umstand sicherlich kritisch hinterfragen. Sofern Sie als Vertreter des Unternehmens selbst diese Analyse durchführen, können Sie sich auf diese Fragen vorbereiten.

Cashflow aus Investitionstätigkeit

Im investiven Bereich der Kapitalflussrechnung wird die Verwendung von Zahlungsmitteln für Investitionen sowie die Vereinnahmung aus Anlagenverkäufen dargestellt, wobei hierzu auch Zahlungsströme im Zusammenhang mit der Veränderung des Konsolidierungskreises gehören (DRS 21.43).

Zum Cashflow aus Investitionstätigkeit gehören auch Aktivitäten, die zu einer Erhöhung des Buchwerts eines in der Konzernbilanz angesetzten Vermögensgegenstands des Anlagevermögens führen, z.  B. nachträgliche Anschaffungs- und Herstellungskosten. Erhaltene Zinsen und Dividenden sind gemäß DRS 21.44 dem Cashflow aus Investitionstätigkeit zuzuordnen. Demgegenüber gehören gezahlte Zinsen und Dividenden gemäß DRS 21.48 zum Cashflow aus Finanzierungstätigkeit, der Ausweis hat gesondert zu erfolgen.

Gemäß DRS 21.45 gehören Auszahlungen für den Erwerb oder die Herstellung von Deckungsvermögen im Zusammenhang mit Pensionsverpflichtungen zum Cashflow aus der Investitionstätigkeit. Die Darstellung erfolgt nach der direkten Methode, DRS 21.42. Die Trennung in Ein- und Auszahlungen einerseits sowie die Unterscheidung von Sachanlagen, immateriellen Anlagen und Finanzanlagen andererseits führt zu nachfolgendem Schema:

Praxis-Beispiel

Cashflow aus Investitionstätigkeit

  • (9) Die Cash-GmbH hat Sachanlagen mit einem Buchwert von 10 für 60 TEUR verkauft.
  • (10) Diverse Maschinen wurden für 680 TEUR (davon Leasing 80 TEUR) angeschafft.
  • (11) und (12) Immaterielle Anlagen wurden weder angeschafft noch veräußert.
  • (13) und (14) Rentenpapiere und Aktien wurden ohne Gewinn oder Verlust, d.  h. zum Buchwert von 40 TEUR veräußert, neue Wertpapiere wurden nicht angeschafft.

Der Cashflow aus Investitionstätigkeit ergibt sich wie folgt:

Leasing führt nur im Rahmen der Leasingraten zu Auszahlungen.

9. Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Sachanlagevermögens + 60
10. Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen – 600
11. Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des immateriellen Anlagevermögens 0
12. Auszahlungen für Investitionen in das immaterielle Anlagevermögen 0
13. Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Finanzanlagevermögens + 40
14. Auszahlungen für Investitionen in das Finanzanlagevermögen 0
15. Cashflow aus Investitionstätigkeit – 500

Cashflow aus Finanzierungstätigkeit

Soweit Investitionen nicht aus operativen Überschüssen innenfinanziert werden (können), bleibt die Mittelzuführung durch Außenfinanzierung. Nach der Rechtsstellung der Kapitalgeber kann dabei zwischen Eigenkapitalzuführungen und Darlehensaufnahmen unterschieden werden. Den betreffenden Kapitalzuführungen stehen jeweils Kapitalrückführungen gegenüber. Die Anteilseigner wollen Dividenden, die Darlehensgeber Tilgungen. Einzahlungen aus erhaltenen Zuschüssen oder Zuwendungen sind gemäß DRS 21.49 f. dem Cashflow aus Finanzierungstätigkeit zuzuordnen. Die Darstellung des Cashflow aus Finanzierungstätigkeit erfolgt ebenfalls nach der direkten Methode (DRS 21.47). Ein Mindestgliederungsschema ergibt sich aus DRS 21.50.

Praxis-Beispiel

Cashflow aus Finanzierungstätigkeit

  • (16) Die Cash-GmbH hat im März in Höhe von 1.000 TEUR eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln durch Umwandlung von Gewinnrücklagen in Stammkapital durchgeführt. Außerdem hat sie eine Barkapitalerhöhung von 50 TEUR vorgenommen.(17) Aus steuerlichen Gründen wurden 2/3 des voraussichtlichen Gewinns des laufenden Jahres, d.  h. 2.000 TEUR noch im Dezember als Vorabausschüttung ausgezahlt. Außerdem wurde im März das Ergebnis des Vorjahres in Höhe von 1.050 TEUR ausgeschüttet.
  • (18) Zur Finanzierung der Investitionen (s.  o.) wurde im September ein Darlehen in Höhe von 600 TEUR aufgenommen.
  • (19) Alte Darlehen wurden in Höhe von 500 TEUR getilgt.

Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit ergibt sich wie folgt:

16. Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen + 50
17. Auszahlungen an Gesellschafter (Gezahlte Dividenden) – 3.150
18. Einzahlungen aus der Aufnahme von (Finanz-) Krediten + 600
19. Auszahlungen aus der Tilgung von Finanzkrediten – 500
20. Cashflow aus Finanzierungstätigkeit – 3.000

Netto-Cashflow – Veränderung des Finanzmittelbestandes

Die Summe aus operativem, investivem und finanziellem Cashflow ergibt die Gesamtveränderung des sog. Finanzmittelfonds (Zahlungsmittel- und Zahlungsmitteläquivalente). Eine Abstimmung mit der Bilanz ist auf einfache Weise machbar. Aus Eröffnungsbilanzwert und Veränderung der Periode muss sich der Schlussbilanzwert an Zahlungsmitteln ergeben. Jetzt professionell eine Bilanz mit der lexoffice Bilanz Vorlage erstellen.

Praxis-Beispiel

Netto-Cashflow – Veränderung des Finanzmittelbestandes

  • (22) Die Cash-GmbH verfügte zum 1.1. über liquide Mittel in Höhe von 4.000 TEUR. Das Bankkontokorrent stand mit 1.000 TEUR im Minus.
  • (23) Die entsprechenden Werte per 31.12. sind 2.000 TEUR und -1.000 TEUR.
21. Veränderungen des Finanzmittelfonds (Summe aus 8, 15, 20) – 2.000
22. Finanzmittelfonds 1.1. + 3.000
23. Finanzmittelfonds 31.12. + 1.000
24. Differenz der Finanzmittelfonds 1.1./31.12. – 2.000
25. Abstimmung (24 – 21) 0

Cashflow-Analysen

Einzelfallanalyse der Kapitalflussrechnung

Cashflow-Analysen sind im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Beurteilung eines Unternehmens nicht mehr wegzudenken. Aktienanalysten, Banken, Bewertungsgutachtern, Ratingagenturen usw. ist die Cashflow-Betrachtung inzwischen wichtiger als die Aufwands- und Ertragsanalyse.

Dies liegt u. a.an der geringeren Manipulationsanfälligkeit des Cashflows. Das Jahresergebnis lässt sich über Abschreibungsmethoden, Rückstellungszuführungen und -auflösungen, Vorratsbewertungen usw. bilanzpolitisch gestalten. Die Umsatzerlöse lassen sich durch eigenwillige Interpretationen des Umsatzrealisierungszeitpunktes manipulieren und ggf. auch fälschen. Auf den operativen Cashflow wirken sich hingegen Abschreibungen, Rückstellungsbewegungen sowie Änderungen der Vorratsbewertung und der Umsatzrealisierung nicht aus. Für die Kapitalflussrechnung zählt nur die Wahrheit des Kassenbestandes.

Ein weiterer Vorteil der Kapitalflussrechnung ist ihr integrierter Charakter. In einem einzigen Rechenwerk fließen operativer Erfolg und investive Verwendung mit Kapitalzuführungen und Kapitalrückführungen zusammen. Dies verschafft Einblicke in wesentliche Zusammenhänge:

Praxis-Beispiel

Einzelfallanalyse der Kapitalflussrechnung

Die GuV der Cash-GmbH zeigt ein erfolgreiches Jahr mit einem Überschuss von 3 Mio. EUR, den sich die Gesellschafter scheinbar moderat, nämlich nur zu 2/3 ausschütten lassen.

Die Kapitalflussrechnung führt zu kritischeren Urteilen und Fragen:

  • Einem Jahresüberschuss von 3 Mio. EUR steht nur ein operativer Cashflow von 1,5 Mio. EUR gegenüber, weil Vorräte und Forderungen stark gestiegen sind. Was ist die Ursache dieses Anstiegs und wie werthaltig sind die gestiegenen Forderungen und Vorratsbestände?
  • Im Verhältnis zum operativen Cashflow von 1,5 Mio. EUR ist bereits die Vorabausschüttung für das laufende Jahr mit 2 Mio. EUR bedenklich hoch. Zusammen mit der Ausschüttung für das Vorjahr werden 3 Mio. EUR an die Gesellschafter ausgekehrt, also doppelt so viel wie operativ erwirtschaftet wurde.
  • Als Folge ist der Finanzmittelfonds drastisch um 2/3 von zuvor 3 Mio. EUR auf jetzt nur noch 1 Mio. EUR geschrumpft. Die Bank wird bei den nächsten Finanzierungsrunden die Fortsetzung oder Umkehrung dieses Trends aufmerksam beobachten und weitere Finanzierungen ggf. an Bedingungen, z. B. Thesaurierung statt Ausschüttung von Gewinnen oder Covenant-Vereinbarungen, knüpfen.

Kennziffernrechnung

Kennziffernsysteme sind insbesondere bei Banken fester Bestandteil der Auswertung von Jahresabschlüssen und der Beurteilung der Bonität der Firmenkunden. Soweit dabei der „Cashflow“ zu Kennziffern verarbeitet wird, ist in aller Regel tatsächlich der operative Cashflow gemeint. Im Rahmen einer Unternehmensbewertung steht insbesondere der Future-Cashflow im Mittelpunkt (DCF-Verfahren).

Vor allem folgende Kennziffern sind verbreitet:

a) Umsatz-Cashflow (auch: Cashflow-Umsatzrate)

Umsatz-Cashflow (in %) = (operativer) Cashflow × 100
Umsatz

Der Umsatz-Cashflow zeigt den prozentualen Cashflow-Erfolg. Anders als die Umsatzrendite (Jahresüberschuss/Umsatz) reagiert der Umsatz-Cashflow auf zunehmende Debitorenrisiken und nachlassende Auftragseingänge. Ist beispielsweise ein Umsatzwachstum nur noch über verstärkte Zahlungszielzugeständnisse zu erreichen, so mindert der entsprechende Aufbau der Debitoren den operativen Cashflow. Damit sinkt auch der Umsatz-Cashflow. Wird beispielsweise bei rückläufigen Umsätzen vermehrt auf Lager produziert, so sinkt der Umsatz-Cashflow früher und stärker als die Umsatzrendite. In die Renditebetrachtung geht die Bestandserhöhung an Erzeugnissen noch als Erfolg ein. Es fällt „nur“ die Marge aus dem nicht realisierten Umsatz aus. In der Cashflow-Betrachtung wird der GuV-Ertrag aus der Bestandserhöhung durch einen entsprechenden Abzugsposten vollständig herausgerechnet.

Praxis-Beispiel

Kennziffernrechnung

Ein Mobilfunkausrüster erstellt für eine Telefongesellschaft ein LTE-Netz. Das Auftragsvolumen beträgt 1,5 Mrd. EUR. Die Vereinbarung sieht vor, dass der Ausrüster der Telefongesellschaft einen Kredit von 2 Mrd. EUR gewährt, 1,5 Mrd. EUR eigentlicher Lieferantenkredit, 0,5 Mrd. EUR zur Deckung der operativen Anlaufverluste des LTE-Netzes. Der Gewinn aus dem Umsatzgeschäft beträgt bei Kosten von 1 Mrd. EUR 0,5 Mrd. EUR.

  • Die Umsatzrendite (aus dem Geschäft) beträgt 0,5 Mrd. EUR/1,5 Mrd. EUR = 33 %.
  • Bei einem operativen Cashflow von -1,0 Mrd. EUR (0,5 Mrd. JÜ -1,5 Mrd. Forderungsaufbau) ist der Umsatz-Cashflow hingegen negativ. Er beträgt -1,0 Mrd/1,5 Mrd. = – 66 %.
  • Der investive Cashflow aus Finanzinvestition ist -0,5 Mrd.

Wenn die Lieferantenforderung später tatsächlich ohne Einbußen realisiert wird, kehrt sich der Effekt in diesen späteren Jahren um.

b) Schuldentilgungsdauer (auch: Dynamischer Verschuldungsgrad)

Schuldentilgungsdauer (in Jahren) = (FK – PensionsRSt) – liquide Mittel
(operativer) Cashflow

Die Schuldentilgungsdauer informiert über die Fähigkeit des Unternehmens, das Fremdkapital aus dem operativ erwirtschafteten Cashflow zu bedienen. Allerdings hat die Schuldentilgungsdauer nur grobe Indikatorfunktion. Die Kennziffer unterstellt, dass der operative Cashflow voll zur Schuldentilgung verwendet wird und über einige Jahre konstant bleibt. Die Verwendung des operativen Cashflows für Investitionen und Ausschüttungen wird dabei ebenso ausgeblendet wie die Neuaufnahme von Darlehen.

c) Innenfinanzierungsgrad Investitionen

Innenfinanzierungsgrad Inv. (in %) = (operativer) Cashflow × 100
Zugänge Anlagevermögen

Die Kennzahl zeigt, welcher Prozentsatz der Investitionen aus operativ selbst erwirtschafteten Mitteln finanziert werden konnte. Sie unterstellt stillschweigend, dass der operative Cashflow primär für Investitionen (statt für Ausschüttungen und Tilgungen) verwendet wird. Die Kennzahl ist vor allem bei anlagenintensiven Branchen wichtig und aussagekräftig. Bei geringer Anlagenintensität, z.  B. in Dienstleistungsunternehmen, erreicht die Quote oftmals wenig aussagekräftige Höhen.

Sie kümmern sich um Ihr Business,
lexoffice erledigt den Rest

  • Einfache Bedienung ohne Buchhaltungskenntnisse
  • Endlich Ordnung in Rechnungen, Belegen & Banking
  • Zeit sparen mit automatisierten Buchhaltungsprozessen
  • Mobil arbeiten per Web, App & unterwegs
  • Ideal für Selbstständige, Unternehmer, Handwerker uvm.
lexoffice Buchhaltungssoftware mit Auszeichnungen für PC und Smartphone