Soll und Haben

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    Was ist Soll und Haben?

    Für jedes Unternehmen, das zu einer doppelten Buchführung verpflichtet ist, sind die Begriffe Soll und Haben die Basis für jede Buchung – also für jeden Geschäftsvorgang im Betrieb. Dabei spricht man auch von sogenannten Buchungssätzen. Das Prinzip der doppelten Buchführung lautet: keine Buchung ohne Gegenbuchung.

    Bei eben diesen Buchungssätzen stehen Soll und Haben für die jeweilige Seite der Buchungskonten, auf der der Geschäftsvorgang verbucht werden soll.

    Soll und Haben bei Bestands- und Erfolgskonten

    Um Soll und Haben richtig zu nutzen, ist es zunächst wichtig zu wissen, dass es zwei Arten von Konten gibt:

    Soll und Haben bei Bestandskonten und Erfolgskonten

    Alle Konten der Bilanz fallen unter Bestandskonten, wobei hier nochmals zwischen Aktiv- und Passivkonten zu unterscheiden ist. Mit der lexoffice Bilanz Vorlage geben Sie alle Angaben in der richtigen Anordnung an.

    Bei Aktiv-Konten stehen sämtliche Zugänge im Soll, also auf der linken Seite des Kontos. Die Abgänge sind im Haben, also auf der rechten Seite des Kontos, zu verbuchen.
    Bei Passivkonten (z. B. EigenkapitalVerbindlichkeiten bei LieferantenBankdarlehen etc.) müssen die Zugänge im Haben gebucht werden, während Abgänge im Soll stehen.

    Auch Ertragskonten werden nochmals in zwei Arten unterschieden: Erträge (z. B. Umsatzerlöse, Zinserträge etc.) sowie Aufwendungen (Mietkosten, Lohne & Gehälter, Telefonkosten etc.). Bei diesen werden sämtliche Aufwendungen im Soll gebucht.

    Was ist ein Buchungssatz?

    Um Soll und Haben richtig zu nutzen, gibt es für jeden Geschäftsfall einen Buchungssatz. Wenn Sie beispielsweise mit einer Buchhaltungssoftware wie lexoffice arbeiten, müssen Sie schließlich wissen, wie Sie den Vorgang juristisch korrekt anstoßen können.

    Buchungssatz: Soll an Haben

    Es wird zunächst das Konto benannt, auf welchem im Soll – also links – gebucht werden soll. Dann erst folgt das Konto, in welchem im Haben – also rechts – gebucht werden soll.

    Soll und Haben Beispiel

    Machen wir dies an einem Beispiel deutlich: Sie erwerben einen neuen Computer für 1.000,- Euro für das Büro und zahlen diesen mit Bargeld aus der Geschäftskasse. Der Buchungssatz für diesen Geschäftsfall würde nun lauten:

    Soll an Haben Betrag

    Geschäftsausstattung an Kasse 1.000,- Euro

    Da die Kasse ein Aktivkonto ist, würde dementsprechend die Buchung im Soll stattfinden.

    Soll und Haben in der Kontoführung

    Oft kann es bei dem Begriff Soll und Haben zu Verwirrung kommen, da diese uns in unserem Blick auf das eigene Bankkonto ebenfalls begegnen. Doch Soll und Haben in der Buchführung und in der Kontoführung sind grundsätzlich verschieden.

    In der Kontoführung werden Buchungen von Zahlungseingängen wie auch Zahlungsausgängen durchgeführt. Befindet sich das Konto im Haben, bedeutet es ein Plus, also einem Wert über 0,- Euro. Ist das Konto im Minus, steht es im Soll. Hier kann es, wenn man mit den Begrifflichkeiten nicht vertraut ist, sehr schnell zu Verwirrungen kommen.

    Online-Buchhaltungssoftware lexoffice

    Jedes Unternehmen hat Tag für Tag zahlreiche Geschäftsfälle – oder sollte sie im Sinne der Rentabilität haben – die verbucht werden müssen. Während man früher dafür Unmengen von sogenannten Kontenbüchern oft umständlich per Hand ausfüllen musste, wird einem dies heute durch eine Buchhaltungssoftware wie lexoffice stark erleichtert.

    Bei einer Buchhaltungssoftware müssen Sie nur die Kontennummern für den Geschäftsvorfall kennen (oder per Suchfunktion ausfiltern) und den gewünschten Buchungssatz angeben. Der Vorteil? Die Software übernimmt automatisch auch die Gegenbuchung, die bei der handschriftlichen Erfassung gerne vergessen wurde und am Ende des Geschäftsjahres für Verwirrung bei der Bilanzerstellung sorgte. Denn es sind ja grundsätzlich zwei Buchungen gefordert.

    Gerade, wenn Sie als Gründer eines kleinen Unternehmens nur wenige Geschäftsvorfälle zu verbuchen haben, ist der Einsatz einer Buchhaltungssoftware also von immensem Vorteil. Sie können die vorbereitende Buchführung komplett selbst durchführen und müssen dafür nicht unbedingt auf einen Steuerberater oder Buchhalter zurückgreifen, durch den weitere Kosten fürs Unternehmen entstehen.

    Sie kümmern sich um Ihr Business,
    lexoffice erledigt den Rest

    • Einfache Bedienung ohne Buchhaltungskenntnisse
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    lxlp