Arbeitsstunden pro Jahr

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    Das Wichtigste in Kürze

    Die Jahresarbeitszeit ist die Zeit, die ein Mitarbeiter in einem Unternehmen innerhalb eines Jahres arbeitet. Die genaue Berechnung hängt von verschiedenen Faktoren wie Arbeitszeitmodell, Feiertagen, Urlaubstagen und Krankheitstagen ab.

    Für eine Fünf-Tage-Woche mit acht Stunden pro Tag ergibt sich eine Jahresarbeitszeit von 1.680 Stunden. Es gibt jedoch viele verschiedene Arbeitszeitmodelle, die die Berechnung komplexer machen können. Die Jahresarbeitszeit dient der Einhaltung der Arbeitszeitgesetze und kann bei der Lohn- und Projektplanung hilfreich sein.

    Die Arbeitsstunden pro Jahr

    Die Jahresarbeitszeit zeigt, wie viele Arbeitsstunden pro Jahr Mitarbeiter:innen in einem Unternehmen arbeiten. Man spricht auch von den Jahresarbeitsstunden. Die Jahresarbeitszeit kann aufschlussreich sein, wenn es darum geht, die Produktivität zu ermitteln. Allerdings sind einige Dinge zu beachten, wenn die Jahresarbeitszeit berechnet wird.

    Die Jahresarbeitszeit kann neben den Arbeitsstunden beispielsweise auch in Arbeitswochen pro Jahr ermittelt werden.

    Jahresarbeitszeit Definition

    Die Jahresarbeitszeit ist die Zeit, in der innerhalb eines Jahres von einem Mitarbeiter oder einer Mitarbeiterin in einem Unternehmen Arbeit geleistet wird. Diese Zeit ist abhängig davon, welches Arbeitszeitmodell in einem Unternehmen verwendet wird.

    Die Beantwortung der Frage, wie viele Arbeitsstunden pro Jahr in einem Unternehmen geleistet werden müssen, wird komplexer, wenn die Arbeitszeit flexibel gestaltet wird. Im Grunde existiert aber immer eine Jahresarbeitszeit, die mindestens geleistet werden muss.

    Wie viele Arbeitsstunden hat ein Jahr?

    Dabei darf aber auch die Beeinflussung durch Krankheitstage und Urlaub nicht ignoriert werden. Feiertage und gesetzliche Vorschriften aus dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) müssen natürlich befolgt werden.

    Ein Jahr hat 365 Tage. Davon sind aber nicht alles Arbeitstage. Laut dem Arbeitszeitgesetz müssen Sonntage und Feiertage arbeitsfrei bleiben. Wird an diesen Tagen gearbeitet, was in manchen Branchen wie dem Gastgewerbe nicht immer zu verhindern ist, muss es einen Freizeitausgleich geben. Es gibt aber auch Berufe, in denen dieses Gesetz nicht beachtet werden muss, wie beispielsweise im Rettungsdienst, bei der Polizei oder anderen Behörden mit Sicherheitsaufgaben. Es müssen aber mindestens 15 Sonntage für jede:n Arbeitnehmer:in frei bleiben.

    Wie hoch die Arbeitszeit pro Jahr ist, ist also von sehr vielen Faktoren abhängig. Es ist aber möglich, die Jahresarbeitszeit zu berechnen. Nutzen Sie dafür einfach unseren kostenlosen Arbeitstagerechner (siehe unten).

    Jahresarbeitszeit berechnen

    Wie viele Arbeitsstunden hat ein Jahr? Bei der Berechnung der Jahresarbeitsstunden nimmt man immer die kompletten 365 Tage als Grundlage, die ein Jahr hat. Davon werden die freien Tage abgezogen, die aber vom Arbeitszeitmodell abhängig sind.

    Arbeitsstunden pro Jahr bei 40 Wochenstunden

    Das am weitesten verbreitete Arbeitsmodell ist die 5-Tage-Woche mit 8 Stunden pro Schicht. Die wöchentliche Arbeitszeit liegt also bei 40 Stunden.

    Berechnungsschema für Arbeitsstunden pro Jahr

    Da in der 5-Stunden-Woche nicht am Wochenende gearbeitet wird, müssen die Wochenendtage aus der Berechnung herausgenommen werden. Das sind bei 52 Arbeitswochen 104 Tage pro Jahr. Jeweils der Samstag und der Sonntag einer Woche.

    Dann müssen die Feiertage noch abgezogen werden. Im Jahr gibt es ungefähr 10 Feiertage. Das ist allerdings von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Manche Feiertage fallen auch auf das Wochenende. Deshalb kann bei der Berechnung ein Durchschnitt von 8 Feiertagen angesetzt werden.

    Außerdem haben Arbeitnehmer:innen einen Anspruch auf mindestens 20 Urlaubstage im Jahr. Meistens sind es aber mehr Urlaubstage vertragliche vereinbart. Bei der Berechnung der Jahresarbeitszeit werden in der Regel 30 Urlaubstage angesetzt.

    Und dann muss auch noch berücksichtigt werden, dass Mitarbeiter:innen mal krank werden können. Da die Krankheitstage nicht klar festlegbar sind, weil sie von Person zu Person völlig unterschiedlich sind, wird auch hier ein Durchschnitt angesetzt. Für die Berechnung der Jahresarbeitszeit geht man von durchschnittlich 10 Krankheitstagen im Jahr aus.

    Dann werden noch zusätzlich 3 Tage abgezogen für weitere Abwesenheitszeiten, die nicht vorhersehbar sind. Das können zum Beispiel Fortbildungen sein.

    Nehmen wir das alles zusammen, müssen also insgesamt 155 Tage von den 365 Tagen abziehen. Es bleiben 210 Tage übrig.

    Um die Jahresarbeitszeit zu berechnen, multiplizieren wir diese 210 Tage mit den 8 Arbeitsstunden pro Tag. Das Ergebnis sind 1.680 Arbeitsstunden pro Jahr.

    Arbeitsstunden pro Jahr bei 6 Arbeitstagen

    Die Berechnung der Jahresarbeitszeit ändert sich bei mehr oder weniger Arbeitstagen nur dahingehend, dass weniger Tage von de ausgehenden 365 Tagen abgezogen werden müssen.

    Im Fall von 6 Arbeitstagen wird von den Wochenendtagen nur die Hälfte abgezogen, da auch am Samstag gearbeitet wird. Es werden also nur die 52 Sonntage abgezogen.

    Die restlichen Tage bleiben gleich, wobei angemerkt werden muss, dass bei einer 6-Tage-Woche der Durchschnitt der Feiertage leicht steigen kann und auch die Krankheitstage können im Verhältnis mehr werden.

    Für die Berechnung der Jahresarbeitszeit der 6-Tage-Woche werden aber die gleichen Durchschnittswerte angesetzt wie bei der 5-Tage-Woche.

    Bei 6 Arbeitstagen kommt man im Jahr auf 262 Arbeitstage. Bei einer Schichtarbeitszeit von 8 Stunden macht das eine Jahresarbeitszeit von 2.096 Arbeitsstunden im Jahr.

    Arbeitsstunden pro Jahr bei anderen Arbeitszeitmodellen

    Es gibt zahlreiche unterschiedliche Arbeitszeitmodelle, bei denen die Jahresarbeitszeit berechnet werden kann. Die Grundlage bleibt immer die Berechnung, die wir bereits vorgenommen haben.

    Die Arbeitstage im Jahr können immer angepasst werden. Auch die Arbeitsstunden am Tag können abweichen. So kann beispielsweise bei Teilzeit statt mit 8 Stunden mit nur 4 Stunden gerechnet werden.

    Die Berechnung kann mitunter recht komplex werden. Bei einer Teilzeitstelle, die an 3 Tagen die Woche 5 Stunden arbeitet, müssen sowohl die Arbeitstage als auch die Arbeitsstunden in der Berechnung angepasst werden.

    Bei nur 3 Arbeitstagen in der Woche, kommt man auf 156 Arbeitstage im Jahr. Krankheitstage spielen im Grunde keine Rolle, da die ausgefallenen Tage jederzeit nachgeholt werden können. Feiertage müssen auch nicht unbedingt berücksichtigt werden. Auch Urlaubstage spielen keine Rolle.

    Die 156 Tage werden also mit den 5 Stunden multipliziert und man kommt auf eine Jahresarbeitszeit von 780 Stunden.

    Wenn am Sonntag oder an Feiertagen gearbeitet wird, müssen diese Arbeitstage durch zusätzliche freie Tage ausgeglichen werden. Die freien Tage gelten dann aber ebenfalls als Arbeitstage und fließen mit in die Berechnung der Jahresarbeitszeit ein.

    Produktive Arbeitszeit

    Die Jahresarbeitszeit bezieht sich immer auf die Arbeitsstunden, die ein:e Mitarbeiter:in für ein Unternehmen arbeitet. Dabei wird auch von produktiver Arbeitszeit gesprochen. Da ist also die Zeit, für die Mitarbeiter:innen von Arbeitgeber:innen bezahlt werden.

    Allerdings ist die Beschreibung als „produktive Arbeitszeit“ ein wenig irreführend. Die tatsächlich produktive Arbeitszeit beträgt niemals die gesamten Stunden, die am Tag gearbeitet wird.

    Laut wissenschaftlichen Studien sind tatsächlich durchschnittlich nur 3 Stunden bei einer 8-Stunden-Schicht wirklich produktiv.

    So weit geht es in der Berechnung der Jahresarbeitszeit aber nicht. Soll die rein produktive Arbeitszeit berechnet werden, wird als Faustregel davon ausgegangen, dass 25 Prozent der Arbeitszeit unproduktiv sind. Das beinhaltet Arbeitszeit, die für Meetings, Gespräche oder andere unproduktive, aber geschäftlich wichtige Abläufe, aufgewendet wird.

    Arbeitstage berechnen mit dem Arbeitstagerechner

    Mit dem Arbeitstagerechner berechnen Sie die Anzahl der Arbeitstage während eines beliebigen Zeitraums (beispielsweise für ein Jahr oder einen Monat) unter Berücksichtigung aller gesetzlichen Feiertage im ausgewählten Bundesland.

    Die Vorgaben aus dem Arbeitszeitgesetz

    Die Berechnung der Jahresarbeitszeit kann sinnvoll sein, um Löhne zu planen oder Projekte zu planen. Sie dient aber auch der Einhaltung der Arbeitszeitgesetze.

    Das Arbeitszeitgesetz dient der Sicherheit und dem Schutz von Arbeitnehmer:innen. An das ArbZG muss sich jede:r Arbeitgeber:in in Deutschland halten. Bei einem Verstoß drohen Geldstrafen bis zu 30.000,00 Euro oder sogar Freiheitsstrafen.

    Das ArbZG legt auch fest, was als Arbeitszeit gilt und was nicht. So werden Pausen nicht zur Arbeitszeit gerechnet und auch der Arbeitsweg ist keine Arbeitszeit.

    Die Pausenzeiten sind ebenfalls vorgegeben: Bei einer Arbeitszeit zwischen 6 und 9 Stunden muss mindestens eine halbe Stunde Pause eingehalten werden. Bei über 9 Stunden muss die Pausenzeit mindesten 45 Minuten betragen. Dabei ist aber nicht vorgegeben, dass die Pause an einem Stück gemacht werden muss. Es ist also beispielsweise möglich, 15 Minuten Pause am Morgen und 30 Minuten Pause mittags zu machen.

    Die durchgehende Arbeitszeit darf nicht länger als 6 Stunden sein. Nach 6 Stunden Arbeit muss also zwingend eine Pause gemacht werden.

    Zwischen 2 Schichten müssen zudem mindestens 11 Stunden Ruhezeit liegen. Ausnahmeregelungen gibt es dabei aber zum Beispiel für medizinische Berufe. Allerdings muss bei verkürzten Ruhezeiten ein sogenannter Arbeitszeitausgleich stattfinden, bei dem die Ruhezeiten innerhalb eines Kalendermonats ausgeglichen werden.

    Bei Angestellten, die mehrere Arbeitgeber:innen haben, muss die Arbeitszeit zusammengerechnet werden. Die gesetzlich vorgegebene Maximalarbeitszeit darf also nicht überschritten werden. Das sind 8 Stunden am Tag. Mit Überstunden dürfen es höchstens 10 Stunden sein. Und insgesamt nicht mehr als 48 Stunden in der Woche.

    Arbeitgeber:innen müssen sich in dem Fall also gemeinsam die Vorgaben einhalten.

    Was ist Nachtarbeit?

    Nachtschichten sind in der Industrie weit verbreitet. Frühschicht, Spätschicht und Nachtschicht lösen sich dabei ab. Die Anfangszeiten für die Schichten sind in den meisten Fällen um 6 Uhr, 14 Uhr und 22 Uhr.

    Für die Nachtarbeit gelten bestimmte Sonderregeln. Die Nachtarbeitszeit liegt zwischen 23 Uhr und 6 Uhr. Sobald innerhalb dieses Zeitraums mehr als 2 Stunden gearbeitet werden, gilt das als Nachtarbeit.

    Nachtarbeit muss auf eine vorgeschriebene Weise ausgeglichen werden. Das kann entweder über Nachtzuschläge beim Gehalt sein oder zusätzliche freie Tage, die bezahlt werden. Diese freien Tage gelten als reguläre Arbeitstage und nicht als Urlaubstage. Dadurch ändert sich an der Berechnung der Jahresarbeitszeit durch die Nachtschicht nichts. Die Anzahl der Arbeitstage und auch der Arbeitsstunden bleibt gleich.

    Bei Mehrarbeit gelten in der Nachtarbeit leicht angepasste Regelungen. Normalerweise muss ein Ausgleich für Mehrarbeit innerhalb von 24 Wochen stattfinden. Bei Mehrarbeit im Zeitraum der Nachtarbeit muss dieser Ausgleich bereits innerhalb von 4 Wochen geschehen.

    FAQ zu „Arbeitsstunden pro Jahr“

    Wie wird die Jahresarbeitszeit berechnet?

    Die Jahresarbeitszeit wird berechnet, indem die Anzahl der Arbeitstage im Jahr ermittelt wird und diese mit den täglichen Arbeitsstunden multipliziert werden. Dabei werden Feiertage, Urlaubstage und Krankheitstage berücksichtigt.

    Die Jahresarbeitszeit wird von verschiedenen Faktoren beeinflusst, wie dem Arbeitszeitmodell, Feiertagen, Urlaubstagen und Krankheitstagen.

    Bei einer Fünf-Tage-Woche mit acht Stunden pro Tag ergibt sich eine Jahresarbeitszeit von 1.680 Stunden.

    Ja, die Berechnung der Jahresarbeitszeit kann je nach Arbeitszeitmodell variieren. Bei einem Teilzeit-Modell variieren je nachdem Die Arbeitstage pro Woche und/oder die Arbeitsstunden pro Arbeitstag.

    Die Berechnung der Jahresarbeitszeit kann sinnvoll sein, um Löhne zu planen oder Projekte zu planen. Sie dient aber auch der Einhaltung der Arbeitszeitgesetze.

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