Ehegattensplitting

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    Das Wichtigste in Kürze

    Das Ehegattensplitting ist eine Steuervorteil für Ehepaare oder eingetragene Lebenspartner:innen. Es ermöglicht eine gemeinsame Steuererklärung und eine Aufteilung des Einkommens. Dabei wird das Einkommen getrennt ermittelt und die Hälfte davon wird gemäß der Grundtabelle versteuert. Das Ehegattensplitting bringt vor allem dann Vorteile, wenn ein Partner kein oder ein geringes Einkommen hat und der andere Partner ein hohes Einkommen. Es gibt auch spezielle Regelungen für das Scheidungsjahr und das Folgejahr sowie für verwitwete Personen. Jedes Jahr kann neu entschieden werden, ob die Einzelveranlagung oder die Zusammenveranlagung genutzt wird.

    Was ist Ehegattensplitting?

    Seit 1958 wird das Ehegattensplitting in Deutschland zur Berechnung der Einkommensteuer von Ehegatten und Lebenspartnern angewendet. Für gewöhnlich gibt jede Person in Deutschland die Steuererklärung selbst ab. Ehepaare haben aber auch die Möglichkeit, ihre Steuererklärung gemeinsam zu erstellen. Dabei wird zwischen der Einzelveranlagung und der Zusammenveranlagung unterschieden.

    So funktioniert Ehegattensplitting?

    Ehegattensplitting: Voraussetzungen für die Zusammenveranlagerung.

    Das Ehegattensplitting ist für verheiratete Paare oder Menschen, die in Partnerschaft leben, gedacht. Das Einkommensteuergesetz (EStG) regelt das Ehegattensplitting und stellt dabei seit dem Jahr 2013 sowohl gegengeschlechtliche als auch gleichgeschlechtliche Paare und Partner:innen gleich. Das Ehegattensplitting gilt also für jede Ehe und eingetragene Lebenspartnerschaft.

    Dabei gibt es vier Varianten der Veranlagung, die sich unterschiedlich auf die Steuern auswirken:

    • Individualveranlagung mit Grundtarif
    • Zusammenveranlagung mit Ehegattensplitting
    • Zusammenveranlagung mit Sondersplitting im Scheidungsjahr
    • Individualveranlagung mit Verwitwetensplitting

    Ehepaare und Partner:innen können zwischen der Individualveranlagung bzw. Einzelveranlagung und der Zusammenveranlagung wählen. Das Sondersplitting und das Verwitwetensplitting kann logischerweise nur unter entsprechenden Voraussetzungen in Anspruch genommen werden.

    Bei der Einzelveranlagung ändert sich im Prinzip nichts. Beide Ehegatten oder Partner:innen machen weiterhin unabhängig voneinander ihre Einkommensteuererklärung und werden so behandelt wie zuvor.
    Bei der Zusammenveranlagung erstellen die Ehegatten oder Partner:innen eine gemeinsame Steuererklärung.

    Voraussetzungen für die Nutzung der Zusammenveranlagung sind, dass beide Seiten unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind und sie nicht dauerhaft getrennt leben. Der Begriff „dauerhaft“ ist natürlich auslegbar. Paare können schließlich auch unterschiedliche Wohnsitze haben.

    Es geht dabei eher um Paare, die vor der Trennung stehen. Leben Ehepartner:innen länger als ein Jahr auseinander, gilt das als dauerhaft getrennt. Trotz Trennung, kann es sein, dass ein Paar eine zusammenveranlagte Steuererklärung abgeben muss, sofern sie weiterhin zusammenleben.

    Als Beweis gilt immer der Trauschein vom Standesamt. Den Splittingtarif können Sie umgehend in Anspruch nehmen. Selbst bei einer Hochzeit am 31. Dezember gilt die Zusammenveranlagung für das gesamte Jahr und die Steuererklärung kann demnach gemeinsam erstellt werden.

    Die Vorteile des Ehegattensplittings

    Das Ehegattensplitting bringt einen Steuervorteil, sofern die richtigen Bedingungen gegeben sind. Die besten Bedingungen sind, wenn eine Hälfte der Ehegatten oder Lebenspartner:innen kein Geld verdient und die andere Hälfte sehr hohe Einnahmen hat. Die schlechteste Bedingung ist, wenn beide Gatten oder Partner:innen ein gleich hohes Einkommen haben.

    Bei der Zusammenveranlagung wird auch weiterhin für beide Gatten oder Partner:innen das Einkommen getrennt ermittelt. Anschließend wird es aber zusammengerechnet und die Hälfte davon wird gemäß der Grundtabelle versteuert. Diese Versteuerung wird dann einfach verdoppelt.

    Ein Beispiel zum Ehegattensplitting:

    Sie sind verheiratet und sowohl Sie als auch Ihr:e Partner:in haben Einkünfte. Sie verdienen im Jahr 100.000,00 Euro, Ihr:e Partner:in verdient im Jahr 20.000,00 Euro.
    Die Einkommensteuer für 100.000,00 Euro beträgt 32.663,00 Euro.
    Die Einkommensteuer für 20.000,00 Euro beträgt 2.138,00 Euro.
    Zusammen zahlen Sie eine Einkommensteuer von 34.801,00 Euro.

    Sind Sie allerdings zusammenveranlagt, ändert sich die Besteuerung. Auf die Hälfte Ihrer gemeinsamen 120.000,00 Euro wird der Grundsteuersatz angewendet.
    Bei 60.000,00 Euro beträgt die Einkommensteuer 15,863,00 Euro. Dieser Betrag wird dann einfach verdoppelt. So ergibt sich eine Einkommensteuerlast von 31.726,00 Euro für beide gemeinsam. Sie sparen also zusammen knapp 3.000,00 Euro an Steuern.

    Das Sondersplitting im Scheidungsjahr

    Lässt sich ein Paar scheiden und eine der beiden Seiten heiratet im selben Jahr erneut, tritt das Sondersplitting in Kraft. Die wiederverheiratete Person darf sich nur mit dem oder der neuen Partner:in gemeinsam veranlagen lassen.
    Die nicht wiederverheiratete Person hingegen muss sich einzeln veranlagen lassen. Trotzdem profitiert er oder sie aber noch vom Splittingtarif. Das nennt man dann Sondersplitting im Scheidungsjahr. Den Vorteil hat dabei also nur die Person, die nicht wieder geheiratet hat.

    Das Witwensplitting

    Eigentlich müssen sich verwitwete Personen einzeln veranlagen lassen. In manchen Fällen können sie aber trotzdem den Splittingtarif nutzen. Das gilt in der Regel für das Jahr, in dem der oder die Lebenspartner:in verstorben ist und das Folgejahr. Das gilt aber nur, wenn zum Todeszeitpunkt bereits die Voraussetzungen für einen Zusammenveranlagung erfüllt waren, unabhängig davon, ob diese genutzt wurde oder nicht.

    Sie können übrigens jedes Jahr aufs Neue entscheiden, ob Sie die Einzelveranlagung oder die Zusammenveranlagung anwenden wollen. Im besten Fall rechnen Sie am Ende des Jahres durch, wie weit Ihre Einnahmen auseinanderliegen und entscheiden basierend darauf, welche Variante für Sie am vorteilhaftesten ist.

    FAQ zum Ehegattensplitting

    1. Was ist das Ehegattensplitting?

    Das Ehegattensplitting ist eine steuerliche Regelung in Deutschland, die es Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnerschaften ermöglicht, ihre Steuererklärung gemeinsam zu erstellen und das Einkommen aufzuteilen.

    Bei der Zusammenveranlagung im Ehegattensplitting werden die Einkommen beider Partner:innen getrennt ermittelt und anschließend zusammengerechnet. Die Hälfte des Gesamteinkommens wird dann gemäß der Grundtabelle versteuert. Dieser Betrag wird anschließend verdoppelt.

    Das Ehegattensplitting kann einen Steuervorteil bringen, insbesondere wenn ein Partner kein oder ein geringes Einkommen hat und der andere Partner ein hohes Einkommen. Durch die gemeinsame Veranlagung können Steuern gespart werden.

    Ja, im Scheidungsjahr können besondere Regelungen des Ehegattensplittings greifen. Wenn eine Person im Scheidungsjahr erneut heiratet, kann das Sondersplitting angewendet werden, bei dem die neue Ehepartner:in gemeinsam veranlagt wird und die nicht wiederverheiratete Person einzeln veranlagt wird.

    In bestimmten Fällen können verwitwete Personen das Ehegattensplitting nutzen, insbesondere im Jahr des Todes des Partners und im Folgejahr. Dabei müssen jedoch die Voraussetzungen für die Zusammenveranlagung bereits zum Todeszeitpunkt erfüllt gewesen sein.

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