Materialkosten

Definition

Sämtliche Kosten, die im Rahmen der Produktion für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe anfallen, gehören zu den Materialkosten.

1 Materialkosten in der Kostenartenrechnung

In die Hauptkostengruppe der Materialkosten fallen in der Kostenartenrechnung diese Kostenarten:

  • Rohstoffe. Das sind sämtliche Grundstoffe und Ausgangsmaterialien, welche direkt in das Fertigungserzeugnis eingehen und somit dessen Hauptbestandteil bilden. Zusätzlich können Sie nach Stoff- oder Materialarten untergliedern. Dabei ist es sinnvoll, wenn Sie sich an der Gliederung aus der Materialabrechnung orientieren.
  • Hilfsstoffe. Hier finden sich Stoffe, die auch in das fertige Erzeugnis eingehen, aber nur untergeordnete Bedeutung haben. Als typische Hilfsstoffe gelten beispielsweise Nägel, Schrauben oder Garne. Auch Verpackungsmaterial zählt dazu, wenn es für die Verkaufsfähigkeit des Produktes von wesentlicher Bedeutung ist (wie zum Beispiel bei Zigaretten).
  • Betriebsstoffe. Diese finden keinen Eingang in das Erzeugnis, sind aber mittel- oder unmittelbar am Produktionsprozess beteiligt, für diesen relevant und werden dort verbraucht. Hier finden sich vor allem Brenn-, Reinigungs- und Schmierstoffe wie Benzin, Öl oder Alkohol.
  • Fremdbauteile und/oder bezogene Vorprodukte. Diese finden Eingang ins Produkt und werden von externen Quellen bezogen. Meistens gehören sie einer höheren Bearbeitungsstufe an. Wenn es sinnvoll erscheint, können Sie weiterhin nach Bearbeitungsstufe oder Einsatzzweck unterteilen.
  • Fremdleistung für eigene Erzeugnisse. Das ist die Bezeichnung für fremde Lohnarbeiten an eigenen Produkten. Alle Maßnahmen der Lohnveredelung müssen hier erfasst sein.
  • Verschleißwerkzeuge. Darunter fallen Werkzeuge, welche aufgrund geringer Nutzungsdauer (weniger als ein Jahr) oder geringen Wertes (unter 410 Euro) nicht aktiviert werden müssen. Hier finden sich oft Schraubenzieher, Feilen, Zangen und dergleichen. Solche Verschleißwerkzeuge gelten im Zeitpunkt der Anschaffung oder bei Entnahme aus dem Werkzeuglager sofort als verbraucht.
  • Verpackungsmaterialien. Hier sind Dinge wie Kartons für den Transport zum Kunden, Material für die Verpackung des Produkts selbst oder auch vorläufige Verpackungen im Rahmen des innerbetrieblichen Transports zu erfassen.
  • Handelswaren. Dabei handelt es sich um Fremderzeugnisse, welche Sie unbearbeitet und ohne fertigungstechnische Verbindung mit Ihren eigenen Erzeugnissen weiterverkaufen. Zur genaueren Untergliederung ist es ratsam, eine Übereinstimmung mit der Einteilung der Erzeugnisarten bei den Umsatzerlösen herzustellen.
  • Energiekosten. Sie gehören streng genommen zu den Betriebsstoffen, sollten aber dennoch in einer eigenen Position erfasst sein. Der Grund liegt in ihrer überragenden Bedeutung, die sie für viele Unternehmen haben.

Wichtiger Tipp aus der Praxis:

Halbfertig- und Fertigerzeugnisse nicht miteinbeziehen

Sie sollten niemals Halbfertigerzeugnisse, Fertigerzeugnisse oder andere selbstgefertigte Bestandteile in die Materialkosten mit einbeziehen. Da alle selbsterstellen Produkte schon bei ihrer Herstellung in die Kostenrechnung aufgenommen wurden, kommt es ansonsten zu einer Doppelerfassung.

Der Kontenrahmen „60 Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie für Waren“ kann Ihnen als Hilfestellung bei der sinnvollen Unterteilung der Materialkosten nützlich sein.

600 Rohstoffe/Fertigungsmaterial
6001 Materialart A
6002 Materialart B
601 Fremdbauteile und bezogene Vorprodukte
602 Hilfsstoffe
6021 Kleinteile
6022 Verbrauchsmaterial
6023 Zusatzstoffe
603 Betriebsstoffe/Verbrauchswerkzeuge
6031 Schmiermittel
6032 Kühlmittel
6033 Reinigungsmittel
6036 Kleinwerkzeuge
6037 Schraubenzieher, Feilen
6038 Hilfswerkzeuge
6039 Bohrspindeln, Fräsaufsätze
604 Verpackungsmaterialien
6041 Material für die Produktverpackung
6042 Material für die Versandverpackung
605 Energiekosten
6051 Wärmeenergie
60511 Kohle
60512 Heizöl
6052 Treibstoffe
60521 Benzin
60522 Diesel
6053 Strom
6054 Gas
6055 Wasser
606 Reparaturmaterial und Fremdinstandhaltung
6061 Produktart A
6062 Produktart B
607 Sonstiges Material
6071 Putz- und Pflegemittel
6072 Berufskleidung
6073 Lebensmittel und Kantinenwaren
6074 anderes sonstiges Material
608 Aufwendungen für Waren
6081 Waren der Erzeugnisgruppe I
60811 Lieferant A
60812 Lieferant B
6082 Waren der Erzeugnisgruppe II
60821 Lieferant A
60822 Lieferant B
609 Sonderabschreibungen auf Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und auf bezogene Waren
6091 Zusätzliche Abschreibungen nach § 253 Abs.3 und 4 HGB
6092 Steuerliche Sonderabschreibungen nach § 254 HGB

Abb. 1: Kontengliederung Materialbereich

2 Unterscheidung: Materialeinzel- und Materialgemeinkosten

Materialkosten sind Kosten, die in Produktion und für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe anfallen.
Die Materialeinzelkosten und die Materialgemeinkosten bilden gemeinsam die Materialkosten ab.

Materialeinzelkosten sind stets direkt dem Produkt (Kostenträger) zurechenbar. Das sind in der Regel die Rohstoffe und teilweise auch Hilfsstoffe.

Unter die Materialgemeinkosten fallen die Kosten für Beschaffung, Prüfung, Lagerung und innerbetrieblichen Transport von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen. Besonders wichtige Posten dabei sind:

  • Löhne, Gehälter und Personalnebenkosten für im Lager beschäftigte Personen
  • Löhne, Gehälter und Personalnebenkosten für im Einkauf beschäftigte Personen
  • Abschreibungen auf Lagerbestände
  • Versicherungskosten
  • Zinskosten auf durch Lagerung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe gebundenes Kapital
  • Kosten für Heizung und Beleuchtung der Lagerungsorte

3 Gemeinkostenmaterial

Nicht zu verwechseln mit den Materialgemeinkosten ist der Begriff des

Gemeinkostenmaterials. Hierunter werden die Materialien verstanden, die den Kostenträgern nicht direkt zurechenbar sind. Meist handelt es sich um Betriebsstoffe, die nur übergeordneten Einheiten, wie Kostenstellen, Abteilungen oder Gebäuden, zugeordnet werden können. Aus Vereinfachungsgründen werden oft auch die Hilfsstoffe zum Gemeinkostenmaterial gerechnet. Dies ist immer dann der Fall, wenn die Einzelerfassung und direkte Zurechnung zu einem Kostenträger zu aufwendig sind. Diese Kosten werden dann auch mit dem Begriff der unechten Gemeinkosten bezeichnet.

Ausgehend vom Industriekontenrahmen (IKR) lässt sich die Materialbeschaffung und der -verbrauch wie folgt darstellen:

Materialeinkauf auf Ziel:

20 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
an 43 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

Materialverbrauch bei sofortiger Erfassung z.B. durch Entnahmescheine:

60 Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
an 20 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe

Ermittlung Materialverbrauch der Periode

Insbesondere in Klein- und Mittelbetrieben wird der Materialverbrauch der Periode nicht sofort erfasst. Erst zu Periodenende wird durch Inventur der Bestand ermittelt und der Materialverbrauch dann im Wege der Skontration (Materialabrechnung) wie folgt errechnet:

Materialbestand zu Periodenanfang
+ Materialzugänge der Periode
Bestand zu Periodenende
= Materialverbrauch der Periode

Erst daraus ergibt sich die Buchung für den Materialverbrauch:

60 Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
an 20 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
Anfangsbestand Endbestand laut Inventur
Zugänge Saldo = Entnahmen der Periode Verbrauch der Periode Materialverbrauch der Periode

4 Materialkosten in der Kostenstellenrechnung

Wie oben schon erwähnt, können die Materialgemeinkosten nicht unmittelbar dem Kostenträger zugerechnet werden. Sie werden daher zunächst im Betriebsabrechnungsbogen auf die verschiedenen Kostenstellen verteilt und gehen von dort über bestimmte Verteilerschlüssel in die Kostenträgerrechnung ein. Die folgende beispielhafte Einteilung der Kostenstellen des Materialbereichs kann Ihnen als Anhaltspunkt für eine sinnvolle Untergliederung dienen:

Materialkostenstellen
Einkauf
Angebotsbearbeitung
Bestellwesen
Terminwesen
Materialgruppen
Lieferbranchen
Warenannahme und Prüfung
Warenannahme
Wareneingangskontrolle
Lagerrevision
Inventur
Materialverwaltung
Lagerbuchhaltung
Materialdisposition
Materiallagerung und -ausgabe
Rohstofflager
Teilelager
Werkzeuglager
Werkzeugausgabe
Auswärtslager
Schrottlager

Abb. 2: Kostenstellen im Materialbereich

Zur verursachungsgerechten Weiterverrechnung der in den Kostenstellen gesammelten Materialgemeinkosten auf die Kostenträger oder auf andere Kostenstellen müssen dann geeignete Bezugsgrößen festgelegt werden.

Vorrangig sollten als Bezugsgrößen für die Materialkostenstellen Mengenangaben herangezogen werden, da sie frei von irgendwelchen preislichen Einflüssen sind. Mengenmäßige Bezugsgrößen sollten aber nur dann verwendet werden, wenn ihre Erarbeitung wirtschaftlich vertretbar ist. Bei den Materialkostenstellen könnten solche Mengenbezugsgrößen z.B. Gewichtsangabe, Lagerfläche in qm oder auch Anzahl verbrauchter Materialeinheiten sein. Wegen der Umständlichkeit und der Schwierigkeiten bei der isolierten Mengenerfassung wird im Materialgemeinkostenbereich als Bezugsgröße meist eine Wertbasis in EUR herangezogen. Als wertmäßige Bezugsgrößen kommen vor allem folgende in Betracht:

Einzelmaterialverbrauch

Diese Bezugsbasis findet dann Anwendung, wenn der Verbrauch der Kostenstelle an Hilfs- und Betriebsstoffen gering ist und auch keine gesonderte Kostenerfassung auf Lagerstellen für Gemeinkostenmaterial eingerichtet ist.

Gesamtmaterialverbrauch

Nehmen dagegen die Hilfs- und Betriebsstoffe betragsmäßig eine größere Bedeutung an, wie es z.B. in energieintensiven Branchen der Fall ist, dann wählen Sie als Bezugsbasis den Gesamtmaterialverbrauch, also den Materialverbrauch für Kostenträger und Kostenstellen.

Praxis-Tipp

Vormaterial vom Kunden für MGK-Berechnung berücksichtigen

Werden vom Kunden erhebliche Materialanteile beigestellt, sollten Sie die Bezugsgröße um diese Materialbeistellungen erweitern. Nur so können Sie sicherstellen, dass die Zurechnung der Materialgemeinkosten (MGK)auf die Kostenträger gleichbleibend und realistisch durchgeführt wird.

5 Materialkostenkalkulation in der Kostenträgerrechnung

Im letzten Schritt werden die angefallenen Kosten auf die einzelnen Produkte oder Dienstleistungen, die in der Kostenrechnung als Kostenträger bezeichnet werden, verteilt. Für die Zuordnung der Einzelkosten ergeben sich dabei keine Schwierigkeiten, da Einzelkosten gemäß Definition unmittelbar den Kostenträgern zugerechnet werden können. Die Verrechnung der Gemeinkosten auf die Kostenträger muss dagegen mittels mehr oder weniger aufwendiger Verfahren durchgeführt werden.

Grundsätzlich bieten sich folgende Kalkulationsverfahren an:

Die für die Materialgemeinkostenberechnung gängigste Methode im Bereich der Vollkostenrechnung ist die Zuschlagskalkulation.

Summe der Materialeinzelkosten (MEK) 100.000 EUR
Summe der Materialgemeinkosten (MGK) 50.000 EUR
Zuschlagsatz: 50.000 = 50 %
100.000

Materialkosten Produkt A:

1 Fertigungsmaterial 50 EUR
2 + Materialgemeinkosten (50% von 1) 25 EUR
3 = Materialkosten (1 + 2) 75 EUR

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