Wenn ein Unternehmen einen Insolvenzantrag stellt, bedeutet das, dass es zahlungsunfähig ist. Häufig sind folgende Probleme Ursache für eine Überschuldung:
- Gescheiterte Sanierungsmaßnahmen oder -verhandlungen
- Unvorhergesehene Geschäftsentwicklungen
- Immobilien- oder Finanzkrisen
Grundsätzlich ist ein Insolvenzverfahren dazu da, um alle am Unternehmen Beteiligten genau wie die Gläubiger zu schützen. Es bedeutet nicht automatisch das Ende einer Firma. Stattdessen ist die Insolvenz oft eine Chance, um den Betrieb weiterzuführen bzw. grundlegend zu sanieren.
Wer kann Insolvenz beantragen?
Droht einem Unternehmen die Zahlungsunfähigkeit, hat es die Möglichkeit, Insolvenz anzumelden. Einen entsprechenden Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahren zu stellen oder nicht, liegt in diesem Fall im eigenen Ermessen der Firma.
Aber wer kann eigentlich einen Insolvenzantrag stellen? Einen Insolvenzantrag können grundsätzlich folgende Personen stellen:
Ausschlaggebend dafür, ob ein Insolvenzverfahren eröffnet wird oder nicht ist, ob eine ausreichende Begründung vorliegt. Diese Gründe können ein Insolvenzverfahren einleiten:
- Zahlungsunfähigkeit
- Befürchtete Zahlungsunfähigkeit
- Überschuldung
Ist ein Betrieb hingegen bereits überschuldet bzw. zahlungsunfähig, ist er als Schuldner vom Gesetzgeber her sogar dazu verpflichtet, innerhalb eines Zeitraums von drei Wochen nachdem der Grund bekannt wurde, umgehend einen Insolvenzantrag zu stellen. Kommen Unternehmen dieser Pflicht nicht nach, können sie sich in manchen Fällen wegen Insolvenzverschleppung strafbar machen.
Stellt beispielsweise ein Gläubiger einen Antrag auf Insolvenz, so muss dieser seine offenen Forderungen gegen den Schuldner entsprechend belegen können. Er hat im Rahmen der Antragstellung die Möglichkeit, Nachweise für Insolvenzgründe zu erbringen. Diese können zum Beispiel in Form einer Mitteilung über Zahlungseinstellungen seitens des Schuldners bzw. in Form eines Nachweises über eine Pfändung erfolgen.
Was ist ein Insolvenzantrag und wo kann ich diesen stellen?
Was bedeutet Insolvenzantrag eigentlich? Grundsätzlich ist ein Insolvenzantrag dazu da, um ein Insolvenzverfahren einzuleiten bzw. dieses zu eröffnen. Wenn Sie einen Insolvenzantrag stellen möchten, können Sie dies formlos erledigen. Sie müssen ihn beim Insolvenzgericht stellen. Das Insolvenzgericht ist dafür zuständig, Insolvenzverfahren durchzuführen und muss folgenden Aufgaben nachkommen:
- Prüfung von Insolvenzanträgen
- Bestimmung und Beaufsichtigung von Insolvenzverwaltern
- Durchführung von Schuldenbereinigungsverfahren
- Prüfung von Anträgen zur Restschuldbefreiung (bei Verbraucherinsolvenzverfahren)
- Einberufung der Gläubigerversammlung
Die Zuständigkeit regelt § 3 der Insolvenzordnung (InsO).
Was ist ein Insolvenzverfahren und wie läuft dieses genau ab?
Sobald ein Betrieb einen Insolvenzantrag gestellt hat, wird ein Insolvenzverfahren eingeleitet. Geführt wird dieses immer von einem Insolvenzverwalter, welcher mit dem Unternehmen über den entsprechenden Zeitraum zusammenarbeitet. Insolvenzverfahren lassen sich insgesamt in drei Abschnitte unterteilen:
Phase | Vorgehensweise |
INSOLVENZANTRAG UND ERÖFFNUNG DES INSOLVENZVERFAHRENS |
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BERICHTS- UND PRÜFUNGSTERMIN |
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ABWICKLUNG UND BEENDIGUNG DES INSOLVENZVERFAHRENS |
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Insolvenzverfahren verfolgen grundsätzlich das Ziel, alle Gläubiger gleichmäßig zu befriedigen. Im Durchschnitt dauern sie zwischen vier und acht Jahren.
Welche Konsequenzen drohen, wenn kein Insolvenzantrag gestellt wird?
Zahlungsunfähige Unternehmen, die bei Überschuldung innerhalb der dreiwöchigen Frist keinen Insolvenzantrag gestellt haben, können sich wegen Insolvenzverschleppung strafbar machen. Dies gilt in erster Linie für Gesellschafter von Kapitalgesellschaften wie beispielsweise KGs, AGs oder GmbHs. Sie müssen umgehend einen Insolvenzantrag stellen, wenn sie zahlungsunfähig sind. Sonst drohen ihnen Geldstrafen oder Sperrfristen als Geschäftsführer von bis zu fünf Jahren.
Einzelunternehmern oder Personengesellschaften können hingegen nicht für Insolvenzverschleppung belangt werden. Da sie mit ihrem Privatvermögen haften, können sie Eigentümer, die nicht am operativen Tagesgeschäft beteiligt sind (z.B. Aktionäre) im Gegensatz zu Kapitalgesellschaften nicht gefährden.
Wo bekomme ich Hilfe bei meinem Insolvenzantrag?
Ein kompetenter Insolvenzverwalter kann Ihrem Unternehmen dabei helfen, wieder gestärkt aus der Krise hervorzugehen. Er hat dafür Sorge zu tragen, dass Ihr Betrieb weitegeführt wird, soweit das wirtschaftlich möglich und sinnvoll ist. Weiterhin haben Sie nach Ihrem Antrag auf Insolvenzeröffnung die Möglichkeit, Insolvenzausfallgeld zu beantragen. Hiermit können Sie die Personalkosten für bis zu drei Monate weiterführen und Arbeitsplätze erhalten. Voraussetzung für diese Unterstützung ist jedoch, dass Sie ihren Insolvenzantrag fristgerecht einreichen.