Pfändungsfreibetrag

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Inhaltsverzeichnis

    Der Pfändungsfreibetrag bei Schulden

    Der Pfändungsfreibetrag soll die Existenzsicherung gewährleisten, wenn Personen verschuldet oder gar überschuldet sind. Durch den Pfändungsfreibetrag und Pfändungsfreigrenzen behalten Schuldner und Schuldnerinnen immer einen bestimmten Anteil des Einkommens für sich. Die Summe, die über dem Pfändungsfreibetrag liegt, darf durch Gläubiger und Gläubigerinnen gepfändet werden.

    Der Pfändungsfreibetrag 2024

    Pfändungen können anstehen, wenn Schuldner:innen zu viele Schulden anhäufen oder ihre Rechnungen nicht bezahlen. Damit aber auch für Menschen mit Schulden ein Existenzminimum bestehen bleibt, gibt es die Pfändungsfreibeträge.

    Die Pfändungsfreibeträge werden jährlich zum 1. Juli angepasst, um wirtschaftlichen Faktoren entgegenzuwirken, die einen Einfluss auf die Höhe der Lebenshaltungskosten haben. Beispielsweise die Inflation. Bis zum Jahr 2021 wurden die Pfändungsfreigrenzen nur alle zwei Jahre erhöht.

    Die Regelungen für die Pfändungsfreibeträge finden sich in der Zivilprozessordnung (ZPO). Die jährlichen Anpassungen werden vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) vorgenommen.

    In diesem Rahmen werden sogenannte Pfändungstabellen erstellt, anhand derer die Pfändungsgrenzen abgelesen werden können. Die Höhe der Pfändungsfreigrenze ist vor allem vom Nettogehalt abhängig.

    Die Pfändungstabelle 2024

    Pfändungstabellen listen die gesamten und aktuellen Pfändungsfreigrenzen auf, die für den Zeitraum eines Jahres gelten. Der Beginn der Gültigkeit ist immer der 1. Juli eines Jahres und das Ende immer der 30. Juni des Folgejahres.

    Die Pfändungsfreigrenzen richten sich nicht allein nach dem Nettoeinkommen. Zusätzlich sind auch die Unterhaltspflichten von Bedeutung. Je mehr Unterhalt jemand zahlt, desto höher ist der Pfändungsfreibetrag.

    Die Unterhaltszahlungen reichen von einer Person bis zu fünf Personen. Bei mehr Personen, die Unterhalt beziehen, verändert sich der Betrag nicht mehr.

    Bis zu einem Einkommen von 1.339,00 Euro netto, darf nichts gepfändet werden.

    Ab einem Betrag von 1340,00 Euro steigt der Betrag in Schritten von 10,00 Euro an. Der Pfändungsbetrag erhöht sich immer um zwischen 1,00 Euro und 7,00 Euro an. Bei einer Unterhaltszahlung dürfen beim niedrigsten Nettoeinkommen 6,98 Euro gepfändet werden.

    Die Tabelle reicht bis zu einem Nettoeinkommen von 4298,81 Euro. Der Pfändungsbetrag liegt dann je nach Unterhaltszahlungen zwischen 112,36 Euro und 1.917,89 Euro.

    Ab einem Nettoeinkommen über 4298,81 sind alle Beträge voll pfändbar.

    Die Pfändungstabelle für das Jahr 2024 gilt ab dem 1. Juli 2023 und bleibt bis zum 30. Juni 2024 aktiv. Hier ist ein Auszug aus der Pfändungstabelle 2024:

    Pfändungsbetrag bei Anzahl unterhaltspflichtiger Personen in Euro
    Nettoeinkommen01234ab 5
    2.950,00 bis 2.959,99 Euro1083,40509,98290,38129,5827,580,00
    2.960,00 bis 2.969,99 Euro1090,40514,98294,38132,5829,580,00
    2.970,00 bis 2.979,99 Euro1097,40519,98298,38135,5831,580,00
    2.980,00 bis 2.989,99 Euro1104,40524,98302,38138,5833,580,00
    2.990,00 bis 2.999,99 Euro1111,40529,98306,38141,5835,580,00

    Was darf nicht gepfändet werden?

    Grundsätzlich gilt, dass bestimmte Bestandteile des Einkommens nicht gepfändet werden dürfen. Die Berechnung des Pfändungsfreibetrags richtet sich immer nach dem bereinigten Nettoeinkommen.

    Zu den unpfändbaren oder teilweise unpfändbaren Bestandteilen gehören unter anderem diese:

    Ein Schutz vor einer Pfändung besteht nicht für Krankengeld, Abfindungen, tarifliche Einmalzahlungen und Inflationsprämien.

    Während einer Privatinsolvenz ist eine Lohnpfändung nicht zulässig. In diesem Fall spielt der Freibetrag also keine Rolle.

    Für die einfache Berechnung des eigenen Pfändungsfreibetrags gibt es Online-Rechner, die mit nur wenigen Klicks direkt die Antwort herausgeben.

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